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   BGH, 28.09.2011 - 5 StR 245/11   

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https://dejure.org/2011,4236
BGH, 28.09.2011 - 5 StR 245/11 (https://dejure.org/2011,4236)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - 5 StR 245/11 (https://dejure.org/2011,4236)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11 (https://dejure.org/2011,4236)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 169 GVG; § 338 Nr. 6 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Öffentlichkeit des Verfahrens (Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen; Vertrauen des Gerichts auf den möglichen Zutritt zum Gerichtsgebäude)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 169 S 1 GVG, § 338 Nr 6 StPO
    Revisionsrüge einer Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren: Notwendige Darlegungen bei geändertem Zugang zum Gerichtsgebäude und Schwierigkeiten eines Verteidigers beim Wiederzutritt nach einer Verhandlungspause

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes aufgrund einer nur einseitigen Öffnungsmöglichkeit der Haupteingangstür nach Unterbrechen der Hauptverhandlung zum Zweck der Urteilsberatung

  • rewis.io

    Revisionsrüge einer Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren: Notwendige Darlegungen bei geändertem Zugang zum Gerichtsgebäude und Schwierigkeiten eines Verteidigers beim Wiederzutritt nach einer Verhandlungspause

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionsrüge einer Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren: Notwendige Darlegungen bei geändertem Zugang zum Gerichtsgebäude und Schwierigkeiten eines Verteidigers beim Wiederzutritt nach einer Verhandlungspause

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 6
    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes aufgrund einer nur einseitigen Öffnungsmöglichkeit der Haupteingangstür nach Unterbrechen der Hauptverhandlung zum Zweck der Urteilsberatung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3800
  • NStZ 2012, 173
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 5 StR 245/11
    Die Rüge wäre jedoch auch deshalb unbegründet, weil die Revision nicht darlegt, dass das Gericht etwaige tatsächliche Hindernisse, die eine Teilnahme der Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung beeinträchtigten, bemerkt hat oder hätte bemerken müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72 mwN).
  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 345/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 28.09.2011 - 5 StR 245/11
    Der Konsum von Marihuana vor Tatplanung und -begehung durch den Angeklagten erforderte nicht eine Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - 4 StR 345/11 mwN).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2023 - VerfGH 25/21

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde betr

    Der Einsatz einer Klingel und Gegensprechanlage bei ansonsten verschlossener Tür (evtl. ab einer bestimmten Uhrzeit) begründet für sich genommen noch keine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes; dies ist erst der Fall, wenn ein Zugang tatsächlich nicht möglich ist, mithin nach Betätigung der Klingel nicht geöffnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11 -, juris Rn. 7).

    Zugangshindernisse tatsächlicher Art - sei es, dass sie auf eigenmächtigem oder versehentlichem Fehlverhalten eines Bediensteten, sei es, dass sie auf technische Ursachen (zugefallene Außentür) zurückzuführen sind - stellen im Übrigen nur dann eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes dar, wenn sie dem Gericht bekannt waren oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt bekannt sein mussten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66 -, juris Rn. 5 und Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11 -, juris Rn. 8; BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 -, juris und vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 -, juris Rn. 9; BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 107/03 B -, juris Rn. 8).

  • BGH, 07.04.2016 - 1 StR 579/15

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Beschränkung durch falsche Benennung des

    Nicht nur angesichts des Umstands, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte den tatsächlichen Sitzungssaal im Amtsgericht ohne weiteres gefunden haben, hätte es hier vielmehr näherer Darlegung bedurft, warum die unzutreffende Angabe des konkreten Sitzungssaals zu einer faktischen Beschränkung der Öffentlichkeit geführt haben könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1979 - 3 StR 165/79; NJW 1980, 249 und vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173).

    Die Rüge wäre jedoch auch deshalb unbegründet, weil nicht ersichtlich ist, dass das Gericht etwaige tatsächliche Hindernisse, die eine Teilnahme der Öffentlichkeit an der Hauptverhandlung beeinträchtigt haben könnten, bemerkt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt und Umsicht hätte bemerken müssen (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173; Urteile vom 18. Dezember 1968 - 3 StR 297/68, BGHSt 22, 297, 301 und vom 10. Juni 1966 - 4 StR 72/66, BGHSt 21, 72, 74; vgl. zu diesem Erfordernis Löwe/Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 113 mwN).

  • OLG Braunschweig, 04.12.2020 - 1 Ss OWi 173/20

    Fortbestand der Geltung der alten Straßenverkehrsordnung aus 2013 für heutige

    Darüber hinaus fehlt Vortrag dazu, ob die Vorsitzende einen etwaigen Verstoß gegen § 169 GVG bemerkt habe oder hätte bemerken müssen; dies ist ebenfalls darzulegen (BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, juris, Rn. 8).
  • OLG München, 25.11.2020 - 7 U 1297/20

    Unbegründete Ruhegeldansprüche eines GmbH-Geschäftsführers

    Kein unzulässiges Zugangshindernis in diesem Sinn liegt jedoch vor, wenn eine Türe erst auf Klopfen (BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 StR 20/06, Rdnr. 12) oder Klingeln (BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - 5 StR 245/11, Rdnr. 7) geöffnet wird.
  • BGH, 21.06.2023 - 5 StR 73/23

    Formelle Rüge der Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes; Anordnung der

    Ohne gegenteilige Anzeichen durfte das Gericht aber davon aus gehen, dass der Zugang zum Gerichtsgebäude und damit auch dem betreffenden Sitzungssaal trotz des Hausalarms uneingeschränkt möglich war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. September 2011 - 5 StR 245/11, NStZ 2012, 173, 174).
  • VG Greifswald, 19.01.2016 - 2 A 1152/15

    Kommunalwahl; öffentliche Zugänglichkeit des Wahllokals

    Es spricht für die Richtigkeit des Verständnisses der Unregelmäßigkeit als Rechtsverstoß und damit der Forderung nach einem zurechenbaren Fehlverhalten der Wahlorgane, dass es für den Bereich der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen (vgl. § 169 Gerichtsverfassungsgesetz [GVG]) anerkannt ist, dass diese auch dann gewahrt ist, wenn ein Gerichtsgebäude zeitweise versehentlich verschlossen war, Zuhörer sich aber etwa mit Hilfe einer Klingel Einlass verschaffen konnten (BGH, Beschl. v. 28.09.2011 - 5 StR 245/11 - juris; BVerwG, Beschl. v. 23.11.1989 - 6 C 29/88 - juris; Beschl. v. 25.06.1998 - 7 B 120/98 - juris; Neumann in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., 2014, § 138, Rz. 204).
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