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   OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08   

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https://dejure.org/2009,5633
OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08 (https://dejure.org/2009,5633)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.2009 - 31 Wx 141/08 (https://dejure.org/2009,5633)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 141/08 (https://dejure.org/2009,5633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form eines Testaments; Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2250
    Anforderungen an die Form eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Drei Zeugen Testament

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen für "Drei Zeugen Testament"

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Nottestament nur im äußersten Notfall machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 684
  • FGPrax 2009, 229
  • FamRZ 2009, 1945
  • Rpfleger 2009, 620
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51

    Nottestament vor drei Zeugen

    Auszug aus OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08
    Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach der Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (BGHZ 3, 372 zu § 24 TestG; MünchKomm BGB/Hagena 4. Aufl. § 2250 Rn. 7 f.; Staudinger/ Baumann BGB Bearbeitungstand 2003 § 2250 Rn. 20; Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2250 Rn. 4).

    Die Besorgnis muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Zeugen auch angesichts der objektiven Sachlage als gerechtfertigt angesehen werden können (BGHZ 3, 372/373; Staudinger/Baumann § 2250 Rn. 18).

    Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nicht an (BGHZ 3, 372/378).

  • LG München I, 22.09.1998 - 16 T 12496/98
    Auszug aus OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08
    Ob es im Einzelfall ein Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellt, wenn der Erblasser einen Tag (vgl. BayObLGZ 1990, 294/297) oder zwei Tage (vgl. LG München I FamRZ 2000, 855; kritisch Staudinger/Baumann § 2250 Rn. 17) nach der Testamentserrichtung verstirbt, kann hier dahinstehen, denn bei dem hier vorliegenden Zeitraum mehr als zwei Wochen zwischen Testamentserrichtung und Tod kann eine solche Indizwirkung keinesfalls angenommen werden.
  • BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90

    Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines

    Auszug aus OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08
    Ob es im Einzelfall ein Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellt, wenn der Erblasser einen Tag (vgl. BayObLGZ 1990, 294/297) oder zwei Tage (vgl. LG München I FamRZ 2000, 855; kritisch Staudinger/Baumann § 2250 Rn. 17) nach der Testamentserrichtung verstirbt, kann hier dahinstehen, denn bei dem hier vorliegenden Zeitraum mehr als zwei Wochen zwischen Testamentserrichtung und Tod kann eine solche Indizwirkung keinesfalls angenommen werden.
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 13/04

    Nachweis der Existenz eines Testaments

    Auszug aus OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08
    Die hierzu vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob es den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG, § 2358 Abs. 1 BGB) und bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr., vgl. BayObLGZ 2004, 91/93 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15

    Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus

    Eine jederzeit drohende Testierunfähigkeit steht der Todesgefahr gleich, wenn sie voraussichtlich durchgängig bis zum Tode fortdauert (OLG München FamRZ 2016, 87 f; FamRZ 2009, 1945; Weidlich in Palandt, BGB, 75. Auflage, 2016, § 2250, Rdn. 3).

    Die derart nahe Gefahr des Todes bzw. der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (OLG München FamRZ 2016, 87 f; FamRZ 2009, 1945; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2250 Rdn. 7, 8).

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (OLG München, FamRZ 2016, 87 f; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 05. Januar 2016 - 5 W 25/15 -, juris; OLG München FamRZ 2009, 1945; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2250 Rdn. 7, 8).

    Ein in einem Krankenhaus errichtetes Drei-Zeugen-Testament ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Besuch des Notars bei einem wachen, allseits orientierten Patienten hätte abgewartet werden können, weil ein Notar ohne weiteres hätte erreicht werden können (OLG München FamRZ 2009, 1945).

  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    ee) Soweit die Beschwerdeführerin aus der von ihr zitierten Entscheidung des Senats (Beschluss vom 14.07.2009 - 31 Wx 141/08) grundsätzlich die Pflicht zu einer telefonischen Anfrage bei einem Notar als Beleg der "Nichterreichbarkeit" im Sinne des §§ 2250 Abs. 2, 2249 BGB ableitet, trifft dies nicht zu.

    Im Gegensatz zu dem hier vorliegenden Sachverhalt wurde in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung das Nottestament nicht nach Büroschluss, sondern am Nachmittag errichtet, so dass aus Sicht der Testamentszeugen grundsätzlich die Möglichkeit für eine Beiziehung eines Notars bestand wie auch keine konkrete Gefahr gegeben war, dass die Testatorin am Tag der Errichtung des Nottestaments versterben würde (OLG München NJW 2010, 684, 685).

  • KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15

    Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen für die wirksame Errichtung eines

    Nicht ausreichend ist deshalb, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (vergleiche OLG München, Beschluss vom 14.7.2009, 31 Wx 141/08, 14, FamRZ 2009, 468).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16

    Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von §

    Nicht ausreichend ist hingegen, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15 in Anschluss an OLG München 14 Juli 2009, 31 Wx 141/08).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14

    Anforderungen an die Errichtung eines sog. Dreizeugentestaments

    Bei möglicher Beiziehung eines Notars ist das Nottestament unwirksam (OLG München NJW 2010, 684 ; Palandt-Weidlich, a.a.O.).
  • OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15

    Voraussetzungen einer "nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (OLG München FamRZ 2009, 1945; MüKo- Hagena 6.° 2013 § 2250 Rn. 7, 8).
  • KG, 22.06.2022 - 6 W 7/21

    Wirksamkeit eines Testaments: Errichtung eines Drei-Zeugen-Notlagentestaments

    Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen, oder es muss bei allen drei Zeugen übereinstimmend die Besorgnis tatsächlich vorhanden sein und vom Standpunkt ihres pflichtgemäßen Ermessens aus angesichts der objektiven Sachlage auch als gerechtfertigt angesehen werden, dass eine solche Gefahrenlage bestünde (Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; BGHZ 3, 372; MüKo BGB a.a.O. § 2250 Rn. 7 f; Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 19; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 141/08 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11

    Voraussetzungen für eine wirksame Errichtung eines Drei-Zeugen-Nottestaments

    Dass die Erblasserin wegen einer fortgeschrittenen, nicht heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hatte, genügt hierfür nicht (OLG München, NJW 2010, 684).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22

    Beschwerde gegen die Feststellung als Alleinerbe Voraussetzungen zur wirksamen

    Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen, oder es muss bei allen drei Zeugen übereinstimmend die Besorgnis tatsächlich vorhanden sein und vom Standpunkt ihres pflichtgemäßen Ermessens aus angesichts der objektiven Sachlage auch als gerechtfertigt angesehen werden, dass eine solche Gefahrenlage bestünde (BGHZ 3, 372; MüKo BGB a.a.O. § 2250 Rn. 7 f;KG, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 6 W 93/15 -, Rn. 28, juris; Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 19; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 31 Wx 141/08 -, Rn. 10, juris).
  • AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16

    Anforderungen an die wirksame Errichtung eines Nottestaments gem. § 2250 Abs. 2

    Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nicht an (OLG München, Beschl. v. 14.07.2009, Az.: 31 Wx 141/08, zitiert bei www.juris.de m.w.N.).
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