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   EuGH, 09.06.2011 - C-87/10   

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https://dejure.org/2011,7864
EuGH, 09.06.2011 - C-87/10 (https://dejure.org/2011,7864)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - C-87/10 (https://dejure.org/2011,7864)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - C-87/10 (https://dejure.org/2011,7864)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich - Gericht des Erfüllungsorts der vertraglichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Electrosteel Europe

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich - Gericht des Erfüllungsorts der vertraglichen ...

  • EU-Kommission PDF

    Electrosteel Europe

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich - Gericht des Erfüllungsorts der vertraglichen ...

  • EU-Kommission

    Electrosteel Europe

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich - Gericht des Erfüllungsorts der vertraglichen ...

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Gericht des Erfüllungsorts der vertraglichen Verpflichtung bei einem Verkauf beweglicher Sachen nach einem Vertrag mit der Klausel "Übergabe ab Werk"

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGVVO: Gerichtsstand des Lieferorts - Berücksichtigung der Incoterms

  • opinioiuris.de

    Electrosteel Europe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Gericht des Erfüllungsorts der vertraglichen Verpflichtung bei einem Verkauf beweglicher Sachen nach einem Vertrag mit der Klausel "Übergabe ab Werk"; ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Gericht des Erfüllungsorts der vertraglichen Verpflichtung bei einem Verkauf beweglicher Sachen nach einem Vertrag mit der Klausel "Übergabe ab Werk"; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Electrosteel Europe

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich - Gericht des Erfüllungsorts der vertraglichen ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Electrosteel Europe

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Besondere Zuständigkeiten - Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich - Gericht des Erfüllungsorts der vertraglichen ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EuGVVO Art. 5 Nr. 1b
    Zum Erfüllungsortsgerichtsstand beim Versendungskauf ("Electrosteel")

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des internationalen Gerichtsstands bei Vereinbarung von Incoterms

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Electrosteel Europe

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Ordinario di Vicenza - Sezione distaccata di Schio (Italien), eingereicht am 15. Februar 2010 -/ Electrosteel Europe sa/Edil Centro SpA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Ordinario Vicenza - Auslegung des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil" und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3018
  • ZIP 2011, 1282
  • EuZW 2011, 603
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 09.06.2011 - C-87/10
    Zunächst ist festzustellen, dass der Gerichtshof nach Eingang des Vorabentscheidungsersuchens des vorlegenden Gerichts am 25. Februar 2010 das Urteil Car Trim (C-381/08, Slg. 2010, I-0000) erlassen und dort in Nr. 2 des Tenors festgestellt hat, dass Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich der Verordnung dahin auszulegen ist, dass bei Versendungskäufen der Ort, an dem die beweglichen Sachen nach dem Vertrag geliefert worden sind oder hätten geliefert werden müssen, auf der Grundlage der Bestimmungen dieses Vertrags zu bestimmen ist.
  • BGH, 07.11.2012 - VIII ZR 108/12

    Internationaler Warenkauf: Erfüllung der geschuldeten Lieferleistung am benannten

    Diese Sichtweise, die der Senat in seinem Urteil vom 22. April 2009 (VIII ZR 156/07, aaO Rn. 18, 20) aufgegriffen hat (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 9. September 2011 - 19 U 88/11, aaO) und die sich - vornehmlich gestützt auf Art. 9 Abs. 2 CISG - verbreitet auch in der jüngeren ausländischen Rechtsprechung zum internationalen Warenkauf findet (vgl. die Nachweise bei UNCITRAL Digest of Case Law on the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, 2012, S. 68, 70; Magnus/Lüsing, IHR 2007, 1, 7; Perales Viscasillas in Kröll/ Mistelis/Perales Viscasillas, aaO, Art. 9 Rn. 38), wird ebenfalls vom Gerichtshof der Europäischen Union für die Auslegung von Incoterm-Klauseln (hier: EXW) im Rahmen von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVVO vertreten (EuGH, NJW 2011, 3018 Rn. 23 - Electrosteel).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Lässt sich der Lieferort auf dieser Grundlage ohne Bezugnahme auf das auf den Vertrag anwendbare materielle Recht nicht bestimmen, ist dieser Ort derjenige der körperlichen Übergabe der Waren, durch die der Käufer am endgültigen Bestimmungsort des Verkaufsvorgangs die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Waren erlangt oder hätte erlangen müssen (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2011, C-87/10 , Rn. 26 bei juris; Urteil vom 25.02.2010, C-381/08 , Rn. 62 bei juris; BGH, Urteil vom 11.05.2010, VIII ZR 212/07 , Rn. 8 bei juris; Münchener Kommentar zur ZPO/Gottwald, 5. Aufl. 2017, Art. 7 Brüssel Ia-VO Rn. 19).

    Wird aufgrund einer FCA-Vereinbarung geliefert, ist Lieferort im Sinne des Art. 7 Nr. 1 lit b EuGVVO der Ort, an dem der Verkäufer die Ware dem Frachtführer des Käufers zur Verfügung stellt, hier dementsprechend der Standort der Verfügungsklägerin in ... (vgl. EuGH, Urteil vom 09.06.2011, C-87/10 , Rn. 23 bei juris, zu einer ex works-Vereinbarung, und BGH, Urteil vom 22.04.2009, VIII ZR 156/07 , Rn. 19 bei juris, zu einer FOB-Vereinbarung).

  • OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21

    Kaufpreiszahlung für Keramikfliesen; Fehlende internationale Zuständigkeit

    Zu diesen gehören auch die Klauseln der Incoterms, wobei gründlich zu prüfen ist, ob diese nur eine Regelung über die Gefahrtragung oder die Kostenverteilung zwischen den Vertragsparteien darstellen, oder ob durch sie auch der Lieferort der Waren bestimmt wird (EuGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. C-87/10, Electrosteel Europe SA/Edil Centro SpA - juris).

    Die "EXW" Klausel wiederum, die einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu Grunde lag, enthält ebenfalls ausdrückliche Regelungen zu Lieferung und Abnahme der Ware, welche zu einem Lieferort am Sitz des Verkäufers führen (EuGH, Urteil vom 09. Juni 2011 - C-87/10 -, juris).

    Ist danach auch durch die Incoterms Klausel "F" kein Lieferort im Sinne von Art. 7 lit b EuGVVO vereinbart worden, greift der Grundsatz, wonach beim Versendungskauf aus Gründen der Vorhersehbarkeit und der räumlichen Sachnähe der Ort der tatsächlichen Übergabe der Ware an den Käufer maßgeblich ist (EuGH, Urteil vom 25. Februar 2010, aaO, Rdnr. 60 ff.; BGH, Urteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 135/08 -, BGHZ 186, 81-90, Rn. 20; Gebauer, Incoterms und zuständigkeitsrechtlicher Lieferort, Anm. zu EuGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. C-87/10, Hopt, Baumbach/Hopt, HGB, 40. Aufl. 2021, Incoterms 2020, IV., Nr. 24, a.A. Leible in: Rauscher, Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl. 2021, Artikel 7 Brüssel Ia-VO, Rn. 81).

  • OLG Stuttgart, 07.08.2017 - 5 U 188/16

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Kaufvertrag zwischen

    Hierzu gehören wegen ihrer herausragenden Rolle bei der nichtstaatlichen Regelung des internationalen Handels insbesondere die von der Internationalen Handelskammer formulierten Incoterms ("international commercial terms"), sofern sie eine eindeutige Bestimmung dieses Ortes ermöglichen (EuGH, Urteil vom 09. Juni 2011 - C-87/10 -, juris, Tz. 22 " Electrosteel").

    Für die vorliegend von der Klägerin verwendete Incoterm-Klausel "Ex Works" (kurz: "EXW") hat der EuGH in der zitierten Entscheidung ausdrücklich klargestellt, dass diese nicht nur Gefahrtragung ("Transfer of risks") und Kostenteilung ("Division of costs") betrifft, sondern auch eine Bestimmung des Ortes der Lieferung und Abnahme ("Delivery" und "Taking delivery") - am Ort des Verkäufers - ermöglicht (EuGH Urteil vom 09. Juni 2011 - C-87/10 -, juris, Tz. 23, "Electrosteel").

  • OLG Hamm, 26.03.2012 - 2 U 222/11

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen wegen Mängeln

    Hierzu gehören, wie der EuGH in der "Electrosteel"-Entscheidung vom 09.06.2011 (ZIP 2011, 1282 f.) klargestellt hat, nicht nur solche Vertragsklauseln, die unmittelbar und ausdrücklich einen Lieferort festlegen, sondern im Hinblick auf die Vorschrift des Art. 23 Abs. 1 EuGVVO auch alle sonstigen Bestimmungen einschließlich der allgemein anerkannten und im internationalen Handelsverkehr üblichen Regelungen und Klauseln wie der Incoterms, sofern diese eine eindeutige Bestimmung des Lieferortes zulassen (EuGH aaO.).

    Dies entspricht offensichtlich auch der Auffassung des EuGH: In der "Electrosteel"-Entscheidung vom 09.06.2011 (aaO.) hat der EuGH hinsichtlich der Incoterm-Klausel "Ex Works" angenommen, dass die Verwendung dieser Klausel regelmäßig dahin zu werten sei, dass die Parteien den Ort der Leistungshandlung des Verkäufers als Lieferort vereinbaren wollten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem

    81 - Vgl. entsprechend zur Möglichkeit für das nationale Gericht, die internationalen Handelsbräuche zu berücksichtigen, um im Rahmen der Bestimmung des Ortes, an dem ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen zu erfüllen ist, das zuständige Gerichts zu ermitteln, Urteil vom 9. Juni 2011, Electrosteel Europe (C-87/10, EU:C:2011:375, Rn. 20 ff.), oder zur Beurteilung der Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung Urteil vom 16. März 1999, Castelletti (C-159/97, EU:C:1999:142, Rn. 18 ff.), und Art. 25 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1).
  • OLG München, 11.03.2021 - 23 U 1410/20

    Grenzen und Zuständigkeit bei Streitigkeiten über Incoterm-Verträge

    Unbehelflich ist der Verweis der Klägerin auf das Urteil des EuGH vom 09.06.2011, C 87/10.

    Mangels Anwendbarkeit des Art. 7 EuGVVO hilft der Verweis der Klägerin auf das Urteil des EuGH vom 09.06.2011, C 87/10 entgegen der Ansicht in der Gegenerklärung (S. 14 ff, Bl. 218 ff d.A.) ebenfalls nicht.

  • EuG, 13.09.2023 - T-57/22

    Ungarn/ Kommission

    Ils facilitent les tâches des parties dans la rédaction du contrat car, par l'utilisation de termes brefs et simples, ces dernières peuvent déterminer une large partie de leurs relations commerciales (voir, en ce sens, arrêt du 9 juin 2011, Electrosteel Europe, C-87/10, EU:C:2011:375, point 21).

    Il s'ensuit que, dans le cadre de l'examen d'un contrat, afin de déterminer le lieu de livraison de la marchandise, la juridiction nationale doit prendre en compte tous les termes et toutes les clauses pertinentes de ce contrat, y compris, le cas échéant, les termes et les clauses généralement reconnus et consacrés par les usages du commerce international, tels que les Incoterms, pour autant qu'ils soient de nature à permettre d'identifier, de manière claire, ce lieu (arrêt du 9 juin 2011, Electrosteel Europe, C-87/10, EU:C:2011:375, point 22).

  • OLG Celle, 29.01.2015 - 6 U 33/14

    Abstandnahme vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren über ein Vorbehaltsurteil

    Den Auftragsbestätigungen seitens der Klägerin, denen die M-s.r.l. nicht widersprochen hat, ist die Vereinbarung "Terms of delivery: EXW - Ex works" zu entnehmen, die "A4 Delivery" in den "Incoterms" benennt (dazu: EuGH EuZW 2011, 603).
  • OLG Hamm, 09.09.2011 - 19 U 88/11

    Fertigung eines Zylinders in England: Erfüllungsort?

    Bei der - einheitsrechtlich zu erfolgenden - Prüfung, welcher Erfüllungsort vereinbart wurde, sind alle einschlägigen Bestimmungen und Klausel des Vertrages ggf. einschließlich der allgemein anerkannten und im internationalen Handelsverkehr üblichen Bestimmungen und Klauseln wie der von der internationalen Handelskammer formulierten Incoterms zu berücksichtigen, wenn sie eine eindeutige Bestimmung diese Ortes ermöglichen (vgl. EuGH in EuZW 2011, S. 603 ff).
  • OLG Köln, 25.05.2012 - 19 U 159/11

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Anforderungen an die Form

  • LG Traunstein, 03.02.2020 - 2 HKO 2302/19

    Erfüllungsort, Verzugszinsen, Örtliche Zuständigkeit, Verweisungsbeschluß,

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