Weitere Entscheidung unten: BAG, 05.10.2010

Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3450
BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R (https://dejure.org/2010,3450)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R (https://dejure.org/2010,3450)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - B 14 AS 12/09 R (https://dejure.org/2010,3450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 S 1 SGB 10, § 26 Abs 3 S 1 SGB 10, § 64 Abs 2 S 1 SGG, § 64 Abs 3 SGG, § 87 Abs 1 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des schriftlichen Verwaltungsaktes - Zugangsfiktion - Berechnung der 3-Tages-Frist

  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Übermittlung am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post; Fristablauf an einem Samstag

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des schriftlichen Verwaltungsaktes - Zugangsfiktion - Berechnung der 3-Tages-Frist

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des schriftlichen Verwaltungsaktes - Zugangsfiktion - Berechnung der 3-Tages-Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 26 Abs. 3; SGB X § 37 Abs. 2 S. 1
    Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Übermittlung am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post; Fristablauf an einem Samstag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Ein schriftlicher VA gilt nach drei Tagen als zugegangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zugang eines Verwaltungsakts auch am Samstag, Sonntag oder Feiertag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1099
  • NZS 2011, 477
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.03.1957 - 10 RV 609/56
    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R
    Nach der gesetzlichen Zugangsfiktion ist allein maßgeblich der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post (vgl zu § 4 Verwaltungszustellungsgesetz BSGE 5, 53, 55) .

    Auch die Vorschriften des § 41 VwVfG, die als Vorbild diente (BT-Drucks 8/2034 S 33) , und des § 17 Abs. 2 VwZG (BGBl I 1952, 379) , auf die wiederum bei Schaffung des VwVfG zurückgegriffen wurde (BT-Drucks VI/1173 S 49) , enthalten keine Einschränkung der Bekanntgabe auf einen Werktag (anders etwa die Vorläufervorschrift von § 4 VwZG, § 1 der Postzustellungsverordnung vom 23.8.1943 ; vgl BSGE 5, 53, 54, 55) .

    Die Berechnung des Zustellungstages nach einem festen Maßstab entspricht am ehesten dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung (vgl BSGE 5, 53, 56) .

    Das LSG hat insofern zu Recht darauf hingewiesen, dass der Fall der Klägerin vielmehr zeigt, dass die gesetzliche Vermutung infolge kürzerer Postlaufzeiten häufig zu einer Verlängerung der Frist im Vergleich zu anderen Zustellungsarten führt, weil ein tatsächlicher früherer Zugang nicht berücksichtigt wird (vgl BSGE 5, 53, 56; Loytved, aaO, 254; zu § 41 VwVfG OVG Nds, NVwZ-RR 2007, 78) .

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R
    Ein schriftlicher Verwaltungsakt gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland auch dann am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, wenn dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt (Abgrenzung zu BFH vom 14.10.2003 - IX R 68/98 = BFHE 203, 26).

    Der Senat weicht damit nicht von der Rechtsprechung des BFH zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ab (BFHE 203, 26 ff; seither stRspr; kritisch Jäger, jurisPR-SteuerR 12/2006 Anm 1) , wonach jedenfalls eine entsprechende Anwendung von § 108 Abs. 3 AO, der den Ablauf einer Frist auf den nächstfolgenden Werktag vorsieht, wenn das Ende einer Frist sonst auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt, für geboten erachtet wird.

    Dass insofern im Steuerrecht in weitaus größerem Umfang als im Sozialrecht Streitfragen mit spezifisch berufsrechtlicher Fragestellung auftauchen, zeigen die vom BFH in Bezug genommenen zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen zu diesem Thema, die sämtlich Fälle der Vertretung durch einen Bevollmächtigten betreffen (BFHE 203, 26, 31) .

  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Fristversäumnis -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R
    Ebenso wenig wird ein Zeitraum umschrieben, in dem die Rechtswirkung der Bekanntgabe eintritt, sondern der vermutete Tag der Bekanntgabe und damit ein genauer Zeitpunkt für den Eintritt einer Rechtswirkung markiert, der für den Lauf der Klagefrist maßgeblich ist (vgl bereits die Gesetzesbegründung zu § 31 VwVfG BT-Drucks VI/1173 S 49: "... Zeitpunkt bestimmt, in dem die Bekanntgabe als bewirkt gilt"; zu § 4 Abs. 1 VwZG vgl BSG Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R; Loytved, Kann die Zustellung eines Widerspruchsbescheides mittels eingeschriebenen Briefes auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen?, SGb 1997, 253, 254) .

    Diese Argumentation ist auf das Sozialrecht bereits deshalb nicht übertragbar, weil dort jedenfalls eine Bevollmächtigung der Sozialleistungsempfänger - etwa durch Rechtsanwälte - schon im Verwaltungsverfahren nicht die Regel ist (vgl BSG Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R - RdNr 12) .

  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 19/96

    Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung eines Widerspruchbescheids

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R
    Der Widerspruchsbescheid war mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung iS des § 66 SGG versehen, die insbesondere auf den Inhalt des § 37 Abs. 2 SGB X hinwies (vgl hierzu BSGE 79, 293 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 6) .
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R
    Der BFH hat in seiner Entscheidung auf die von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an die Erschütterung der Zugangsvermutung abgestellt (vgl für das Sozialverwaltungsverfahren BSG SozR 4-2600 § 115 Nr. 2 RdNr 20 ff; Engelmann aaO RdNr 13) sowie auf die besondere Situation im Steuerrecht mit der dort üblichen Vertretung durch Bevollmächtigte steuerberatender Berufe, die ihre Postfächer an Sonnabenden generell nicht leerten.
  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R
    Der Widerspruchsbescheid wurde hier, wie auf der Rückseite des in der Akte der Beklagten befindlichen Exemplars vermerkt, am 26.9.2007 zur Post gegeben (zum Erfordernis eines solchen Vermerks in den Behördenakten vgl BSGE 97, 279 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 2, jeweils RdNr 15) .
  • LSG Saarland, 27.04.2007 - L 7 R 52/06

    Versäumung der Klagefrist im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R
    Zu den Feiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten mögen sich in Verbindung mit Wochenendtagen problematische Konstellationen ergeben können (vgl Recht aaO, K § 37 RdNr 16) , diese sind jedoch hinreichend dadurch berücksichtigt, dass die Zugangsfiktion gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB X dann nicht gilt, wenn der Verwaltungsakt zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (vgl LSG Saarland, Urteil vom 27.4.2007 - L 7 R 52/06 -: Bekanntgabe am Karsamstag) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2001 - 19 A 4216/99

    Dreitagesfiktion bei Einlegung ins Postfach

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R
    Dem Adressaten eines Verwaltungsaktes wird durch die Zugangsfiktion aber nicht zugemutet, eine ihm obliegende Handlung an einem arbeitsfreien Tag zu bewirken (vgl Loytved aaO; zu § 41 VwVfG vgl OVG NW, NVwZ 2001, 1171, 1172) .
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2006 - 7 PA 184/06

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist; Bestimmung der zu

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R
    Das LSG hat insofern zu Recht darauf hingewiesen, dass der Fall der Klägerin vielmehr zeigt, dass die gesetzliche Vermutung infolge kürzerer Postlaufzeiten häufig zu einer Verlängerung der Frist im Vergleich zu anderen Zustellungsarten führt, weil ein tatsächlicher früherer Zugang nicht berücksichtigt wird (vgl BSGE 5, 53, 56; Loytved, aaO, 254; zu § 41 VwVfG OVG Nds, NVwZ-RR 2007, 78) .
  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Zu letzterer Konstellation hat das BSG mit Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R, ausführlich wie folgt argumentiert:.

    Begründet hat das BSG dieses Nichtbefolgen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - das BSG sieht darin ausdrücklich keine Abweichung von der Rechtsprechung des BFH, die gemäß § 2 Abs. 1 Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes erforderlich gemacht hätte, wie im Übrigen in gleicher Weise der BFH keine Abweichung von der Rechtsprechung des BSG sieht, wenn er später, nämlich mit Beschluss vom 05.05.2014, III B 85/13, in Kenntnis des Urteils des BSG vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R, bei seiner eigenen Rechtsprechung bleibt, nach der sich "die Dreitagesfrist zwischen der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post und seiner Bekanntgabe bis zum folgenden Werktag verlängert, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt" (Leitsatz nach Juris), und gleichwohl die Rechtsfrage nicht dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorlegt - in seinem Urteil vom 06.05.2010 wie folgt:.

    Der vorliegend erkennende Senat folgt der Rechtsprechung des BSG, wie sie im Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R, nochmals bestätigt mit Beschluss vom 06.05.2015, B 14 AS 41/15 B, zum Ausdruck kommt.

    So war beispielsweise auch der Empfänger, der sich die Zugangsfiktion entgegenhalten lassen musste, im Verfahren des BSG mit dem Aktenzeichen B 14 AS 12/09 R ein Rechtsanwalt, keine Privatperson.

    Ein Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor (§ 160 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGG); die Frage der Auslegung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X ist höchstrichterlich mit dem Urteil des BSG vom 06.05.2010, B 14 AS 12/09 R und nochmals mit dem Beschluss des BSG vom 06.05.2015, B 14 AS 41/15 B, geklärt.

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2011 - 4 LA 44/10

    Bekanntgabe eines schriftlichen, durch die Post im Inland übermittelten

    Denn die Fiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X greift auch in diesen Fällen ein (BSG, Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 12/09 R - von Wulffen, a.a.O., § 37 Rn. 12; vgl. ferner BSG, Urteil vom 9.12.2008 - B 8/9b SO 13/07 R -, FEVS 60, 550, zu § 4 Abs. 1 VwZG; Nds. OVG, Beschluss vom 26.10.2006 - 7 PA 184/06 -, NVwZ-RR 2007, 78, zu § 41 Abs. 2 VwVfG; OVG NRW, Beschluss vom 7.3.2001 - 19 A 4216/99 -, NVwZ 2001, 1171, zu § 41 Abs. 2 VwVfG NW; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.11.1991 - 3 S 2492/91 -, NVwZ 1992, 799, zu § 4 Abs. 1 VwZG; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.7.1990 - Gr S 1/90 - 19 B 88.185 -, NJW 1991, 1250, zu Art. 4 Abs. 1 VwVZG BY; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 41 Rn. 42; a. A. zu der Bekanntgabe nach § 122 AO unter Berücksichtigung der Besonderheiten im Steuerrecht: BFH, Urteil vom 14.10.2003 - IX R 68/98 -, BFHE 203, 26).

    § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X entspricht damit dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit, Verwaltungsvereinfachung und Sparsamkeit, weil dadurch in der Regel Ermittlungen zum genauen Tag der Bekanntgabe entfallen (BSG, Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 12/09 R -).

    Eine analoge Anwendung der Regelung des § 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X scheidet nämlich bereits deshalb von vornherein aus, weil für eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Regelungslücke keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich sind (vgl. BSG, Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 12/09 R -).

    Es besteht im Übrigen entgegen der Meinung des Klägers auch weder aus Rechtsschutzgründen noch im Hinblick darauf, dass die Briefzustellung an Samstagen nicht mehr flächendeckend erfolgen soll, Anlass für eine analoge Anwendung des § 26 Abs. 3 Satz 1 SGB X. Denn abgesehen davon, dass die Fiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X in den Fällen, in denen der Bescheid tatsächlich vor Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe zur Post zugegangen ist, faktisch zu einer Verlängerung der Rechtsmittelfrist führt, kann der Empfänger des Verwaltungsaktes diese Fiktion durch die substantiierte Darlegung von Tatsachen, aus denen sich die nicht entfernte Möglichkeit eines späteren Zugangs des betreffenden Bescheides ergibt, widerlegen (siehe hierzu von Wulffen, a.a.O., § 37 Rn. 13 m.w.N.) mit der Folge, dass dann nach § 37 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 SGB X dieser spätere Zeitpunkt für die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes maßgeblich ist (vgl. BSG, Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 12/09 R -).

  • BFH, 05.05.2014 - III B 85/13

    Vermutung der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; Verlängerung der Dreitagesfrist

    Hieran hat sich trotz des zum sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren ergangenen Urteil des BSG vom 6. Mai 2010 B 14 AS 12/09 R (NJW 2011, 1099) nichts geändert.

    Er widerspreche jedoch dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Mai 2010 B 14 AS 12/09 R (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 1099).

    cc) Klärungsbedarf ist auch nicht dadurch entstanden, dass das BSG in dem Urteil in NJW 2011, 1099 für den Bereich des Sozialrechts zu § 37 Abs. 2 Satz 1 und zu § 26 Abs. 3 Satz 1 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch entschieden hat, dass sich an der Zugangsvermutung nichts ändert, wenn der Tag, für den der Zugang eines Bescheids unterstellt wird, ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.

    b) Das FG ist auch nicht von einem im BSG-Urteil in NJW 2011, 1099 enthaltenen Rechtssatz abgewichen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9943
BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10 (https://dejure.org/2010,9943)
BAG, Entscheidung vom 05.10.2010 - 5 AZN 666/10 (https://dejure.org/2010,9943)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 5 AZN 666/10 (https://dejure.org/2010,9943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Firmentarifvertrag

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Firmentarifvertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 1 ArbGG, § 1 Abs 1 TVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Firmentarifvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungserfordernisse bezüglich der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage bei Auslegung eines Firmentarifvertrags

  • bag-urteil.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Firmentarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Firmentarifvertrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Firmentarifvertrag

  • rechtsportal.de

    Darlegungserfordernisse bezüglich der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage bei Auslegung eines Firmentarifvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1099
  • NZA 2010, 1372
  • BB 2011, 180
  • DB 2010, 2736
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - zu 2 c aa der Gründe, BAGE 114, 200).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10
    Die aufgeworfene Rechtsfrage muss sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen können und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (vgl. BVerfG 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 - Rn. 19, NZA 2009, 53).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - 13 Sa 159/10
    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2010 - 13 Sa 159/10 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10
    Unzulässig ist eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BAG 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 119; 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - BAGE 121, 52).
  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZN 842/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10
    Unzulässig ist eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BAG 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 119; 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - BAGE 121, 52).
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Die aufgeworfene Rechtsfrage muss sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen können und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (BAG 5. Oktober 2010 - 5 AZN 666/10 - Rn. 3, mwN) .
  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

    Dass eine Mehrzahl von Arbeitnehmern einer Arbeitgeberin unter den Geltungsbereich einer Norm fällt, kann eine allgemeine Bedeutung allenfalls dann begründen, wenn die zu klärende Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus in weiteren Fällen streitig und maßgeblich für eine Vielzahl bereits anhängiger oder konkret zu erwartender gleichgelagerter Prozesse ist ( BAG 28. Juni 2011 - 3 AZN 146/11; BAG 5. Oktober 2010 - 5 AZN 666/10 ).
  • LAG Hamm, 25.11.2020 - 6 Sa 695/20

    Freistellung statt tariflichem Zusatzgeld, keine Erfüllung im Falle von

    Dass eine Mehrzahl von Arbeitnehmern einer Arbeitgeberin unter den Geltungsbereich einer Norm fällt, kann eine allgemeine Bedeutung allenfalls dann begründen, wenn die zu klärende Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus in weiteren Fällen streitig und maßgeblich für eine Vielzahl bereits anhängiger oder konkret zu erwartender gleichgelagerter Prozesse ist (vgl. BAG vom 28.06.2011 - 3 AZN 146/11; BAG vom 05.10.2010 - 5 AZN 666/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht