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   BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09   

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https://dejure.org/2010,1302
BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09 (https://dejure.org/2010,1302)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2010 - X ZB 3/09 (https://dejure.org/2010,1302)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 (https://dejure.org/2010,1302)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91a ZPO, Nr 3104 RVG-VV, § 242 BGB
    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der Klageforderung kurz vor dem Verhandlungstermin

  • verkehrslexikon.de

    Höhe des Streitwerts bei Tilgung der Hauptforderung kurz vor dem Termin

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Terminsgebühr eines Klägervertreters nach den bis dahin entstandenen Kosten im Hinblick auf die Tilgung der zu titulierenden Verbindlichkeit kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung trotz der Möglichkeit einer Erledigungserklärung vor Aufruf der Sache ...

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO
    Erledigung ein Tag vor dem Termin: Terminsgebühr aus Kostenstreitwert

  • rewis.io

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der Klageforderung kurz vor dem Verhandlungstermin

  • ra.de
  • rewis.io

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der Klageforderung kurz vor dem Verhandlungstermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 335 Abs. 1 Nr. 3; GKG § 40
    Bemessung der Terminsgebühr eines Klägervertreters nach den bis dahin entstandenen Kosten im Hinblick auf die Tilgung der zu titulierenden Verbindlichkeit kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung trotz der Möglichkeit einer Erledigungserklärung vor Aufruf der Sache ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Schuldnerzahlung kurz vor Verhandlungstermin: Terminsgebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nur Terminsgebühr aus reduziertem Streitwert bei verspäteter Erledigungserklärung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldnerzahlung kurz vor dem Verhandlungstermin

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 91 ZPO
    Erledigung ein Tag vor dem Termin: Terminsgebühr aus Kostenstreitwert

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Terminsgebühr bei einseitiger Erledigung der Hauptsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 529
  • NJW 2011, 529
  • MDR 2010, 1342
  • FamRZ 2010, 1900
  • AnwBl 2011, 226
  • AnwBl Online 2011, 70
  • Rpfleger 2011, 116
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • OLG Dresden, 07.02.2017 - 4 U 1419/16

    Zu-eigen-machen durch Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken?

    Infolge der durch den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erfolgten Erledigung war der Streitwert ab dem 15.11.2016 auf das Kosteninteresse zu reduzieren (BGH MDR 2010, 1342; OLG Dresden NJW-RR 2001, 428; Zöller/Vollkommer, 31. Aufl., Rn 48 zu § 91 a ZPO; Seitz/Schmidt, aaO. Rn 10.18; a.A. OLG Frankfurt MDR 1984, 320 OLGR Schleswig 2005, 427).
  • KG, 26.02.2018 - 8 W 2/18

    Wahlfreiheit zwischen Erledigungserklärung und Antrag auf Feststellung der

    Es entspricht der Billigkeit, die unnötigen Mehrkosten, welche bei verspäteter Abgabe einer Erledigungserklärung durch den Kläger entstehen, diesem aufzuerlegen (vgl. BGH WRP 2008, 252 Tz 11; BGH NJW 2011, 529 Tz 11; Zöller/Althammer, ZPO. 32. Aufl., § 91a Rn 25).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, NJW 2011, 529 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, aaO Rn. 12 ff.; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427 Rn. 12; OLG München, OLG-Report 2001, 105; MünchKommZPO/Giebel, aaO Rn. 41, 48, 110; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 91 Rn. 9; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO, § 91 Rn. 152 (Stand: April 2012); Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 91 Rn. 140; von Eicken/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rn. B 362; vgl. auch Senatsurteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10, AfP 2011, 184).
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