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   BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10   

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https://dejure.org/2010,555
BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10 (https://dejure.org/2010,555)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - VII ZR 6/10 (https://dejure.org/2010,555)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2010 - VII ZR 6/10 (https://dejure.org/2010,555)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 312 BGB, § 355 Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 BGB
    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft erst nach Annahme des Angebots eines Verbrauchers durch einen Unternehmer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Widerrufsfrist Haustürgeschäfte - Beginn

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Beginn der Widerrufsfrist beim Haustürgeschäft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haustürgeschäft; Widerruf; Beginn der Widerrufsfrist; Fensterlieferung; ambulante Handwerker; Drückerkolonnen

  • Betriebs-Berater

    Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft

  • rewis.io

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 312; BGB a. F. § 355 Abs. 1; BGB a. F. § 355 Abs. 2
    Beginn der Widerrufsfrist auch ohne Annahme des Angebots des Verbrauchers durch den Unternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft erst nach Annahme des Angebots eines Verbrauchers durch einen Unternehmer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Beginn der Widerrufsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 312, 355 Abs. 1, 2
    Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft mit dem Angebot des Verbrauchers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zum Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft

Besprechungen u.ä. (4)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 312, 355 BGB
    Beginn der Haustürwiderrufsfrist vor Vertragsschluss (Dr. Katharina Hilbig; ZJS 6/2010, 775)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Beginn der Widerrufsfrist beim Haustürgeschäft

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beginn der Widerrufsfrist setzt keinen Vertragsschluss voraus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsfrist bei Haustürgeschäft beginnt mit Bestellung des Verbrauchers! (IBR 2010, 689)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 97
  • NJW 2010, 3503
  • ZIP 2010, 2052
  • MDR 2010, 1304
  • VersR 2011, 763
  • WM 2010, 2047
  • MMR 2011, 27
  • BB 2010, 2642
  • DB 2010, 2391
  • JR 2012, 32
  • BauR 2011, 107
  • ZfBR 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10
    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine verfrühte Widerrufsbelehrung unwirksam und nicht geeignet ist, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00, NJW 2002, 3396, 3398 m.w.N.).

    Dementsprechend vermag die dem Verbraucher eingeräumte Bedenkfrist unter dieser Voraussetzung ihren Sinn nicht zu erfüllen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00, aaO).

    Die nationalen Rechtsvorschriften sind so weit wie möglich unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen (BGH, Urteil vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00, NJW 2002, 3396, 3399 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2006 - 8 U 12/06

    Haustürgeschäft: Beginn der Widerrufsfrist eines schwebend wirksamen Vertrages

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10
    Entgegen einer vom OLG Karlsruhe (ZGS 2006, 399) vertretenen Ansicht beginne die Widerrufsfrist nicht erst mit dem Zustandekommen des Vertrages, sondern bereits mit der Abgabe der auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers.

    bb) Es besteht keine Veranlassung, dies in den Fällen anders zu beurteilen, in denen es zum Vertragsschluss erst durch eine später nachfolgende Annahmeerklärung des Unternehmers kommt (ebenso MünchKommBGB/Masuch, 5. Aufl., § 355 BGB, Rn. 40; Witt, NJW 2007, 3759, 3761; a.A. MünchKommBGB/Ulmer, 4. Aufl., § 355 BGB, Rn. 41; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 355 Rn. 12; OLG Karlsruhe, ZGS 2006, 399 = OLGR 2006, 649).

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - VII ZR 6/10
    Insbesondere ist keine zusätzliche Belehrung auch über den Inhalt des § 187 Abs. 1 und des § 188 Abs. 2 BGB, aus denen sich Beginn und Ende der Widerrufsfrist ergeben, notwendig (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1994 - VIII ZR 223/93, BGHZ 126, 56, 62).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Soweit der I. Zivilsenat ähnlich gestaltete Widerrufsbelehrungen an dieser, im konkreten Fall § 355 BGB in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung entnommenen Anforderung hat scheitern lassen (BGH, Urteile vom 4. Juli 2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1991 f. und - I ZR 81/00, juris Rn. 25 ff.; dazu auch BGH, Urteil vom 23. September 2010 - VII ZR 6/10, BGHZ 187, 97 Rn. 14), wurde die Widerrufsbelehrung - mit dem hier zur Entscheidung stehenden Fall nicht vergleichbar - in einem Vertragsverhältnis erteilt, das nicht der gesetzlichen Schriftform unterlag.
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Mittels der Wendung "nachdem Sie den von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrag mit der ebenfalls unterschriebenen Widerrufsbelehrung an uns abgesandt haben" gaben sie korrekt wieder, der Beginn der Widerrufsfrist setze nach § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB aF die Abgabe (Senatsbeschluss vom 25. April 2017 - XI ZR 255/16, juris; BGH, Urteil vom 23. September 2010 - VII ZR 6/10, BGHZ 187, 97 Rn. 15 ff.) - nicht auch den Zugang - der Vertragserklärung des Darlehensnehmers voraus.
  • LG Düsseldorf, 15.12.2017 - 10 O 143/17

    Immobiliendarlehensvertrag: Widerruf wegen fristverkürzender Klausel ist wirksam!

    (1)Zwar müssen die Modalitäten der Fristberechnung vom Darlehensgeber nicht angegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2010, VII ZR 6/10, Rn. 26).
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