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   BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09   

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https://dejure.org/2010,704
BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09 (https://dejure.org/2010,704)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2010 - VIII ZR 258/09 (https://dejure.org/2010,704)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09 (https://dejure.org/2010,704)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 NMV 1970, § 26 NMV 1970, § 556 Abs 3 S 3 BGB, § 560 Abs 4 BGB
    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung; Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen trotz Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung der zuletzt geschuldeten Kostenmiete einschließlich etwaiger Zuschläge nach § 26 Neubaumietenverordnung (NMV) als "Marktmiete" bei Wegfall der Preisbindung; Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB i.R.d. Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch des Vermieters auf nach Fördervertrag vereinbartem Mietzuschlag auch nach Wegfall der Preisbindung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wegfall der Preisbindung führt nicht zur Änderung der Miethöhe. §§ 3 Abs. 1 NMV, 26; 560 Abs. 4, 556 Abs. 3 Satz 3 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenmiete nach Wegfall der Preisbindung als zu zahlende Marktmiete; Anpassung von Vorauszahlungen auch bei Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung; Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen trotz Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung; Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen trotz Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist

  • RA Kotz

    Wohnungspreisbindung - Wegfall und Marktmiete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung der zuletzt geschuldeten Kostenmiete einschließlich etwaiger Zuschläge nach § 26 Neubaumietenverordnung ( NMV ) als "Marktmiete" bei Wegfall der Preisbindung; Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB i.R.d. Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist

  • rechtsportal.de

    Zahlung der zuletzt geschuldeten Kostenmiete einschließlich etwaiger Zuschläge nach § 26 Neubaumietenverordnung ( NMV ) als "Marktmiete" bei Wegfall der Preisbindung; Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB i.R.d. Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wegfall der Preisbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenmiete und Mietzuschlag nach Ende der Wohnpreisbindung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen trotz verspäteter Abrechnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist - Vorauszahlungen können dennoch angepasst werden!

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Nach Fortfall der Preisbindung muss der Mieter die zuletzt geschuldete Kostenmiete inkl. Zuschläge weiterhin zahlen und für das Anpassungsrecht der BK-Vorauszahlungen genügt formell ordnungsgemäße Abrechnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wegfall der Preisbindung und Marktmiete

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Vermieter - Geltendmachung von Nebenkostenvorauszahlungen nach Abrechnungsreife

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Erhöhung der Vorauszahlung der Betriebskosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung auch bei Versäumung der Abrechnungsfrist möglich! (IMR 2010, 370)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wegfall der Preisbindung ohne Einfluss auf vereinbarte Miete! (IMR 2010, 364)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 145
  • MDR 2010, 977
  • NZM 2010, 736
  • ZMR 2010, 847
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 178/03

    Berechnung der Kappungsgrenze nach Wegfall der Preisbindung

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind dabei hinsichtlich der Berechnung der Kappungsgrenze auch während der Preisbindung vorgenommene Mieterhöhungen wegen Kapitalkostensteigerungen zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 178/03, NZM 2004, 545, unter II 2 b); dies setzt als selbstverständlich voraus, dass auch derartige Mietbestandteile bei Wegfall der Preisbindung in die nunmehr als Marktmiete geschuldete Miete einfließen, die Miethöhe sich allein durch den Wegfall der Preisbindung mithin nicht ändert.
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
    Das ergibt sich zwar nicht aus dem Tenor, wohl aber, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreicht (BGHZ 153, 358, 360 f. m.w.N.), eindeutig aus den Gründen des Urteils.
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2000 - 10 U 134/98

    Auslegung der Übernahme der persönlichen Haftung durch den Geschäftsführer einer

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
    Er kann nur noch die sich aus der Abrechnung ergebenden Beträge verlangen und die Klage gemäß § 264 Nr. 3 ZPO entsprechend umstellen (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 882, 884 f.; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 5. Aufl., G IV. Rdnr. 93; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 556 Rdnr. 201).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 191/05

    Rechte des Mieters bei unterlassener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
    Der Mieter ist gegen Nachteile, die ihm durch eine verspätete Abrechnung des Vermieters entstehen können, durch den Ausschluss von Nachforderungen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) und das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 191/05, NZM 2006, 533, Tz. 13) hinreichend geschützt.
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07

    Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
    Für eine Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB genügt eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung (Senatsurteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121, Tz. 15, 18).
  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

    Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
    Denn die Zulassung der Revision kann auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den der Revisionskläger seine Revision beschränken könnte (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09, WuM 2010, 163, Tz. 16; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08, WuM 2009, 733, Tz. 13).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
    Die Sache ist insoweit nicht zur Endentscheidung reif, weil der Klägerin Gelegenheit zu geben ist, die Abrechnung für das Jahr 2007 vorzulegen und die Klage entsprechend umzustellen (vgl. Senatsurteil vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, NZM 2009, 78, Tz. 34).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 159/09

    Zur Eigenbedarfskündigung wegen Wohnbedarfs von Familienangehörigen

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
    Denn die Zulassung der Revision kann auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den der Revisionskläger seine Revision beschränken könnte (st. Rspr., z.B. Senatsurteile vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09, WuM 2010, 163, Tz. 16; vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08, WuM 2009, 733, Tz. 13).
  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
    Vom Zeitpunkt der Abrechnungsreife an kann der Vermieter einen Anspruch auf Vorauszahlungen aber nicht mehr geltend machen (vgl. Senatsurteil vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, NZM 2003, 196, unter III 2; OLG Hamburg, WuM 1989, 150).
  • OLG Hamburg, 02.11.1988 - 4 U 150/88

    Nebenkosten bei gewerblicher Miete; Abrechnungszeitraum; Rückständige

    Auszug aus BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09
    Vom Zeitpunkt der Abrechnungsreife an kann der Vermieter einen Anspruch auf Vorauszahlungen aber nicht mehr geltend machen (vgl. Senatsurteil vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02, NZM 2003, 196, unter III 2; OLG Hamburg, WuM 1989, 150).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • OLG Hamm, 27.06.1990 - 30 REMiet 1/90

    Berechnung der Ausgangsmiete; Berechnung der Kappungsgrenze; Wegfall der

  • LG Berlin, 08.12.2003 - 67 S 235/03
  • BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 137/15

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die

    Die Klägerinnen können daher nur noch einen sich aus einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung ergebenden Saldo verlangen und - wozu ihnen Gelegenheit zu geben ist - die Klage gemäß § 264 Nr. 3 ZPO entsprechend umstellen (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NJW 2011, 145 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 294/10

    Zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

    Dementsprechend ist für die Angemessenheit von Vorauszahlungen auf die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten abzustellen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NJW 2011, 145 Rn. 25 zu § 560 Abs. 4 BGB; BayObLGZ 1995, 323, 326 zu § 4 Abs. 1 MHG).

    Die Anpassung der Vorauszahlungen an die jeweils letzte Betriebskostenabrechnung stellt sicher, dass die Vorauszahlungen - im Interesse beider Vertragsparteien - den voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten möglichst nahe kommen (Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, aaO).

  • BGH, 15.05.2012 - VIII ZR 245/11

    BGH verneint Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei

    Hierfür genügte nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Senats allerdings eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; auf die inhaltliche Richtigkeit kam es danach nicht an (Senatsurteile vom 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NZM 2008, 121 Rn. 15, 18; vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, NZM 2010, 315 Rn. 16 sowie vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 258/09, NZM 2010, 736 Rn. 26).
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