Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.02.2011

Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,842
BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10 (https://dejure.org/2011,842)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2011 - VIII ZR 209/10 (https://dejure.org/2011,842)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2011 - VIII ZR 209/10 (https://dejure.org/2011,842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 536 Abs 1 S 2 BGB
    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung einer möblierten Wohnung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 536 Abs. 1 S. 2
    Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung bei möblierter Wohnung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Minderung der Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als zehn Prozent gegenüber der vereinbarten Wohnfläche bei möblierter Vermietung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % stellt einen Mangel dar

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Minderung wegen Minderfläche bei möbliert vermieteter Wohnung; vereinbarte Wohnfläche; Möblierungszuschlag; Vorauszahlung für Stromkosten

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung einer möblierten Wohnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung einer möblierten Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung der Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als zehn Prozent gegenüber der vereinbarten Wohnfläche bei möblierter Vermietung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Minderung bei Flächenabweichung auch bei möblierter Wohnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Größenabweichung auch bei möblierter Wohnung möglich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mietminderung wegen zu kleiner Fläche einer möblierten Wohnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung darf der Mieter die Miete kürzen, wenn die Wohnfläche zu klein ist

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Bruttomiete ist Ausgangspunkt für Minderung bei Wohnflächenabweichung auch bei möbliertem Wohnraum

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Die 10 %-Grenze bei der Wohnflächenabweichung gilt auch bei möbliert vermieteter Wohnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wohnflächenabweichung bei möbliertem Wohnraum

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Flächenabweichung in vollständig möblierter Mietwohnung um mehr als 10 %

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Flächenunterschreitung bei möblierter Mietwohnung

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Flächenunterschreitung berechtigt auch bei möbliert vermieteter Wohnung zur Mietminderung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Flächenunterschreitung auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Ob möbliert oder nicht - bei zu geringer Wohnfläche darf Miete gemindert werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wohnflächenunterschreitung und Mietminderung: Keine Sonderberechnung bei möbliertem Wohnraum

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter kann auch bei möblierter Wohnung wegen zu geringer Wohnfläche mindern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter kann auch bei möblierter Wohnung wegen zu geringer Wohnfläche mindern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Rechte des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 %

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flächenunterschreitung ist ein Wohnungsmangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Flächenabweichung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Flächenabweichung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Flächenunterschreitung bei einer möblierten Mietwohnung berechtigt zur Minderung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Möblierte Mietwohnung - Wohnfläche ist zu hoch, falsch

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Minderung: Bei einer Wohnflächenabweichung/-unterschreitung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche mindert sich die Miete entsprechend

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Flächenunterschreitung auch bei möblierter Wohnung zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rechte des Vermieters und des Mieters bei Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 %

Besprechungen u.ä. (3)

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei einer möbliert vermieteten Wohnung

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung bei möblierter Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Möblierte Wohnung: Auch hier Minderung bei Wohnflächenunterschreitung! (IMR 2011, 175)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1282
  • MDR 2011, 474
  • NZM 2011, 309
  • ZMR 2011, 542
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 144/09

    Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats - von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgeht - stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet (Senatsurteile vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8, 11 f.; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14; jeweils mwN).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 347/04

    Mietminderung bei Abweichung der im Mietvertrag angegebenen von der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
    Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist grundsätzlich die Bruttomiete einschließlich einer Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten (Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773 unter II 1 a).
  • BGH, 10.11.2010 - VIII ZR 306/09

    Zur Mietminderung wegen Flächenunterschreitung bei ausdrücklichem Hinweis auf

    Auszug aus BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 209/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats - von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgeht - stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet (Senatsurteile vom 10. März 2010 - VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8, 11 f.; vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14; jeweils mwN).
  • AG Hamburg, 02.03.2016 - 49 C 91/13

    Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung und Kellerfeuchtigkeit

    Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht (vgl. BGH NJW 2011, 1282; BGH NJW 2010, 2648; BGH NJW 2010, 292; BGH NJW 2010, 1745; BGH NJW 2005, 2773; BGH NJW 2004, 1947; BGH NJW 2005, 2152 (Gewerberaum) sowie AG Dortmund, Urteil v. 26.11.2013 zum Az.: 425 C 7773/12 bei juris).

    Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist grundsätzlich die Brutto-Miete einschließlich der geschuldeten Nebenkostenvorauszahlungen (vgl. BGH NJW 2005, 2773; BGH, Urteil v. 12.03.2011 zum Az. VIII ZR 209/10, Rn. 11 zitiert nach juris).

  • AG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 33 C 3546/18
    Eine zu geringe Fläche begründet nämlich nach ständiger Rechtsprechung des BGH nur dann einen Sachmangel, wenn sie mehr als 10 % beträgt (BGH NJW 2004, 1947; NJW 2004, 2230; NJW 2004, 3115; NZM 2004, 456; NZM 2005, 861; NZM 2006, 375; NJW 2010, 292; NJW 2011, 1282 Rn. 9; NJW 2016, 239 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 4 ZB 22.1319

    Zweitwohnungssteuer für eine möblierte Ferienwohnung

    Es kann offenbleiben, ob nach zivilrechtlichem Verständnis der Begriff der "Nettokaltmiete" stets nur den Mietanteil für die vermietete Fläche ohne einen Möblierungszuschlag umfasst (vgl. dazu BGH, U.v. 2.3.2011 - VIII ZR 209/10 - NJW 2011, 474 Rn. 11).
  • AG Paderborn, 23.09.2020 - 58a C 111/19

    Mietminderung bei abweichender Wohnungsgröße von 10%

    Dass die Wohnung teilmöbliert war führt auch nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung, denn auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2011, VIII ZR 209/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,829
BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10 (https://dejure.org/2011,829)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2011 - IX ZR 73/10 (https://dejure.org/2011,829)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - IX ZR 73/10 (https://dejure.org/2011,829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 InsO, § 17 Abs 3 VOB/B
    Insolvenz des Auftraggebers eines Bauvertrags: Aussonderungsrecht des Auftragnehmers hinsichtlich der Bürgschaftsurkunde nach fehlgeschlagenem Sicherheitenaustausch

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aussonderung der Bürgschaftsurkunde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers eines Bauvertrags bei Rückgewähr einer als Austauschsicherheit gestellten Gewährleistungsbürgschaft an den Auftragnehmer nach fehlgeschlagenem ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 47; VOB/B § 17 Abs. 3
    Anspruch des Auftragnehmers auf Aussonderung der Gewährleistungsbürgschaftsurkunde im Insolvenzverfahren des Auftraggebers nach fehlgeschlagenem Sicherheitentausch

  • rewis.io

    Insolvenz des Auftraggebers eines Bauvertrags: Aussonderungsrecht des Auftragnehmers hinsichtlich der Bürgschaftsurkunde nach fehlgeschlagenem Sicherheitenaustausch

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenz des Auftraggebers eines Bauvertrags: Aussonderungsrecht des Auftragnehmers hinsichtlich der Bürgschaftsurkunde nach fehlgeschlagenem Sicherheitenaustausch

  • rechtsportal.de

    InsO § 47; VOB/B § 17 Abs. 3
    Aussonderung der Bürgschaftsurkunde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers eines Bauvertrags bei Rückgewähr einer als Austauschsicherheit gestellten Gewährleistungsbürgschaft an den Auftragnehmer nach fehlgeschlagenem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Insolvenz des AG: Aussonderungsrecht an Bürgschaftsurkunde

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Aussonderung einer Bürgschaftsurkunde in der Insolvenz eines Auftraggebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussonderungsrecht an einer Bürgschaftsurkunde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung Architekt für nicht genehmigungsfähige Planung

Besprechungen u.ä. (6)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aussonderungsrecht als Austauschsicherheit gestellte Gewährleistungsbürgschaft nach fehlgeschlagenem Sicherheitentausch

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Aussonderungsrecht an Bürgschaftsurkunde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    VOB/B-Bauvertrag: Wie wird Sicherheitseinbehalt gegen Gewährleistungsbürgschaft ausgetauscht? (IBR 2011, 266)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Änderung der Sicherungsabrede im Verhältnis Auftragnehmer/Insolvenzverwalter? (IBR 2011, 333)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitentausch: Insolvenzverwalter muss "nicht ausgezahlte" Mängelbürgschaft an Auftragnehmer zurückgeben! (IBR 2011, 270)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbürgschaft nicht rechtzeitig zurückgegeben: Insolvenzverwalter haftet! (IBR 2011, 271)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1282
  • ZIP 2011, 626
  • MDR 2011, 694
  • NZBau 2011, 288
  • WM 2011, 612
  • DB 2011, 15
  • DB 2011, 763
  • BauR 2011, 997
  • ZfBR 2011, 459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10
    Schuldrechtliche Ansprüche können aber bei einer den Normzweck beachtenden Betrachtungsweise zu einer von der dinglichen Rechtslage abweichenden Vermögenszuweisung führen (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 75/01, BGHZ 155, 227, 233; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 252/01, BGHZ 156, 350, 359 f; MünchKomm-InsO/Ganter, aaO; HK-InsO/Lohmann, aaO).

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung ein Aussonderungsrecht des Treugebers in der Insolvenz des Treuhänders anerkannt, sofern der Treuhänder das dingliche Recht - vom Treugeber oder einem Dritten - sogleich in einer seine Ausübungsbefugnis im Interesse des Treugebers einschränkenden Gestalt erhalten hat (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 aaO S. 233; vom 23. Oktober 2003 aaO S. 360).

  • BGH, 09.10.2008 - VII ZR 227/07

    Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10
    Der Auftraggeber muss alle Rechte aus der Bürgschaft aufgeben, das Erlöschen der Bürgschaftsverpflichtung herbeiführen und die Bürgschaftsurkunde an den Auftragnehmer - nicht etwa den Bürgen - zurückgeben (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 227/07, WM 2008, 2246 Rn. 9 ff).

    e) Ob die Klägerin vom Beklagten (zusätzlich zur Herausgabe der Bürgschaftsurkunde) die Erklärung hätte fordern können, dass Ansprüche aus der Bürgschaft nicht bestehen - was nahe liegt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 227/07, aaO Rn. 10 ff) -, ist nicht zu entscheiden, weil ein solcher Anspruch nur hilfsweise zum Herausgabeanspruch geltend gemacht worden ist.

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10
    Schuldrechtliche Ansprüche können aber bei einer den Normzweck beachtenden Betrachtungsweise zu einer von der dinglichen Rechtslage abweichenden Vermögenszuweisung führen (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 75/01, BGHZ 155, 227, 233; vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 252/01, BGHZ 156, 350, 359 f; MünchKomm-InsO/Ganter, aaO; HK-InsO/Lohmann, aaO).

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung ein Aussonderungsrecht des Treugebers in der Insolvenz des Treuhänders anerkannt, sofern der Treuhänder das dingliche Recht - vom Treugeber oder einem Dritten - sogleich in einer seine Ausübungsbefugnis im Interesse des Treugebers einschränkenden Gestalt erhalten hat (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 aaO S. 233; vom 23. Oktober 2003 aaO S. 360).

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00

    Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10
    Es dient dazu, diesem die Möglichkeit zu eröffnen, die Auszahlung des einbehaltenen Restwerklohns vor Ablauf der Gewährleistungsfrist herbeizuführen (BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 467/00, BGHZ 148, 151, 154; vom 25. November 2010 - VII ZR 16/10, WM 2011, 213 Rn. 20).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 460/97

    Eintreten des Sicherungsfalls bei Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10
    Enthält der Bauvertrag - wie hier - keine ausdrückliche Vereinbarung über den Sicherungsfall, ist die Vereinbarung dahin auszulegen, dass ein Sicherungsfall erst vorliegt, wenn dem Auftraggeber ein auf Geldzahlung gerichteter Gewährleistungsanspruch zusteht (BGH, Urteil vom 28. September 2000 - VII ZR 460/97, BauR 2001, 109, 111; vom 7. März 2002 - VII ZR 182/01, BauR 2002, 1543, 1544).
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZR 16/10

    Abtretung des als Gewährleistungssicherheit einbehaltenen Restwerklohnanspruchs:

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10
    Es dient dazu, diesem die Möglichkeit zu eröffnen, die Auszahlung des einbehaltenen Restwerklohns vor Ablauf der Gewährleistungsfrist herbeizuführen (BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 467/00, BGHZ 148, 151, 154; vom 25. November 2010 - VII ZR 16/10, WM 2011, 213 Rn. 20).
  • LG Bremen, 21.08.2003 - 2 O 940/03

    Rückforderung einer Bürgschaftsurkunde bei Einräumung einer

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10
    Deshalb ist es interessegerecht, dem Treugeber ein Aussonderungsrecht zuzubilligen (im Ergebnis ebenso: OLG Brandenburg, BauR 2000, 280, 282; OLG München, BauR 2009, 1635 Rn. 16 ff; LG Bremen, BauR 2003, 1914, 1915; Jaeger/Henckel, aaO § 47 Rn. 58; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B 17. Aufl. § 17 Abs. 3 Rn. 29; Schmitz EWiR 1998, 1049, 1050; Smid, DZWiR 1999, 256, 258).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 115/95

    Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10
    Der Auftragnehmer kann die Bürgschaftsurkunde herausverlangen (BGH, Urteil vom 3. Juli 1997 - VII ZR 115/95, BGHZ 136, 195, 197 f).
  • OLG Brandenburg, 01.09.1998 - 11 U 252/97

    Rückforderung einer zur Ablösung eines Sicherheitseinbehalts übersandten

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10
    Deshalb ist es interessegerecht, dem Treugeber ein Aussonderungsrecht zuzubilligen (im Ergebnis ebenso: OLG Brandenburg, BauR 2000, 280, 282; OLG München, BauR 2009, 1635 Rn. 16 ff; LG Bremen, BauR 2003, 1914, 1915; Jaeger/Henckel, aaO § 47 Rn. 58; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B 17. Aufl. § 17 Abs. 3 Rn. 29; Schmitz EWiR 1998, 1049, 1050; Smid, DZWiR 1999, 256, 258).
  • BGH, 21.09.1989 - IX ZR 107/88

    Widerspruch gegen die Erledigungserklärung seitens des Beklagten - Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10
    Die Masse haftet für die schuldhaft verzögerte Erfüllung geltend gemachter Aussonderungsansprüchen nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (BGH, Urteil vom 21. September 1989 - IX ZR 107/88, WM 1989, 1815, 1816; MünchKomm-InsO/Hefermehl, aaO § 55 Rn. 33).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 182/01

    Auszahlung des Sicherheitseinbehalts bei Stellung einer Bürgschaft

  • BGH, 18.05.2000 - VII ZR 178/99

    Schadensersatzanspruch des Sicherungsgebers bei abredewidriger Verwertung von

  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 47/86

    Bereicherungsausgleich bei Vollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen; Ansprüche

  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 60/77

    Klagebefugnis des Sicherungsgebers

  • OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08

    Bauvertrag: Anspruch des Auftragnehmers auf Herausgabe der Urkunde über eine

  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 209/12

    Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des

    Zwingend ist dies aber nicht (vgl. für das Aussonderungsrecht nach § 47 InsO BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - IX ZR 73/10, NJW 2011, 1282 Rn. 19).
  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

    Schuldrechtliche Ansprüche können aber bei einer den Normzweck beachtenden, wertenden Betrachtungsweise zu einer von der dinglichen Rechtslage abweichenden Vermögenszuordnung führen (BGH 10. Februar 2011 - IX ZR 73/10 - Rn. 19 mwN; vgl. auch MünchKommInsO/Ganter 3. Aufl. § 47 Rn. 340) .
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 165/14

    Erbbaurecht: Geltendmachung eines gegen den früheren Erbbauberechtigten

    Hierauf kam es aber nicht maßgeblich an, da auch schuldrechtliche Ansprüche zur Aussonderung berechtigen können (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - IX ZR 73/10, NJW 2011, 1282 Rn. 19).
  • BGH, 09.01.2018 - XI ZR 17/15

    Sicherung eines Darlehensvertrags durch die Bestellung eines Pfandrechts an einem

    Weder der Herausgabeanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, den der Kläger damit begründet, dass das abzusichernde Darlehen mangels Vertretungsmacht nicht wirksam geschlossen, jedenfalls aber formunwirksam (§ 492 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1, § 494 Abs. 1 BGB) und sittenwidrig (§ 138 BGB) sei, noch der auf Naturalrestitution gerichtete deliktische Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG wegen Betreibens eines Bankgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis bringen zum Ausdruck, dass der herausverlangte Gegenstand haftungsrechtlich nicht der Insolvenzmasse, sondern dem Anspruchssteller zuzuordnen ist (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - IX ZR 73/10, WM 2011, 612 Rn. 19 mwN).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2014 - 10 U 126/13

    VOB-Vertrag: Wirksamkeit von Schlusszahlungshinweisen in einem Anschreiben mit

    Der Beklagten steht im Hinblick auf den Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaft ein Aussonderungsrecht gem. § 47 InsO zu, nachdem mangels Bestehens zu sichernder Forderungen die Insolvenzschuldnerin schon im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung durch Beschluss vom 1.9.2012 zur Rückgabe verpflichtet und die Bürgschaft damit dem Vermögen der Beklagten zuzurechnen war (vgl. BGH NJW 2011, 1282, juris Rn. 20 ff. zur Rückgabe einer Gewährleistungsbürgschaft).

    Die Masse haftet gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO für die schuldhaft verzögerte Erfüllung geltend gemachter Aussonderungsansprüche durch den Insolvenzverwalter, wobei Verzug der Masse erst nach einer angemessenen Prüfungsfrist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Mahnung eintritt (BGH NJW 2011, 1282, juris Rn. 26 f.).

  • OLG Koblenz, 20.07.2016 - 5 U 363/16

    Bauvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung zur Aushändigung einer

    Entscheidend ist, welchem Vermögen der umstrittene Gegenstand nach Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung haftungsrechtlich zuzuordnen ist (vgl. BGH, NZBau 2011, 288, 289).

    In diesem Fall ist die Bürgschaft für die Masse von vornherein wertlos und es erfordert der Zweck des Insolvenzverfahrens nicht, die Bürgschaftsurkunde in der Masse zu belassen (vgl. BGH, NZBau 2011, 288, 290; MünchKomm-InsO/Ganter, § 47 Rn. 341).

    In diesem Fall haftet die Masse für die schuldhaft verzögerte Erfüllung eines geltend gemachten Aussonderungsanspruchs nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (BGH, NZBau 2011, 288, 290).

    Verzug der Masse trat allerdings erst am 4. Mai 2016 nach einer angemessenen Prüfungsfrist für den Beklagten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11. März 2016 und der nachfolgenden Mahnung mit Schreiben vom 29. April 2016 gegenüber dem Prozessbevollmächtigten unter Fristsetzung zum 3. Mai 2016 ein (BGH, NZBau 2011, 288, 290).

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 718/15

    Insolvenz - Aussonderungsrecht - Pensionskassenbeiträge

    Auch schuldrechtliche Ansprüche können jedoch bei einer den Normzweck beachtenden Betrachtungsweise zu einer von der dinglichen Rechtslage abweichenden Vermögenszuweisung führen (vgl. etwa BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 19 mwN, BAGE 146, 1; BGH 10. Februar 2011 - IX ZR 73/10 - Rn. 19 mwN) .
  • OLG Hamm, 05.03.2013 - 21 U 169/12

    Ansprüche des Auftragnehmers nach Ablösung des Bareinbehalts durch eine

    Er akzeptiert diese Bedingung mit der Vereinbarung des Austauschrechts (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - IX ZR 73/10, NJW 2011, 1282, Tz. 11).

    Der Auftraggeber muß dann alle Rechte aus der Bürgschaft aufgeben, das Erlöschen der Bürgschaftsverpflichtung herbeiführen und die Bürgschaftsurkunde an den Auftragnehmer - nicht etwa den Bürgen - zurückgeben (BGH WM 2008, 2246, Tz. 9 ff.; BGH NJW 2011, 1282, Tz. 12).

  • VG Münster, 22.03.2023 - 1 K 1540/20

    Abschlagszahlung Abtretung Anfechtungsklage Aufrechnung Aufrechnungserklärung

    - als insolvenzrechtliche Parallele zur Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO in der Einzelzwangsvollstreckung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - IX ZR 73/10 -, juris Rn. 24 und Thole, in: Karsten Schmidt, InsO, 29. Auflage 2023, Rn. 4 auch zu den Unterschieden zwischen beiden Rechtsinstituten - die Verteidigung (s-)eines massefremden Rechts gegen den Zugriff des Insolvenzverwalters.

    vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - IX ZR 73/10 -, juris Rn. 19 m.w.N.; Ganter, in: MüKo InsO, 4. Auflage 2019, § 47 Rn. 340; Haneke, in: BeckOK Insolvenzrecht, 28. Edition Stand: 15.07.2022, § 47 Rn. 3a sowie Brinkmann, in: Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 9, wonach Paradigma die vermietete Sache ist, die nicht für die Verbindlichkeiten des Mieters haftet und deshalb vom Vermieter über § 985 oder § 546 BGB ausgesondert werden kann.

  • OLG Frankfurt, 05.03.2014 - 4 U 201/13

    Vertragserfüllungsbürgschaft unter aufschiebender Bedingung

    Der Auftragnehmer kann die Bürgschaftsurkunde als ungerechtfertigte Bereicherung herausverlangen (BGH NJW 1997, 2958 ff., Urteil vom 10.02.2011, IX ZR 73/10, juris Rn. 11, 12; Ingenstau/Korbion, 18. Auflage, zu § 17 Abs. 3 VOB/B, Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht