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   OLG Dresden, 31.03.2009 - 2 AK 6/09   

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https://dejure.org/2009,10128
OLG Dresden, 31.03.2009 - 2 AK 6/09 (https://dejure.org/2009,10128)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.03.2009 - 2 AK 6/09 (https://dejure.org/2009,10128)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. März 2009 - 2 AK 6/09 (https://dejure.org/2009,10128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Zurückhaltung von Tatvorwürfen zur Erlangung eines gesonderten Haftbefehls

  • Judicialis

    StPO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 Abs. 1
    Unzulässige Zurückhaltung von Tatvorwürfen zur Erlangung eines gesonderten Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 121 StPO
    Unzulässigkeit der Zurückhaltung von "haftbefehlsreifen" Tatvorwürfen durch die Staatsanwaltschaft zur Erlangung eines gesonderten Haftbefehls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 952
  • NStZ 2010, 258
  • StV 2009, 366
  • StV 2009, 537
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 02.12.2008 - 1 Ws 674/08

    Einheitliche Einordung aller den Gegenstand eines Haftbefehls darstellenden

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2009 - 2 AK 6/09
    Entscheidend ist auch nicht der (möglicherweise prozesstaktisch bestimmte) Zeitpunkt, in welchem die Staatsanwaltschaft den dringenden Tatverdacht tatsächlich angenommen hat, sondern in welchem sie ihn hätte annehmen können (vgl. OLG des Landes SachsenAnhalt, Beschluss vom 02. Dezember 2008 - 1 Ws 674/08 -m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 3 Ws 460/03

    Fristbeginn bei Erlass eines neuen oder erweiterten Haftbefehls; Auslegung des

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2009 - 2 AK 6/09
    Unter den Begriff "derselben Tat" im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO fallen jedenfalls alle Straftaten von dem Zeitpunkt an, in dem sie unter dem Blickwinkel des dringenden Tatverdachts "bekannt" sind und daher in einen bestehenden Haftbefehl tatsächlich hätten aufgenommen werden können ("Haftbefehlsreife"; - vgl. zum übrigen Meinungs- und Auslegungsstreit die Nachweise bei Paeffgen in SK, § 121 Rdnrn. 8 ff.); dabei kommt es nicht darauf an, ob sie Gegenstand desselben oder getrennter Verfahren sind (OLG Düsseldorf, StV 2004, 496 ff m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Der Senat teilt die in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur inzwischen nahezu einhellig vertretene Auffassung, dass der Begriff "derselben Tat' im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO mit Rücksicht auf diesen Schutzzweck der Norm weit auszulegen ist und deshalb alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an erfasst, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 1 Ws 257/16 H, juris Rn. 6, 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 (H), juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 Ws 108/13, juris Rn. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 2 HEs 9/13 (5/13), juris Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 32 HEs 1/12, juris Rn. 21; OLG Jena, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 Ws 446/10 (32), juris Rn. 9; OLG Koblenz (2. Strafsenat), Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 HEs 8/09, juris Rn. 8; OLG Dresden, Beschluss vom 31. März 2009 - 2 AK 6/09, NJW 2010, 952; OLG Naumburg, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 Ws 674/08, juris Rn. 7 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 4 HEs 86/07, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 Ws 460/03, NStZ-RR 2004, 125 f.; OLG Koblenz (1. Strafsenat), Beschluss vom 3. Januar 2001 - (1) 4420 BL - III - 71/00, 6 NStZ-RR 2001, 152; OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 1998 - 2 BL 62/98, NStZ-RR 1998, 277, 278; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 1 BL 4/98, NStZ-RR 1998, 182; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. März 1997, 2 (3) HEs 16/97, StV 1997, 536, 537; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. März 1990 - 1 HEs 259/88, NJW 1990, 2144; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. August 1989 - 1 Ws 243/89, StV 1989, 489; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 121 Rn. 14b; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 121 Rn. 11).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 95-IV-11
    b) Der Beschwerdeführer macht geltend, dass ein Fachgericht aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen den Beschleunigungsgrundsatz verstößt, wenn es den Beginn der Frist des § 121 Abs. 1 StPO bei Erlass eines zweiten - zunächst als Überhaft notierten - Haftbefehls nicht schon dann annimmt, wenn der dringende Tatverdacht dergestalt bestand, dass der zweite Haftbefehl hätte erlassen oder der erste Haftbefehl hätte ergänzt werden können (vgl. zum Verbot der sog. "Reservehaltung" von Tatvorwürfen: OLG Dresden, Beschluss vom 31. März 2009, NJW 2010, 952 f.).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 7/15

    Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei

    Hierdurch soll eine "Reservehaltung" von Tatvorwürfen, die den Erlass eines weiteren Haftbefehls oder die Erweiterung des bestehenden Haftbefehls rechtfertigen, verhindert werden (vgl. OLG Dresden, NJW 2010, 952; OLG Frankfurt, NJW 1990, 2144; OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 152).
  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 98-IV-11
    b) Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass ein Fachgericht aus verfassungsrechtlicher Sicht gegen den Beschleunigungsgrundsatz verstößt, wenn es den Beginn der Frist des § 121 Abs. 1 StPO bei Erlass eines zweiten - zunächst als Überhaft notierten - Haftbefehls nicht schon dann annimmt, wenn der dringende Tatverdacht dergestalt bestand, dass der zweite Haftbefehl hätte erlassen oder der erste Haftbefehl hätte ergänzt werden können (vgl. zum Verbot der sog. "Reservehaltung" von Tatvorwürfen: OLG Dresden, Beschluss vom 31. März 2009, NJW 2010, 952 f.).
  • OLG Koblenz, 30.07.2009 - 2 HEs 8/09

    Besondere Haftprüfung bei Untersuchungshaft über 6 Monate: Beginn der

    Nach dem in der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur vertretenen "erweiterten Tatbegriff" fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - i.S. eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Naumburg NStZ-RR 2009, 157 (LS); OLG Dresden StV 2009, 366; OLG Stuttgart StV 2008, 85; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 382; OLG Stuttgart NStZ-RR 1999, ; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, ; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. § 121 Rdnr. 14; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. § 112 Rdnr. 14 ff.; Schultheiß in Karlsruher-Kommentar, StPO, 6. Aufl. § 112 Rdnr. 10; AnwK-StPO/Lammer § 121 Rdnr. 6).
  • LG Berlin, 12.05.2022 - 93 O 115/20

    Regressklage der D&O-Versicherung: Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Damit kann die Klägerin ihr Begehren im Wege der Feststellungsklage verfolgen (vgl. BGH, NJW 2010, 952, beck-online).
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