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   BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10   

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https://dejure.org/2011,6114
BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10 (https://dejure.org/2011,6114)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2011 - V ZB 310/10 (https://dejure.org/2011,6114)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10 (https://dejure.org/2011,6114)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 85 Abs 2 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verletzung des Gehörsanspruchs bei Entscheidung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Gerichts über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verletzung des Gehörsanspruchs bei Entscheidung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verletzung des Gehörsanspruchs bei Entscheidung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Gerichts über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über Wiedereinsetzungsantrag erst nach Frist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Taschenjurist und die Wiedereinsetzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zu schnelle Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1363
  • MDR 2011, 558
  • FamRZ 2011, 885
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - V ZB 310/10
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (BVerfG, BVerfGE 53, 219, 222; vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 128 Rn. 6 jeweils mwN).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

    Denn es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht - wie das Berufungsgericht - einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz versehentlich nicht berücksichtigt, weil er ihm nicht rechtzeitig vorgelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 33/04, nv Rn. 5; vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, WM 2010, 1788 Rn. 14; vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4; Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, NZI 2012, 721 Rn. 7; BVerfG, AnwBl 2015, 273 Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    vgl. BGH, Beschluss vom 17.2.2011 - V ZB 310/10 -, NJW 2011, 1363 = juris, Rn. 4, 11; OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2015 - 4 B 1479/14 -, NVwZ-RR 2015, 561 = juris, Rn. 9 ff.
  • BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Vertrauens

    Es ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 5; Beschluss vom 24. April 2018 - VI ZB 48/17, NJW-RR 2018, 1149 Rn. 6, jeweils mwN).
  • BGH, 24.04.2018 - VI ZB 48/17

    Antrag auf Wiedereinsetzung darf nicht vor Fristablauf zurückgewiesen werden!

    Danach darf das Gericht über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden; dabei ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2016 - VI ZB 27/15, NJW 2017, 1111 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 27/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über den Antrag vor Ablauf

    Eine vorzeitige Entscheidung kann den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011, V ZB 310/10, NJW 2011, 1363).

    Danach darf das Gericht über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden; dabei ist unerheblich, ob es die Sache für entscheidungsreif hält, weil der Antragssteller innerhalb der Frist zu den Wiedereinsetzungsgründen ergänzend vortragen kann und darf (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Gehörsverletzung nach Beschlussfassung im

    Es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZR 237/06, GI aktuell 2010, 290 Rn. 4; vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZB 44/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Entscheidung über einen

    aa) Zutreffend weist die Rechtsbeschwerde allerdings darauf hin, dass das Gericht über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden darf und dass eine vorzeitige Entscheidung den Anspruch des Antragsstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen kann (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15

    Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel

    Da eine vorzeitige Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzen kann (Senat, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4 mwN), bedarf es der Angabe der für den Fristlauf maßgeblichen Daten.
  • BGH, 04.12.2012 - VIII ZB 25/12

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verwerfung der Berufung

    Vor diesem Datum hätte das Berufungsgericht keine Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4) und infolgedessen auch keine Entscheidung über die Berufung (vgl. Musielak/Ball, aaO, § 522 Rn. 8) treffen dürfen.
  • BGH, 04.12.2012 - VIII ZB 26/12
    Vor diesem Datum hätte das Berufungsgericht keine Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4) und infolgedessen auch keine Entscheidung über die Berufung (vgl. Musielak/Ball, aaO, § 522 Rn. 8) treffen dürfen.
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