Rechtsprechung
   BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6877
BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10 (https://dejure.org/2010,6877)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10 (https://dejure.org/2010,6877)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 1 BvR 1883/10 (https://dejure.org/2010,6877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 4 GG, Art 6 Abs 5 GG, Art 8 MRK, § 46 SGB 6
    Nichtannahmebeschluss: Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - keine Verletzung von Grundrechten aus Art 6 Abs 1, Abs 4, Abs 5 GG

  • Wolters Kluwer

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Todes eines nichtehelichen Lebensgefährten; Ausschließlich Überlebende einer zivilrechtlich geschlossenen Ehe als " Witwe" i.S.d. Sozialrechts

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - keine Verletzung von Grundrechten aus Art 6 Abs 1, Abs 4, Abs 5 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - keine Verletzung von Grundrechten aus Art 6 Abs 1, Abs 4, Abs 5 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6; EMRK Art. 8; EMRK Art. 14
    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Todes eines nichtehelichen Lebensgefährten; Ausschließlich Überlebende einer zivilrechtlich geschlossenen Ehe als " Witwe" i.S.d. Sozialrechts

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 ; EMRK Art. 8 ; EMRK Art. 14
    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Todes eines nichtehelichen Lebensgefährten; Ausschließlich Überlebende einer zivilrechtlich geschlossenen Ehe als " Witwe" i.S.d. Sozialrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebensgefährtin erhält keine Witwenrente - Eine Witwe als "Überlebende einer Ehe" zu definieren, ist verfassungsrechtlich korrekt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 249
  • NJW 2011, 1663
  • NZS 2011, 659
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
    Diese Auslegung des einfachen Rechts liegt auch der Rechtsprechung der Bundesverfassungsgerichts zugrunde (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

    Dies gilt insbesondere im Verhältnis der Ehe zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften (vgl. BVerfGE 117, 316 ); sie fallen nicht unter den Begriff der Ehe (vgl. BVerfGE 36, 146 ; 82, 6 ; 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 1587/99 -, NJW 2003, S. 3691).

    Art. 6 Abs. 5 GG schließlich begünstigt nur nichteheliche Kinder, nicht aber deren Eltern (vgl. BVerfGE 79, 203 ; 112, 50 ).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass es dem Gesetzgeber wegen des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe, den Art. 6 Abs. 1 GG anordnet, nicht verwehrt ist, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 124, 199 ; BVerfGK 12, 169 ).

    Daher ist es gerechtfertigt, die Partner im Falle der Auflösung der Ehe durch Tod besser zu stellen als Menschen, die in weniger verbindlichen Paarbeziehungen zusammenleben (vgl. BVerfGE 124, 199 ).

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass es dem Gesetzgeber wegen des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe, den Art. 6 Abs. 1 GG anordnet, nicht verwehrt ist, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 124, 199 ; BVerfGK 12, 169 ).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
    Dies gilt insbesondere im Verhältnis der Ehe zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften (vgl. BVerfGE 117, 316 ); sie fallen nicht unter den Begriff der Ehe (vgl. BVerfGE 36, 146 ; 82, 6 ; 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 1587/99 -, NJW 2003, S. 3691).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass es dem Gesetzgeber wegen des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe, den Art. 6 Abs. 1 GG anordnet, nicht verwehrt ist, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 124, 199 ; BVerfGK 12, 169 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
    Art. 6 Abs. 5 GG schließlich begünstigt nur nichteheliche Kinder, nicht aber deren Eltern (vgl. BVerfGE 79, 203 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
    a) Das Bundesverfassungsgericht prüft die Auslegung und die Anwendung einfachen Rechts nur darauf, ob sie Auslegungsfehler enthält, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte beruhen, und ob sie willkürlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 108, 351 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
    a) Das Bundesverfassungsgericht prüft die Auslegung und die Anwendung einfachen Rechts nur darauf, ob sie Auslegungsfehler enthält, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der betroffenen Grundrechte beruhen, und ob sie willkürlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 108, 351 ).
  • BSG, 30.03.1994 - 4 RA 18/93

    Witwenrente - Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
    Die Beschwerdeführerin geht selbst und zu Recht davon aus, dass die deutschen Gesetze - hier konkret § 46 SGB VI - unter "Witwe" nur den Überlebenden einer - hier unstreitig nicht vorliegenden - zivilrechtlich wirksam geschlossenen Ehe verstehen (vgl. etwa BSGE 53, 137 ; BSG, Urteil vom 30. März 1994 - 4 RA 18/93 -, NJW 1995, S. 3270 ; Löns, in: Kreikebohm, SGB VI, 3. Aufl. 2008, § 46 Rn. 4).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
    Dies gilt insbesondere im Verhältnis der Ehe zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften (vgl. BVerfGE 117, 316 ); sie fallen nicht unter den Begriff der Ehe (vgl. BVerfGE 36, 146 ; 82, 6 ; 112, 50 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 1587/99 -, NJW 2003, S. 3691).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 1587/99

    Keine Gewährung von Witwenversorgung nach dem OEG im Falle einer kinderlosen

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BSG, 04.03.1982 - 4 RJ 13/81

    Freie Lebensgemeinschaft; Versicherung des männlichen Partners; Witwenrente

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 14.11.1973 - 1 BvR 719/69

    Eheverbot der Geschlechtsgemeinschaft

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    (1) Witwe oder Witwer ist - soweit sich aus der Versorgungsordnung selbst keine andere Begriffsbestimmung ergibt -, wer im Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen verheiratet war ("Überlebende(r) einer zivilrechtlich wirksam geschlossenen Ehe", vgl. BVerfG 17. November 2010 - 1 BvR 1883/10 - Rn. 10; BSG 1. Februar 2017 - B 5 R 312/16 B - Rn. 10) .
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

    Insbesondere erhalten nur überlebende Partner einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zur Vereinbarkeit des Ausschlusses von Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Verfassungsrecht vgl BVerfG Beschluss vom 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10 - BVerfGK 18, 249 = juris RdNr 11 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 671/21
    Der Senat hat auf den Beschluss des BVerfG vom 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10 hingewiesen, dem zufolge die Entscheidung, nach dem Tod eines nichtehelichen Lebensgefährten keine Hinterbliebenenrente zu gewähren, mit dem GG vereinbar ist.

    So hat auch das BVerfG im Beschluss vom 17.10.2010 - 1 BvR 1883/10 - bereits ausgeführt, dass unter "Witwe" bzw. "Witwer" nur Überlebende einer - hier unstreitig nicht vorliegenden - zivilrechtlich wirksam geschlossenen Ehe zu verstehen sind und diese Auslegung wegen des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Art. 6 Abs. 5 GG schließlich begünstigt nur nichteheliche Kinder, nicht aber deren Eltern (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10 -, juris, Rn. 10-12).

  • LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14

    Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer

    In diesem Ausschluss liegt kein Verstoß gegen Art. 6 GG (BVerfG vom 17.11.2010, Az.: 1 BvR 1883/10).

    Insoweit wird u.a. auf den Nichtannahmebeschluss des ersten Senats, 3. Kammer des BVerfG vom 17.11.2010 (1 BvR 1883/10) verwiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11

    Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

    Art. 6 Abs. 5 GG begünstigt allerdings nur nichteheliche Kinder, nicht aber deren Eltern (BVerfG, B.v. 17. November 2010 - 1 BvR 1883/10 - NJW 2011, 1663).

    Dementsprechend missachtet auch der Ausschluss nichtehelicher Partner von der Hinterbliebenenrente in § 46 SGB VI nicht die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 6 Abs. 1 und 5 GG (BVerfG, B.v. 17. November 2010 - 1 BvR 1883/10 - NJW 2011, 1663 mwN).

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
    (1) Witwe oder Witwer ist - soweit sich aus der Versorgungsordnung selbst keine andere Begriffsbestimmung ergibt -, wer im Zeitpunkt des Todes mit dem Verstorbenen verheiratet war ("Überlebende(r) einer zivilrechtlich wirksam geschlossenen Ehe", vgl. BVerfG 17. November 2010 - 1 BvR 1883/10 - Rn. 10; BSG 1. Februar 2017 - B 5 R 312/16 B - Rn. 10).
  • LSG Bayern, 10.02.2016 - L 6 R 74/14

    Kein Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer

    In diesem Ausschluss liegt kein Verstoß gegen Art. 6 GG (BVerfG vom 17.11.2010, Az.: 1 BvR 1883/10) .

    Insoweit wird unter anderem auf den Nichtannahmebeschluss des 1. Senats, 3. Kammer des BVerfG vom 17.11.2010 (1 BvR 1883/10) verwiesen.

  • BVerwG, 16.04.2014 - 8 B 46.13

    Hinterbliebenenrentenanspruch in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Dies gilt auch, soweit sie nichteheliche Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern betrifft (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 - BVerfGE 112, 50 , vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - BVerfGE 124, 199 und vom 17. November 2010 - 1 BvR 1883/10 - NJW 2011, 1663 ).

    Die Verpflichtung zur Gleichstellung nichtehelicher Kinder begünstigt nur diese und nicht auch deren Eltern (BVerfG, Beschluss vom 17. November 2010 a.a.O. Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 S 2246/11

    Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit

    Es entspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass aus Art. 6 Abs. 4 GG für Sachverhalte, die nicht allein Mütter betreffen, keine besonderen Rechte hergeleitet werden können (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.07.1992 - 1 BvL 51/86 u.a. -, BVerfGE 87, 1, 42; Beschluss vom 12.03.1996 - 1 BvR 609/90, 692/90 -, BVerfGE 94, 241, 259; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 10.03.2010 - 1 BvL 11/07 -, Juris; 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10 -, NJW 2011, 1663; Jarass/Pieroth, a.a.O., Art. 6 Rn. 53).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2011 - L 1 R 461/11
    Das BVerfG hätte in einem Nichtannahmebeschluss vom 17. November 2010 in dem Verfahren 1 BvR 1883/10, in dem sich die dortige Klägerin nach dem Tod ihres nichtehelichen Lebensgefährten gegen die Ablehnung einer Witwenrente gewandt hätte, ausgeführt, dass es wiederholt entschieden hätte, dass es dem Gesetzgeber wegen des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe, den Artikel 6 Abs. 1 GG anordne, nicht verwehrt sei, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen.

    Das BVerfG hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 17. November 2010 - 1 BvR 1883/10 diese Auslegung des einfachen Rechts als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen.

  • BSG, 01.02.2017 - B 5 R 312/16 B

    Hinterbliebenenrente aus der Versicherung eines nicht ehelichen Partners;

  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.546

    Verpflichtung zur Zahlung eines Kurbeitrags bei Zweitwohnung

  • BSG, 24.07.2023 - B 5 R 31/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 167/19

    Hamburger Zweitwohnungsteuer für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung

  • BSG, 13.06.2016 - B 13 R 87/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - erneuter Klärungsbedarf

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2017 - L 3 R 416/15

    Ausschluss der Gewährung von Witwenrente bei nicht widerlegter Absicht der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - L 3 R 45/18

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 46/22 B

    Anspruch auf Witwerrente Bloßes Zusammenleben von Personen Faktische

  • SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20

    Vaterschaft, Witwenrente, Bescheid, Widerspruchsbescheid, Ehe, Gerichtsbescheid,

  • BSG, 19.07.2023 - B 5 R 9/23 B
  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.564

    Kommunalabgabenrecht: Satzungsbestimmungen, wonach nicht nur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht