Weitere Entscheidung unten: EuGH, 07.12.2010

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3
BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,3)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,3)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 (https://dejure.org/2010,3)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Bundesverfassungsgericht

    Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 1 ArbMDienstLG 4, § 31 Abs 2 S 2 BVerfGG
    Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anforderungen an eine Neuregelung des Anspruchs auf Leistungen für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten zur Gewährleistung eines menschenwürdigen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hartz IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

  • rewis.io

    Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und ...

  • rewis.io

    Unvereinbarkeit der Regelleistungen nach SGB 2 ("Hartz IV") mit Art 1 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG - Zu den Anforderungen an die Ermittlung des Anspruchsumfangs zur Deckung des Existenzminimums - insb Ermittlungsausfall bzgl des kindesspezifischen Existenzminimums und ...

  • fr-blog.com

    Regelsätze ALG-2 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungsrechtliche Vorgaben zur Sicherung des Existenzminimums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 1 bis 3 und § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anforderungen an eine Neuregelung des Anspruchs auf Leistungen für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten zur Gewährleistung eines menschenwürdigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelleistungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartz IV-Regelleistungen sind verfassungswidrig

  • tagesschau.de-Archiv (Pressebericht, 10.02.2010)

    Hartz-IV-Urteil: Mehr Geld, weniger Geld oder Sachleistungen?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    GG gewährt zusätzliche Sozialleistungen bis zur Neuregelung

  • spiegel.de (Pressebericht, 09.02.2010)

    Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Nach dem Hartz-4-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Hartz IV Regelsätze verfassungswidirg

  • diewohnungseigentuemer.de (Pressemitteilung)

    Regelleistung nach SGB II verfassungswidrig!

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Regelleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) sind verfassungswidrig

  • Telepolis (Pressebericht, 09.02.2010)

    Berechnungssätze verfassungswidrig // Hartz-IV: Zurechtweisung für die Bundesregierung

  • spiegel.de PDF (Zusammenfassung)

    Einführung der Urteilsbegründung (Hans-Jürgen Papier)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Regelleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) sind verfassungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Neuregelung der Absenkung des Arbeitslosengeldes II wegen Pflichtverletzungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Regelleistung grundrechtswidrig - Antrag bei besonderem Bedarf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Regelsätze wider die Realität

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Sätze verfassungskonform

  • 123recht.net (Pressemitteilung)

    Hartz IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Bagatellgrenze für Umgangskosten

  • 123recht.net (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zu wenig Regelleistung: Überprüfungsanträge jetzt stellen!

Besprechungen u.ä. (9)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Sechs Jahre Ringen um das Existenzminimum - und kein Ende (Helga Spindler; info also 2/2010, S. 51-55)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Existenzminimum: Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen für so genannte "Hartz IV-Empfänger"

  • humanistische-union.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Freihändig geschätzt" (Jutta Roitsch-Wittkowsky)

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV und seine Folgen (Jessica Yalcin; Berliner AnwBl 5/2010, S. 179-181)

  • famrb.de PDF, S. 23 (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialrechtliche Regelleistungen für minderjährige Kinder (Heinrich Schürmann; FamRB 2010, 119)

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bildung und Existenzminimum eines Kindes - Was sagt das Bundesverfassungsgericht? (Dr. Hans-Günter Henneke)

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Was lange währt, muss nicht gut sein - Die Hartz-IV-Reform 2011 zu Regelbedarf und Kosten der Unterkunft (Dirk Hölzer)

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Folgen des BVerfG-Urteils zum Existenzminimum für das AsylbLG (Dr. Elke Tießler-Marenda; Asylmagazin 7-8/2010, S. 232-235)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsrecht und Eingliederungshilfe - Ein Leistungsgesetz zur sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen?

Sonstiges (2)

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • prewest.de PDF (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Senatsvorsitzender Papier: Einführung zur Urteilsverkündung in Sachen "Hartz IV"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 125, 175
  • NJW 2010, 505
  • NVwZ 2010, 580 (Ls.)
  • NZS 2010, 270
  • FamRZ 2010, 429
  • DVBl 2010, 314
  • BB 2010, 500
  • DÖV 2010, 324
 
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Wird zitiert von ... (2350)Neu Zitiert selbst (60)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
    Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 ), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; auch BVerwGE 87, 212 ).

    Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ; 120, 125 ).

    e) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ; 120, 125 ).

    Zudem stehen dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 , jeweils m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft oder die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 120, 125 m.w.N.).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
    Dies stellen nunmehr die mit Wirkung zum 1. August 2006 eingeführten § 3 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 und § 23 Abs. 1 Satz 4 SGB II klar, wonach die Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II "den Bedarf der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" decken und "eine davon abweichende Festlegung der Bedarfe" und "weitergehende Leistungen ausgeschlossen" sind, entsprach aber auch vor der Einfügung dieser Vorschriften der herrschenden Meinung (vgl. BSGE 97, 242 m.w.N.).

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R - (BSGE 97, 242 ), können in atypischen Bedarfslagen, die eine Nähe zu den in den §§ 47 bis 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweisen, zusätzliche Leistungen nach § 73 SGB XII gewährt werden.

    Zur Deckung eines dauerhaften, besonderen Bedarfs ist die Gewährung eines Darlehens hingegen ungeeignet (vgl. auch BSGE 97, 242 ).

    Das Bundessozialgericht hat einen solchen Bedarf, der die Anwendung des § 73 SGB XII rechtfertigt, bislang nur für Kosten angenommen, die einem geschiedenen Elternteil zur Wahrnehmung seines Umgangsrechtes mit entfernt lebenden Kindern entstehen (vgl. BSGE 97, 242 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
    Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 45, 187 ; 82, 60 ; 113, 88 ; Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 259).

    e) Zur Konkretisierung des Anspruchs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen (vgl. BVerfGE 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 99, 246 ; 112, 268 ; 120, 125 ).

    Da das Grundgesetz selbst keine exakte Bezifferung des Anspruchs erlaubt, beschränkt sich - bezogen auf das Ergebnis - die materielle Kontrolle darauf, ob die Leistungen evident unzureichend sind (vgl. BVerfGE 82, 60 ).

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Dem Gesetzgeber stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 ; 125, 175 ; 148, 147 ; 149, 222 ; 152, 68 ; näher unten Rn. 245).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Er ist nach Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet, die menschenwürdige Existenz jederzeit realistisch zu sichern, wenn Menschen dies selbst nicht können (grundlegend BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 142, 353 ; dazu auch BTDrucks 17/6833, S. 2).

    a) Der verfassungsrechtlich garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als einheitliche Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).

    b) Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus eigener Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für dieses menschenwürdige Dasein zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 125, 175 ; stRspr).Die den entsprechenden Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu, ist dem Grunde nach unverfügbar (vgl. BVerfGE 45, 187 ) und geht selbst durch vermeintlich "unwürdiges" Verhalten nicht verloren (vgl. BVerfGE 87, 209 ); sie kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 72, 105 ).Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    c) Der Gesetzgeber verfügt bei den Regeln zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums über einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Art und Höhe der Leistungen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).

    Dass dem Gesetzgeber in der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse in soziokultureller Hinsicht ein weiterer Spielraum zukommt als in der Bewertung dessen, was Menschen zur Sicherung ihrer physischen Existenz benötigen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ), trägt der höheren Wandelbarkeit der soziokulturellen Lebensbedingungen Rechnung, relativiert aber nicht den einheitlichen Schutz.

    Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Bemessung des Existenzminimums entspricht eine zurückhaltende Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 125, 175 ; 137, 34 ).

    Das Grundgesetz verwehrt dem Gesetzgeber jedoch nicht, die Inanspruchnahme sozialer Leistungen zur Sicherung der menschenwürdigen Existenz an den Nachranggrundsatz zu binden, also nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn Menschen ihre Existenz nicht vorrangig selbst sichern können (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 142, 353 ; siehe auch BVerfGE 120, 125 ).

    Eine Grenze findet dies in der Verpflichtung, jedem Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern (vgl. BVerfGE 125, 175 ).

    Er bindet Leistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz im Grundsicherungsrecht gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II an die Hilfebedürftigkeit nach § 9 Abs. 1 SGB II. Eine solche wirkliche Bedürftigkeit darf der Staat voraussetzen, bevor er selbst Leistungen zur Verfügung stellt, um die Existenz zu sichern (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 142, 353 ; oben Rn. 123).

    Aus dem Grundrecht auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 GG folgt, dass sich der verfassungsrechtlich in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG garantierte Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als einheitliche Gewährleistung (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ) auch auf Mittel zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erstreckt (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; 137, 34 ; 142, 353 ).

    Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber zwar einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse und der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs, der sich für die unterschiedlichen Bedarfe auch unterscheidet (vgl. BVerfGE 142, 353 m.w.N.; oben Rn. 121), doch ist eine Hierarchisierung der Bedarfe aufgrund der einheitlichen Gewährleistung nicht zulässig (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ; oben Rn. 119).

    Die Verfassungswidrigkeit der Regelungen ist im Übrigen bei Kostenentscheidungen zugunsten von klagenden Hilfebedürftigen angemessen zu berücksichtigen, soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 132, 134 ).

  • SG Karlsruhe, 11.02.2021 - S 12 AS 213/21

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer

    Ein atypischer Mehrbedarf der streitbefangenen Art entsteht daher nur dann, wenn er so erheblich ist, dass durch die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistungen -einschließlich der Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten des Hilfebedürftigen - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerfG, 09.02.2010, 1 BvL 1/09 u.a.).
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Rechtsprechung
   EuGH, 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,292
EuGH, 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09 (https://dejure.org/2010,292)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09 (https://dejure.org/2010,292)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - C-585/08 und C-144/09 (https://dejure.org/2010,292)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und 3 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen - Vertrag über eine Frachtschiffsreise - Begriff 'Pauschalreise' - Beherbergungsvertrag mit einem Hotel - ...

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen - Zur Feststellung, wann ein Gewerbetreibender, der im Internet wirbt, seine Tätigkeit im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Verordnung Nr. 44/2001 auf den Wohnsitzmitgliedstaat eines Verbrauchers "ausrichtet".

  • webshoprecht.de

    Zum Gerichtetsein von Onlineangeboten auf den Markt eines anderen Staates

  • Europäischer Gerichtshof

    Pammer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und 3 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen - Vertrag über eine Frachtschiffsreise - Begriff "Pauschalreise"- Beherbergungsvertrag mit einem Hotel - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hotel Alpenhof

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und 3 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen - Vertrag über eine Frachtschiffsreise - Begriff "Pauschalreise"- Beherbergungsvertrag mit einem Hotel - ...

  • EU-Kommission PDF

    Pammer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und 3 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen - Vertrag über eine Frachtschiffsreise - Begriff "Pauschalreise"- Beherbergungsvertrag mit einem Hotel - ...

  • EU-Kommission

    Pammer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und 3 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen - Vertrag über eine Frachtschiffsreise - Begriff ‚Pauschalreise‘- Beherbergungsvertrag mit einem Hotel ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abrufbarkeit der Internetpräsenzen im Ausland für sich genommen noch kein "Ausrichten" iSd Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO - es kann aber ein Indiz sein

  • Wolters Kluwer

    Vertrag über eine Frachtschiffsreise als ,Pauschalreise' i.S. von Art. 15 Abs. 3 der VO Nr. 44/2001/EG; Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen; Beherbergungsvertrag mit einem Hotel; Präsentation der Reise und des Hotels auf einer Website; Anhaltspunkte ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbrauchergerichtsstand nach EuGVVO bei Reisebuchung über das Internet

  • opinioiuris.de

    Pammer

  • Betriebs-Berater

    Verbrauchergerichtsstand bei Reisebuchungen über das Internet

  • info-it-recht.de

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen (hier: Reisebuchungen über das Internet)

  • Betriebs-Berater

    Verbrauchergerichtsstand bei Reisebuchungen über das Internet

  • reise-recht-wiki.de

    Gerichtszuständigkeit bei Internetverträgen innerhalb der EU

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen; Vertrag über eine Frachtschiffsreise als ,Pauschalreise' i.S. von Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001; Beherbergungsvertrag mit einem Hotel; Präsentation der Reise und des Hotels auf einer Website; ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen; Vertrag über eine Frachtschiffsreise als ,Pauschalreise' i.S. von Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001; Beherbergungsvertrag mit einem Hotel; Präsentation der Reise und des Hotels auf einer Website; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsrechtliche Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit für Verbraucherverträge in Fällen, in denen Dienstleistungen im Internet angeboten werden

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Pammer

    Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und 3 - Zuständigkeit bei Verbrauchersachen - Vertrag über eine Frachtschiffsreise - Begriff "Pauschalreise"- Beherbergungsvertrag mit einem Hotel - ...

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    E-Commerce: Die Zuständigkeit eines Gerichts für Verbraucherverträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Internetverträge

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Frachtschiffreise mit kombinierten Beförderungs- und Unterbringungsleistungen ist Reisevertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Internet-Verbraucherverträgen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wann kann ein Händler im Ausland verklagt werden?

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)
  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Online-Händler können laut neuem EuGH-Urteil im Ausland verklagt werden

  • beck.de (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit bei Internetkauf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit für über Internet geschlossene Verbraucherverträge

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit von ausländischen Gerichten in der EU wegen Dienstleistung übers Internet

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Gerichtliche Zuständigkeit für über Internet geschlossene Verbraucherverträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Händler können im Ausland verklagt werden!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH präzisiert EU-Regelungen für gerichtliche Zuständigkeit beim Angebot von Dienstleistungen über das Internet - Bloße Benutzung einer Website durch Gewerbetreibenden führt nicht zwangsläufig zur Geltung der Zuständigkeitsregeln

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gerichtsstand bei internationalen Verbraucherverträgen

Besprechungen u.ä. (4)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Internationaler Gerichtsstand bei Verbraucherverträgen

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann ein Shopbetreiber im Ausland verklagt werden?

  • wko.at PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtsstand - Grenzüberschreitende Buchung im Internet

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Online-Händler können im Ausland verklagt werden // Gerichtsstand bei grenzüberschreitendem Onlinehandel mit Verbrauchern

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 24. Dezember 2008 - Peter Pammer gegen Reederei Karl Schlüter GmbH & Co KG

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 24. April 2009 - Hotel Alpenhof GesmbH gegen Oliver Heller

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberster Gerichtshof (Österreich) - Auslegung von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 505
  • NJW 2011, 505
  • ZIP 2011, 248 (Ls.)
  • EuZW 2011, 98
  • NJ 2011, 116
  • MMR 2011, 132
  • MIR 2010, Dok. 173
  • BB 2011, 200
  • K&R 2011, 33
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.01.2005 - C-464/01

    Gruber - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 13 Absatz 1- Tatbestandsmerkmale -

    Auszug aus EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
    15 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 44/2001 enthält eine Abweichung sowohl von der allgemeinen Zuständigkeitsregel des Art. 2 Abs. 1 dieser Verordnung, nach der die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, als auch von der besonderen Zuständigkeitsregel ihres Art. 5 Nr. 1 für Verträge oder Ansprüche aus Verträgen, nach der das Gericht des Ortes zuständig ist, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Januar 2005, Gruber, C-464/01, Slg. 2005, I-439, Randnr. 34).

    Hinsichtlich der letztgenannten Bestimmung hat der Gerichtshof nämlich wiederholt entschieden, dass die durch die Bestimmungen des Brüsseler Übereinkommens geschaffene Sonderregelung für Verbraucherverträge die Funktion hat, für einen angemessenen Schutz des Verbrauchers als dem gegenüber seinem beruflich oder gewerblich handelnden Kontrahenten wirtschaftlich schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Vertragspartner zu sorgen (vgl. insbesondere Urteile Gruber, Randnr. 34, und vom 20. Januar 2005, Engler, C-27/02, Slg. 2005, I-481, Randnr. 39).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
    Dieser Begriff ist ebenso wie die Begriffe, die in Art. 13 des Brüsseler Übereinkommens verwendet werden, an dessen Stelle der Art. 15 der Verordnung Nr. 44/2001 getreten ist, autonom auszulegen, wobei in erster Linie die Systematik und die Zielsetzung der Verordnung zu berücksichtigen sind, um deren volle Wirksamkeit zu sichern (vgl. Urteil vom 11. Juli 2002, Gabriel, C-96/00, Slg. 2002, I-6367, Randnr. 37).

    Zu den Begriffen "Werbung" und "ausdrückliches Angebot" im Sinne von Art. 13 des Brüsseler Übereinkommens hat der Gerichtshof festgestellt, dass sie alle Formen der Werbung in dem Vertragsstaat umfassen, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, unabhängig davon, ob sie allgemein - über Presse, Radio, Fernsehen, Kino oder in anderer Weise - verbreitet oder unmittelbar, z. B. mit speziell in diesen Staat geschickten Katalogen, an den Empfänger gerichtet wird, und Angebote, die dem Verbraucher persönlich, insbesondere durch einen Vertreter oder Hausierer, unterbreitet werden (Urteil Gabriel, Randnr. 44).

  • EuGH, 14.05.2009 - C-180/06

    Ilsinger - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
    Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 44/2001 in dem mit dieser Verordnung errichteten System, wie sich aus ihrem 13. Erwägungsgrund ergibt, denselben Platz einnimmt und dieselbe Funktion des Schutzes der schwächeren Partei hat wie Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 des Brüsseler Übereinkommens (Urteil vom 14. Mai 2009, 11singer, C-180/06, Slg. 2009, I-3961, Randnr. 41).
  • EuGH, 16.10.2008 - C-298/07

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr") (ABl. L 178, S. 1) der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor dem Vertragsschluss mit ihnen neben seiner elektronischen Adresse weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2008, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-298/07, Slg. 2008, I-7841, Randnr. 40).
  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Auszug aus EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
    Auch wenn außer Zweifel steht, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Art. 16 der Verordnung Nr. 44/2001 dem Verbraucherschutz dienen, impliziert dies nämlich nicht, dass dieser Schutz absolut ist (vgl. entsprechend zur Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen [ABl. L 372, S. 31] Urteil vom 15. April 2010, E. Friz, C-215/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
    Hinsichtlich der letztgenannten Bestimmung hat der Gerichtshof nämlich wiederholt entschieden, dass die durch die Bestimmungen des Brüsseler Übereinkommens geschaffene Sonderregelung für Verbraucherverträge die Funktion hat, für einen angemessenen Schutz des Verbrauchers als dem gegenüber seinem beruflich oder gewerblich handelnden Kontrahenten wirtschaftlich schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Vertragspartner zu sorgen (vgl. insbesondere Urteile Gruber, Randnr. 34, und vom 20. Januar 2005, Engler, C-27/02, Slg. 2005, I-481, Randnr. 39).
  • EuGH, 30.04.2002 - C-400/00

    DER BEGRIFF "PAUSCHALREISE" SCHLIESST REISEN EIN, DIE AUF VERLANGEN UND NACH DEN

    Auszug aus EuGH, 07.12.2010 - C-585/08
    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass es für die Qualifizierung einer Leistung als "Pauschalreise" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 90/314 genügt, dass sie zu einem Gesamtpreis verkaufte touristische Dienstleistungen verbindet, die zwei der drei in dieser Bestimmung genannten Dienstleistungen umfassen, nämlich die Beförderung, die Unterbringung und andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen, und dass diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt (vgl. Urteil vom 30. April 2002, Club-Tour, C-400/00, Slg. 2002, I-4051, Randnr. 13).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Allerdings lässt sich nicht schon aus der bloßen Zugänglichkeit einer Website in dem durch die Marke erfassten Gebiet darauf schließen, dass sich die auf ihr angezeigten Verkaufsangebote an Verbraucher in diesem Gebiet richteten (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Dezember 2010, Pammer und Hotel Alpenhof, C-585/08 und C-144/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 69).
  • OLG Köln, 26.02.2016 - 6 U 90/15

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Betreibers einer

    Der Gewerbetreibende muss seinen Willen zum Ausdruck gebracht haben, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern eines oder mehrerer Mitgliedstaaten, darunter des Wohnsitzmitgliedstaats des Verbrauchers, herzustellen (EuGH, NJW 2011, 505 Tz. 75 - Peter Pammer/Reederei Karl Schlüter GmbH & Co. KG und Hotel Alpenhof GesmbH/Oliver Heller).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-190/11

    Die Möglichkeit für einen Verbraucher, einen ausländischen Gewerbetreibenden vor

    Mit Beschluss vom 9. November 2010 setzte der Oberste Gerichtshof das Verfahren jedoch bis zum Erlass des Urteils des Gerichtshofs in den Rechtssachen Pammer und Hotel Alpenhof (Urteil vom 7. Dezember 2010, Pammer und Hotel Alpenhof, C-585/08 und C-144/09, Slg. 2010, I-12527) aus, das Aufschluss über die Wendung "auf den Staat des Wohnsitzes des Verbrauchers ausgerichtete Tätigkeit" geben sollte.

    Zunächst ist zu beachten, dass Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Brüssel-I-Verordnung eine Abweichung sowohl von der allgemeinen Zuständigkeitsregel des Art. 2 Abs. 1 dieser Verordnung, nach der die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat, als auch von der besonderen Zuständigkeitsregel des Art. 5 Nr. 1 der Verordnung für Verträge oder Ansprüche aus Verträgen enthält, nach der das Gericht des Ortes zuständig ist, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre (Urteil Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 53).

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass die in der Brüssel-I-Verordnung - insbesondere in Art. 15 Abs. 1 Buchst. c - verwendeten Begriffe autonom auszulegen sind, wobei in erster Linie die Systematik und die Ziele der Verordnung zu berücksichtigen sind, um deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu sichern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Januar 2005, Engler, C-27/02, Slg. 2005, I-481, Randnr. 33, sowie Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 55).

    Auch wenn Art. 15 Abs. 1 Buchst. c der Brüssel-I-Verordnung dem Verbraucherschutz dient, impliziert dies nicht, dass dieser Schutz absolut ist (vgl. Urteil Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 70).

    Er hat insbesondere ausgeführt, dass die Anwendungsvoraussetzungen, die Verbraucherverträge erfüllen müssen, nunmehr in allgemeinerer Form als zuvor aufgeführt sind, damit angesichts der neuen Kommunikationsmittel und der Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs ein besserer Schutz des Verbrauchers gewährleistet ist (vgl. Urteil Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 59).

    Der Unionsgesetzgeber hat hierbei die Voraussetzungen, dass auf der einen Seite der Gewerbetreibende im Wohnsitzstaat des Verbrauchers ein ausdrückliches Angebot gemacht oder Werbung betrieben haben musste und auf der anderen Seite der Verbraucher die zum Vertragsschluss erforderlichen Rechtshandlungen in diesem Staat vorgenommen haben musste, durch Voraussetzungen ersetzt, die sich allein auf den Gewerbetreibenden beziehen (Urteil Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 60).

  • OLG Köln, 31.10.2022 - 19 U 51/22

    Teilnahme an Online-Glücksspielen - Rückzahlungsanspruch eines Spielers

    So sind ihre Glücksspielangebote gerade auch in deutscher Sprache verfügbar; wird den Verbrauchern auf der Website die Verwendung einer anderen Sprache als derjenigen ermöglicht, die in dem Mitgliedstaat des Gewerbetreibenden üblicherweise verwendet wird, so kann dies einen Anhaltspunkt bilden, der die Annahme erlaubt, dass die Tätigkeit des Gewerbetreibenden auf andere Mitgliedstaaten ausgerichtet ist (EuGH, Urteil vom 07.12.2010 - C-585/08, C-144/09 - NJW 2011, 505, beck-online).
  • EuGH, 22.01.2015 - C-441/13

    Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr.

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 im Gegensatz zu Art. 15 Abs. 1 Buchst. c dieser Verordnung, der in dem Urteil Pammer und Hotel Alpenhof (C-585/08 und C-144/09, EU:C:2010:740), ausgelegt wurde, nicht verlangt, dass die fragliche Website auf den Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts "ausgerichtet" ist (vgl. Urteil Pinckney, EU:C:2013:635, Rn. 42).
  • OLG München, 16.03.2016 - 15 U 2341/15

    Ansprüche aus Anwaltshaftung gegen in der Schweiz ansässige Rechtsanwälte und

    Dies erfüllt die Voraussetzungen des Ausrichtens gem. Art. 15 I Buchst. c LugÜ, denn dessen Wortlaut ist dahin zu verstehen, dass er die früheren Begriffe des "ausdrücklichen" Angebots und der "Werbung" einschließt und ersetzt (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 7.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, NJW 2011, 505).

    Der Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c ist dahin zu verstehen, dass er die früheren Begriffe des "ausdrücklichen" Angebots und der "Werbung" einschließt und ersetzt und, wie die Worte "auf irgendeinem Wege" deutlich machen, ein breiteres Spektrum von Tätigkeiten erfasst (EuGH, Urt. v. 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, ECLI:ECLI:EU:C:2010:740 = NJW 2011, 505, Rn. 61).

    - Der Unternehmer hat den Willen zum Ausdruck gebracht, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern in anderen Mitgliedsstaaten herzustellen (EuGH, Urt. v. 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, ECLI:ECLI:EU:C:2010:740 = NJW 2011, 505; BGH, Urt. v. 29.11.2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455, Rn. 14; BGH, Urt. v. 28.02.2012 - XI ZR 9/11, NJW 2012, 1817 = WM 2012, 747, Rn. 39; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 8; Geimer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., EuGVVO 2012 Art. 17 Rn. 24; Gottwald in MünchKomm, ZPO, 4. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 10; Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., EuGVVO aF Art. 15 Rn. 8).

    - Ausdrucksformen für diesen Willen sind (EuGH, Urt. v. 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, ECLI:ECLI:EU:C:2010:740 = NJW 2011, 505; Geimer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., EuGVVO 2012 Art. 17 Rn. 23-31; Gottwald in MünchKomm, ZPO, 4. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 9-13): Ein internationaler Charakter der Tätigkeit, Anfahrtsbeschreibungen von anderen Mitgliedsstaaten aus, die Verwendung einer anderen Sprache oder Währung, die Angabe von Telefonnummern mit internationaler Vorwahl (die aber für sich allein nicht ausreichend ist, Gottwald in MünchKomm, ZPO, 4. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 10), Ausgaben für einen den Zugang erleichternden Internet-Referenzierungsdienst, die Verwendung einer anderen als der eigenen Top-Level-Domain für den Internetauftritt und die Erwähnung einer internationalen Kundschaft, insbesondere die Werbung mit der Bewertung von Kunden aus bestimmten Staaten (Gottwald in MünchKomm, ZPO, 4. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 10).

    Eine verwendete Website muss nicht interaktiv sein (EuGH, Urt. v. 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, ECLI:ECLI:EU:C:2010:740 = NJW 2011, 505; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 8; Geimer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., EuGVVO 2012 Art. 17 Rn. 24; Gottwald in MünchKomm, ZPO, 4. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 10; Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., EuGVVO aF Art. 15 Rn. 8).

    Dies stellt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein Indiz für eine internationale Ausrichtung dar (EuGH, Urt. v. 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, ECLI:ECLI:EU:C:2010:740 = NJW 2011, 505).

    Auf der Internetseite werden Leistungen mit internationalem Charakter angeboten (vgl. EuGH, Urt. v. 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, ECLI:ECLI:EU:C:2010:740 = NJW 2011, 505).

    Der Unternehmer muss den Willen zum Ausdruck bringen, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern in anderen Mitgliedsstaaten herzustellen (EuGH, Urt. v. 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, ECLI:ECLI:EU:C:2010:740 = NJW 2011, 505; BGH, Urt. v. 29.11.2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455, Rn. 14; BGH, Urt. v. 28.02.2012 - XI ZR 9/11, NJW 2012, 1817 = WM 2012, 747, Rn. 39; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 8; Geimer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., EuGVVO 2012 Art. 17 Rn. 24; Gottwald in MünchKomm, ZPO, 4. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 10; Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl., EuGVVO aF Art. 15 Rn. 8).

    Dies erfüllt die Voraussetzungen einer Ausrichtung gemäß Art. 15 Abs. 1 Buchst. c LugÜ, denn deren Wortlaut ist dahin zu verstehen, dass er die früheren Begriffe des "ausdrücklichen" Angebots und der "Werbung" einschließt und ersetzt und, wie die Worte "auf irgendeinem Wege" deutlich machen, ein breiteres Spektrum von Tätigkeiten erfasst (zur EuGVVO 2001: EuGH, Urt. v. 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, ECLI:ECLI:EU:C:2010:740 = NJW 2011, 505, Rn. 61).

    Eine so starke Einschränkung des Anwendungsbereichs steht nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Einklang, nach welcher der Wortlaut (des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO 2001) dahin zu verstehen ist, dass er die früheren Begriffe des "ausdrücklichen" Angebots und der "Werbung" einschließt und ersetzt und, wie die Worte "auf irgendeinem Wege" deutlich machen, ein breiteres Spektrum von Tätigkeiten erfasst (EuGH, Urt. v. 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, ECLI:ECLI:EU:C:2010:740 = NJW 2011, 505, Rn. 61).

    Auf den Ausdruck dieses Willens kommt es aber für die Frage der Ausrichtung entscheidend an (EuGH, Urt. v. 07.12.2010 - C-585/08 und C-144/09, ECLI:ECLI:EU:C:2010:740 = NJW 2011, 505; BGH, Urt. v. 29.11.2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455, Rn. 14; BGH, Urt. v. 28.02.2012 - XI ZR 9/11, NJW 2012, 1817 = WM 2012, 747, Rn. 39; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 8; Geimer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., EuGVVO 2012 Art. 17 Rn. 24; Gottwald in MünchKomm, ZPO, 4. Aufl., EuGVVO 2001 Art. 15 Rn. 10).

  • BGH, 18.12.2012 - X ZR 2/12

    Kündigung eines Reisevertrages wegen Aschewolke

    Dieses Ergebnis wird zusätzlich bestätigt durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), der eine Frachtschiffsreise nach Fernost, die der Reisende als Tourist miterleben wollte, als Pauschalreise angesehen hat (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Rs. C-585/08 - Pammer / Reederei Karl Schlüter GmbH, verb.

    mit Rs. C-144/09 - Hotel Alpenhof GmbH / Heller, RRa 2011, 12 = NJW 2011, 505).

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu

    Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht es deshalb für Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO aF als entscheidend an, ob bereits vor dem Vertragsschluss mit dem konkreten Verbraucher objektive Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Unternehmer Geschäfte mit Verbrauchern in dem Wohnsitzstaat des betreffenden Verbrauchers tätigen wollte, und zwar in dem Sinne, dass der Unternehmer zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit war (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 76 und 92; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 14).

    Die Neufassung soll, um den Schutz des Verbrauchers an die neuen Technologien und insbesondere an die Entwicklung des elektronischen Handels anzupassen, in deutlicher Erweiterung der bisherigen Rechtslage die bisherigen Merkmale einschließen und ein breiteres Spektrum von Tätigkeiten erfassen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 61; BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 88/14, NJW 2015, 2339 Rn. 13; OGH, ZIP 2010, 1154, 1155; Stein/Jonas/Wagner, ZPO, 22. Aufl., Art. 15 EuGVVO Rn. 39).

    Der Europäische Gerichtshof misst dem Indiz des internationalen Charakters der Tätigkeit zudem nur eine begrenzte Wirkung zu (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 90).

    Schon nach Art. 13 Abs. 1 EuGVÜ reichte - wie bereits ausgeführt - ein konkretes Vertragsangebot aus, das sich an einen Verbraucher persönlich richten durfte (EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002, C-96/00, Gabriel, NJW 2002, 2697 Rn. 44 und 52; vom 20. Januar 2005, C-27/02, Engler, NJW 2005, 811 Rn. 36; vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 66; hierfür auch Prütting/Gehrlein/Pfeiffer, aaO Rn. 7 aE), selbst nach einem mehr oder weniger losen geschäftlichen Kontakt (vgl. Schlosser, Festschrift Steindorff, 1990, 1379, 1385).

    Der Europäische Gerichtshof hat eine Zurechnung zum Unternehmer etwa angenommen, wenn der nach außen werbende Dritte im Namen und für Rechnung des Unternehmers tätig geworden ist (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, C-585/08 und C-144/09, Pammer und Hotel Alpenhof, NJW 2011, 505 Rn. 89).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

    63 - Urteil vom 7. Dezember 2010 (C-585/08 und C-144/09, Slg. 2010, I-12527, Randnrn.
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 257/15

    Gerichtsstandsvereinbarung: Schriftformerfordernis des revidierten Luganer

    Das erfordert wiederum die Feststellung, ob vor dem möglichen Vertragsschluss mit dem betreffenden Verbraucher Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Gewerbetreibende Geschäfte mit Verbrauchern tätigen wollte, die in anderen Mitgliedstaaten, darunter dem des betreffenden Verbrauchers, wohnhaft sind, und zwar in dem Sinne, dass er zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit war (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - C-585/08 und C-144/09, NJW 2011, 505 Rn. 75 f. - Alpenhof und Pammer).

    Denn solche Angaben sind auch erforderlich, um einem inländischen Verbraucher die Kontaktaufnahme mit dem Gewerbetreibenden zu ermöglichen, und deshalb in dem zu prüfenden rechtlichen Rahmen indifferent (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - C-585/08 und C-144/09, aaO Rn. 77 - Alpenhof und Pammer).

    Dem hat der Gerichtshof die Tätigung von Ausgaben für einen Internetreferenzierungsdienst des Betreibers einer Suchmaschine gleichgestellt, um in verschiedenen anderen (Mitglieds-)Staaten Verbrauchern den Zugang zur Webseite des Gewerbetreibenden zu erleichtern (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - C-585/08 und C-144/09, aaO Rn. 80 f. - Alpenhof und Pammer).

  • OLG München, 16.03.2016 - 15 U 2342/15

    Internationale Zuständigkeit beim Verbrauchergerichtsstand

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-218/12

    Emrek - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 88/14

    Internationale und örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-297/14

    Hobohm - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle

  • EuGH, 17.10.2013 - C-218/12

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Verbraucherschutzes bei

  • KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12

    Online-Kontaktformular

  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11

    Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung;

  • LG Hamburg, 17.06.2016 - 308 O 161/13

    Internet-Blog - Urheberrechtsverletzung: Inlandsbezug eines Internetblogs mit

  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 16 U 83/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen einen im

  • EuGH, 18.10.2012 - C-173/11

    Football Dataco u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

  • OLG Bamberg, 31.10.2018 - 8 U 73/18

    Darlegungs- und Beweislast für die Verbrauchereigenschaft nach Art. 17 EuGVVO

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • BGH, 25.10.2016 - VI ZR 678/15

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten in der Berichterstattung auf der

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 10/10

    Verbrauchergerichtsstand: Internationale Zuständigkeit des

  • EuGH, 14.03.2013 - C-419/11

    Ceská sporitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit sowie

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 103/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 10/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 39/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • OLG Köln, 17.11.2023 - 19 U 123/22

    Online-Glücksspielanbieterin zur Rückzahlung von 181.000 Euro verurteilt

  • OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 49/21
  • BGH, 12.05.2020 - XI ZR 371/18

    Vorabentscheidungsersuchen: "Ausüben" i.S.d. Luganer Übereinkommens 2007;

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2013 - C-131/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen sind Suchmaschinen-Diensteanbieter für

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 172/11

    Internationale Zuständigkeit: Verbrauchergerichtsstand für eine

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZR 10/10

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des

  • OLG Köln, 08.09.2022 - 18 U 120/21

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Schadensersatzklage

  • OLG Köln, 29.09.2022 - 18 U 120/21
  • OLG Hamm, 29.03.2017 - 8 U 20/16

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen einer

  • BGH, 10.03.2016 - III ZR 255/12

    Brüssel I-VO (vom 22. Dezember 2000) Art. 15 Abs. 1 Buchst. c, 2. Alt.

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 31/20

    Verfahren wegen Zuständigkeitsbestimmung

  • EuGH, 30.09.2021 - C-296/20

    Commerzbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • OLG Köln, 30.11.2023 - 19 U 92/23

    Rückzahlungsanspruch von Spielverlusten aus nichtigem Vertrag über

  • EuGH, 23.12.2015 - C-297/14

    Hobohm - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und

  • OLG München, 11.10.2017 - 20 U 1506/17

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Unfalls in einem Ferienhaus auf

  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 255/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Internationale Zuständigkeit in

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 646/09

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit - Auslegung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2014 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Zuständigkeit in

  • LG Saarbrücken, 17.01.2014 - 5 S 68/12

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts: Ausrichten der beruflichen

  • LG Saarbrücken, 27.04.2012 - 5 S 68/12

    Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO und damit der internationalen

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges

  • OLG München, 19.06.2012 - 5 U 1150/12

    Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des Verbrauchergerichtsstands in

  • OLG Hamm, 31.05.2016 - 28 U 99/15

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines

  • OLG Hamm, 31.05.2016 - 28 U 164/15

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage eines

  • LG Heilbronn, 10.02.2023 - 6 O 345/21

    Rückforderung von Spieleinsätzen in einem Online-Glücksspiel

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2011 - C-509/09

    eDate Advertising - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-168/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist für Streitigkeiten in Bezug

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-324/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen haftet eBay im Allgemeinen nicht für

  • EuGH, 27.04.2023 - C-104/22

    Lännen MCE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Verordnung (EU)

  • LG Hamburg, 19.06.2015 - 308 O 161/13

    Internationale Zuständigkeit: Inlandszuständigkeit bei grenzüberschreitender

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-441/13

    Hejduk - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

  • LG Köln, 08.08.2023 - 30 O 164/22
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-289/16

    Kamin und Grill Shop

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2011 - C-462/09

    Stichting de Thuiskopie - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2

  • LG Bremen, 26.11.2021 - 4 S 166/21

    Anwaltsvertrag über Internet - Gericht am Kanzleisitz zuständig

  • LG Landau/Pfalz, 25.05.2023 - 2 O 84/22

    Rückzahlung von verlorenen Spieleinsätzen bei Online-Glücksspielen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-172/18

    AMS Neve u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Gerichtliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-215/18

    Primera Air Scandinavia

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2014 - 7 U 104/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Hamburg, 22.12.2010 - 5 U 36/09

    Urheberrechtsschutz im Internet: Störerhaftung eines Access Providers für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-482/18

    Google Ireland - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten -

  • LG Arnsberg, 10.03.2016 - 1 O 196/15

    Ausrichtung einer Tätigkeit auf einen Vertragsstaat mittels Internetseite

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2021 - C-800/19

    Mittelbayerischer Verlag - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-170/12

    Pinckney - Unzulässigkeit - Fehlen eines Zusammenhangs zwischen den Vorlagefragen

  • OLG Frankfurt, 13.10.2015 - 24 U 111/15

    Wirksame Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Lugano-Übereinkommen

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-296/20

    Commerzbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-5/11

    Donner - Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Verkauf

  • OLG Brandenburg, 11.02.2021 - 12 U 202/20

    Örtliche und internationale Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage gegen eine

  • LG Kleve, 17.02.2012 - 3 O 130/11

    Internationale Zuständigkeit bei einem Marklervertrag

  • OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
  • LG Frankfurt/Main, 08.11.2013 - 24 O 33/13
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2016 - C-618/15

    Concurrence - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-190/11

    Mühlleitner - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen -

  • OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 5 U 58/14

    Internationale Zuständigkeit: Schadensersatzklage wegen Pflichtverletzungen bei

  • OLG Nürnberg, 26.01.2016 - 3 U 1548/15

    Zum Merkmal des "Ausrichtens" gemäß Art. 15 Abs. 1 c) des Luganer Übereinkommens

  • LG Köln, 13.10.2021 - 26 O 77/20
  • OLG Brandenburg, 14.07.2022 - 12 U 58/22

    Kündigung einer Beteiligung an einer GmbH Unzureichende Berufungsbegründung

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2017 - 13 U 130/16

    Internationale Zuständigkeit: Klageerhebung gegen zwei Gesellschaften und einen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-523/10

    Wintersteiger - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche

  • LG Ansbach, 01.07.2015 - 2 O 478/14

    Kein Schadensersatz aus Anwaltshaftung

  • LG Cottbus, 08.06.2022 - 1 O 102/21

    Internationale und örtliche Zuständigkeit eines Gerichts in einem Verfahren wegen

  • LG Hamburg, 23.12.2020 - 310 O 427/20
  • OLG Köln, 22.09.2022 - 24 U 2/22

    Widerrufsrecht des Verbrauchers im Hinblick auf geschlossene Kauf- und

  • OLG Köln, 02.11.2021 - 4 U 107/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-173/11

    Football Dataco u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

  • OLG Köln, 07.12.2021 - 4 U 107/20
  • LG Köln, 30.11.2021 - 21 O 345/20
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