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   BGH, 07.12.2010 - StB 21/10   

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https://dejure.org/2010,9014
BGH, 07.12.2010 - StB 21/10 (https://dejure.org/2010,9014)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - StB 21/10 (https://dejure.org/2010,9014)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - StB 21/10 (https://dejure.org/2010,9014)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 22 SächsPolG; § 70 FamFG; § 415 FamFG
    Freiheitsentziehung nach Landesrecht; Beschwerde; Rechtsbeschwerde; FEVG; FGG; dynamische Verweisung nach Landesrecht (Fortgeltung aufgehobenen Bundesrechts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 FamFG, § 70 FamFG, §§ 70 ff FamFG, § 415 Abs 1 FamFG, § 22 Abs 1 Nr 1 PolG SN
    Sächsisches Polizeirecht: Rechtsbeschwerde zum BGH gegen eine landgerichtliche Beschwerdeentscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer des Polizeigewahrsams

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 FamFG, § 70 FamFG, §§ 70 ff FamFG, § 415 Abs 1 FamFG, § 22 Abs 1 Nr 1 PolG SN
    Sächsisches Polizeirecht: Rechtsbeschwerde zum BGH gegen eine landgerichtliche Beschwerdeentscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer des Polizeigewahrsams

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen ein landesrechtliches Freiheitsentziehungsverfahren in Sachsen

  • rewis.io

    Sächsisches Polizeirecht: Rechtsbeschwerde zum BGH gegen eine landgerichtliche Beschwerdeentscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer des Polizeigewahrsams

  • ra.de
  • rewis.io

    Sächsisches Polizeirecht: Rechtsbeschwerde zum BGH gegen eine landgerichtliche Beschwerdeentscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer des Polizeigewahrsams

  • rav.de

    Landesgesetzliche Verweise auf Freiheitsentziehungsverfahrensgesetz gelten weiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen ein landesrechtliches Freiheitsentziehungsverfahren in Sachsen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Zur dynamischen Verweisung auf nicht mehr existente Verfahrensvorschriften im Haftrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 690
  • NStZ-RR 2011, 154
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen

    Dem widerspricht nicht, dass der Senat zu den landesrechtlichen Regelungen in § 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG und § 24 Abs. 1 Satz 3 BbgPolG eine "korrigierende' Auslegung verneint hat (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690; vom 1. März 2011 - StB 28/10, 18 BGHR BbgPolG § 24 Abs. 1 Rechtsmittelweg 1).

    (4) Soweit der Senat in früheren Entscheidungen der Vorschrift des § 20v Abs. 2 Satz 2 BKAG ähnliche landesrechtliche Regelungen dahin ausgelegt hat, dass sie den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten auch nach Erledigung der angegriffenen Maßnahme eröffnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690 (§ 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG aF); vom 1. März 2011 - StB 28/10, BGHR BbgPolG § 24 Abs. 1 Rechtsmittelweg 1 (§ 24 Abs. 1 Satz 2 BbgPolG aF)), bedarf es keiner Entscheidung, ob hieran festzuhalten ist.

  • OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Verfahren der Überprüfung eines

    Gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts über die Rechtmäßigkeit eines nach § 18 Nds. SOG angeordneten Polizeigewahrsams ist auch nach Inkrafttreten des FamFG die weitere sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht gegeben (im Anschluss an BGH NJW 2011, 690).

    Da als Rechtsgrundlage der Ingewahrsamnahme des Betroffenen allein § 18 Nds. SOG in Betracht kommt, handelt es sich insbesondere nicht um eine Freiheitsentziehungssache nach den §§ 415 ff. FamFG (so BGH NJW 2011, 690, zu dem vergleichbaren Fall der Ingewahrsamnahme nach § 22 Sächs. PolG).

  • BGH, 08.09.2016 - StB 26/16

    Keine Statthaftigkeit der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    Es handelt sich insbesondere nicht um eine Freiheitsentziehungssache nach den §§ 415 ff. FamFG, die grundsätzlich nur aufgrund von Bundesrecht angeordnete Freiheitsentziehungen betreffen (§ 415 Abs. 1 FamFG; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690 f.).
  • BGH, 19.04.2018 - StB 5/18

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den vom Amtsgericht angeordneten

    Insbesondere handelt es sich bei dem vom Amtsgericht angeordneten Schutzgewahrsam nicht um eine Freiheitsentziehungssache nach §§ 415 ff. FamFG; diese Vorschriften betreffen grundsätzlich nur aufgrund von Bundesrecht angeordnete Freiheitsentziehungen (§ 415 Abs. 1 FamFG; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690 f.).
  • BGH, 26.01.2017 - StB 28/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche

    Dem widerspricht nicht, dass der Senat zu den landesrechtlichen Regelungen in § 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG und § 24 Abs. 1 Satz 3 BbgPolG eine "korrigierende" Auslegung verneint hat (BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690 ; vom 1. März 2011 - StB 28/10, BGHR BbgPolG § 24 Abs. 1 Rechtsmittelweg 1).

    (4) Soweit der Senat in früheren Entscheidungen der Vorschrift des § 20v Abs. 2 Satz 2 BKAG ähnliche landesrechtliche Regelungen dahin ausgelegt hat, dass sie den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten auch nach Erledigung der angegriffenen Maßnahme eröffnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690 [§ 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG aF]; vom 1. März 2011 - StB 28/10, BGHR BbgPolG § 24 Abs. 1 Rechtsmittelweg 1 [§ 24 Abs. 1 Satz 2 BbgPolG aF]), bedarf es keiner Entscheidung, ob hieran festzuhalten ist.

  • BGH, 20.12.2011 - StB 16/11

    Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz; Rechtswegzuweisung zur

    Der Landesgesetzgeber hat durch die Regelungen des § 21 Abs. 1 Satz 2, Satz 3, § 28 Abs. 4 Satz 6 POG RP die ihm nach § 40 Abs. 1 Satz 2 VwGO eröffnete Möglichkeit genutzt, bestimmte grundsätzlich dem Verwaltungsrechtsweg zugehörige Streitigkeiten der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr einem anderen Rechtsweg mitsamt dem dafür geltenden Verfahrensrecht und Instanzenzug zuzuweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - StB 21/10, NJW 2011, 690; vom 1. März 2011 - StB 28/10).
  • BGH, 01.03.2011 - StB 28/10

    Streitigkeiten über Maßnahmen der länderpolizeilichen Gefahrenabwehr in

    Die in § 24 Abs. 1 Satz 3 BbgPolG angeordnete entsprechende Geltung der Vorschriften des FGG kann auch nicht als dynamische Verweisung auf den jeweils gültigen bundesrechtlichen Normenbestand für das Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verstanden werden (zu § 22 Abs. 8 Satz 2 SächsPolG ebenso BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010  - StB 21/10).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2014 - 11 Wx 6/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr: Sicherstellung der von einem

    Die weitere Beschwerde ist statthaft, im Übrigen form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 24 Abs. 1 Satz 2 BbgPolG i.V.m. § 27 FGG a. F., das vorliegend noch Anwendung findet, vgl. BGH, Beschl. v. 07.12.2010, Az.: StB 21/10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 11 N 59.16

    Keine Ausgabe einer Feinstaubplakette bei Austausch einer Windschutzscheibe durch

    Dies wirft die Frage auf, ob nach Außerkrafttreten des § 47a StVZO die während seiner Geltungsdauer anerkannten Werkstätten weiterhin zur Ausgabe der Feinstaubplaketten berechtigt sind, ob dies wegen der ersatzlosen Aufhebung der Vorschrift zu verneinen ist, oder ob § 4 Satz 1 der 35. BImSchV wegen eines offensichtlich versehentlichen Unterlassens der redaktionellen Anpassung der Vorschrift dahin zu verstehen ist, dass auch die nach Anlage VIIIc zur StVO anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten zur Ausgabe der Feinstaubplaketten berechtigt sind, wovon offenbar beide Beteiligten ausgehen (vgl. zur Auslegung von Verweisungsnormen bei Aufhebung oder Änderung der in Bezug genommenen Normen: VG Bremen, Urteil vom 27. Januar 2012 - 2 K 586/10 -, Rn. 42, juris; OVG Bremen, Urteil vom 23. September 2014 - 1 A 45/12 -, Rn. 59, juris; BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2010 - StB 21/10 -, Rn. 7, juris; OLG Celle, Beschluss vom 14. September 2011 - 22 W 2/11 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2013 - 8 W 75/13

    Beschwerdezuständigkeit in Gewahrsamssachen in Baden-Württemberg

    Dass es einer entsprechenden Verweisung auf die Verfahrensvorschriften des FamFG bedarf, damit diese anwendbar sind, wurde auch vom Bundesgerichtshof für § 22 des Sächsischen PolG entschieden (Beschluss vom 7. Dezember 2010, Az. StB 21/10, veröff. u.a. in NJW 2011, 690; vgl. hierzu: Budde in Keidel, FamFG, 17. Auflage 2011, § 415 FamFG Rn. 1-2; Jennissen in Prütting/Helms, FamFG, 2. Auflage 2011, § 415 FamFG Rn. 5).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 17/17

    Rechtsschutz gegen eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in

  • OVG Bremen, 23.09.2014 - 1 A 45/12

    Rechtmäßigkeit eines sog. Ausnüchterungsgewahrsams - Ingewahrsamnahme;

  • OLG Brandenburg, 08.05.2014 - 11 Wx 8/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr nach brandenburgischem Polizeirecht:

  • LG Saarbrücken, 26.02.2013 - 5 T 63/13

    Gerichtliches Verfahren bei einer Wohnungsdurchsuchung im Saarland: Anwendbarkeit

  • LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 T 54/13

    Öffentlich-rechtliche Unterbringungssache im Saarland: Anwendbarkeit des FamFG

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