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   OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10   

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https://dejure.org/2010,24897
OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10 (https://dejure.org/2010,24897)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2010 - 2 Ws 571/10 (https://dejure.org/2010,24897)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 (https://dejure.org/2010,24897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebotes durch die Festlegung von Art und Häufigkeit der Kontrollen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3527
  • NStZ 2011, 162 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Demgegenüber bestehen nach Ansicht des OLG Hamm keine Bedenken gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 - ).
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.2483

    Kürzung der Dienstbezügen wegen Rückfalls in die "nasse Phase" einer

    Denn unabhängig davon, ob die Entnahme einer Haarprobe mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist (bejahend: OLG München, B.v. 9.6.2010 - 3 Ws 457/10 - juris Rn. 12; verneinend: OLG München, B.v. 9.7.2010 - 2 Ws 571/10 - juris Rn. 10 ), ist der Beklagte gemäß Art. 128 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG i.V.m. Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet, diese zur Klärung der Polizeidienstfähigkeit zu dulden (BayVGH, U.v. 14.10.2015 - 16a D 14.351 - juris Rn. 64).
  • OLG Dresden, 15.11.2022 - 2 Ws 325/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Eine Verletzung des Übermaßverbots liegt im vorliegenden Fall nicht vor (vgl. OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 -, juris).

    In der vorliegenden Fassung sind weder die konkreten Umstände der Suchtmittelkontrollen (Urin- und/oder Haarproben) noch eine Obergrenze für deren Häufigkeit festlegt (vgl. insoweit OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 -, juris).

  • OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17

    Abstinenzweisung i. S. d. § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB

    Keine Bedenken bestehen aber gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 in 2 Ws 571/10; Fischer, a. a. O., § 68 b Rdnr. 12, 12 a, 12 b; BVerfG NJW 2016, 2170).
  • OLG Nürnberg, 14.12.2011 - 1 Ws 551/11

    Bewährungsüberwachung: Entnahme einer Haarprobe als einwilligungsbedürftiger

    Der Senat folgt der Rechtsauffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.06.2010 (Az.: 3 Ws 457/10), nicht derjenigen des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 06.07.2010 (Az.: 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10) und des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts München im Beschluss vom 09.07.2010 (Az.: 2 Ws 571/10).
  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18

    Führungsaufsicht; Anforderungen an die Erteilung einer Abstinenzweisung nach §

    Keine Bedenken bestehen aber gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 in 2 Ws 571/10; Fischer, a.a.O., § 68b Rn. 12, 12a, 12b; BVerfG, NJW 2016, 2170).
  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 568/10
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Dresden (B. v. 13.07.2009 - 2 Ws 291/09, zitiert nach Juris) und Celle (B. v. 16.10.2009 - 2 Ws 228/09 = StV 2010, 495) die Weisung, Alkoholkonsum zu unterlassen, bei einem erkennbar alkoholkranken Menschen mangels Zumutbarkeit gegen einen bislang nicht erfolgreich Behandelten grundsätzlich nicht verhängt werden darf (vgl. weiter OLG Hamm B. v. 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 = BeckRS 2010 06146: " vor allem für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden" [Hervorhebung diesseits]; Schneider in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2008, § 68b Rz.. 36: "chronische Alkoholiker [...] nicht denkbare Adressaten der Weisung"; ebenso Stree/Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Auflage 2010, § 68b Rz. 14a; s. aber auch OLG München, B. v. 09.07.2010 - 2 Ws 571/10, zitiert nach Juris; SK-StGB-Sinn, § 68b Rz. 13a: bei chronisch Rauschmittelabhängigen sei mit der Weisung "zurückhaltend umzugehen").
  • OLG Rostock, 27.03.2012 - I Ws 90/12

    Führungsaufsicht: Zumutbarkeit einer Abstinenzweisung bei langjährigen

    Gerade bei solchen Fällen ist eine Abstinenzweisung nicht unzumutbar (vgl. OLG München, Beschl. v. 09.07.2010, -2 Ws 571/10, Abs. Nr. 8, zitiert nach Juris).
  • OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 Ss 76/14

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit einer Abstinenzweisung gegen einen

    Wenn auch die Weisungsmöglichkeit nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB in erster Linie für im Vollzug erfolgreich behandelte alkohol- oder rauschmittelabhängige Probanden in Betracht kommen mag, macht allein der Umstand, dass es sich bei dem Verurteilten um einen langjährigen, bislang nicht oder jedenfalls nicht erfolgreich behandelten Suchtkranken handelt, die Abstinenzweisung nicht von vornherein unzulässig (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158 und Beschluss vom 11.03.2010 - 2 Ws 39/10 [bei juris]; OLG Rostock NStZ-RR 2012, 222; OLG Köln NStZ-RR 2011, 62 f. = OLGSt StGB § 68 b Nr. 7), zumal die erklärte, wenn auch von dem laufenden Strafverfahren maßgeblich motivierte Absicht des Angeklagten, sich nunmehr einer (freiwilligen) Langzeitentwöhnungsbehandlung zu unterziehen, der Annahme entgegen steht, der Abstinenzweisung fehle von vornherein jegliche begründete Aussicht, entsprechend ihrer Zweckrichtung zu einer Verringerung zukünftigen strafbaren Verhaltens des Angeklagten beizutragen (OLG Hamm NStZ-RR 2013, 158; OLG München NStZ-RR 2012, 324 = StV 2013, 168 und NJW 2010, 3527, jeweils m.w.N.; vgl. auch Fischer StGB 61. Aufl. § 68 b Rn. 12a).
  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Drogenscreening, Kosten, Träger

    Wenngleich es insofern objektiv zu einem Eingriff in die körperliche Substanz der Beschwerdeführerin durch Abscheiden einer kleinen Haarprobe - regelmäßig an unauffälliger Stelle - kommt, unterliegt diese bereits im Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 05. Juli 2019 (Az.: 5 Ns 820 Js 15535/15) enthaltenen Anordnung mangels Erheblichkeit des Eingriffs keinem Einwilligungsvorbehalt der Verurteilten nach § 56c Abs. 3 Nr. 1 StGB (vgl. OLG München, Beschluss vom 08. April 2014 - 2 Ws 278/14; OLG München, Beschluss vom 06. Juli 2010 - 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10; ebenso OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 m.w.N; a.A. OLG München, Beschluss vom 09. Juni 2010 - Az.: 3 Ws 457/10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 Ws 551-552/11; jeweils juris).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

  • OLG Hamm, 22.01.2013 - 5 Ws 342/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (Konsumverbote)

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/13

    Führungsaufsicht, Weisung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum

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