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   BGH, 27.01.2011 - VII ZB 44/09   

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https://dejure.org/2011,4456
BGH, 27.01.2011 - VII ZB 44/09 (https://dejure.org/2011,4456)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2011 - VII ZB 44/09 (https://dejure.org/2011,4456)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - VII ZB 44/09 (https://dejure.org/2011,4456)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Sicherstellen der Notierung der endgültig gewährten Fristverlängerung

  • verkehrslexikon.de

    Zum Verschulden des Rechtsanwalts bei der Sicherstellung der Notierung der gewährten Fristverlängerung - Weisung, sich telefonisch zu vergewissern

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Telefonische Nachfrage bei Gericht, ob Fristverlängerung gewährt wurde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermerkung einer beantragten Fristverlängerung in Form einer Eintragung des Endpunkts der Frist im Kalender bereits mit der Antragstellung; Weisung zur Erkundigung bei Gericht über die Bewilligung einer beantragten Fristverlängerung

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 85 ZPO
    Keine hypothetischen Fristen bei Verlängerungsanträgen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Sicherstellen der Notierung der endgültig gewährten Fristverlängerung

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Sicherstellen der Notierung der endgültig gewährten Fristverlängerung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Organisatorische Anforderungen an Fristenkontrolle nach Verlängerungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Vermerkung einer beantragten Fristverlängerung in Form einer Eintragung des Endpunkts der Frist im Kalender bereits mit der Antragstellung; Weisung zur Erkundigung bei Gericht über die Bewilligung einer beantragten Fristverlängerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorsicht bei unsicherer Fristverlängerung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristverlängerungsantrag und die Nachfrage bei Gericht

  • rechtsanwalt-leisner.de (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung wegen vorsorglich eingetragener Fristen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 44 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Notierung bei Fristverlängerung

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 44 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Notierung bei Fristverlängerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1971
  • MDR 2011, 381
  • FamRZ 2011, 560
  • VersR 2012, 638
  • AnwBl 2011, 400
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.2007 - VI ZB 65/06

    Anforderungen an die Form eines das Verfahren abschließenden Beschlusses;

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - VII ZB 44/09
    Es handelt sich nämlich zunächst um ein hypothetisches Fristende, da der Vorsitzende die Frist auch um einen kürzeren Zeitraum als beantragt verlängern kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 ff., Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZB 19/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristenkontrolle bei

    Dem ist jedoch dadurch zu begegnen, dass die Eintragung als nur vorläufiges Fristende besonders gekennzeichnet wird (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1999 - XII ZB 62/99, NJW-RR 1999, 1663; Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, BeckRS 2006, 08247 Rn. 7; Beschluss vom 27. Januar 2011 - VII ZB 44/09, BeckRS 2011, 03771 Rn. 9).
  • BGH, 13.10.2011 - VII ZR 29/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ingangsetzung der Wiedereinsetzungsfrist

    a) Wie die Beschwerde einräumt, hat der Rechtsanwalt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch geeignete Organisationsmaßnahmen sicherzustellen, dass nach Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist und ausbleibender Reaktion des Gerichts hierauf noch vor Ablauf der beantragten verlängerten Frist dort Nachfrage gehalten wird, ob und in welchem Umfang dem Antrag stattgegeben wurde (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - VII ZB 44/09, NJW 2011, 1971; vom 14. Juli 1999 - XII ZB 62/99, NJW-RR 1999, 1663).
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