Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1585
BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10 (https://dejure.org/2011,1585)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - IX ZR 120/10 (https://dejure.org/2011,1585)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10 (https://dejure.org/2011,1585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 InsO, § 49 InsO, § 10 Abs 1 Nr 2 ZVG, § 10 Abs 3 ZVG, § 16 Abs 2 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei Insolvenz eines Wohnungseigentümers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 49, 27; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; WEG §§ 16, 28
    Absonderungsrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG auch ohne vorherige Beschlagnahme des Wohnungseigentums

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums für die Absonderungsberechtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers; Pfandklage gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung einer Zwangsversteigerung in eine ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 49, 27; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; WEG §§ 16, 28
    Zur Geltendmachung bevorrechtigter Hausgeldforderungen der WEG in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Durchsetzung von Wohngeldansprüchen der WEG im Insolvenzverfahren eines Eigentümers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentümer - Insolvenzeröffnung und Hausgeldansprüche

  • zvi-online.de

    InsO §§ 49, 27; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3; WEG §§ 16, 28
    Zur Geltendmachung bevorrechtigter Hausgeldforderungen der WEG in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bevorrechtigte Hausgeldforderungen; Insolvenz eines Wohnungseigentümers; Beschlagnahme des Wohnungseigentums; Absonderungsrecht; Pfandklage

  • rewis.io

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei Insolvenz eines Wohnungseigentümers

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei Insolvenz eines Wohnungseigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums für die Absonderungsberechtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers; Pfandklage gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung einer Zwangsversteigerung in eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausgeldansprüche in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Hausgeldansprüche der WEG in der Insolvenz des Wohnungseigentümers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenz eines Wohnungseigentümers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnung eines insolventen Hausgeldschuldners kann versteigert werden!

  • wzr-inso.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Absonderungsrecht einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der Hausgeldansprüche im Falle der Insolvenz eines Wohnungseigentümers

  • blog.de (Kurzinformation)

    Versteigerung der Wohnung eines Hausgeldschuldners durch die WEG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG kann Wohnung von insolventem Hausgeldschuldner versteigern lassen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG kann Wohnung von insolventem Hausgeldschuldner versteigern lassen

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz eines Wohnungseigentümers; Absonderungsrecht der Miteigentümer wegen Haus-/Wohngeldansprüchen; Fälligkeit von Haus-/Wohngeldansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Absonderungsrechte des Verbands aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, § 49 InsO (IMR 2011, 431)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3098
  • ZIP 2011, 1723
  • MDR 2011, 1160
  • NZI 2011, 731
  • NZM 2011, 712
  • ZMR 2012, 788
  • WM 2011, 1710
  • Rpfleger 2011, 686
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
    Dabei ist unerheblich, dass die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen wird, denn dieser Beschluss hat hinsichtlich der Beitragsrückstände aus dem Wirtschaftsplan regelmäßig nur eine bestätigende Wirkung (BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f; Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1967).

    Erst durch diesen Beschluss wird eine eigene selbständige Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer begründet (BGH, Beschluss vom 30. November 1995, aaO S. 232).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
    Dabei ist unerheblich, dass die Jahresabrechnung (§ 28 Abs. 3 WEG) erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen wird, denn dieser Beschluss hat hinsichtlich der Beitragsrückstände aus dem Wirtschaftsplan regelmäßig nur eine bestätigende Wirkung (BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - V ZB 16/95, BGHZ 131, 228, 231 f; Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1967).

    Ist die Abrechnungsspitze nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen worden, handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1994, aaO; MünchKomm-InsO/Hefermehl, aaO; Bärmann/Becker, aaO, § 16 Rn. 170; Hintzen/Alff, ZInsO 2008, 480, 481 f).

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
    So kann die Wohnungseigentümergemeinschaft im Beschluss über den Wirtschaftsplan beispielsweise regeln, dass die Vorschussforderungen aus einem beschlossenen Wirtschaftsplan zu Beginn des Wirtschaftsjahres insgesamt fällig werden, den Wohnungseigentümern jedoch die Möglichkeit zeitlich festgelegter Teilleistungen eingeräumt wird, solange sie nicht mit mindestens zwei Teilbeträgen in Rückstand geraten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 34/03, BGHZ 156, 279, 290).

    Ist die Fälligkeit weder ausdrücklich noch konkludent geregelt, werden die Wohngelder gemäß § 28 Abs. 2 WEG auf den jederzeit möglichen Abruf des Verwalters hin fällig (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003, aaO S. 289).

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
    Es obliegt in erster Linie dem erkennenden Gericht, den Inhalt und die Grenzen des Vollstreckungstitel eindeutig zu bezeichnen (vgl. §§ 794 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1, 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - IX ZB 55/92, BGHZ 122, 16, 17 f).
  • BGH, 02.04.2009 - V ZB 157/08

    Beweis des Überschreitens der Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts im

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
    Voraussetzung einer Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist nach § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG weiter, dass die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft die dort bestimmte Mindesthöhe von drei Prozent des Einheitswerts der zu versteigernden Eigentumswohnungen übersteigt (BGH, Beschluss vom 2. April 2009, V ZB 157/08, NJW 2009, 1888 Rn. 9).
  • BGH, 17.04.2008 - V ZB 13/08

    Anforderungen an den Nachweis der Überschreitung der Wertgrenze

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
    Im System des Zwangsversteigerungsverfahrens konnte der Gesetzgeber diesen Wertungswiderspruch nur vermeiden, wenn er das Überschreiten der § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG entsprechenden Wertgrenzen zur Voraussetzung des eigenständigen Antrags der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Anordnung der Zwangsversteigerung in der Rangklasse 2 machte (BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - V ZB 13/08, NJW 2008, 1956 Rn. 6).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 178/09

    Rangklasseneinordnung im Zwangsversteigerungsverfahren: Ermittlung des

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
    Welches das für die Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG maßgebliche Jahr der Beschlagnahme ist, bestimmt sich außerhalb der Insolvenz nach den Vorschriften der § 20 Abs. 1, § 22 Abs. 1 ZVG (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 178/09, NJW 2011, 528 Rn. 6).
  • LG Berlin, 22.07.2009 - 85 S 18/09

    Insolvenz: Privilegierte Hausgeldforderung

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
    Es wird allerdings auch die Ansicht vertreten, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft für die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Hausgeldforderungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück habe, sie mithin aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in dem dort geregelten Umfang in die Eigentumswohnung vollstrecken könne (vgl. etwa LG Berlin, ZWE 2010, 228 f unter Hinweis auf § 49 InsO; so wohl auch Alff, ZWE 2010, 105, 112).
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09

    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter:

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
    Dies hat der Senat für die unter § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG fallende Grundsteuer bereits entschieden (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - IX ZR 101/09, NZI 2010, 482 Rn. 6); für das Vorrecht der Hausgeldansprüche gilt nichts Anderes.
  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10
    Sie haben für die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG genannten Hausgeldansprüche ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, das im Insolvenzverfahren im Wege der abgesonderten Befriedigung verfolgt werden kann, ohne dass eine Beschlagnahme des Wohnungseigentums vor Insolvenzeröffnung erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, ZInsO 2009, 830 Rn. 7).
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

  • OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07

    Haftung für Wohngeldforderungen

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05

    Wohnungseigentum in der Insolvenz

  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 209/12

    Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des

    Nur für das Insolvenzverfahren ist höchstrichterlich geklärt, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft im Umfang des Vorrechts ein Absonderungsrecht zusteht (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, NJW-RR 2009, 923 Rn. 7; Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 24 ff.).

    Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft vor der Insolvenzeröffnung keinen Zahlungstitel erwirkt, kann sie den Insolvenzverwalter wegen der dem Vorrecht unterfallenden Ansprüche auf Duldung der Zwangsversteigerung in Anspruch nehmen (§ 1147 BGB analog; BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, aaO, Rn. 24 ff.).

    Selbst die Insolvenz des Wohnungseigentümers hat er nicht im Blick gehabt (BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 16 aE).

    In der Insolvenz des säumigen Wohnungseigentümers ergibt sich die Bevorrechtigung allerdings aus der in § 49 InsO enthaltenen Verweisung auf § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG (BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, aaO, Rn. 17 ff.).

    Fehlt es an der Beschlagnahme, ist darunter die Insolvenzeröffnung zu verstehen (BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 33 f.).

    Entgegen der Auffassung der Revision müsste bereits im Erkenntnisverfahren feststehen, wegen welcher Ansprüche das Grundstück haftet; denn aus dem Titel muss sich ergeben, dass und inwieweit der Eigentümer die Zwangsversteigerung dulden muss (ebenso für den Duldungsanspruch des Insolvenzverwalters BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - IX ZR 120/10, aaO, Rn. 30; unzutreffend LG Berlin, ZWE 2011, 97, 99; Mayer, ZWE 2013, 51).

    Ist der Eigentümer zugleich Hausgeldschuldner, stellt sich dieses Problem nicht, weil die Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Zahlungsansprüche wegen der persönlichen Haftung uneingeschränkt titulieren lassen kann; erst das Vollstreckungsgericht prüft, inwieweit die titulierten Ansprüche im Zeitpunkt der Beschlagnahme (noch) bevorrechtigt sind (BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 30).

    a) Der IX. Zivilsenat hat sich sowohl in seinem Beschluss vom 12. Februar 2009 (IX ZB 112/06, NJW-RR 2009, 923 f.) als auch in seinem Urteil vom 21. Juli 2010 (IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 ff.) ausschließlich mit der Auslegung der in § 49 InsO enthaltenen Verweisung auf § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG befasst und diesen Normen in wertender Betrachtung ein insolvenzrechtliches Absonderungsrecht für die dem Vorrecht unterfallenden Ansprüche entnommen.

  • BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17

    Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer

    Diese wären als Masseschulden gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO zu qualifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 7).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des

    Eine Vollstreckung in das Wohnungseigentum wäre deshalb allenfalls dann möglich, wenn eine - von der persönlichen Haftung des Veräußerers unabhängige - gegenüber der Auflassungsvormerkung vorrangige dingliche Haftung des Wohnungseigentums gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG für den nach dieser Vorschrift bevorrechtigten Teil der Kosten und Lasten anzunehmen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, NJW-RR 2009, 923 Rn. 7; Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 23 jeweils zu § 49 InsO; für eine dingliche Haftung Becker in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 185; Böttcher, ZVG, 5. Aufl., § 10 Rn. 19, § 52 Rn. 3; Alf, ZWE 2010, 105, 106; Schneider, ZMR 2009, 165 ff.; ders., ZWE 2010, 341, 347 f.; aA Kesseler, NJW 2009, 121 ff.; Fabis, ZfIR 2010, 354, 357 f.).
  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des

    Anders liegt es aber, wenn - wie hier - vor diesem Zeitpunkt das Insolvenzverfahren eröffnet wird; dann ist unter der Beschlagnahme i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG die Insolvenzeröffnung zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 34).
  • BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19

    Vermögensarrest: Vollstreckungsverbot; Rangfolge der Staatsanwaltschaft;

    Von dem in dieser Bestimmung geregelten insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbot wird die Verwertung eines Absonderungsrechts (§ 49 InsO) gerade nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, NJW-RR 2009, 923 Rn. 4; MüKoInsO/Breuer/Flöther, 4. Aufl., § 89 Rn. 16); ein solches Absonderungsrecht gewährt u.a. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZB 11/14

    Entlassung des Insolvenzverwalters wegen einer Vielzahl minderschwerer

    Wegen dieser Masseschulden kann die Wohnungseigentümergemeinschaft den Insolvenzverwalter auf Zahlung verklagen und aus einem Zahlungstitel in die Masse vollstrecken (BGH, Urteil vom 21. Juli 2011 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 7).
  • LG Landau/Pfalz, 17.08.2012 - 3 S 11/12

    Wohnungseigentümerinsolvenz: Auswirkung auf die dem Absonderungsrecht

    a) Zwar stand der Klägerin nach der Rspr. (vgl. BGH, Urt. v. 21.07.2011, IX ZR 120/10, LS.

    Art und Umfang des Vorrechts ergeben sich aus § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, auf den § 49 InsO verweist ( vgl. BGH, Urt. v. 21.07.2011, IX ZR 120/10, Rz. 23, zit. nach ).

    Denn das Vorrecht knüpft durch seine tatbestandliche Ausgestaltung zeitlich an die Beschlagnahme bzw. an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens an (vgl. BGH, Urt. v. 21.07.2011, IX ZR 120/10, Rz. 22 u. 34, zit. nach ).

  • LG Düsseldorf, 29.02.2012 - 25 S 139/11

    Beschränkung der Haftung auf den Nachlass bei Haftung aus Wohngeldforderungen;

    Erst durch diesen Beschluss wird eine eigene selbständige Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer begründet (Bundesgerichtshof NZM 2011, 712).
  • LG Heilbronn, 21.12.2012 - 1 T 231/12

    Zwangsversteigerung - Vorrecht der WEG auf Befriedigung von Hausgeldrückständen

    Nach mittlerweile herrschender Meinung nicht nur in der Literatur (vgl. Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 10 Rn. 4.7, 16.8; Böttcher, ZFIR 2010, 521, jew. m.w.N.), sondern auch in der Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 12.02.2009, AZ: IX ZB 112/06, NJW-RR 2009, 923 - 924; BGH, Urteil vom 21.07.2011, AZ: IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 - 3102; LG Berlin, Urteil vom 28.09.2010, AZ: 55 S 87/10 WEG, ZMR 2011, 156 - 158; LG Landau (Pfalz), Urteil vom 17.08.2012, AZ: 3 S 11/12, ZMR 2012, 813 - 815, jew. m.w.N.) gewährt § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG der Wohnungseigentümergemeinschaft ein bevorrechtigtes dingliches Recht auf Befriedigung aus dem Wohnungseigentum, welches insbesondere nicht von der Person des Eigentümers abhängig ist und keinen persönlichen Anspruch gegen den Eigentümer voraussetzt.

    In der Entscheidung vom 21.07 2011 (NJW 2011, 3098 - 3102) hat der BGH dies weiter konkretisiert.

  • VG Freiburg, 02.11.2011 - 3 K 1641/11

    Einstellung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

    Der Bundesgerichtshof folgt dem in ständiger Rechtsprechung (Urt. v. 03.04.2003 - IX ZR 101/02 -, BGHZ 154, 358 und Urt. v. 21.07.2011 - IX ZR120/10 -, NJW 2011 3098).
  • LG Hamburg, 03.05.2017 - 318 S 48/16

    Insolvenzanfechtung: Zahlung von Wohngeld an eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • LG Düsseldorf, 05.03.2012 - 25 T 71/12

    Rechtmäßigkeit der getrennten Geltendmachung von Wohngeldforderungen für eine

  • AG Hamburg, 08.06.2019 - 22a C 73/18

    WEG - Anforderungen an nachvollziehbare und transparente Jahresabrechnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht