Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 12.10.2010 | OLG Hamm, 13.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7476
OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10 (https://dejure.org/2010,7476)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.07.2010 - 14 U 220/10 (https://dejure.org/2010,7476)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 14 U 220/10 (https://dejure.org/2010,7476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit von Anwaltsgebühren für den Entwurf eines Mahnschreibens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfähigkeit von Anwaltsgebühren für den Entwurf eines Mahnschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 34 RVG
    Keine Geschäftsgebühr für Tätigkeit im Hintergrund

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Entwurf eines Mahnschreibens löst nicht die Gebühr des VV-RVG 2300 aus.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 621
  • FamRZ 2011, 668
  • AnwBl 2010, 805
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10
    Letzteres ist der Fall, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten beratend tätig wird, also kein anderes Geschäft, vor allem keine Vertretung des Mandanten mit der Beratung verbunden ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.6.2009 - 24 U 136/08, MDR 2009, 1420, Rn. 15 nach juris).
  • LG Mönchengladbach, 03.12.2008 - 4 S 222/07

    Abgrenzung der Geschäftsgebühr von der Ratsgebühr i.S.d. § 34

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10
    Eine solche über einen bloßen Rat hinausgehende Tätigkeit liege bereits dann vor, wenn der Rechtsanwalt ein Schreiben des Mandanten an den Gegner entworfen hat, ohne selbst schon nach außen hervorzutreten (so auch LG Mönchengladbach, Urt. v. 3.12.2008 - 4 S 222/07, AGS 2009, 163, Rn. 5; Mayer, a. a. O., VV 2300, 2301 Rn. 13; Teubel, in: Mayer/Kroiß, RVG, 3. Aufl., Vorbem. 2.3. Rn. 8; Schneider, a. a. O., VV Teil 2 Rn. 27; wohl auch Göttlich/Mümmler/Rehberg, a. a. O., "Geschäftsgebühr" Anm. 4.1., 5.2).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.07.2010 - 14 U 220/10
    In der Formulierung "für das Betreiben des Geschäfts" kommt demgegenüber zum Ausdruck, dass es sich um die Gebühr handelt, nach der grundsätzlich die außergerichtliche Vertretung abzurechnen ist (s. hierzu auch BGH, Urt. v. 14.3.2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050, Rn. 10 nach juris); man spricht insoweit auch generell von der "Betriebsgebühr" (Mayer, a. a. O., VV 2300, 2301 Rn. 13; Schneider, in: Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., VV Teil 2 Rn. 25; Göttlich/Mümmler/Rehberg, RVG 3. Aufl., "Geschäftsgebühr" Anm. 2).
  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 115/17

    Vergütung der auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkten

    Nach der in der jüngeren Instanzrechtsprechung vertretenen Gegenansicht (AG Hamburg-Altona, ZEV 2008, 294, 295; OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 727, 728; wohl auch OLG Frankfurt, AGS 2015, 505; für den Entwurf eines Mahnschreibens OLG Nürnberg, NJW 2011, 621, 622), der sich auch einige Autoren angeschlossen haben (AnwK-RVG/Schneider/Wolf, 8. Aufl., VV Vorb. 2.3 Rn. 52 f; Mayer/Kroiß/Winkler, aaO, § 34 Rn. 13 f; Hartung in Hartung/Schons/Enders, aaO, § 34 Rn. 13; Riedel/Sußbauer/Pankatz, aaO, § 34 Rn. 19), soll sich die Vergütung des Rechtsanwalts dagegen nach § 34 RVG richten.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2012 - 24 U 224/11

    Rechtsnatur einer Teilzahlung; Begriff der anwaltlichen Beratung; Vergütung für

    Nr. 2100 VV-RVG a.F. genießt insoweit gegenüber Nr. 2400 VV-RVG a.F. Vorrang (vgl. OLG Nürnberg NJW 2011, 621 zu Nr. 2300 RVG-VV und § 34 RVG; Gebauer/Schneider/Hembach/Wahlen, RVG, 2. Auflage, VV Vorb. 2.4 Rn. 16; siehe auch Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Auflage, VV 2300 Rn. 4).

    Um eine Beratung handelt es sich dann, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nur im Innenverhältnis zum Mandanten beratend tätig wird, also kein anderes Geschäft, insbesondere keine Vertretung des Mandanten mit der Beratung verbunden ist (Senat, MDR 2009, 1420 = FamRZ 2009, 2027; OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    In der Formulierung "für das Betreiben des Geschäfts" kommt demgegenüber zum Ausdruck, dass es sich um die Gebühr handelt, nach der grundsätzlich die außergerichtliche Vertretung abzurechnen ist (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    Es kommt deshalb grundsätzlich darauf an, ob der Rechtsanwalt auftragsgemäß auch nach außen wirken soll (Senat, a.a.O.; OLG Nürnberg NJW 2011, 621; AG Hamburg-Altona, AGS 2008, 166).

    Sie wird außerdem historisch durch die Begründung des Regierungsentwurfs zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestätigt (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    Eine solche liegt gerade dann nicht vor, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß nicht nach außen auftreten soll (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

    Schließlich wird in der Gesetzesbegründung die Geschäftsgebühr als außergerichtliche Verfahrensgebühr bezeichnet (BT-Drucks. 15/1971, S. 147, li. Sp. unten), was ebenfalls dafür spricht, dass der gebührenauslösende Auftrag an den Rechtsanwalt dahin gehen muss, dass dieser nach außen tätig wird (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 3/13

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen

    Sie ist dann als gewollt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nach außen tätig werden soll, beispielsweise mit Dritten korrespondieren und ihnen gegenüber den Mandanten vertreten soll (OLG Hamm, Urt. v. 11.10.2012 - I-28 U 88/11; OLG Nürnberg, Urt. v. 26.07.2010 - 14 U 220/10, Juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2014 - 4 U 222/12

    Rechtstellung eines Rechtsschutzversicherten bei Inanspruchnahme durch seinen

    Sie ist dann als gewollt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nach außen tätig werden soll, beispielsweise mit Dritten korrespondieren und ihnen gegenüber den Mandanten vertreten soll (OLG Hamm, Urt. v. 11.10.2012 - I-28 U 88/11; OLG Nürnberg, Urt. v. 26.07.2010 - 14 U 220/10, Juris).
  • OLG Hamm, 11.10.2012 - 28 U 88/11

    Anwaltshonorar; Anwaltshaftung; Hinweispflicht zur Gebührenhöhe

    Eine umfassende Geschäftsbesorgung ist aus verständiger Sicht dann als gewollt anzusehen, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig werden soll, d.h. insbesondere vereinbarungsgemäß mit Dritten korrespondieren und ihnen gegenüber den Mandaten vertreten soll (OLG Nürnberg NJW 2011, 621; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1420; AnwaltKomm-Onderka RVG, 6. Aufl. 2012, § 34 Rnr. 18; Gerold/ Schmidt-Mayer RVG, 20. Aufl. 2012, § 34 Rnr. 14).
  • LG Düsseldorf, 18.07.2013 - 6 O 455/11

    Feststellung eines Honorarvergütungsanspruchs eines Rechtsanwalts für die

    Anders als im vom OLG Nürnberg (Urteil vom 26.7. 2010 - 14 U 220/10) zu entscheidenden Fall, war der Auftrag - hiervon geht das Gericht aufgrund obiger Ausführungen aus - nicht auf die bloße Beratung und Begleitung im Hintergrund beschränkt, sondern von Anfang an auf eine Vertretung ausgerichtet.
  • AG Mannheim, 03.09.2014 - 10 C 241/14

    Verzugsschaden: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorgerichtlich beauftragten

    Ein Auftrag, gerichtet auf die bloße Erstellung eines anwaltlichen Mahnschreibens genügt nicht, um eine Geschäftsgebühr gemäß 2300 VV RVG auszulösen (OLG Nürnberg NJW 2011, 621).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2012 - L 14 U 76/11
    Der Kläger erstrebt in dem - mittlerweile in der Berufungsinstanz beim erkennenden Senat unter dem Az. L 14 U 220/10 - anhängigen Hauptsacheverfahren die Gewährung von Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.10.2010 - I-15 W 457/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10397
OLG Hamm, 12.10.2010 - I-15 W 457/10 (https://dejure.org/2010,10397)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2010 - I-15 W 457/10 (https://dejure.org/2010,10397)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - I-15 W 457/10 (https://dejure.org/2010,10397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 621
  • FGPrax 2011, 97
  • Rpfleger 2011, 297
  • BauR 2011, 1060
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.10.2010 - 15 W 457/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17955
OLG Hamm, 13.10.2010 - 15 W 457/10 (https://dejure.org/2010,17955)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.10.2010 - 15 W 457/10 (https://dejure.org/2010,17955)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 15 W 457/10 (https://dejure.org/2010,17955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pfandentlassung unbebauter Grundstücke im "rundum"-Bauträgermodell

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 621
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht