Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 02.08.2010

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357   

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VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357 (https://dejure.org/2010,6941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.2010 - 11 CS 10.357 (https://dejure.org/2010,6941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 (https://dejure.org/2010,6941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung der Ermessensausübung; kein genereller Verzicht auf die Darlegung von Ermessenserwägungen bei einer Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; keine Wiederherstellung oder Anordnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Auszüge)

    12 Monate Fahrtenbuch nach Rotlichtverstoß

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß rechtfertigt einjährige Fahrtenbuchauflage!

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Einjährige Fahrtenbuchauflage bei qualifiziertem Rotlichtverstoß möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rotlicht missachtet: Fahrtenbuchauflage von einem Jahr zulässig - Bei Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage kommt vor allem dem Gewicht der festgestellten Verkehrszuwiderhandlung Bedeutung zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 326
  • NZV 2011, 271 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
    Durch eine Fahrtenbuchauflage soll der Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes angehalten werden (BVerwG vom 17.5.1995 BVerwGE 98, 227/230).

    Hierbei kann sie auf die Bewertungen abstellen, die in den einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften sowie in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit der Einordnung eines Delikts in das Punktsystem zum Ausdruck gebracht worden sind (so im Ergebnis auch BVerwG vom 17.5.1995, a.a.O., S. 229 f.).

    Ein Fall intendierten Ermessens kann allenfalls insoweit angenommen werden, als die Führung eines Fahrtenbuches den ihr zugedachten Zweck nur dann erfüllen kann, wenn sie für eine gewisse Dauer angeordnet wird, wobei sechs Monate im "unteren Bereich einer effektiven Kontrolle" liegen (BVerwG vom 17.5.1995, a.a.O., S. 230).

  • VG Münster, 16.11.2007 - 10 K 1207/07

    Fahrtenbuch - Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
    Wenn das Verwaltungsgericht Münster im Urteil vom 16. November 2007 (Az. 10 K 1207/07 RdNr. 15) darauf hingewiesen hat, dass die Forderung nach Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten im Gefolge einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 375,-- EUR und einem dreimonatigen Fahrverbot hätte geahndet werden müssen und die den Anfall von vier Punkten im Verkehrszentralregister nach sich gezogen hätte, "deutlich an der unteren Grenze des Möglichen" geblieben ist, so kommt darin zum Ausdruck, dass ein solches Verhalten auch eine wesentlich längere Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt hätte.
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
    Eine das Selbstverständliche darstellende Begründung aber verlangt Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG nicht (BVerwG vom 16.6.1997 BVerwGE 105, 55/57 zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG; vgl. zu der in Fällen intendierten Ermessens auch unter dem Blickwinkel des Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG geltenden Begründungserleichterung BayVGH vom 20.1.2004, a.a.O., S. 37).
  • VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches bei Nichtermittelbarkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
    Auch kann bereits die Missachtung des Rotlichts einer Wechsellichtzeichenanlage, die - anders als im gegebenen Fall - nicht mit erschwerenden Umständen einhergeht und die deshalb nach der laufenden Nummer 132 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung nur ein Bußgeld von 90,-- EUR (ohne Verhängung eines Fahrverbotes) nach sich zieht, und die nach der Nummer 5.4 der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung lediglich mit drei Punkten bewertet ist, ebenfalls die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres als verhältnismäßig erscheinen lassen (VG Oldenburg vom 14.3.2005 Az. 7 B 770/05 RdNr. 15).
  • VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99

    Fahrtenbuchanordnung bei nachträglicher Fahrerbenennung; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
    In den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 1. August 2007 (VRS Bd. 113, S. 392/394) und des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 23. Juni 1999 (Az. 6 A 103/99 RdNr. 20) wurde es als angemessen angesehen, wenn die öffentliche Verwaltung auf eine unaufklärbar gebliebene Zuwiderhandlung im Straßenverkehr, durch deren Ahndung der Täter mit drei Punkten belastet worden wäre, mit der Verhängung einer neunmonatigen Fahrtenbuchauflage reagiert.
  • VGH Bayern, 24.04.1991 - 17 P 91.378

    Maßstäbe für die Begründung der Auswahlentscheidung der Dienststelle gegenüber

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
    Hierbei muss insbesondere das Für und Wider der getroffenen Entscheidung deutlich werden, weshalb die Gründe anzuführen sind, die die Behörde bewogen haben, bestimmten Gesichtspunkten den Vorrang zu geben (BayVGH vom 24.4.1991 Az. 17 P 91.378 RdNr. 29).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.1993 - 12 O 581/93

    Fahrtenbuch; Festsetzung; Streitwert; Berechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
    Der dort erwähnte Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1993 (DAR 1993, 364) befasst sich von vornherein nur mit der Frage, wie hoch der Streitwert anzusetzen ist, wenn Rechtsschutz gegen eine auf sechs Monate befristete Fahrerlaubnis begehrt wird.
  • OVG Saarland, 18.07.1997 - 9 R 13/95
    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. Juli 1997 (ZfS 1998, 38), in dem es als nicht als unverhältnismäßig angesehen wurde, dass die öffentliche Verwaltung zwei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 61 bzw. 37 km/h und die Nichtbeachtung des durch das Zeichen 276 der Straßenverkehrs-Ordnung angeordneten Überholverbots zum Anlass für eine sechsmonatige Fahrtenbuchauflage nimmt, enthält keine Aussage dahingehend, dass eine längere Bemessung der Fahrtenbuchauflage nicht ebenfalls rechtmäßig gewesen wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
    In den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1995 (a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. April 1999 (NJW 1999, 3279/3280 f.) wurde jeweils festgehalten, dass das Verlangen, aus Anlass einer mit einem Punkt bewerteten Ordnungswidrigkeit ein Fahrtenbuch für die Dauer von sechs Monaten zu führen, nicht unverhältnismäßig ist.
  • VGH Bayern, 12.02.2009 - 11 ZB 08.1189

    Fahrtenbuchauflage; Rotlichtverstoß; ungenügende Mitwirkungsbereitschaft des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357
    Dass die Forderung nach Führung eines Fahrtenbuchs für die Dauer eines Jahres aus Anlass einer Ordnungswidrigkeit, durch deren Begehung der Täter mit vier Punkten im Verkehrszentralregister belastet worden wäre, verhältnismäßig ist, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ferner im Beschluss vom 12. Februar 2009 (Az. 11 ZB 08.1189 RdNr. 8) unter Hinweis auf die damit übereinstimmende Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 30.11.2005 VRS Bd. 110, 153/155) bestätigt.
  • VGH Bayern, 05.07.2007 - 11 ZB 05.3290

    Kooperationsbereitschaft des Halters als Hinderungsgrund für eine

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Fahrern des Fahrzeugs, das einer Fahrtenbuchauflage unterliegt, soll zugleich vor Augen geführt werden, dass sie im Falle der Begehung eines Verkehrsverstoßes damit rechnen müssen, aufgrund ihrer Eintragung im Fahrtenbuch als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt zu werden; das kann dazu beitragen, weitere Verkehrszuwiderhandlungen schon im Vorfeld zu verhindern (in diesem Sinne etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 und VGH München, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 ).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ; VGH München, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 und vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 - juris Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LB 318/08

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für einen Zeitraum

    Auch das Verhalten des Fahrzeughalters bei der Aufklärung des Verkehrsverstoßes sowie etwaige Maßnahmen, die für die Zukunft weitere Verstöße verhindern sollen, kann die Behörde unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr würdigen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.05.2002 - 10 S 1408/01 -, DAR 2003, 90; Bay. VGH, Beschl. v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 -, VRS 119, 239).

    Bei Fahrtenbuchanordnungen für die Dauer von sechs Monaten wird daher in der Rechtsprechung ein "intendiertes Ermessen" angenommen, welches nicht oder jedenfalls nicht im Einzelnen begründet werden muss (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 -, VRS 119, 239; Hess. VGH, Urt. v. 25.6.1991 - 2 UE 2271/90 -, VRS 83, 236).

    Anders ist es jedoch, wenn - wie hier - über dieses Maß (deutlich) hinausgegangen wird (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.5.2010 a. a. O.).

  • VG Augsburg, 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß

    Verlangt die öffentliche Verwaltung hingegen vom Halter des Tatfahrzeugs die Führung eines Fahrtenbuchs für eine deutlich längere Zeit als ein halbes Jahr, darf sie nach Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG nicht darauf verzichten, nachvollziehbar zu erläutern, warum sie sich für die gewählte Zeitspanne entschieden hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12-94 - juris; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 14; B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25).

    Dies folgt bereits daraus, dass es sich vorliegend bei dem Rotlichtverstoß vom 17. April 2016 um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hat, die stets eine besondere Gefährlichkeit für die Sicherheit des Straßenverkehrs aufweist, die nicht erst angenommen werden kann, wenn es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß i. S. d. Nr. 132.1, 132.2 und 132.3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV handelt (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 14 f. - Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 12 Monaten bei Verstoß gegen Rotlichtphase länger als 1 Sek.; VG Oldenburg, B.v. 14.3.2005 - 7 B 770/05 - juris Rn. 15).

    Ohnehin könnten nicht hinreichende behördliche Ermessenserwägungen insbesondere zur Dauer einer Fahrtenbuchauflage gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG i. V. m. § 114 Satz 2 VwGO im Hauptsacheverfahren grundsätzlich nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25-27; VGH BW, B.v. 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - juris Rn. 17).

  • VG Düsseldorf, 21.12.2023 - 6 K 939/23

    Fahrtenbuchanordnung, Firmenfahrzeug, Mitwirkungspflichten des Halters,

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Dezember 2017 - 8 B 1104/17 -, juris, Rn 32 f. und vom 13. Januar 2016 - 8 A 1030/15 -, juris, Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 12 LB 318/08 -, juris, Rn. 21; VGH BW, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 -, juris, Rn. 7; OVG Saarlouis, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 1 B 131/16 -, juris, Rn. 31 f.; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1030/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

    Soweit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einer noch zum alten Punktesystem ergangenen Entscheidung eine solche Begründung verlangt hat, vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10. Februar 2011 - 12 LB 318/08 -, DAR 2011, 339 = juris Rn. 20 ff., wohl auch Bay. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 -, NJW 2011, 326 = juris Rn. 25, sieht der Senat hierzu im vorliegenden Fall keinen Anlass.
  • VG Augsburg, 05.04.2011 - Au 3 K 10.1805

    Fahrtenbuch; 12 Monate; Aussageverweigerung; "2-Wochen-Frist"; Ermessen

    Eine Fahrtenbuchauflage von 12-monatiger Dauer wird in der Regel bereits bei weit weniger gravierenden Verkehrsverstößen als verhältnismäßig angesehen (im Einzelnen vgl. hierzu BayVGH vom 18.5.2010, 11 CS 10.357, NJW 2011, 126).

    Ermessenserwägungen zur Dauer einer Fahrtenbuchauflage sind regelmäßig erforderlich und können auch bei einer Anordnungsdauer von bis zu einem Jahr nicht als entbehrlich angesehen werden (BayVGH vom 18.5.2010 a.a.O.).

    Die Ausführungen des Landratsamts sind dementsprechend angemessen, insbesondere unter Berücksichtigung dessen, dass in der Klageerwiderung auch darauf hingewiesen wurde, dass das der Klägerin zuzurechnende Verhalten ihrer Mitarbeiterin im Zusammenhang mit dem Versuch, den Verkehrsverstoß aufzuklären, gewürdigt wurde (vgl. hierzu BayVGH vom 18.5.2010 a.a.O., juris, RdNr. 26).

  • VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172

    Fahrtenbuchauflage für ein Firmenfahrzeug

    Ein Fall intendierten Ermessens kann jedoch insoweit angenommen werden, als die Führung eines Fahrtenbuches den ihr zugedachten Zweck nur dann erfüllen kann, wenn sie für eine gewisse Dauer angeordnet wird, wobei sechs Monate im "unteren Bereich einer effektiven Kontrolle" liegen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 14 m.w.N.; B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25).

    Ohnehin könnten nicht hinreichende behördliche Ermessenserwägungen insbesondere zur Dauer einer Fahrtenbuchauflage gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG i.V.m. § 114 Satz 2 VwGO im Hauptsacheverfahren grundsätzlich nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25 ff.).

  • VG Augsburg, 13.03.2019 - Au 3 S 18.1852

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

    Verlangt die öffentliche Verwaltung hingegen vom Halter des Tatfahrzeugs die Führung eines Fahrtenbuchs für eine deutlich längere Zeit als ein halbes Jahr, darf sie nach Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG nicht darauf verzichten, nachvollziehbar zu erläutern, warum sie sich für die gewählte Zeitspanne entschieden hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.5.1995 - 11 C 12/94 - juris; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.5.2013 - 11 CS 13.606 - juris Rn. 14; B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25).

    Ohnehin könnten nicht hinreichende behördliche Ermessenserwägungen insbesondere zur Dauer einer Fahrtenbuchauflage gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BayVwVfG i.V.m. § 114 Satz 2 VwGO im Hauptsacheverfahren grundsätzlich nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 25-27).

  • VG Ansbach, 27.05.2011 - AN 10 K 11.00581

    Fahrtenbuch; ausreichende Ermittlungen; fehlende Mitwirkung des Halters;

    Daher ist es nicht zu beanstanden, wenn sich die Behörde bei der Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage maßgeblich an der - abstrakten - Gefährlichkeit der Verkehrszuwiderhandlung orientiert (vgl. VGH BW vom 28.5.2002, 10 S 1408/01 und BayVGH vom 18.5.2010, 11 CS 10.357).

    Der Beklagte hat hinsichtlich der Dauer der Fahrtenbuchauflage auch in ausreichendem Umfang Ermessenerwägungen angestellt (vgl. zum Erfordernis ausreichender Ermessenserwägungen: BayVGH vom 18.5.2010, a.a.O.) und ist bei seiner Ermessensentscheidung unter Würdigung des Tatgeschehens ermessensfehlerfrei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zwölf Monaten vorliegend sachgerecht ist.

  • VGH Bayern, 07.01.2019 - 11 CS 18.1373

    Zumutbare Ermittlungsbemühungen bei Vorhandensein eines Fahrtenschreibers

    Außerdem wird unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr umso mehr Veranlassung bestehen, den Fahrzeughalter durch eine besonders lang bemessene Fahrtenbuchauflage anzuhalten, zur Tataufklärung beizutragen, je weniger er um Mitwirkung hieran bemüht war (BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - NJW 2011, 326 = juris Rn. 26).
  • VG Düsseldorf, 05.03.2015 - 6 K 7123/13

    Zu den Erfolgsaussichten der Fahrzeugführerermittlung in Rumänien

  • VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689

    Fahrtenbuch; ausreichende Ermittlungen; fehlende Mitwirkung des Halters; Pflicht

  • VG Ansbach, 23.08.2010 - AN 10 K 09.02314

    Fahrtenbuch; fehlende Ermessenserwägung zur Dauer im Bescheid; fehlerhafte

  • VG Düsseldorf, 25.08.2016 - 6 K 3287/16

    Fahrtenbuchauflage; Verhältnismäßigkeit; Taxiunternehmer; Schichtzettel;

  • VGH Bayern, 15.07.2010 - 7 BV 09.1276

    Zur Ermessensausübung im Rahmen einer medienaufsichtlichen Beanstandung

  • VG Düsseldorf, 01.02.2023 - 6 L 2836/22
  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 181/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Mitwirkungsverweigerung

  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

  • VG Bayreuth, 17.05.2018 - B 1 S 18.174

    Führung eines Fahrtenbuches

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 CS 13.606

    Fahrtenbuchauflage für mehrere Firmenfahrzeuge; Verletzung der kaufmännischen

  • VG Halle, 12.12.2019 - 8 B 318/19
  • VG München, 23.03.2020 - M 23 K 20.361

    Fahrtenbuchauflage von sechs Monaten nach Nichteinhaltung des Mindestabstands

  • VG Bayreuth, 10.09.2019 - B 1 K 18.301

    Anordnung der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

  • VG München, 17.01.2020 - M 23 K 19.5607

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung

  • VG Halle, 07.01.2020 - 1 B 23/20

    Fahrtenbuchauflage mangels möglicher Feststellung des Fahrzeugführers

  • VG München, 30.06.2014 - M 23 S 14.652

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Qualität des

  • VGH Bayern, 19.05.2014 - 11 ZB 14.62

    Änderung eines Kennzeichens von Amts wegen; Reservierung eines

  • VG München, 07.04.2014 - M 23 K 13.4294

    Fahrtenbuchauflage; Taxifahrzeug; Geschwindigkeitsüberschreitung um 33 km/h;

  • VGH Hessen, 23.11.2011 - 2 A 1618/11

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches; Anordnung der Führung eines

  • VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 10 K 10 01811

    Fahrtenbuch; Ermessenausübung bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen;

  • VG München, 07.08.2018 - M 23 S 18.1894

    Verpflichtung zur zwölfmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs zum Fahrzeug

  • VG München, 16.04.2013 - M 23 K 12.4229

    Überschreitung der auf 60 km/h beschränkten Höchstgeschwindigkeit außerhalb

  • VG Augsburg, 20.10.2011 - Au 3 S 11.1380

    Zeugnisverweigerungsrecht; Verhältnismäßigkeit; 12 Monate;

  • VG Augsburg, 19.06.2012 - Au 3 K 12.287

    Fahrtenbuchauflage; verspätete Anhörung; Obliegenheit zur Mitwirkung;

  • VG Bayreuth, 06.03.2012 - B 1 K 10.959

    Ablehnung wegen Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes

  • VG München, 21.07.2014 - M 23 K 13.4969

    Fahrtenbuchauflage; Zumutbarkeit polizeilicher Ermittlungen; Abwesenheit wegen

  • VG München, 07.05.2013 - M 23 K 12.4393

    Überschreitung der auf 100 km/h beschränkten Höchstgeschwindigkeit außerhalb

  • VG Würzburg, 23.11.2012 - W 6 K 12.87

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Haltereigenschaft bei

  • VG Saarlouis, 30.11.2011 - 10 K 186/11

    Zur Ermessensausübung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage nach § 31 a Abs. 1 StVZO

  • VG Bayreuth, 06.06.2023 - B 1 K 22.1061

    Fahrtenbuchauflage

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.08.2010 - 7 LA 66/10   

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OVG Niedersachsen, 02.08.2010 - 7 LA 66/10 (https://dejure.org/2010,15963)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.08.2010 - 7 LA 66/10 (https://dejure.org/2010,15963)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. August 2010 - 7 LA 66/10 (https://dejure.org/2010,15963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflicht zur Darlegung eines behaupteten Gehörsverstoßes innerhalb der zweiwöchigen Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 2 S. 1
    Pflicht zur Darlegung eines behaupteten Gehörsverstoßes innerhalb der zweiwöchigen Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht zur Darlegung eines behaupteten Gehörsverstoßes innerhalb der zweiwöchigen Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.01.2022 - VerfGH 62/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Klage auf Erstattung von

    Der zugrunde liegende Standpunkt des Amtsgerichts, dass eine Anhörungsrüge innerhalb der Frist des § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO einzulegen und abschließend zu begründen ist, entspricht der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 31. März 2008 - 5 U 94/07, NJOZ 2008, 3642 f.; ebenso zu entsprechenden Vorschriften in anderen Verfahrensordnungen: BAG, Beschluss vom 27. April 2010 - 5 AZN 336/10, NJW 2010, 2830 Rn. 4 [zu § 78a Abs. 2 Satz 1 ArbGG]; BSG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - B 3 KR 1/09 C, NJW 2010, 1694 Rn. 4 [zu § 178a Abs. 2 Satz 1 SGG]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2010 - 7 LA 66/10, NJW 2011, 326 [zu § 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO]).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.01.2022 - VerfGH 62/21

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs

    Der zugrunde liegende Standpunkt des Amtsgerichts, dass eine Anhörungsrüge innerhalb der Frist des § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO einzulegen und abschließend zu begründen ist, entspricht der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 31. März 2008 - 5 U 94/07, NJOZ 2008, 3642 f.; ebenso zu entsprechenden Vorschriften in anderen Verfahrensordnungen: BAG, Beschluss vom 27. April 2010 - 5 AZN 336/10, NJW 2010, 2830 [BAG 27.04.2010 - 5 AZN 336/10 (F)] Rn. 4 [zu § 78a Abs. 2 Satz 1 ArbGG ]; BSG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - B 3 KR 1/09 C , NJW 2010, 1694 Rn. 4 [zu § 178a Abs. 2 Satz 1 SGG ]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. August 2010 - 7 LA 66/10 , NJW 2011, 326 [zu § 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO ]).
  • OVG Sachsen, 06.06.2014 - A 5 B 81/14

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen im vorläufigen Rechtsschutz in Asylverfahren,

    Die Anhörungsrüge muss gemäß § 152a Abs. 2 Sätze 1 und 6 VwGO unter Darlegung dieser Voraussetzungen innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben werden (NdsOVG, Beschl. v. 2. August 2010 - 7 LA 66/10 -, juris Rn. 3, m. w. N.; Kopp/ Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 152a Rn. 10 a. E.).
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