Rechtsprechung
BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
ZPO § 490 Abs. 2 Satz 2
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 490 Abs 2 S 2 ZPO
Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die dem Antrag auf Durchführung des Verfahrens stattgebende Entscheidung des Beschwerdegerichts - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen vom Beschwerdegericht stattgegebenen Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens in einer Arzthaftungssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 490 Abs. 2 S. 2
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen vom Beschwerdegericht stattgegebenen Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens in einer Arzthaftungssache - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Beweisverfahren in Arzthaftungssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unstatthafte Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 26.04.2010 - 1 OH 1/10
- OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10
- BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3371
- MDR 2011, 1313
- VersR 2011, 1588
- BauR 2012, 133
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15
Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners …
Jedoch ist eine solche Zulassung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkungslos und das Rechtsbeschwerdegericht hieran nicht gebunden, wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren eine Beschwerdemöglichkeit kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 12. September 2002 - III ZB 43/02, NJW 2002, 3554; vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; vom 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02, NJW 2003, 211; vom 27. Januar 2004 - VI ZB 33/03" FamRZ 2004, 869; vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 5 mwN).Sieht die Verfahrensordnung nur für bestimmte Parteien ein Rechtsmittel vor, ist die Entscheidung für Parteien, denen das Gesetz kein Rechtsmittel zugesteht, unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 7).
Antragsteller und Antragsgegner sind im Prozesskostenhilfeverfahren von einer Gerichtsentscheidung in unterschiedlicher Weise betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 7 zum selbständigen Beweisverfahren).
- OLG Frankfurt, 11.12.2017 - 8 W 18/17
Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen …
Gibt das Beschwerdegericht - wie hier - dem in erster Instanz zurückgewiesenen Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens (teilweise) statt, ist eine dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde daher (insoweit) unstatthaft (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371, 3372;… Berger, in: Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 5, 23. Aufl. 2015, § 490, Rdnr. 14).
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Rechtsprechung
BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
VwGO § 124 Abs. 2; BNotO § 111d, § 96 Abs. 1 Satz 1; BDG § 32 Abs. 2 Nr. 2
- IWW
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 124 Abs 2 VwGO, § 96 Abs 1 S 1 BNotO, § 111d BNotO, § 32 Abs 2 Nr 2 BDG
Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Beurteilungszeitpunkt für die Berufungszulassung; Einstellung des Verfahrens bei Ausscheiden des Notars aus seinem Amt - Deutsches Notarinstitut
VwGO § 124 Abs. 2; BNotO §§ 111d, 96 Abs. 1 S. 1; BDG § 32 Abs. 2 Nr. 2
Einstellung eines laufenden Disziplinarverfahrens bei Ausscheiden des Notars aus seinem Amt - Wolters Kluwer
Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidung des Berufungsgerichts über den Zulassungsantrag für die Prüfung des Bestehens eines Grundes für die Zulassung der Berufung; Notwendigkeit der Einstellung eines gegen einen Notar laufenden Disziplinarverfahrens bei Ausscheiden des ...
- rechtsportal.de
Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidung des Berufungsgerichts über den Zulassungsantrag für die Prüfung des Bestehens eines Grundes für die Zulassung der Berufung; Notwendigkeit der Einstellung eines gegen einen Notar laufenden Disziplinarverfahrens bei Ausscheiden des ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Zeitpunkt für Entscheidung über Berufungszulassungsgrund
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Notar
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ein laufendes Disziplinarverfahren gegen einen zwischenzeitlich aus dem Amt ausgeschiedenen Notar muss eingestellt werden
- haufe.de (Kurzinformation)
Ein Disziplinarverfahren setzt Amtsinhaberschaft voraus
Verfahrensgang
- OLG Köln, 18.11.2010 - 2 X (Not) 1/10
- BGH, 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11
- BGH, 01.11.2011 - NotSt (Brfg) 1/11
Papierfundstellen
- BGHZ 190, 278
- NJW 2011, 3371
- MDR 2011, 1207
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 5/18
Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis des Weiterführens der …
Er beruft sich lediglich darauf, dass die nach Erreichen der Altersgrenze nicht bestandskräftig gewordene (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - NotSt(Brfg) 1/11, BGHZ 190, 278 Rn. 5) Disziplinarverfügung vom 7. September 2016, deren Vorwürfe in der Erlaubnisversagung vom 28. September 2017 aufgegriffen und überwiegend wiederholt wurden, wegen angeblicher Befangenheit des Notarprüfers und fehlerhafter Behandlung seines Befangenheitsantrags rechtswidrig oder nichtig sei. - BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 5/17
Bestellung eines Notariatsverwalters im Interesse der Leistungsfähigkeit der …
bb) Entgegen der Ansicht des Klägers sind die Zweifel an seiner Eignung nicht dadurch ausgeräumt, dass die Disziplinarverfügung der Präsidentin des Landgerichts vom 7. September 2016 wegen seines zwischenzeitlichen Ausscheidens aus dem Amt nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juli 2011 - NotSt(Brfg) 1/11, BGHZ 190, 278 Rn. 5). - BGH, 08.04.2019 - NotSt (Brfg) 3/18
Auferlegung der Kosten des Verfahrens nach bereinstimmender Erledigterklärung; …
Denn Grund für die Aufhebung der Disziplinarverfügung und Einstellung des Disziplinarverfahrens war allein, dass die Klägerin aufgrund ihres altersbedingten Ausscheidens aus dem Notaramt mit Ablauf des 31. August 2018 (§ 48a BNotO) nicht mehr dem persönlichen Geltungsbereich der disziplinarrechtlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung unterfällt und mithin die disziplinarrechtliche Verfolgbarkeit des der Klägerin angelasteten Disziplinarvergehens weggefallen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - NotSt(Brfg) 1/11, BGHZ 190, 278 Rn. 5). - VG Düsseldorf, 27.04.2018 - 15 K 5548/15
Feststellungsklage Feststellungsinteresse Fortfestsetzungsfeststellungsklage …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2011 - NotSt (Brfg) 1/11 -, juris, Rdnr. 3 (zu § 32 Abs. 2 Nr. 2 BDG).
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