Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 26.09.2011

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11   

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https://dejure.org/2011,13425
VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11 (https://dejure.org/2011,13425)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2011 - 6 S 1430/11 (https://dejure.org/2011,13425)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 6 S 1430/11 (https://dejure.org/2011,13425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gewerberechtliche Beseitigungsanordnung (EC-Cash-Terminals)

  • vdai.de PDF

    EC-Cash-Terminal in Spielothek lässt für sich alleine keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs befürchten; Unzulässigkeit einer nachträglichen auf § 33i Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 GewO gestützten Auflage; übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs bei durch gesteigerte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3738
  • NVwZ-RR 2011, 814
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11
    Dies entspricht der Funktion der Ermächtigung zum Erlass von Auflagen, nämlich bei Erteilung der Erlaubnis Versagungsgründe auszuräumen oder bei nachträglicher Auflage den Widerruf der Erlaubnis entbehrlich zu machen (BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8/05 -, GewArch 2006, 123).

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit unter zutreffender Verwertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs nicht bereits dann gegeben ist, wenn die spielerische Unterhaltung ausgedehnt wird, sondern erst dann, wenn ein durch gesteigerte Gewinnerwartung geschaffener Anreiz, sich mit unkontrollierter Risikobereitschaft einer großen Verlustgefahr auszusetzen, ausgebeutet werden soll (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.03.1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323; Beschluss vom 17.07.1995 - 1 B 23.95 -, GewArch 1995, 473; Urteil vom 23.01.1996 - 1 C 7/95 -, GewArch 1996, 279; Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.05.2001 - 22 B 01.110

    Nachträglicher Eingriff in die Bestandskraft einer Spielhallenerlaubnis durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11
    Die angefochtene Verfügung geht unausgesprochen davon aus, dass die Erforderlichkeit zum Schutz der Gäste vor erheblichen Gefahren oder erheblichen Nachteilen im Sinne von § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO dann gegeben ist, wenn ohne Auflage der Versagungsgrund des § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO vorliegen würde, also zum Beispiel eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebes zu befürchten wäre (siehe dazu BayVGH, Urteil vom 25.05.2001 - 22 B 01.110 -, juris).

    Aus der von ihm insoweit allein angeführten Entscheidung des Bayerischen VGH vom 25.05.2001 (a.a.O.) ergibt sich für die gegenteilige Auffassung des Antragsgegners nichts.

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit unter zutreffender Verwertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs nicht bereits dann gegeben ist, wenn die spielerische Unterhaltung ausgedehnt wird, sondern erst dann, wenn ein durch gesteigerte Gewinnerwartung geschaffener Anreiz, sich mit unkontrollierter Risikobereitschaft einer großen Verlustgefahr auszusetzen, ausgebeutet werden soll (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.03.1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323; Beschluss vom 17.07.1995 - 1 B 23.95 -, GewArch 1995, 473; Urteil vom 23.01.1996 - 1 C 7/95 -, GewArch 1996, 279; Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 1 C 7.95

    Gewerberecht: Regelung der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit unter zutreffender Verwertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs nicht bereits dann gegeben ist, wenn die spielerische Unterhaltung ausgedehnt wird, sondern erst dann, wenn ein durch gesteigerte Gewinnerwartung geschaffener Anreiz, sich mit unkontrollierter Risikobereitschaft einer großen Verlustgefahr auszusetzen, ausgebeutet werden soll (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.03.1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323; Beschluss vom 17.07.1995 - 1 B 23.95 -, GewArch 1995, 473; Urteil vom 23.01.1996 - 1 C 7/95 -, GewArch 1996, 279; Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91

    Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 6 S 1430/11
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit unter zutreffender Verwertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs nicht bereits dann gegeben ist, wenn die spielerische Unterhaltung ausgedehnt wird, sondern erst dann, wenn ein durch gesteigerte Gewinnerwartung geschaffener Anreiz, sich mit unkontrollierter Risikobereitschaft einer großen Verlustgefahr auszusetzen, ausgebeutet werden soll (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.03.1993 - 1 C 16.91 -, GewArch 1993, 323; Beschluss vom 17.07.1995 - 1 B 23.95 -, GewArch 1995, 473; Urteil vom 23.01.1996 - 1 C 7/95 -, GewArch 1996, 279; Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8.05 -, a.a.O.).
  • VG Augsburg, 09.03.2018 - Au 8 S 17.1698

    Nebenbestimmung, Mietvertrag

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss des VGH Baden-Württemberg (VGH BW, B.v. 20.7.2011 - 6 S 1430/11 - juris Rn. 6 ff.), da sich dieser im Rahmen des § 33i GewO mit der "übermäßigen Ausnutzung des Spielbetriebs" auseinandersetzt.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.09.2011 - 3 D 130/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5165
OVG Sachsen, 26.09.2011 - 3 D 130/11 (https://dejure.org/2011,5165)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.09.2011 - 3 D 130/11 (https://dejure.org/2011,5165)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. September 2011 - 3 D 130/11 (https://dejure.org/2011,5165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    ZPO § 115, § 118 Abs. 2 S. 1
    Prozesskostenhilfe, Einkommen, Zuwendungen Dritter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Glaubwürdigkeit der Angabe des Bestreitens des gesamten Lebensunterhalts durch Zuwendungen Dritter im Prozesskostenhilfeantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115
    Glaubwürdigkeit der Angabe des Bestreitens des gesamten Lebensunterhalts durch Zuwendungen Dritter im Prozesskostenhilfeantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3738
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 30.03.1992 - 11 WF 306/92

    Unterhaltsleistungen; Prozeßkostenhilferecht; Bestimmung des Einkommens;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 3 D 130/11
    Auch freiwillige Zuwendungen Dritter sind nämlich nach der umfassenden Definition des § 115 ZPO grundsätzlich dem Einkommen hinzuzurechnen, jedenfalls dann, wenn sie, wie hier vorgetragen, regelmäßig und in nennenswertem Umfang gewährt werden (OLG Bamberg, Beschl. v. 17. Oktober 1984, JurBüro 1985, 1108; OLG Koblenz, Beschl. v. 30. März 1992, FamRZ 1992, 1197).
  • OLG Köln, 19.08.1999 - 14 WF 117/99

    Prozeßkostenhilfe; Sozialhilfeempfänger; Sozialhilfe; Lebensunterhalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2011 - 3 D 130/11
    Außerdem muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, warum der Lebensbedarf nicht durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gedeckt werden kann (OLG Köln, Beschl. v. 19. August 1999 - 14 WF 117/99 -, juris Rn. 6).
  • BGH, 16.11.2017 - IX ZA 21/17

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der

    Außerdem muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, warum der Lebensbedarf nicht durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gedeckt werden kann (OLGR Köln 2000, 77 f; OVG Bautzen, NJW 2011, 3738 Rn. 3; OLG Brandenburg, FamRZ 2012, 1403; OVG Münster, NVwZ-RR 2015, 118; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 117 Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2012 - 9 WF 49/12

    Antrag auf Verfahrenskostenhilfe von Personen ohne Angaben zu Einkünften oder

    Wird Verfahrenskostenhilfe - wie hier - von Personen beantragt, die nach ihren Angaben keine Sozialhilfe beziehen, muss dargelegt und glaubhaft gemacht werden, wie der Lebensunterhalt finanziert wird (OVG Dresden, NJW 2011, 3738).

    Zu berücksichtigen ist aber, dass auch regelmäßige private Unterstützungshandelungen selbst dann, wenn es sich um freiwillige Leistungen Dritter handeln würde, der Zurechnung als Einkommen im Sinne des Sozialrechts und damit auch bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nicht entgegenstehen (vgl. BGH FamRZ 2008, 400 f.; OVG Dresden, NJW 2011, 3738; Horndasch-Viefhues/Götsche, FamFG , 2. Aufl. 2010, Anhang § 76 Rn. 33 m.w.N.).

    Dann muss aber dargetan und glaubhaft gemacht werden, warum der Lebensbedarf nicht durch Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer anderweitigen Erwerbstätigkeit gedeckt werden kann (ähnlich auch OVG Dresden, NJW 2011, 3738).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 4 MB 48/19

    Ausländerrecht: Abschiebung eines Ausländers bei Bestehen einer

    Bei freiwilligen Leistungen Dritter wird regelmäßig eine Eidesstattliche Versicherung der / des Dritten über Umfang und Grund der Hilfeleistung zu fordern sein (Sächs. OVG, Beschl. v. 26.09.2011 - 3 D 130/11 -, juris Rn. 3; vgl. zur Verfahrenskostenhilfe: OLG Brbg., Beschl. v. 06.03.2012 - 9 WF 49/12 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
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