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   VG Frankfurt/Main, 23.02.2011 - 3 K 4145/10.F   

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VG Frankfurt/Main, 23.02.2011 - 3 K 4145/10.F (https://dejure.org/2011,13211)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.02.2011 - 3 K 4145/10.F (https://dejure.org/2011,13211)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 3 K 4145/10.F (https://dejure.org/2011,13211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Unterhaltsanspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist bei geplanter Fruchtbarkeitsherbeiführung in einer Fertilitätsklinik und einhergehender Anonymität des Spenders ausgeschlossen; Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen durch die Unterhaltsvorschusskasse

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz

    Unterhaltsvorschuss bei anonymer Samenspende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der nicht planwidrige Samenspender

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2603
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 1945/95

    Kein Unterhaltsvorschuß im Falle sogenannter "aufgeteilter Kinder" nach einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.02.2011 - 3 K 4145/10
    Dabei kann die Frage des "Erhaltens" bzw. des "Nichterhaltens" von Unterhalt nicht allein anhand der äußeren Tatsache beantwortet werden, ob der andere Elternteil nicht zahlt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.1995 - 6 S 1945/95 - juris).Nach Zweckrichtung und gesetzgeberischer Konzeption stellen Leistungen auf der Grundlage des Unterhaltsvorschussgesetz eine besondere Sozialleistung - auch für den alleinerziehenden Elternteil - dar.

    Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.1995, a.a.O. unter Hinweis auf: BT-Drucksache 8/1952 Seite 6; BT-Drucksache 8/2774, Seite 11; vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 5 C 13.87 - BVerwGE 89, 192 (197f)).

    Deshalb soll die öffentliche Unterhaltsleistung dem alleinerziehenden Elternteil - wenn auch Anspruchsinhaber das von ihm erzogene Kind ist - dann eine Hilfestellung geben, wenn die erwarteten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausbleiben (zu dieser Einschränkung der Anspruchsberechtigung auf das Ausbleiben des zivilrechtlichen Unterhalts als "planwidrig" etwa VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.1995 - 6 S 1945/95 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03 - juris; ferner Grube, Kommentar zum UVG 2009, § 1 Rdnr. 3 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • VG Arnsberg, 15.04.2002 - 14 L 427/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Gewährung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.02.2011 - 3 K 4145/10
    Denn mit der Befruchtung in einer dänischen Fertilitätsklinik in Form einer anonymen Samenspende ist von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt worden, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, den der Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht (ebenfalls in diese Richtung gehend, aber im Ergebnis dahingestellt bleiben lassend VG Arnsberg, Beschluss vom 15.04.2002 - 14 L 427/02 - juris; ebenso Grube, a.a.O., § 1 Rdnr. 99 ).
  • VGH Hessen, 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03

    Mängel im Tatbestand sind kein Grund für eine Berufungszulassung; kein Ausbleiben

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.02.2011 - 3 K 4145/10
    Deshalb soll die öffentliche Unterhaltsleistung dem alleinerziehenden Elternteil - wenn auch Anspruchsinhaber das von ihm erzogene Kind ist - dann eine Hilfestellung geben, wenn die erwarteten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausbleiben (zu dieser Einschränkung der Anspruchsberechtigung auf das Ausbleiben des zivilrechtlichen Unterhalts als "planwidrig" etwa VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.1995 - 6 S 1945/95 - juris; VGH Kassel, Beschluss vom 01.07.2004 - 10 UZ 1802/03 - juris; ferner Grube, Kommentar zum UVG 2009, § 1 Rdnr. 3 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.02.2011 - 3 K 4145/10
    Diese zusätzliche Belastung soll durch eine öffentliche Unterhaltsleistung aufgehoben oder wenigstens gemildert werden (VGH Mannheim, Urteil vom 08.11.1995, a.a.O. unter Hinweis auf: BT-Drucksache 8/1952 Seite 6; BT-Drucksache 8/2774, Seite 11; vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1991 - 5 C 13.87 - BVerwGE 89, 192 (197f)).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    aa) Der in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansatz, die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 a) UVG sei nur dann als erfüllt anzusehen, wenn der zivilrechtlich geschuldete Unterhalt des anderen Elternteils "planwidrig" ausbleibe (vgl. etwa VG Aachen, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 K 384/10 - juris Rn. 23 f.; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Februar 2011 - 3 K 4145/10.F - NJW 2011, 2603; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - NVwZ-RR 2007, 394 ; VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 10 UZ 1802/03 - FamRZ 2005, 483 und VGH Mannheim, Urteil vom 8. November 1995 - 6 S 1945/95 - NJW 1996, 946; Grube, UVG, 2009, § 1 Rn. 3 und 99; DIV-Gutachten vom 18. Mai 1999, DAVorm 1999, 841 und DIJuF-Rechtsgutachten vom 6. März 2006, JAmt 2006, 301 jeweils m.w.N.), wobei die geforderte "Planwidrigkeit" anhand einer objektiven Betrachtung aus der Sicht des alleinerziehenden Elternteils beurteilt und angenommen wird, wenn der alleinerziehende Elternteil - anders als hier - Unterhaltsleistungen von dem anderen Elternteil erwarten durfte (vgl. zur fehlenden Planwidrigkeit etwa OVG Lüneburg a.a.O.; VGH Kassel a.a.O. und VGH Mannheim a.a.O. S. 946 f.), erweist sich als nicht vereinbar mit der gesetzgeberischen Konzeption.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 12 S 2935/11

    Kein Unterhaltsvorschuss für Kind aus anonymer künstlicher Befruchtung

    Letztlich würde sich eine gleichwohl gewährte Unterhaltsleistung als ein von vornherein verlorener Zuschuss (vgl. VG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.02.2011 - 3 K 4145/10 - NJW 2011, 2603) darstellen mit der Konsequenz, dass in allen Fällen einer anonymen künstlichen Befruchtung - wirtschaftlich gesehen - einer alleinstehenden Mutter über 72 Monate (vgl. § 3 UVG) durch die öffentliche Hand der gesetzliche Kindesunterhalt gewährt wird, ohne dass diese insoweit Rückgriff gegenüber dem anderen Elternteil nehmen könnte.
  • VG Köln, 17.12.2019 - 26 K 6135/18
    § 1 Abs. 1 UVG ist entgegen früherer, seit 1996 erfolgter Rechtsprechung, nicht teleologisch dahin zu reduzieren, dass der Rückgriff des Landes bei dem anderen Elternteil grundsätzlich möglich sein muss, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 -, juris, Rn. 6 ff., 17 m.w.N., also ein Anspruch ausscheidet, wenn die Unterhaltszahlungen des barunterhalts-pflichtigen Elternteils nicht planwidrig ausbleiben, vgl. z.B. seinerzeit OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 -, juris, Leitsatz 1 und Rn. 4; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Februar 2011 - 3 K 4145/10.F -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 3. Mai 2012 - 12 S 2935/11 -, juris, Rn 42ff.
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