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   BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10   

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https://dejure.org/2011,2523
BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10 (https://dejure.org/2011,2523)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2011 - V ZR 82/10 (https://dejure.org/2011,2523)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10 (https://dejure.org/2011,2523)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 2 S 1 WoEigG, § 559 Abs 1 BGB
    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über Modernisierungsmaßnahme

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 22 Abs. 2 S. 1
    Großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffs i. S. v. § 559 Abs. 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Handhabung des Modernisierungsbegriffes durch die von § 22 Abs. 2 S. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schornsteinsanierung zum Anschluss eines Kaminofens als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme gemäß § 22 Abs. 2 WEG ?

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Großzügige Handhabung des Modernisierungsbegriffs im WEG; Analogie zum Mietrecht; bauliche Veränderung; ordnungsmäßige Verwaltung; Schornsteinöffnung; Schornsteinfegerkosten

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über Modernisierungsmaßnahme

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über Modernisierungsmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handhabung des Modernisierungsbegriffes durch die von § 22 Abs. 2 S. 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Modernisierungsbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Modernierung im Wohnungseigentum

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Modernisierung oder bauliche Veränderung?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stillgelegte Schornsteine "re-aktiviert" - Das ist eine Modernisierungsmaßnahme, die Wohnungseigentümer mit qualifizierter Mehrheit beschließen können

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Zusätzliche Kaminbefeuerung kann Modernisierung darstellen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Modernisierungsbegriff im Wohnungseigentumsrecht

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Modernisierung auch ohne Zustimmung des betroffenen Wohnungseigentümers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH interpretiert "Modernisierung" großzügig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung: Begriff der Modernisierung ist weit auszulegen! (IMR 2011, 193)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1220
  • NJW 2011, 1221
  • MDR 2011, 475
  • NZM 2011, 281
  • ZMR 2011, 490
  • WM 2011, 1289
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10
    Insoweit können die Wohnungseigentümer lediglich darüber befinden, ob ein ihrer Meinung nach bestehender Anspruch - hier aus § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB - auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung übertragen werden soll (sog. Ansichziehen) und in welchem Umfang er gerichtlich geltend gemacht und ggf. durchgesetzt werden soll (Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 9 ff. mwN).

    Daher kann der Beschluss nur mit diesem eingeschränkten Regelungsgehalt nach § 140 BGB aufrechterhalten werden (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010, aaO, Rn. 7).

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10
    Dass das Berufungsgericht den Beschluss insoweit nur für ungültig erklärt hat, nötigt nicht zu einer Änderung des Tenors (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654, 2655).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10
    (1) Für die Annahme eines unbilligen Nachteils genügt es - anders als bei § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG - nicht schon, dass sich ein verständiger Durchschnittseigentümer nach der Verkehrsanschauung nachvollziehbar beeinträchtigt fühlen kann (so zu § 14 Nr. 1 WEG Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00, BGHZ 146, 241, 246).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10
    Dass das Berufungsgericht den Beschluss insoweit nur für ungültig erklärt hat, nötigt nicht zu einer Änderung des Tenors (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654, 2655).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10
    Der Senat hat bereits entschieden, dass den Wohnungseigentümern die Kompetenz fehlt, Leistungspflichten außerhalb des Bereichs der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten durch Mehrheitsbeschluss zu begründen, und dass dies insbesondere auch dann gilt, wenn es - wie hier - um die Rückgängigmachung einer baulichen Veränderung geht (vgl. Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NZM 2010, 285 ff.).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Auszug aus BGH, 18.02.2011 - V ZR 82/10
    Da die Wohnungseigentümergemeinschaft eventuelle Ansprüche aus § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB zur Ausübung an sich gezogen hat (oben II. 1.b) aa)), ist es rechtlich unbedenklich, wenn sie den Klägern eine Frist für die Wiederherstellung gesetzt (Beschluss zu TOP 7.4) und die Verwalterin nach Ablauf dieser Frist zur Einschaltung eines Rechtsanwalts (Beschluss zu TOP 7.5) ermächtigt haben (vgl. auch Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 80/09, NJW 2010, 933, 934).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Diese Norm betrifft die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, die über eine (modernisierende) Instandsetzung hinausgehen und einen Instandsetzungsbedarf nicht voraussetzen (näher Senat, Urteile vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 12; vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1221 Rn. 9 f.).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Deshalb genügt es, dass die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert des Wohnungseigentums nachhaltig zu erhöhen (näher Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1221 Rn. 9 f. mwN); an einer solchen sinnvollen Neuerung wird es unter anderem dann fehlen, wenn die entstehenden Kosten bzw. Mehrkosten außer Verhältnis zu dem erzielbaren Vorteil stehen.

    bb) Begrenzt wird diese Befugnis der Mehrheit zudem durch den Umstand, dass kein Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig beeinträchtigt werden darf (näher BT-Drucks. 16/887, S. 30 f.; Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, aaO, Rn. 12 f.).

    b) Für die Prüfung der Beschlusskompetenz gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG i.V.m. § 559 Abs. 1 Alt. 1 BGB sind Feststellungen zu dem erzielbaren Vorteil erforderlich, der nicht notwendigerweise finanzieller Natur sein muss (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, aaO, Rn. 10).

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Angesichts des weit gefassten Modernisierungsbegriffs (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1221) ist allerdings die Maßnahme als solche in den Blick zu nehmen: Je notwendiger sie ist, um die Wohnanlage auf einen zeitgemäßen Standard zu heben, desto eher wird eine Darlehensaufnahme ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.
  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    Hierbei ist zu beachten, dass unbillig nur solche Nachteile sein können, die über einen Nachteil i.S.d. § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG hinausgehen und bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der Modernisierung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1221 Rn. 12 f.).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

    Auch soweit eine Angelegenheit gemäß § 15, § 21 oder § 22 WEG der Regelung durch Mehrheitsbeschluss zugänglich ist, umfasst dies nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten aufzuerlegen (Senat, Urteile vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, NJW 2010, 2801 Rn. 11 und vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1220 Rn. 15; vgl. auch Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 65/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostenfreistellungsanspruch des einer baulichen

    Zudem gibt die angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB nach der Rechtsprechung des Senats Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes (Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NZM 2011, 281 Rn. 9).
  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21

    Zurechnung von Verzögerungen im Zustellungsverfahren (hier: fehlerhafte Angabe

    Sie können einzelnen Wohnungseigentümern dabei nicht nur rechtlich unbedenklich eine Frist zur Herbeiführung des als rechtmäßig erachteten Zustands setzen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Februar 2011 - V ZR 82/10, NJW 2011, 1221 Rn. 17), sondern auch allgemein eine Aufforderung zur Unterlassung oder Beseitigung aussprechen.
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Zwar darf ein Eigentümerbeschluss nicht zu einer treuwidrigen Ungleichbehandlung der Wohnungseigentümer führen ( BGH NJW 2011, 1221; LG Düsseldorf ZMR 2012, 805 ).
  • LG Lüneburg, 31.05.2011 - 9 S 75/10

    Anbringen von Balkonen stellt eine Veränderung der Eigenart der Wohnanlage dar;

    Dabei gibt die in § 22 Abs. 2 S. 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelungen des § 559 Abs. 1 BGB Anlass zu einer großzügigen Handhabung des Modernisierungsbegriffes ( BGH Urteil vom 18.02.2011, V ZR 82/10 ).
  • LG Frankfurt/Main, 12.11.2018 - 9 S 34/18

    Balkon ist Wohnwertverbesserung!

    Hier sei zu berücksichtigen, dass die angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung zu einer großzügigeren Handhabung des Modernisierungsbegriffes Anlass gebe (BGH V ZR 82/10, WuM 2011, 251 mwN).

    Hier sei kein enger Maßstab anzulegen, wenn man den durch den Gesetzgeber geschaffenen Spielraum nicht unnötig einschränken wolle (BGH V ZR 82/10, WuM 2011, 251).

  • LG München I, 13.12.2023 - 1 S 3566/23

    Überschreitung des Gartensondernutzungsrechts durch Bebauung mit Gartenhaus

  • LG Düsseldorf, 06.06.2012 - 25 S 8/12

    Sind neue Fenster immer besser?

  • LG Hamburg, 19.09.2018 - 318 S 71/17

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung eines einen nachträglichen Fahrstuhleinbau

  • LG Köln, 22.03.2012 - 29 S 170/11

    Garage im Garten ist keine gärtnerische Gestaltung!

  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2020 - 13 S 78/19

    Fensteraustausch als (modernisierende) Instandsetzung bedarf keines

  • LG Hamburg, 31.08.2012 - 318 S 8/12

    Modernisierende Instandhaltung: Dreiviertelmehrheit reicht!

  • AG Bremen, 02.11.2022 - 28 C 34/22

    Darf ein Klimagerät eingebaut werden?

  • AG Nürnberg, 16.08.2013 - 30 C 6675/12

    Glaseinhausung der Rezeptionstheke am Eingang ist keine Modernisierung

  • AG München, 13.10.2022 - 1293 C 365/22

    Regelungen in alten Teilungserklärung über Baumaßnahmen

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