Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Beförderungserschleichung, Tatbestandsvoraussetzungen
- openjur.de
§ 265a StGB
Zu den Voraussetzungen des Tatbestands der Beförderungserschleichung - Justiz Hessen
§ 265a StGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Tatbestands der Beförderungserschleichung bei gerade angefahrenem Verkehrsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 265a
Deliktscharakter und Verwirklichung des Tatbestands der Beförderungserschleichung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Fahrgast ohne Ticket muss nicht unbedingt ein Schwarzfahrer sein
- lto.de (Kurzinformation)
Ohne Ticket ist nicht gleich Schwarzfahren
- lto.de (Kurzinformation)
Ohne Ticket ist nicht gleich Schwarzfahren
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Fahrgast ohne Ticket muss kein Schwarzfahrer sein
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Schwarzfahren: Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Schwarzfahren keine Straftat?
- anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)
Schwarzfahren nicht immer eine Straftat
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ohne Ticket unterwegs und trotzdem kein Schwarzfahrer?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ohne Ticket unterwegs und trotzdem kein Schwarzfahrer?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ohne Ticket in Bus oder Bahn ist nicht unbedingt Schwarzfahren - OLG Frankfurt zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit des Schwarzfahrens nach § 265a StGB
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Überlastete Justiz: Schwarzfahrer behindern Schutz vor Jugendgewalt
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 10.06.2008 - 7 Ns 51/08
- OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3107
- NZV 2011, 150
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11
Beförderungserschleichung bei Überzeugungstäter
Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343). - OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11
Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens einer Beförderung ist auch bei …
Der Senat teilt nicht die Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschluss vom 20. Juli 2010 = NJW 2010, 3107), das Tatgericht müsse auch Ausführungen dazu machen, an welcher Haltestelle die/der Angeklagte in die Straßenbahn bzw. U-Bahn eingestiegen ist und welche Fahrtstrecke er/sie im Zeitpunkt der Kontrolle bereits zurückgelegt hat. - LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15
Erschleichen von Leistungen öffentlicher Verkehrsmittel
Daneben ist jedoch bereits nach der herrschenden Rechtsprechung ausreichend für das Erschleichen, dass sich ein Täter, der unberechtigt ein Verkehrsmittel benutzt, mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt, wonach er die nach den Geschäftsbedingungen erforderlichen Voraussetzungen erfülle (ausführlich: OLG Frankfurt a. Main, NJW 2010, 3107, 3108).In seinem Beschluss vom 20.07.2010 stellte das OLG Frankfurt a.M. (NJW 2010, 3107) darauf ab, dass zur Klärung der Frage, ob der Täter den Anschein der nach den Geschäftsbedingungen berechtigten Benutzung eines Verkehrsmittels erweckt hat, ermittelt werden müsse, welche Voraussetzungen die Geschäftsbedingungen aufstellten und wie das äußerlich erkennbare Verhalten des Täters war.
In diesem Zusammenhang wird beispielsweise dann auch noch ergänzend darauf abgestellt von Teilen der Rechtsprechung, dass eine Beförderungserschleichung schon dann angenommen werden könne, wenn ein Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (hierzu insbesondere OLG Frankfurt a. Main, NJW 2010, 3107, 3108).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 28.07.2010 - 2 Ws 336/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 244a StGB, § 2 StPO, § 3 StPO, § 13 Abs 1 StPO
Schwerer Bandendiebstahl: Gerichtsstand bei Führung zusammenhängender Taten in getrennten Verfahren; gemeinsame Verhandlung bei Verfahren mit persönlichem oder sachlichen Zusammenhang - Wolters Kluwer
Zuständigkeit eines gemeinsamen Gerichtsstandes bei getrennter Verhandlung zusammenhängender Verfahren; Erfordernis eines einheitlichen Verfahrens bei sachlicher Verbundenheit der angeklagten Straftaten
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3107
- NStZ-RR 2011, 209