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   BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08   

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https://dejure.org/2011,4209
BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08 (https://dejure.org/2011,4209)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2011 - XI ZR 369/08 (https://dejure.org/2011,4209)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - XI ZR 369/08 (https://dejure.org/2011,4209)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 ZPO, § 290 ZPO
    Wahrheitspflicht einer Prozesspartei; Widerruf eines Geständnisses

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozesspartei darf über tatsächliche und angeblich unerhebliche Umstände keine falschen Angaben machen; Umfang der Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Abgabe von Erklärungen einer Prozesspartei nach § 138 Abs. 1 ZPO; Ausschluss des Widerrufs eines Geständnisses ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahrheitspflicht der Prozesspartei; Widerruf eines gerichtlichen Geständnisses; vorvertragliche Aufklärungspflicht; Grundstückskauf; Erwerb einer Eigentumswohnung; Rückabwicklung des Kaufvertrages; Vermittlungsprovision; Ungewissheit über ausdrücklich zugestandenen ...

  • opinioiuris.de

    Wahrheitspflicht einer Prozesspartei

  • rewis.io

    Wahrheitspflicht einer Prozesspartei; Widerruf eines Geständnisses

  • ra.de
  • rewis.io

    Wahrheitspflicht einer Prozesspartei; Widerruf eines Geständnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 138; ZPO § 290
    Umfang der Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Abgabe von Erklärungen einer Prozesspartei nach § 138 Abs. 1 ZPO; Ausschluss des Widerrufs eines Geständnisses nach § 290 ZPO bei Bezugnahme auf Urkunde trotz mangelnder Kenntnis des Inhalts der Urkunde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungsverschulden bei Objekt- und Finanzierungsvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2794
  • MDR 2011, 1198
  • FamRZ 2011, 1504
  • WM 2011, 1534
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08
    Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass das einen Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut den Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte Provision hinweisen muss, sofern diese nicht zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 17 mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Finanzierungsbank auch dann vor, wenn die Bank Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (Senatsurteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 20 mwN).

    Wie der erkennende Senat in seinem nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 29. Juni 2010 (XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 ff.) entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist der formularmäßige Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag, von dem gemäß den nachstehenden Ausführungen unter 3. entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung auch im Streitfall auszugehen ist, angesichts des darin enthaltenen formularmäßigen Hinweises, der Auftrag solle durch die in Punkt 4 und 5 der nachfolgenden Aufstellung benannten Vermittlungsgesellschaften zu den dort im Einzelnen genannten Gebührensätzen ausgeführt werden, unter Berücksichtigung der Unklarheitenregel des § 5 AGBG (jetzt § 305c Abs. 2 BGB) dahin auszulegen, dass es sich bei den als Finanzierungsvermittlungsgebühr und Courtage bezeichneten Provisionen um die Gesamtprovisionen handelt, zu denen die jeweilige Vermittlungsgesellschaft den Auftrag insgesamt ausführen sollte (Senatsurteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 28 ff.).

    Dieses wird, nachdem die Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Sachvortrag erhalten haben, nach Maßgabe des Senatsurteils vom 29. Juni 2010 (XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 ff.) die erforderlichen Feststellungen zum Bestehen eines etwaigen Schadensersatzanspruchs wegen Aufklärungsverschuldens im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung der Klägerseite durch den Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrag zu treffen haben.

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach zu ebenfalls die Beklagtenseite betreffenden vergleichbaren Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens entschieden hat (vgl. Senatsurteile vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 56 und vom 27. Mai 2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Rn. 26 mwN), wird die Kenntnis der Beklagten von einer solchen arglistigen Täuschung der Anleger durch den Vertrieb widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben zum Anlageobjekt objektiv evident ist.

    Zugleich wird das Berufungsgericht Gelegenheit haben, das Bestehen eines Schadensersatzanspruches wegen einer Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem schwerwiegenden Interessenkonflikt der Beklagtenseite unter Berücksichtigung der Ausführungen der Parteien in der Revisionsinstanz sowie unter Berücksichtigung des Senatsbeschlusses vom 5. April 2011 (XI ZR 365/09, WM 2011, 876) erneut zu prüfen (vgl. dazu auch Senatsurteile vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 mwN und vom.

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach zu ebenfalls die Beklagtenseite betreffenden vergleichbaren Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens entschieden hat (vgl. Senatsurteile vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 56 und vom 27. Mai 2008 - XI ZR 132/07, WM 2008, 1260 Rn. 26 mwN), wird die Kenntnis der Beklagten von einer solchen arglistigen Täuschung der Anleger durch den Vertrieb widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben zum Anlageobjekt objektiv evident ist.
  • BGH, 05.04.2011 - XI ZR 365/09

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienkauf: Aufklärungspflicht wegen eines

    Auszug aus BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08
    Zugleich wird das Berufungsgericht Gelegenheit haben, das Bestehen eines Schadensersatzanspruches wegen einer Aufklärungspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem schwerwiegenden Interessenkonflikt der Beklagtenseite unter Berücksichtigung der Ausführungen der Parteien in der Revisionsinstanz sowie unter Berücksichtigung des Senatsbeschlusses vom 5. April 2011 (XI ZR 365/09, WM 2011, 876) erneut zu prüfen (vgl. dazu auch Senatsurteile vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Rn. 50 mwN und vom.
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 345/03

    Begriff des Betreibers einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage

    Auszug aus BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08
    Dass sie einen Umstand für unerheblich hält, berechtigt eine Prozesspartei nicht, insoweit falsche Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 345/03, juris Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 14 U 244/99

    Wirksamkeit eines Geständnisses in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 31.05.2011 - XI ZR 369/08
    Ein zum Widerruf eines Geständnisses berechtigender Irrtum ist in einem solchen Fall ausgeschlossen (OLG Düsseldorf, MDR 2000, 1211; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 290 Rn. 2; PG/Laumen, ZPO, 3. Aufl., § 290 Rn. 3; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 3. Aufl., § 290 Rn. 13, jeweils mwN).
  • OLG München, 14.12.2012 - 5 U 2472/09

    Schadensersatzprozess wegen Interviewäußerungen des Vorstandssprechers einer der

    Prozessual ist der Senat damit an die Darstellung, der Beklagte zu 2 habe Dr. K. am 09.02.2002 ein Angebot zur Begleitung der Umstrukturierung seiner Firmengruppe gemacht, gebunden; sie hat die Wirkung eines Geständnisses, § 288 ZPO (BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 369/08, NJW 2011, 2794).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - 5 U 131/18

    Anspruch auf Restwerklohn Gewährleistungsansprüche und Ansprüche auf Erstattung

    Das schließt den Geständniswiderruf aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2000 - 14 U 244/99, juris, Rn. 5; Gehrlein aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 369/08, juris, Rn. 16).
  • OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 188/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Androhung der Zurückweisung von Gutachten eines

    Das gilt auch hinsichtlich solcher Umstände, die eine Prozesspartei für unerheblich hält (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2011 - XI ZR 369/08, juris Rn. 15).
  • OLG Hamm, 08.03.2012 - 34 U 6/11

    Abweisung der Klage gegen die depotführende Bank, da der Kläger sich mit seinem

    Nach § 138 Abs. 1 ZPO hat eine Prozesspartei ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben, und zwar unabhängig davon, ob sie diese für erheblich erachtet oder nicht (vgl. beispielhaft BGH, Urt. v. 31.05.2011 - XI ZR 369/08, zit. bei juris).
  • OLG München, 19.12.2011 - 19 U 2542/11

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagen: Schutzwirkung eines

    Dabei kann dahinstehen, ob die Auszahlung Anlage K 12a tatsächlich den Fonds M. I betraf, wie die Beklagte nunmehr entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen des Landgerichts behauptet, und ob die Beklagte mit diesem neuen Vortrag noch gehört werden könnte (vgl. BGH vom 31. Mai 2011 - XI ZR 369/08 zum Ausschluss des Widerrufs eines Geständnisses gem. § 290 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12

    Haftung einer Bausparkasse bei Anlageberatung: Schadensersatz wegen Verletzung

    Der Bundesgerichtshof versteht diese Angabe unter Berücksichtigung der Unklarheitenregel (§ 5 AGBG, jetzt § 305c Abs. 2 BGB) so (BGHZ 186, 96 Rn. 28 ff.; WM 2011, 1534 Rn. 11), dass es sich bei den als Finanzierungsvermittlungsgebühr und Courtage bezeichneten Provisionen um die Gesamtprovisionen handelt, zu denen die jeweilige Vermittlungsgesellschaft den Auftrag insgesamt ausführen sollte.
  • OLG Karlsruhe, 04.06.2013 - 17 U 186/12

    Bankenhaftung: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung; Zahlungsanweisung

    Der Bundesgerichtshof versteht diese Angabe unter Berücksichtigung der Unklarheitenregel (§ 5 AGBG, jetzt § 305c Abs. 2 BGB) so (BGHZ 186, 96 Rn. 28 ff.; WM 2011, 1534 Rn. 11), dass es sich bei den als Finanzierungsvermittlungsgebühr und Courtage bezeichneten Provisionen um die Gesamtprovisionen handelt, zu denen die jeweilige Vermittlungsgesellschaft den Auftrag insgesamt ausführen sollte.
  • OLG München, 12.09.2011 - 19 U 28/11

    Prospekthaftung bei Immobilienfondsbeitritt: Vermutung aufklärungsrichtigen

    Ein zum Widerruf ihrer diesbezüglichen Geständnisse berechtigender Irrtum im Sinne von § 290 ZPO wäre ausgeschlossen (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH vom 31. Mai 2011 - XI ZR 369/08).
  • OLG Köln, 20.11.2017 - 16 U 85/17

    Wirksamkeit des Widerrufs eines erstinstanzlich abgegebenen gerichtlichen

    Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 31.05.2011 - XI ZR 369/08 = NJW 2011, 2794 Rz. 16) ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum ausgeschlossen ist, wenn ein Geständnis in dem Bewusstsein abgegeben wird, den tatsächlichen Inhalt einer Urkunde, auf die die Erklärung sich bezieht, nicht zu kennen.
  • OLG München, 17.10.2011 - 19 U 2128/11

    Prospekthaftung bei Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Vorvertragliche

    Ein zum Widerruf ihrer diesbezüglichen Geständnisse berechtigender Irrtum im Sinne von § 290 ZPO ist nicht ersichtlich (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH vom 31. Mai 2011 - XI ZR 369/08).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2023 - 12 U 122/22

    Internationale Zuständigkeit bei Klage des Geschädigten eines Verkehrsunfalls

  • OLG München, 24.10.2011 - 19 U 5159/10

    Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds: Vermutung aufklärungsrichtigen

  • OLG München, 24.10.2011 - 19 U 4946/10

    Prospekthaftung bei Immobilienfondsbeitritt: Vorvertragliche Haftung der

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