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   BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09   

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https://dejure.org/2009,6635
BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09 (https://dejure.org/2009,6635)
BVerfG, Entscheidung vom 02.09.2009 - 2 BvR 448/09 (https://dejure.org/2009,6635)
BVerfG, Entscheidung vom 02. September 2009 - 2 BvR 448/09 (https://dejure.org/2009,6635)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 120 Abs. 1 StVollzG; § 24 StPO
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Unterlassung eines geeigneten Rechtsbehelfs (Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde i.R.d. Widerrufs der Gewährung von Vollzugslockerungen nach Anhörung des wegen Totschlags Strafinhaftierten

  • Judicialis

    StVollzG § 14 Abs. 2; ; StVollzG § 119 Abs. 3; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Widerrufs der Gewährung von Vollzugslockerungen; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 157
  • NJW 2010, 669
  • StV 2010, 284
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
    Nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde muss ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen haben, um die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen in den jeweils sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 - stRspr).

    Denn der Beschwerdeführer hat in einem solchen Fall nicht, wie es ihm nach diesem Grundsatz obliegt (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ), alle Möglichkeiten genutzt, eine Korrektur der gerügten Grundrechtsverletzungen im sachnächsten - fachgerichtlichen - Verfahren zu erreichen.

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
    Nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde muss ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen haben, um die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen in den jeweils sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 - stRspr).

    Denn der Beschwerdeführer hat in einem solchen Fall nicht, wie es ihm nach diesem Grundsatz obliegt (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 112, 50 ), alle Möglichkeiten genutzt, eine Korrektur der gerügten Grundrechtsverletzungen im sachnächsten - fachgerichtlichen - Verfahren zu erreichen.

  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
    Hat ein Beschwerdeführer die Nutzung eines Rechtsbehelfs unterlassen, der zwar nur zur Abwehr bestimmter Grundrechtsverstöße statthaft ist, bei erfolgreicher Nutzung aber auch zur Korrektur weiterer Grundrechtsverstöße hätte dienen können, so führt dies nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auch insoweit, als sie die weiteren Grundrechtsverletzungen betrifft (vgl. für den Fall der Anhörungsrüge BVerfGK 5, 337 , m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
    Ein solcher Antrag, der in Strafvollzugssachen gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG in Verbindung mit §§ 22 ff. StPO gestellt werden kann (vgl. statt vieler OLG Dresden, Beschluss vom 9. Februar 2000, NStZ-RR 2000, S. 285; Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 120 Rn. 3; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 120 Rn. 2), war hier nicht deshalb entbehrlich, weil er von vornherein aussichtslos gewesen wäre (zur Unzumutbarkeit der Ausschöpfung offensichtlich aussichtsloser Rechtsbehelfe vgl. BVerfGE 70, 180 ; 86, 15 ; 102, 197 - stRspr).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
    Die Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 108, 122 - stRspr).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 383/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Ablehnung wegen Besorgnis der

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
    Dieser Obliegenheit ist der Beschwerdeführer nicht nachgekommen, da er die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, die Befangenheit des Richters der Strafvollstreckungskammer, die er sinngemäß geltend macht, im fachgerichtlichen Verfahren mit einem Ablehnungsantrag zu rügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 383/91 -, juris, Rn. 1, und vom 26. August 1991 - 2 BvR 964/90 -, NJW 1993, S. 2926).
  • BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
    Dieser Obliegenheit ist der Beschwerdeführer nicht nachgekommen, da er die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, die Befangenheit des Richters der Strafvollstreckungskammer, die er sinngemäß geltend macht, im fachgerichtlichen Verfahren mit einem Ablehnungsantrag zu rügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 383/91 -, juris, Rn. 1, und vom 26. August 1991 - 2 BvR 964/90 -, NJW 1993, S. 2926).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
    Die Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 108, 122 - stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
    Ein solcher Antrag, der in Strafvollzugssachen gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG in Verbindung mit §§ 22 ff. StPO gestellt werden kann (vgl. statt vieler OLG Dresden, Beschluss vom 9. Februar 2000, NStZ-RR 2000, S. 285; Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 120 Rn. 3; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 120 Rn. 2), war hier nicht deshalb entbehrlich, weil er von vornherein aussichtslos gewesen wäre (zur Unzumutbarkeit der Ausschöpfung offensichtlich aussichtsloser Rechtsbehelfe vgl. BVerfGE 70, 180 ; 86, 15 ; 102, 197 - stRspr).
  • BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG

    Auszug aus BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09
    Dieser Obliegenheit ist der Beschwerdeführer nicht nachgekommen, da er die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, die Befangenheit des Richters der Strafvollstreckungskammer, die er sinngemäß geltend macht, im fachgerichtlichen Verfahren mit einem Ablehnungsantrag zu rügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 383/91 -, juris, Rn. 1, und vom 26. August 1991 - 2 BvR 964/90 -, NJW 1993, S. 2926).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • OLG Dresden, 09.02.2000 - 2 Ws 660/99

    Strafvollzugssache; Ausschluß; Richter; Ablehnung

  • BVerfG, 09.08.2021 - 2 BvR 1143/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

    Das Anhörungsrügeverfahren ist insoweit das sachnächste fachgerichtliche Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. September 2009 - 2 BvR 448/09 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 914/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener Erhebung der

    Da der Beschwerdeführer somit den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft hat, ist er mit seinen verfassungsrechtlichen Rügen auch im Übrigen ausgeschlossen (vgl. BVerfGK 5, 337 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. September 2009 - 2 BvR 448/09 -, NJW 2010, S. 669 f. Rn. 10).
  • SG Karlsruhe, 19.03.2013 - S 1 SF 1000/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich befangen ist, sondern darauf, ob der Beteiligte bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfG, NJW 2010, 669 sowie BSG SozR 1500 § 60 Nr. 3 und BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7).
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