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   BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10   

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https://dejure.org/2011,452
BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10 (https://dejure.org/2011,452)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2011 - VIII ZR 195/10 (https://dejure.org/2011,452)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - VIII ZR 195/10 (https://dejure.org/2011,452)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 548 Abs 2 BGB, § 812 Abs 1 BGB
    Wohnraummiete: Ersatzansprüche des Mieters wegen nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 548 Abs. 2
    Kurze Verjährung von Ersatzansprüche des Mieters wegen in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführter Schönheitsreparaturen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Schönheitsreparaturen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzansprüche eines Mieters wegen in der irrigen Annahme einer Verpflichtung durchgeführten Schönheitsreparaturen verjähren binnen sechs Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 548 Abs. 2
    Sechsmonatige Verjährung von Ersatzansprüchen bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erstattungsanspruch des Mieters verjährt nach 6 Monaten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung der Ersatzansprüche des Mieters wegen der von ihm irrig ausgeführten Renovierung; Schönheitsreparaturen; kurze Verjährungsfrist; Verwendungen des Mieters; ungerechtfertigte Bereicherung; freiwillige Vermögensopfer; Regelverjährung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Ersatzansprüche des Mieters wegen nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnraummiete: Ersatzansprüche des Mieters wegen nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 548 Abs. 2
    Verjährung der Ersatzansprüche bzgl. der von einem Mieter in der irrigen Annnahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführten Schönheitsreparaturen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung des Ersatzes von rechtsgrundlosen Renovierungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (36)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungen des Mieters für Schönheitsreparaturen, kurze Verjährungsfrist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattungsanspruchs des Mieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch für Mieter endet nach 6 Monaten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kurze Verjährung für Ersatzansprüche wegen geschuldeter Schönheitsreparaturen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnung trotz unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel renoviert - Anspruch des Mieters auf Kostenersatz ist sechs Monate nach dem Auszug verjährt

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von Mieter/innen wegen ausgeführter Schönheitsreparaturen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verjährung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Der Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verjährt innerhalb der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verjährung von Ersatzansprüchen bei ungeschuldeten Schönheitsreparaturen

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklausel in Mietvertrag unwirksam - Erstattungsansprüche

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Mieter kann sich Schönheitsreparaturen erstatten lassen

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Kurze Verjährung des Erstattungsanspruchs für Renovierungskosten

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Mehr Rechtssicherheit bei der Abwicklung von Mietverhältnissen - BGH-Urteil zu Erstattungsansprüchen von Renovierungskosten

  • blog.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Mieters

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kurze Verjährungs- frist für Ersatz- ansprüche des Mieters für irrtümlich durchgeführte Schönheitsreparaturen

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Schönheitsreparaturklausel: Rückzahlungsanspruch des Mieters verjährt in sechs Monaten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ersatzanspruch des Mieters verjährt in 6 Monaten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH klärt wichtige Verjährungsfrage

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verjährung von rechtsgrundlos durchgeführten Schönheitsreparaturen durch den Mieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersatzansprüche des Mieters wegen nicht geschuldeter Renovierungsarbeiten verjähren in 6 Monaten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verjährt

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch verjährt sechs Monate nach Auszug

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung des Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rechtsgrundlos durchgeführte Schönheitsreparatur: Kurze Verjährung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tempo bei der Geltendmachung von Kosten für Schönheitsreparaturen!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Auch Ersatzansprüche des Mieters unterliegen der kurzen Verjährung nach § 548 Abs. 2 BGB

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verjährung des Erstattungsanspruchs bei nicht geschuldeten Schönheitsreparaturen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bestätigt kurze Verjährungsfrist für Erstattungsansprüche des Mieters

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die Verjährung ungerechtfertigter Renovierungskosten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ersatzansprüche des Mieters wegen nicht geschuldeter Renovierungsarbeiten verjähren in 6 Monaten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wohnung trotz unwirksamer Klausel renoviert - was nun?

Besprechungen u.ä. (8)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungen des Mieters für Schönheitsreparaturen, kurze Verjährungsfrist

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Der Erstattungsanspruchs eines Mieters für Renovierungskosten bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verjährt innerhalb der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, wann der Erstattungsanspruch eines Mieters für Renovierungskosten verjährt, wenn die Schönheitsreparaturklausel unwirksam war

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermeintliche Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen? Verjährung? Eile sei geboten!

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung des Ersatzanspruchs für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung des Ersatzanspruchs für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung des Ersatzanspruchs für nicht geschuldete Schönheitsreparaturen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht geschuldete Schönheitsreparaturen: Kurze Verjährungsfrist für Ersatzanspruch! (IMR 2011, 276)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1866
  • MDR 2011, 777
  • NZM 2011, 452
  • ZMR 2011, 705
  • NJ 2011, 465
  • DB 2011, 8
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 133/07

    Verjährungsbeginn von Ansprüchen des Wohnraummieters gegen den früheren Vermieter

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10
    Zum anderen dient die in § 548 Abs. 2 BGB getroffene Spezialregelung auch dem Zweck, das laufende Mietverhältnis nicht unnötig mit Auseinandersetzungen zu belasten (Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 133/07, NZM 2008, 519 Rn. 16; Gsell, aaO S. 77).

    Eine Ausnahme hat der Senat nur insoweit bejaht, als es um die Kenntnis von einer Grundstücksveräußerung als tatsächlicher Voraussetzung für die Beendigung des Mietverhältnisses ging (Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 133/07, aaO Rn. 18).

  • LG Freiburg, 15.07.2010 - 3 S 102/10

    Bereicherungsrechtl. Anspruch (Schönheitsreparaturen): Verjährung?

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10
    Das Berufungsgericht (LG Freiburg, NZM 2011, 71) hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt:.
  • BGH, 13.02.1974 - VIII ZR 233/72

    Mietvertrag über sämtliche Räumlichkeiten eines Grundstücks und der Betrieb eines

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10
    Denn die kurze Verjährungsfrist findet auch dann Anwendung, wenn der Mieter den Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nicht oder nicht nur auf gesetzliche Vorschriften des Mietrechts stützt, sondern sich auf mietvertragliche Vereinbarungen, Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung beruft (Senatsurteil vom 13. Februar 1974 - VIII ZR 233/72, NJW 1974, 743 unter III).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10
    Hieraus folgt, dass sämtliche Ansprüche, die der Mieter wegen der Durchführung von Schönheitsreparaturen gegen den Vermieter erhebt, nach § 548 BGB und nicht nach §§ 199, 195 BGB verjähren, mithin auch der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereichung nach § 812 Abs. 1 BGB (Leistungskondiktion), der dem Mieter, der aufgrund einer unwirksamen Vertragsklausel renoviert hat, nach der Rechtsprechung des Senats zusteht (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07, BGHZ 181, 188 Rn. 24).
  • BGH, 02.10.1985 - VIII ZR 326/84

    Anwendung von Vorschriften über Verwendungsersatzansprüche aus dem

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10
    Der Senat hat bereits zu § 558 BGB aF, der Vorgängervorschrift des jetzigen § 548 BGB, entschieden, dass mit dem damals verwendeten Begriff der "Verwendungen" alle Aufwendungen zu verstehen sind, die das Grundstück in seinem Bestand verbessern (Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 - VIII ZR 326/84, NJW 1986, 254 unter 2 a).
  • LG Kassel, 07.10.2010 - 1 S 67/10

    Wohnraummiete: Verjährung des Bereicherungsanspruchs eines Mieters wegen

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 195/10
    Die auch vom Berufungsgericht vertretene Gegenmeinung sieht Schönheitsreparaturen als "Aufwendungen" im Sinne des § 548 Abs. 2 BGB an und wendet deshalb auf daraus resultierende Ersatzansprüche die kurze Verjährung an (LG Kassel, NZM 2010, 860, 861 f.; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 548 Rn. 24; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 10. Aufl., § 548 BGB Rn. 49; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • BGH, 08.11.2017 - VIII ZR 13/17

    Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548

    Mit der gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zeitnah zur Rückgabe der Mietsache beziehungsweise zeitnah zur Beendigung des Mietverhältnisses eine "möglichst schnelle" Klärung über bestehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zustand der Mietsache erreichen (BT-Drucks. 14/4553, S. 45; Senatsurteile vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 402/12, NJW 2014, 684 Rn. 13; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 349/10, NJW 2011, 2717 Rn. 12; vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, NJW 2011, 1866 Rn. 12; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 10; vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, BGHZ 98, 59, 62 ff. [zur gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 551 BGB aF, dessen Regelungsgehalt durch die Schuldrechtsreform keine Änderung erfahren hat, sondern inhaltlich unverändert mit § 548 BGB fortgeführt wird]).
  • BGH, 23.10.2013 - VIII ZR 402/12

    Wohnraummiete: Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    a) Zweck des § 548 BGB ist es, zeitnah zur Rückgabe der Mietsache eine möglichst schnelle Klarstellung über bestehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zustand der Mietsache zu erreichen (Senatsurteile vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 349/10, NJW 2011, 2717 Rn. 12; vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, NJW 2011, 1866 Rn. 12).
  • BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 12/12

    Wohnraummiete: Verjährung eines Bereicherungsanspruchs des Mieters wegen Zahlung

    Zahlt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteil vom 4. Mai 2011, VIII ZR 195/10, NJW 2011, 1866).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats unterliegen sämtliche Ansprüche, die der Mieter wegen der Durchführung von Schönheitsreparaturen gegen den Vermieter erhebt, der kurzen Verjährung nach § 548 Abs. 2 BGB, mithin auch ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, NJW 2011, 1866 Rn. 13 ff. mwN).

    Über den Ersatz solcher Aufwendungen soll nach dem Sinn und Zweck des § 548 Abs. 2 BGB - unabhängig von der (anspruchs-)rechtlichen Einordnung - nach Beendigung des Mietverhältnisses alsbald Klarheit herrschen (Senatsurteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, aaO Rn. 14 f.).

  • AG Koblenz, 20.12.2013 - 162 C 939/13

    Tierhaltung erlaubt: Mieter haftet nicht für Schäden durch Hund!

    Alternative BGB unter den Aufwendungsbegriff dieser Vorschrift fallen, wenn diese einen rechtlichen Bezug zu dem Mietverhältnis haben (vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., Rdnr. 49 zu § 548 BGB; BGH, NJW 2011, 1866).
  • AG Hamburg, 29.04.2022 - 48 C 481/19

    Beendigung und Neubegründung eines gemeinschaftlichen Mietverhältnisses bei

    Dementsprechend kann auch die Verjährung nur für alle Mitmieter des ersten Mietverhältnisses einheitlich beginnen, weil sonst das Regelungsanliegen des § 548 Abs. 1 BGB, die Haftungszuordnung nach Beendigung eines Mietverhältnisses beschleunigt abzugrenzen (Bundestagsdrucksache 14/4553, S. 45; BGH, Urteil vom 04. Mai 2011 - VIII ZR 195/10; BGH, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 217/95), konterkariert würde.

    Der Verzicht auf Zurückerhalt und Prüfung der Mietsache stellt insofern unter Berücksichtigung des Zwecks der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB, die mit der Beendigung eines Gebrauchsüberlassungsverhältnisses verbundenen Ansprüche einer beschleunigten Klarstellung zuzuführen (Bundestagsdrucksache 14/4553, S. 45; BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10; BGH, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 217/95) und dem damit verfolgten übergeordneten Ziels des Rechtsfriedens, eine Obliegenheitsverletzung des Vermieters dar, welche sich nicht zu Lasten der Mieterpartei auswirken kann.

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 265/10

    Wohnraummiete: Verjährung von Ersatzansprüchen wegen nicht geschuldeter

    Der Senat hat die grundsätzliche Rechtsfrage, ob die kurze Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB auf Ansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen anzuwenden ist, zu deren Ausführung er mangels wirksamer Abwälzung der Renovierungspflicht  nicht verpflichtet war, mit Urteil vom heutigen Tage im Verfahren VIII ZR 195/10 entschieden.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 10 U 164/14

    Verweigerung der Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Vermieters aus einer

    Danach unterliegt der Bereicherungsanspruch des Mieters, der sich daraus ergibt, dass dieser aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen zahlt, der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB (Urt. v. 20.6.2012, VIII ZR 12/12; Urt. v. 4.5.2011, VIII ZR 195/10).
  • AG Wiesbaden, 05.03.2020 - 91 C 1585/19
    Nach der herrschenden Meinung (BGH, Urteil vom 20.06.2012, VIII ZR 12/12, BGH Urteil vom 04.05.2011, VIII ZR 195/10) verjähren Ersatzansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er in der irrigen Annahme einer entsprechenden Verpflichtung ausgeführt hat, nach § 548 Abs. 2 binnen 6 Monaten ab Beendigung des Mietverhältnisses.
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