Rechtsprechung
BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters an verwaltungsgerichtlicher Entscheidung
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Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 52 Abs 1 GKG 2004, § 155 Abs 2 VwGO, § 161 Abs 3 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richtersdurch Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters an verwaltungsgerichtlicher Entscheidung - Wolters Kluwer
Grenzen zum Verfassungsverstoß bei Nichtbeachtung eines Ablehnungsgesuchs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters an verwaltungsgerichtlicher Entscheidung
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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters an verwaltungsgerichtlicher Entscheidung
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GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Nichtbeachtung eines Ablehnungsgesuchs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befangenheitsantrag trotz Klagerücknahme
Verfahrensgang
- VG Kassel, 26.07.2010 - 2 K 961/09
- VG Kassel, 20.08.2010 - 2 K 1064/10
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2191
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann allerdings nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfGE 82, 286 ).Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).
- BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch
Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Durch diese Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Annahme nahe liegt, es werde an der inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden muss (vgl. BVerfGK 7, 325 für den Strafprozess; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 -, www.bverfg.de, Rn. 17 für den Zivilprozess und BVerfGK 13, 72 für den Verwaltungsprozess).(1) Der Berichterstatter hätte den Beschluss vom 26. Juli 2010 offensichtlich nicht fassen dürfen, ohne dass zuvor über das Ablehnungsgesuch entschieden worden war - sei es gemäß § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 45 Abs. 1 ZPO durch das zuständige Gericht, sei es ausnahmsweise durch den Berichterstatter selbst (vgl. dazu BVerfGK 13, 72 ).
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
- BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …
Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Durch diese Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Annahme nahe liegt, es werde an der inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden muss (vgl. BVerfGK 7, 325 für den Strafprozess;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 -, www.bverfg.de, Rn. 17 für den Zivilprozess und BVerfGK 13, 72 für den Verwaltungsprozess). - BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90
Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund - …
Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Dies ändert indes nichts daran, dass die Rechtsfrage, ob und in welcher Weise hier statt der regelmäßigen Kostenfolge bei Klagerücknahme nach § 155 Abs. 2 VwGO die Sondervorschriften des § 161 Abs. 3 VwGO für Untätigkeitsklagen oder des § 155 Abs. 4 VwGO, der zufolge die Kosten nach Verschulden verteilt werden, im Rahmen der Kostenentscheidung zur Anwendung kommen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1991 - BVerwG 3 C 56.90 -, NVwZ 1991, S. 1180 und Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 92 Rn. 75 [Stand: April 2006]), der richterlichen Entscheidung bedarf. - BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) …
Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Durch diese Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Annahme nahe liegt, es werde an der inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden muss (vgl. BVerfGK 7, 325 für den Strafprozess; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 -, www.bverfg.de, Rn. 17 für den Zivilprozess und BVerfGK 13, 72 für den Verwaltungsprozess). - BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ). - BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfGE 89, 28 ). - BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06
Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Die nach § 54 Abs. 1 VwGO auch für den Verwaltungsprozess maßgeblichen Vorschriften der §§ 42 ff. ZPO über die Behandlung von Ablehnungsgesuchen gelten grundsätzlich für alle Verfahrensabschnitte, in denen eine Ausübung des Richteramts in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 -, NJW-RR 2007, S. 1653 ). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ). - BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18
Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am …
Es kann dahingestellt bleiben, ob generellen Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge zu folgen ist (für Unzulässigkeit: VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934 Rn. 3 ff.; VGH München…, Beschluss vom 7. November 2016 - 10 BV 16.962 - NVwZ-RR 2017, 310 Rn. 6 ff.; OVG Weimar, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 3 SO 79/17 - LKV 2018, 288;… Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 152a Rn. 28; zu § 25 StPOBGH…, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris Rn. 8 ff.;… a.A. Meissner/Schenk, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 54 Rn. 50d f.;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 152a Rn. 38; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 Rn. 26;… die Frage offenlassend BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 - juris Rn. 5;… BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 - NVwZ-RR 2009, 662 Rn. 3 …und vom 12. Dezember 2016 - 5 C 10.15 D - juris Rn. 3).Ihr Zweck ist darauf gerichtet, eine Entscheidung unter Mitwirkung eines voreingenommenen Richters zu verhindern; sie gelten daher bis zum vollständigen Abschluss der Instanz für alle Verfahrensabschnitte, in denen eine Ausübung des Richteramts in Betracht kommt (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06 - NStZ 2007, 709 Rn. 6 und vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 Rn. 23).
Dementsprechend ist anerkannt, dass auch für richterliche Entscheidungen nach einer Klagerücknahme, obgleich schon deren wirksame Abgabe das Verfahren unmittelbar beendet und dem Einstellungsbeschluss nach § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO nur deklaratorischen Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 1990 - 4 NB 17.90 - NVwZ 1991, 60), die Ablehnungsvorschriften gelten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 Rn. 23 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16
Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren
Letzter Zeitpunkt für die Geltendmachung von Ablehnungsgründen ist dabei grundsätzlich der vollständige Abschluss der Instanz (vgl. BGH, Beschl. v. 11.07.2007 - 4 B 38/06 - NJW-RR 2007, 1653; BVerfG, Kammerbeschl. v. 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 21). - BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und …
Solange noch richterliche Streitentscheidungen in materieller oder verfahrensrechtlicher Hinsicht gefordert sind, besteht deshalb der Anspruch der Parteien auf einen unvoreingenommenen Richter (vgl. BVerfG NJW 2011, 2191, 2192; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 29. November 2018 - 9 B 26/18, juris Rn. 4).Zulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch im Falle einer noch ausstehenden Kostenentscheidung nach Klagerücknahme (vgl. BVerfG, NJW 2011, 2191, 2192).
- BGH, 19.01.2022 - XII ZB 357/21
Unverzügliches Anbringen eines Ablehnungsgesuchs in einer Betreuungssache i.R.e. …
Die Verfahrensbeteiligten haben während des gesamten Verfahrens, jedenfalls solange richterliche Streitentscheidung in materieller oder verfahrensrechtlicher Hinsicht gefordert ist, einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf den unvoreingenommenen gesetzlichen Richter (vgl. BVerfG NJW 2011, 2191 Rn. 23). - BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12
Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im …
Ein Ablehnungsgesuch kann grundsätzlich bis zum vollständigen Abschluss der Instanz angebracht werden, weil die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren erst zu diesem Zeitpunkt beendet haben (BVerfG, NJW 2011, 2191, 2192; BGH…, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5). - VerfG Brandenburg, 21.01.2022 - VfGBbg 57/21
Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet; …
Ein Ablehnungsantrag kann grundsätzlich von der Anhängigkeit des Rechtsstreits bis zum vollständigen Abschluss der Instanz angebracht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 -, Rn. 23, BSG…, Beschluss vom 6. Juni 2007 - B 8 KN 8/07 B -, Rn. 5, juris;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 42 ZPO, Rn. 3;… Vossler, in: BeckOK ZPO, Stand: 1. September 2021, § 44 Rn. 9). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am …
Ob die Entscheidung eines Gerichtes auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden ( siehe zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 -, juris [Rn. 17 m. w. N.] ).Schließlich macht das Beschwerdevorbringen weder glaubhaft, noch ergeben sich aus den Gerichtsakten greifbare Anhaltspunkte dafür, dass der vorbezeichnete Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 18. Dezember 2014 über die Zurückweisung der Anhörungsrüge zeitlich vor dem Beschluss gleichen Datums über die Ablehnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes ergangen ist ( vgl. zu dieser Problematik: BVerfG, Beschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 -, juris ).
- BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21
Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer …
Die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt daher die den Verfahrensbeteiligten durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumte prozessuale Rechtsstellung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 ).Letzter Zeitpunkt für die Geltendmachung von Ablehnungsgründen ist allerdings der vollständige Abschluss der Instanz (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 ).
- VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16
Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im …
Durch die Zuständigkeitsregelung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (vgl. BVerfGK 11, 434, 441; 13, 72, 78; BVerfG NJW 2011, 2191, 2192; BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris Rn. 15). - BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 240/19 B
Bemessung eines Gebührenanspruchs eines Rechtsanwalts für Vertretung in eigenen …
Letzter Zeitpunkt für die Geltendmachung von Ablehnungsgründen ist nach der Rechtsprechung des BVerfG und der Obersten Bundesgerichte der vollständige Abschluss der Instanz, weil die getroffene Entscheidung von dem Gericht, dem die im Anschluss abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden kann (BGH vom 10.5.2007 - 1 S 430/06 - NJW-RR 2007, 1653 RdNr 5 mwN; darauf Bezug nehmend BVerfG vom 28.4.2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191, 2192; ebenso etwa BSG vom 2.8.2001 - B 7 AL 28/01 B - juris; BAG vom 18.3.1964 - 4 AZR 63/63 - DB 1964, 1123 ; BFH vom 17.5.1995 - X R 55/94 - BFHE 177, 344 ; BGH vom 17.5.2018 - I ZR 195/15 - NJW-RR 2018, 1461 RdNr 4; BVerwG vom 29.6.2016 - 2 B 18/15 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 3 VwGO Nr. 77 RdNr ) . - OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots …
- VGH Hessen, 15.07.2021 - 3 B 370/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2022 - 6 S 48.22
Der nachträgliche Wegfall einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer …
- BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 189/19 B
Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 65/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer äußerungsrechtlichen Sache …
- BVerfG, 18.04.2021 - 1 BvR 1180/17
Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen Baer und Ott und Antrag auf …
- VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 110/17
Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen …
- VerfG Brandenburg, 15.06.2018 - VfGBbg 64/17
Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten …
- BSG, 13.07.2022 - B 7 AS 21/22 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 90/17
Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen …
- VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 84/17
Entscheidung über Ablehnungsgesuch im sozialgerichtlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2020 - 4 N 14.20
Beförderung; Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht; Erfordernis der …
- VG Schleswig, 29.11.2018 - 14 A 810/17
Ablehnung eines Richters im Asylverfahren wegen Falschprotokollierung - …
- VerfG Brandenburg, 18.05.2018 - VfGBbg 103/17
Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten …
- BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15
Offensichtliche Unzulässigkeit eines Antrags auf Ablehnung von Richtern wegen der …
- BGH, 02.02.2017 - III ZR 444/16
Rechtsmissbräuchlichkeit der pauschalen Ablehnung eines Spruchkörpers oder des …
- VerfG Brandenburg, 20.04.2018 - VfGBbg 62/17
Stattgabe; gesetzlicher Richter; Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch abgelehnten …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 80/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen …
- VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen …
- VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 116/17
Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 55/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen …
- LSG Bayern, 20.05.2022 - L 2 SF 103/22
Sozialgerichtsverfahren: Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages nach …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 54/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am …
- VerfGH Baden-Württemberg, 01.02.2022 - 1 VB 66/21
Teils unzulässige, teils offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde in …
- LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20
Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 5/19
Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen …
- VGH Bayern, 07.11.2016 - 10 BV 16.962
Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2011 - L 6 AS 150/11
Ein wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnender Richter darf vor Erledigung …
- BVerfG, 06.10.2015 - 2 BvR 2580/12
Fehlende Ermächtigungsgrundlage aufgrund der Verfassungswidrigkeit der …
- BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 351/19 B
Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen
- BVerwG, 19.03.2013 - 2 WD 13.12
Gerichtliches Disziplinarverfahren; Einleitungsbehörde; Zuständigkeitsbestimmung …
- BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 339/19 B
Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II
- LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
Wann ist eine Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zulässig?
- OVG Bremen, 15.07.2020 - 1 B 97/20
- BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 387/19 B
Parallelentscheidung zu BSG v. 17.08.2020 B 14 AS 242/19 B
- VGH Bayern, 17.03.2020 - 10 ZB 20.21
Keine Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Straffälligkeit
- LSG Bayern, 14.02.2017 - L 2 SF 292/16
Unzulässige Richterablehnung nach vollständigem Abschluss der Instanz
- OLG Nürnberg, 06.08.2014 - 7 UF 1272/13
Beschwerdeverfahren wegen einstweiliger Anordnung betreffend die elterliche …
- BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 328/19 B
Parallelentscheidung zu BSG v. 17.08.2020 B 14 AS 242/19 B
- OLG Frankfurt, 17.11.2020 - 20 Wlw 3/20
Mit Anhörungsrüge verbundener Befangenheitsantrag
- BSG, 17.08.2020 - B 14 AS 242/19 B
Fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für einen Unterlassungsanspruch
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - 4 N 24.20
Richter; eigener Urlaubsantrag; elektronisches Programm; ZEUS; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 13 AS 239/11
- LG Berlin, 04.10.2022 - 87 T 416/21
- BVerwG, 03.03.2016 - 3 B 38.15
Ablehnung des Senats wegen Befangenheit der Richter nach rechtskräftigem …
Rechtsprechung
EuGH, 10.03.2011 - C-516/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Persönlicher Geltungsbereich - Auslegung des Begriffs 'Arbeitnehmer' - Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder - Verlängerung der Karenz
- Europäischer Gerichtshof
Borger
Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Persönlicher Geltungsbereich - Auslegung des Begriffs "Arbeitnehmer" - Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder - Verlängerung der Karenz
- EU-Kommission
Borger
Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Persönlicher Geltungsbereich - Auslegung des Begriffs "Arbeitnehmer" - Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder - Verlängerung der Karenz
- EU-Kommission
Borger
Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Persönlicher Geltungsbereich - Auslegung des Begriffs ‚Arbeitnehmer‘ - Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder - Verlängerung der Karenz“
- Wolters Kluwer
Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer; Auslegung des Begriffs 'Arbeitnehmer'; Verlängerung der Karenz im Anschluss an die Geburt eines Kindes; Tanja Borger gegen Tiroler Gebietskrankenkasse
- rechtsportal.de
Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer; Auslegung des Begriffs 'Arbeitnehmer'; Verlängerung der Karenz im Anschluss an die Geburt eines Kindes; Tanja Borger gegen Tiroler Gebietskrankenkasse
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Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer; Auslegung des Begriffs 'Arbeitnehmer'; Verlängerung der Karenz im Anschluss an die Geburt eines Kindes; Tanja Borger gegen Tiroler Gebietskrankenkasse
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Borger
Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Persönlicher Geltungsbereich - Auslegung des Begriffs "Arbeitnehmer" - Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder - Verlängerung der Karenz
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 11. Dezember 2009 - Tanja Borger gegen Tiroler Gebietskrankenkasse
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) - Auslegung von Art. 1 Buchst. a Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2191
- EuZW 2011, 436
- NZA 2011, 503
- NZS 2011, 539 (Ls.)
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 07.06.2005 - C-543/03
ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG …
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-516/09
Der Oberste Gerichtshof nimmt in der Vorlageentscheidung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs Bezug (Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, vom 4. Mai 1999, Sürül, C-262/96, Slg. 1999, I-2685, sowie vom 7. Juni 2005, Dodl und Oberhollenzer, C-543/03, Slg. 2005, I-5049), nach der das entscheidende Kriterium für die Einstufung einer Person als Arbeitnehmer im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 die Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer sei, während das Ausüben einer Erwerbstätigkeit keine Rolle spiele und eine bloße Karenz für eine bestimmte Dauer einer Person nicht ihren Status als "Arbeitnehmer" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 nehmen könne.Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besitzt eine Person die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71, wenn sie auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (Urteil Dodl und Oberhollenzer, Randnr. 34).
Was den ersten dieser Umstände anbelangt, genügt der Hinweis, dass nach dem Urteil Dodl und Oberhollenzer für den persönlichen Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses irrelevant ist, da es insoweit darauf ankommt, ob eine Person im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme für die soziale Sicherheit gegen ein oder mehrere Risiken freiwillig versichert oder pflichtversichert ist (Urteil Dodl und Oberhollenzer, Randnr. 31).
- EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Sürül
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-516/09
Der Oberste Gerichtshof nimmt in der Vorlageentscheidung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs Bezug (Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, vom 4. Mai 1999, Sürül, C-262/96, Slg. 1999, I-2685, sowie vom 7. Juni 2005, Dodl und Oberhollenzer, C-543/03, Slg. 2005, I-5049), nach der das entscheidende Kriterium für die Einstufung einer Person als Arbeitnehmer im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 die Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer sei, während das Ausüben einer Erwerbstätigkeit keine Rolle spiele und eine bloße Karenz für eine bestimmte Dauer einer Person nicht ihren Status als "Arbeitnehmer" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 nehmen könne. - EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-516/09
Der Oberste Gerichtshof nimmt in der Vorlageentscheidung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs Bezug (Urteile vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, vom 4. Mai 1999, Sürül, C-262/96, Slg. 1999, I-2685, sowie vom 7. Juni 2005, Dodl und Oberhollenzer, C-543/03, Slg. 2005, I-5049), nach der das entscheidende Kriterium für die Einstufung einer Person als Arbeitnehmer im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 die Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer sei, während das Ausüben einer Erwerbstätigkeit keine Rolle spiele und eine bloße Karenz für eine bestimmte Dauer einer Person nicht ihren Status als "Arbeitnehmer" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 nehmen könne.
- BFH, 04.08.2011 - III R 55/08
Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100 …
Eine Person besitzt somit z.B. die Arbeitnehmereigenschaft i.S. der VO Nr. 1408/71, wenn sie auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (z.B. EuGH-Urteile vom 7. Juni 2005 C-543/03, Dodl und Oberhollenzer, Slg. 2005, I-5049 Rdnrn. 29 ff.; vom 10. März 2011 C-516/09, Borger, Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht 2011, 436 Rdnrn. 28 ff.). - EuGH, 01.02.2017 - C-430/15
Tolley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besitzt eine Person die Arbeitnehmereigenschaft - bzw. die Eigenschaft als Selbständiger - im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71, wenn sie auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (Urteil vom 10. März 2011, Borger, C-516/09, EU:C:2011:136, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Ob der persönliche Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 eröffnet ist, hängt nämlich nicht von der Verwirklichung des gedeckten Risikos ab (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 2011, Borger, C-516/09, EU:C:2011:136, Rn. 30).
- EuGH, 26.02.2015 - C-623/13
Auf die Einkünfte aus dem Vermögen in Frankreich wohnhafter Personen, die in …
Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses für die Anwendung der Verordnung Nr. 1408/71 irrelevant, da es insoweit darauf ankommt, ob eine Person im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a der Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit gegen ein oder mehrere Risiken freiwillig versichert oder pflichtversichert ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Martínez Sala, C-85/96, EU:C:1998:217, Rn. 36, und Borger, C-516/09, EU:C:2011:136, Rn. 26 und 28).
- BFH, 19.04.2012 - III R 87/09
Kindergeldanspruch eines in Deutschland freiwillig rentenversicherten und …
Dabei ist nicht die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit maßgeblich, sondern der Versichertenstatus (z.B. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 7. Juni 2005 C-543/03, Dodl und Oberhollenzer, Slg. 2005, I-5049 Rdnrn. 29 ff.; vom 10. März 2011 C-516/09, Borger, Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht 2011, 436 Rdnrn. 28 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15
Tolley - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen …
Vgl. auch insbesondere Urteile vom 7. Juni 2005, Dodl und Oberhollenzer (…C-543/03, EU:C:2005:364, Rn. 30), sowie vom 10. März 2011, Borger (C-516/09, EU:C:2011:136, Rn. 28).15 Urteil vom 10. März 2011, Borger (C-516/09, EU:C:2011:136, Rn. 30).
- BFH, 04.08.2011 - III R 41/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
Eine Person besitzt somit z.B. die Arbeitnehmereigenschaft i.S. der VO Nr. 1408/71, wenn sie auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (z.B. EuGH-Urteile vom 7. Juni 2005 C-543/03, Dodl und Oberhollenzer, Slg. 2005, I-5049 Rdnrn. 29 ff.; vom 10. März 2011 C-516/09, Borger, Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht 2011, 436 Rdnrn. 28 ff.). - BFH, 04.08.2011 - III R 40/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
Eine Person besitzt somit z.B. die Arbeitnehmereigenschaft i.S. der VO Nr. 1408/71, wenn sie auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (z.B. EuGH-Urteile vom 7. Juni 2005 C-543/03, Dodl und Oberhollenzer, Slg. 2005, I-5049 Rdnrn. 29 ff.; vom 10. März 2011 C-516/09, Borger, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2011, 436 Rdnrn. 28 ff.). - BFH, 04.08.2011 - III R 36/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
Eine Person besitzt somit z.B. die Arbeitnehmereigenschaft i.S. der VO Nr. 1408/71, wenn sie auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (z.B. EuGH-Urteile vom 7. Juni 2005 C-543/03, Dodl und Oberhollenzer, Slg. 2005, I-5049 Rdnrn. 29 ff.; vom 10. März 2011 C-516/09, Borger, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2011, 436 Rdnrn. 28 ff.). - BFH, 04.08.2011 - III R 66/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
Eine Person besitzt somit z.B. die Arbeitnehmereigenschaft i.S. der VO Nr. 1408/71, wenn sie auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a dieser Verordnung genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses (z.B. EuGH-Urteile vom 7. Juni 2005 C-543/03, Dodl und Oberhollenzer, Slg. 2005, I-5049 Rdnrn. 29 ff.; vom 10. März 2011 C-516/09, Borger, Europäische Zeitung für Wirtschaftsrecht 2011, 436 Rdnrn. 28 ff.). - LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2013 - L 5 AS 2112/13
Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem …
Im Rahmen der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen hätte sich der EuGH jedoch auch mit der VO 1408/71 auseinandersetzen müssen, wenn er davon ausgegangen wäre, dass der Leistungsausschluss dem dort enthaltenen Gleichbehandlungsgebot widerspricht, zumal er den persönlichen Anwendungsbereich der VO 1408/71 bereits dann als eröffnet ansieht, wenn die betreffende Person in dem maßgeblichen Zeitraum auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in Art. 1 Buchst. a VO 1408/71 genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig weiter versichert ist (Urteil vom 10. März 2011, C-516/09, Borger). - BFH, 04.08.2011 - III R 81/08
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 - …
- BFH, 04.08.2011 - III R 56/08
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4. 8. 2011 III R 55/08 - Kindergeld …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2012 - L 5 AS 511/11
Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem …
- LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 25/13
Zuschussgewährung, Beschäftigung
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 5 AS 273/13
Ausschluss von Leistungen des SGB 2 bei einem Unionsbürger, dessen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 5 AS 1749/12
Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2014 - C-623/13
de Ruyter - 'Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Sachlicher …
- LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 5 AS 1297/12
Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 5 AS 2049/12
Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-322/17
Bogatu
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2014 - C-382/13
Franzen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …