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   EuGH, 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07   

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https://dejure.org/2009,88
EuGH, 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 (https://dejure.org/2009,88)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 (https://dejure.org/2009,88)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 2009 - C-402/07 und C-432/07 (https://dejure.org/2009,88)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe 'Verspätung' und 'Annullierung' von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff 'außergewöhnliche Umstände'

  • Europäischer Gerichtshof

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • Europäischer Gerichtshof

    Böck und Lepuschitz

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • EU-Kommission PDF

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • EU-Kommission

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe ‚Verspätung‘ und ‚Annullierung‘ von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘“

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Annullierung bei erheblicher Verspätung eines Fluges; Gleichstellung des Fluggastes eines verspäteten Fluges und des Fluggastes eines annullierten Fluges im Hinblick auf die Anwendung eines Ausgleichsanspruchs; Auslegung des Begriffes "außergewöhnliche ...

  • reise-recht-wiki.de

    Ab einer Verspätung und Ankunftsverspätung von 3 Stunden haben Fluggäste und Reise Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastverordnung Nr. 261/2004

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Luftverkehr: Ausgleichsanspruch auch bei Verspätungen von mindestens drei Stunden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor

  • kanzlei-woicke.de
  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 2 Buchst. l; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 5; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 6; ; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 7

  • dgfr.de

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Annullierung / Ausgleichsanspruch / "außergewöhnliche Umstände"

  • RA Kotz

    Flugannullierung - Schadensersatz durch Fluggesellschaft

  • streifler.de

    Ausgleichsanspruch bei Flugverstätung

  • pilotundrecht.de PDF

    Welche Ausgleichsansprüche haben Fluggäste bei Verspätungen nach der FluggastVO?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsansprüche von Fluggästen bei Verspätung und Annullierung von Flügen nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004; Christopher Sturgeon u.a. gegen Condor Flugdienst GmbH (C-402/07) und Stefan Böck u.a. gegen Air France SA (C-432/07)

  • datenbank.nwb.de

    Ausgleichsanspruch bei Verspätung von Flügen - Begriff außergewöhnliche Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - DEN FLUGGÄSTEN VERSPÄTETER FLÜGE KANN EIN AUSGLEICHSANSPRUCH ZUSTEHEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sturgeon u.a.

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 - Begriffe "Verspätung" und "Annullierung" von Flügen - Ausgleichsanspruch bei Verspätung - Begriff "außergewöhnliche Umstände"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung bei Annullierung bzw. Verspätung von Flügen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluggäste erheblich verspäteter Flüge haben Anspruch auf Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Muss ich Flugverspätungen über mehrere Stunden ohne Entschädigung der Airline hinnehmen?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Flugreise: Entschädigung gibt es ab drei Stunden Verspätung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anspruch auf Entschädigung bei verspäteten Flügen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Flugverspätung - Flug endet mit Öffnen der Tür

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flugverspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Onlinebuchung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Recht auf Entschädigung ab Flugverspätung von drei Stunden - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    EuGH stärkt Fluggastrechte: Flug verspätet - Geld zurück

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Fluggesellschaften müssen Passagiere bei Verspätungen entschädigen // EuGH stärkt Verbraucherrechte

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wann verjähren Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung?

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Stärkung der Fluggastrechte durch den EuGH belastet europäische Luftfahrtbranche

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die EU-Fluggastrechte-VO und das Montrealer Übereinkommen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 5, 6, 7 VO EG 261/2004 (FluggastVO)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 04.09.2014 - C-452/13

    Die tatsächliche Ankunftszeit eines Fluges steht für den Zeitpunkt, zu dem

    EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Fluggastrechte

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 18. September 2007 - Stefan Böck und Cornelia Lepuschitz gegen Air France SA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 30. August 2007 - Christopher Sturgeon, Gabriel Sturgeon, Alana Sturgeon gegen Condor Flugdienst GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) - Auslegung des Art. 2 Buchst. l und des Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 43
  • EuZW 2009, 890
  • NZV 2010, 21 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (430)

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Frau Folkerts habe nämlich nur dann einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro, wenn die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, Slg. 2009, I-10923) - wonach einem Fluggast auch bei einer großen Verspätung ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 zustehe - auch für den Fall gelte, dass beim Start noch keine Verspätung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 dieser Verordnung gegenüber der planmäßigen Abflugzeit vorgelegen habe, die Ankunft am Endziel aber gleichwohl drei Stunden oder mehr nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erfolgt sei.

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Fluggäste, die eine große Verspätung erleiden, d. h. eine Verspätung von drei Stunden oder mehr, ebenso wie Fluggäste, deren ursprünglicher Flug annulliert wurde und denen das Luftfahrtunternehmen keine anderweitige Beförderung unter den in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Ziff. iii der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Voraussetzungen anbieten kann, einen Ausgleichsanspruch auf der Grundlage von Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 haben, da sie in ähnlicher Weise einen irreversiblen Zeitverlust und somit Unannehmlichkeiten erleiden (vgl. Urteile Sturgeon u. a., Randnrn. 60 und 61, und vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a., C-581/10 und C-629/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 34 und 40).

    Da diese Unannehmlichkeiten im Fall verspäteter Flüge bei der Ankunft am Endziel eintreten, hat der Gerichtshof entschieden, dass das Vorliegen einer Verspätung für die Zwecke der in Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Ausgleichszahlung anhand der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel beurteilt werden muss (vgl. Urteile Sturgeon u. a., Randnr. 61, sowie Nelson u. a., Randnr. 40).

    Außerdem können die Ausgleichszahlungen, die je nach der mit den betreffenden Flügen zurückgelegten Entfernung 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro betragen, nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 261/2004 noch um 50 % gekürzt werden, wenn die Verspätung bei einem nicht unter Art. 7 Abs. 2 Buchst. a und b der Verordnung fallenden Flug unter vier Stunden bleibt (Urteile Sturgeon u. a., Randnr. 63, sowie Nelson u. a., Randnr. 78).

  • BGH, 12.09.2017 - X ZR 102/16

    Fluggastrechte bei "Wet Lease"

    Die beiden Definitionen stehen im Gesamtzusammenhang der jeweiligen Verordnung und sind wie alle unionsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Zusammenhanges und des Ziels der jeweiligen Regelung auszulegen (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, RRa 2009, 282 Rn. 41 - Sturgeon).

    Wenn dem Fluggast bereits eine - im Hinblick auf die Fluggastrechte möglicherweise irreführende - Information nach Art. 11 VO 2111/2005 erteilt worden ist, muss dieser Hinweis nach Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO durch das Luftfahrtunternehmen, das den Flug auf der Grundlage einer "Wet-Lease-Vereinbarung" mit einem gemieteten Luftfahrzeug durchgeführt hat, im Falle einer Nichtbeförderung, Annullierung oder erheblichen Verspätung (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, RRa 2009, 282 Rn. 69 - Sturgeon) unaufgefordert gegenüber dem Fluggast erteilt werden, damit er seinen Zweck erfüllen kann.

    b) Einer Annullierung im Sinne von Art. 5 FluggastrechteVO steht es gleich, wenn Fluggäste infolge einer Verspätung ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, RRa 2009, 282 Rn. 69 - Sturgeon/Condor).

  • EuGH, 04.05.2017 - C-315/15

    Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ist ein außergewöhnlicher Umstand,

    Nach den Erwägungsgründen 14 und 15 sowie Art. 5 Abs. 3 dieser Verordnung ist das Luftfahrtunternehmen abweichend von Abs. 1 dieses Artikels von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste gemäß Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 befreit, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung des Fluges bzw. dessen um drei Stunden oder mehr verspätete Ankunft auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 69, und vom 31. Januar 2013, McDonagh, C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 38).

    Das Unternehmen hat somit nachzuweisen, dass es ihm auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, ohne angesichts der Kapazitäten des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, mit denen es konfrontiert war und die zur Annullierung des Fluges bzw. dessen um drei Stunden oder mehr verspäteten Ankunft geführt haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 61, und vom 12. Mai 2011, Eglitis und Ratnieks, C-294/10, EU:C:2011:303, Rn. 25).

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