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   BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11   

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https://dejure.org/2011,4637
BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11 (https://dejure.org/2011,4637)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2011 - 7 B 17.11 (https://dejure.org/2011,4637)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 7 B 17.11 (https://dejure.org/2011,4637)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GVG §§ 169, 176
    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess; Ordnungsmaßnahmen; ordnungsgemäßer Dienstbetrieb; Dienstgebäude; Grundsatz der Öffentlichkeit; Vorsitzender; sitzungspolizeiliche Befugnisse

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GVG §§ 169, 176
    Dienstgebäude; Gericht; Gewohnheitsrecht; Grundsatz der Öffentlichkeit; Hausrecht; Hausverfügung; Ordnungsmaßnahmen; Präsident; Strafprozess; Vorsitzender; ordnungsgemäßer Dienstbetrieb; sitzungspolizeiliche Befugnisse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 169 GVG, § 176 GVG
    Hausrecht des Gerichtspräsidenten Grundlage für Ordnungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Präsident eines Gerichts ist aufgrund seines gewohnheitsrechtlich anerkannten Hausrechts zur Ergreifung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherung und Ordnung im Gerichtsgebäude befugt; Befugnis eines Präsidenten eines Gerichts zur Ergreifung von ...

  • rewis.io

    Hausrecht des Gerichtspräsidenten Grundlage für Ordnungsmaßnahmen

  • ra.de
  • rewis.io

    Hausrecht des Gerichtspräsidenten Grundlage für Ordnungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 169; GVG § 176
    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess; Ordnungsmaßnahmen; ordnungsgemäßer Dienstbetrieb; Dienstgebäude; Grundsatz der Öffentlichkeit; Vorsitzender; sitzungspolizeiliche Befugnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Hausrecht des Gerichtspräsidenten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Hausrecht des Gerichtspräsidenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2530
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
    Hinsichtlich der gerügten Gehörsverstöße verkennt die Beschwerde schon im Ansatz, dass der Grundsatz des rechtlichen Gehörs das Gericht nur verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfG, Urteile vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 und vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288 ).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 3 B 111.81

    Verfolgungsschäden und Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
    Namentlich ist es nicht Inhalt der Hinweispflicht des § 86 Abs. 3 VwGO, einen anwaltlich vertretenen Kläger in allen möglichen oder denkbaren materiellen Richtungen zu beraten (Beschluss vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen als auch in seine Erwägungen einbezogen hat, so dass nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 21.02.2003 - 9 B 64.02

    Zulässigkeit der Grundsatzrevision bei Rüge der Verletzung irreversiblen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich - wie hier - mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jeder Grundlage entbehrt (Beschluss vom 21. Februar 2003 - BVerwG 9 B 64.02 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07

    Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
    Grenzen für die Ausübung des Hausrechts ergeben sich - auch dies hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt - aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 GVG) und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 176 GVG (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 - NJW-RR 2007, 1053 ff. = juris Rn. 14).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
    Hinsichtlich der gerügten Gehörsverstöße verkennt die Beschwerde schon im Ansatz, dass der Grundsatz des rechtlichen Gehörs das Gericht nur verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfG, Urteile vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 und vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288 ).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 = Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 13.08.2009 - 7 B 30.09

    Begründung eines Feststellungsinteresses durch ein Rehabilitierungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
    Im Übrigen stellt eine Entscheidung durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann einen Verfahrensfehler dar, wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, die Vorinstanz etwa die dort verwendeten Begriffe verkannt hat (Beschluss vom 13. August 2009 - BVerwG 7 B 30.09 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
    Die Rüge des Klägers, das Oberverwaltungsgericht sei von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - (BVerfGE 65, 1 ff.) abgewichen, greift nicht durch.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren

    Die Befugnis, zur Wahrung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs verhältnismäßige Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Dienstgebäude zu treffen, gewährt auch das - von Seiten des Antragsgegners ergänzend angeführte - gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht des Behördenleiters, das auch als eine Annexkompetenz zur jeweiligen behördlichen Sachkompetenz angesehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.2011 - 7 B 17.11 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 26.02.2021 - 1 B 440/20 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3).

    Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung kann der Behördenleiter insbesondere über den Zugang und Aufenthalt von Personen in den Räumen der Einrichtungen bestimmen, um einen störungsfreien Dienstbetrieb zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.05.2011 - 7 B 17.11 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2017 - 1 S 893/17 -, juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschluss vom 26.02.2021 - 1 B 440/20 -, juris Rn. 17; Peters/Lux, Öffentliche Gebäude und Hausrecht: Inhalt und Rechtsgrundlagen, LKV 2018, 17 ; kritisch Unger-Gugel, Sicherheit und Ordnung in Gerichtsgebäuden, S. 35 ff.).

  • OLG Hamm, 09.07.2021 - 7 U 14/21

    Universitäten steht kein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch bei

    Alternativ kann das Abwehrrecht auch schlicht als "gewohnheitsrechtlich" anerkannt angesehen werden (vgl. BVerwG Beschl. v. 17.5.2011 - 7 B 17/11, NJW 2011, 2530 Rn. 6 m. w. N.) .
  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    Das Hausrecht des Gerichtspräsidenten ist Rechtsgrundlage für alle Maßnahmen im Gerichtsgebäude, die außerhalb des Sitzungsbereichs erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 7 B 17/11 -, NJW 2011, S. 2530 ; Wickern, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. 10, 26. Aufl. 2010, § 176 GVG Rn. 3; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 176 GVG Rn. 3, jeweils m.w.N.; zur Abgrenzung von Hausrecht und Sitzungspolizei BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 733/94 -, NJW 1996, S. 310 ; BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ).
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