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   OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09 - 76, 4 U 272/06   

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https://dejure.org/2010,7885
OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09 - 76, 4 U 272/06 (https://dejure.org/2010,7885)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.05.2010 - 4 U 272/09 - 76, 4 U 272/06 (https://dejure.org/2010,7885)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 4 U 272/09 - 76, 4 U 272/06 (https://dejure.org/2010,7885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich eines Verkehrsspiegels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast hinsichtlich eines Verkehrsspiegels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Der Träger der Straßenbaulast muss dafür sorgen, dass ein Verkehrsspiegel auch funktionsfähig ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autounfall wegen Verkehrsspiegel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Verkehrsspiegel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3104
  • MDR 2010, 1263
  • NZV 2011, 29
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 06.10.1988 - 1 U 175/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09
    cc) Dem steht die Rechtsauffassung, wonach Verkehrsspiegel nicht auf Beschlagen, Verschneien oder Vereisen überwacht werden müssen (Hentschel/König/Dauer, aaO, § 45 StVO Rdnr. 53 aE (S. 936); OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 344), nicht entgegen: Die Beseitigung von witterungsbedingten Einflüssen auf Verkehrsspiegeln würde einen ganz erheblichen Aufwand erfordern.
  • OLG Brandenburg, 15.10.1996 - 2 U 23/96

    Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast bei Schlaglöchern auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09
    Die Kasuistik ist nicht einheitlich: Während zumindest in der Frost- und Tauperiode bei extremer Belastung der Straße durch Schwerverkehr eine wöchentliche Kontrolle geboten sein kann (OLG Brandenburg, DtZ 1997, 97, 98), soll es bei Landstraßen mit allenfalls regionaler Verkehrsbedeutung ausreichend sein, in Abständen von drei Tagen zu kontrollieren (OLG Karlsruhe NZV 1988, 20, 21; Greger, aaO, § 13 Rdnr. 50, weitere Nachweise bei Hager, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 E 88).
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 149/89

    Amtspflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Programmierung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09
    Hierbei ist die Verkehrssicherungspflicht von der Verkehrsregelungspflicht zu unterscheiden: Diese ebenfalls als Amtspflicht ausgestaltete Pflicht gebietet es, den Verkehr durch Verkehrszeichen und Verkehrsregeln gefahrlos zu lenken (BGH, Urt. v. 15.3.1990 - III ZR 149/89, VersR 1990, 739; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 45 Rdnr. 51).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09
    Die erforderliche Kontrolldichte richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der Straße, insbesondere nach der Art und Häufigkeit ihrer Benutzung (BGH, NJW 1980, 2194; OLG Celle NJW-RR 2007, 972).
  • OLG Nürnberg, 24.05.2000 - 4 U 60/00

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Verkehrsschilder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09
    Auch einem möglichen Herabfallen des Spiegels selber gilt es im Rahmen der Verkehrssicherung zu begegnen (zur Kasuistik: OLGR Koblenz 2004, 367; OLG Nürnberg, NJW 2000, 3075; OLGR Hamm 2000, 173; OLG Zweibrücken, VersR 1986, 821).
  • OLG Saarbrücken, 23.10.1997 - 3 U 994/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09
    Nach einer allgemeinen Definition muss der Verkehrssicherungspflichtige den Verkehr vor den Gefahren schützen, die ihm bei einer zweckentsprechenden Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen aus deren Zustand entstehen (OLG Saarbrücken NZV 1998, 284; Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 45 Rdnr. 51).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.1987 - 14 U 77/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09
    Die Kasuistik ist nicht einheitlich: Während zumindest in der Frost- und Tauperiode bei extremer Belastung der Straße durch Schwerverkehr eine wöchentliche Kontrolle geboten sein kann (OLG Brandenburg, DtZ 1997, 97, 98), soll es bei Landstraßen mit allenfalls regionaler Verkehrsbedeutung ausreichend sein, in Abständen von drei Tagen zu kontrollieren (OLG Karlsruhe NZV 1988, 20, 21; Greger, aaO, § 13 Rdnr. 50, weitere Nachweise bei Hager, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 E 88).
  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09
    Die erforderliche Kontrolldichte richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der Straße, insbesondere nach der Art und Häufigkeit ihrer Benutzung (BGH, NJW 1980, 2194; OLG Celle NJW-RR 2007, 972).
  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99

    Verantwortlichkeit für das Anbringen vorschriftsmäßiger Verkehrszeichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09
    Allerdings darf der mit der Wahrung der Verkehrssicherungspflicht betraute Amtsträger nicht die Augen vor einer in seine Zuständigkeit fallenden Gefahrenquelle verschließen: Auch der Träger der Straßenbaulast kann im Einzelfall als Verkehrssicherungspflichtiger verpflichtet sein, auf eine Änderung der Verkehrsregelung hinzuwirken, wenn er die von einer unzulänglichen Beschilderung ausgehenden Gefahren erkennt oder eine derartige Verkehrsgefährdung so offensichtlich ist, dass sich die Notwendigkeit alsbaldiger Maßnahmen geradezu aufdrängt (BGH, Urt. v. 15.6.2000 - III ZR 302/99, MDR 2000, 1073; Greger, aaO, § 12 Rdnr. 31; vgl. auch Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 45 Rdnr. 15).
  • OLG Zweibrücken, 07.12.1984 - 1 U 209/83

    Anlage; Gefahr; Inhalt; Umfang; Verkehrssicherungspflicht; Zweck; Einrichtung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2010 - 4 U 272/09
    Auch einem möglichen Herabfallen des Spiegels selber gilt es im Rahmen der Verkehrssicherung zu begegnen (zur Kasuistik: OLGR Koblenz 2004, 367; OLG Nürnberg, NJW 2000, 3075; OLGR Hamm 2000, 173; OLG Zweibrücken, VersR 1986, 821).
  • OLG Hamm, 03.11.1999 - 3 U 65/99

    Aufklärungs- und Beratungspflicht des Tierarztes

  • LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei Kollision in

    Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass im Einmündungsbereich ein - auch bei Dunkelheit (vgl. hierzu Bl. 92 d.A.) - deutlich sichtbarer Verkehrsspiegel angebracht ist, der darauf hinweist, dass das Einfahren für den einmündenden Verkehr erheblich erschwert ist (vgl. hierzu Saarl. OLG, NJW 2010, 3104; OLG Karlsruhe, VersR 1980, 1172; OLG Stuttgart, VersR 1995, 677; Kammer, Urteil vom 29.01.2010 - 13 S 202/09).
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2013 - 4 U 445/11

    Haftungsverteilung bei Kollision einer in der Mitte einer innerstädtischen

    Einschränkend bestimmt § 45 Abs. 9 StVO , dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (Senat NJW 2010, 3104 ).
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