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   BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10   

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https://dejure.org/2011,4348
BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10 (https://dejure.org/2011,4348)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2011 - III ZB 55/10 (https://dejure.org/2011,4348)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10 (https://dejure.org/2011,4348)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ermittlung der genauen Uhrzeit bei der Telefaxübermittlung eines Frist wahrenden Schriftsatzes

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung der zuverlässigen Anzeige der maßgeblichen Zeit bei Ermittlung der genauen Uhrzeit zum Zwecke der Wahrung der Frist allein durch die Anzeige des in der Anwaltskanzlei verwendeten Faxgerätes; Pflicht des Anwalts zur regelmäßigen Überprüfung der ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung bei Vertrauen auf falsche Uhrzeit des Fax-Gerätes

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ermittlung der genauen Uhrzeit bei der Telefaxübermittlung eines Frist wahrenden Schriftsatzes

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ermittlung der genauen Uhrzeit bei der Telefaxübermittlung eines Frist wahrenden Schriftsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistung der zuverlässigen Anzeige der maßgeblichen Zeit bei Ermittlung der genauen Uhrzeit zum Zwecke der Wahrung der Frist allein durch die Anzeige des in der Anwaltskanzlei verwendeten Faxgerätes; Pflicht des Anwalts zur regelmäßigen Überprüfung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fristwahrung durch Fax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fax vor Mitternacht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frist versäumt: Schriftsatz Minuten zu spät gefaxt - Anwaltsverschulden: Er muss die Uhrzeit am Faxgerät regelmäßig überprüfen

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung bei Vertrauen auf falsche Uhrzeit des Fax-Gerätes

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Verschulden bei Fristversäumnis - Überprüfung der Uhrzeit am Faxgerät

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Fristwahrung per Telefax: Nicht auf die Uhrzeitangabe am Faxgerät verlassen!

  • rechtsanwalt-leisner.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn das Faxgerät die falsche Uhrzeit zeigt

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fax kurz vor 24:00 Uhr und ungenaue Uhrzeitanzeige am Faxgerät

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Sorgfalt eines Rechtsanwalts, der eine Frist bis zur letzten Minute ausnutzen will

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fax kurz vor 24:00 Uhr und ungenaue Uhrzeitanzeige am Faxgerät

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fax kurz vor 24:00 Uhr und ungenaue Uhrzeitanzeige am Faxgerät

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristwahrung: Uhrzeit am Faxgerät muss regelmäßig überprüft werden! (IMR 2011, 212)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 859
  • MDR 2011, 380
  • FamRZ 2011, 560
  • AnwBl 2011, 499
  • AnwBl Online 2011, 145
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10
    Die aufzuwendende Sorgfalt durch den Rechtsanwalt ist bei Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag wegen der damit verbundenen Gefahren erhöht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 32/08, NJW 2008, 3571 Rn. 7).
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZB 12/88

    Anforderungen an Büroorganisation bei Abwesenheit des Rechtsanwalts und

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10
    Grundsätzlich ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, durch entsprechende Organisation seines Büros und die notwendigen Einzelanweisungen das Möglichste zu tun, um Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen auszuschließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - VI ZB 12/88, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 8 und vom 19. November 1997 - VIII ZB 33/97, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 59).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 334/10

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10
    Auszugehen ist dabei von dem Maßstab, dass die die Wiedereinsetzung begehrende Partei die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - XII ZB 334/10, Rn. 7) glaubhaft zu machen hat (§ 236 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 85/07

    Rechtsfolgen der "antragsgemäßen" Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10
    Mit einer "antragsgemäßen" Verlängerung macht das Berufungsgericht den Verlängerungsantrag zum Inhalt der Fristverlängerung selbst, auch wenn die Frist im Antrag fehlerhaft berechnet ist (Senatsbeschluss vom 30. April 2008 - III ZB 85/07, NJW-RR 2008, 1162 Rn. 2).
  • BGH, 19.11.1997 - VIII ZB 33/97

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10
    Grundsätzlich ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, durch entsprechende Organisation seines Büros und die notwendigen Einzelanweisungen das Möglichste zu tun, um Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen auszuschließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - VI ZB 12/88, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 8 und vom 19. November 1997 - VIII ZB 33/97, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 59).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 177/10

    Rechtsanwaltsverschulden bei Berufungsbegründungsfristversäumung: Erforderliche

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10
    Verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 177/10, juris Rn. 12 f m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZB 8/03

    Zeitbestimmung bei Einhaltung prozessualer Fristen; Abrechnung von

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - III ZB 55/10
    Für die Frage, ob ein Schriftsatz noch rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist, ist die gesetzliche Zeit im Sinne der §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Zeitbestimmung vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262) maßgebend (BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - VII ZB 8/03, NJW 2003, 3487).
  • BGH, 21.02.2023 - VIII ZB 17/22

    Vorliegen eines stillschweigend gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den

    Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Erfassung des Beginns der Sendezeit und der Übertragungszeit bei der Versendung einer Berufungsbegründung per Telefax kurz vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 14).

    Dies bedingt, dass dem korrekten Erfassen der maßgeblichen Zeit besondere Bedeutung zukommt und hierauf ein besonderes Augenmerk zu richten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 14).

    Wenn ein Gerät in Gebrauch ist, das technisch nicht dafür ausgelegt ist, selbständig einen stetigen Abgleich mit der gesetzlichen Zeit vorzunehmen, gehört es zur anwaltlichen Sorgfalt, dass regelmäßig eine Überprüfung der Zeiteinstellung am Faxgerät stattfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, aaO).

  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 5/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltliche Überprüfungspflicht der

    (1) Ein Rechtsmittelführer ist - wie die Rechtsbeschwerde zutreffend geltend macht - zwar grundsätzlich berechtigt, die Begründung seines Rechtsmittels bis zum letzten Tag der Frist hinauszuschieben (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778 Rn. 12; vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97, VersR 1997, 1252, 1253; vgl. auch Beschluss vom 13. Februar 2007 - VIII ZB 40/06, NJW 2007, 2559 Rn. 11; Urteil vom 21. Dezember 1988 - VIII ZR 84/88, NJW 1989, 2393 unter II 1 d, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 13; vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8).

    Allerdings hat ein Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos, erhöhte Sorgfalt aufzuwenden (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1988 - VIII ZR 84/88, aaO; Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - VIII ZB 40/06, aaO; vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, aaO; vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, aaO).

  • BGH, 24.10.2013 - V ZB 154/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche

    Vor diesem Hintergrund kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten der Kläger zumindest mitursächlich für den Fehler der Kanzleikraft geworden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859, 860 Rn. 15; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 13/12, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 15/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen einer nicht rechtzeitig

    Verbleibt die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist - vorliegend die zwecks späterer Wiedereinsetzung gebotene fristgemäße Stellung des Prozesskostenhilfeantrags - durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 11).
  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12

    Wiedereinsetzung: Aufgabe eines schriftwahrenden Schriftsatzes zur Post; Pflicht

    Da diese Voraussetzungen hier vorliegen und keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die Anlass zu Nachfragen hätten geben müssen, haben sich nicht ausgeräumte Defizite bei der Organisation der Fristenkontrolle nicht ausgewirkt (zu diesem Erfordernis etwa BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859, 860 Rn. 15).
  • BGH, 19.12.2017 - XI ZB 16/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Organisationsverschulden der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zumindest mitursächlich für den Fehler der Kanzleikraft geworden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 15 und vom 27. Juni 2017 - VI ZB 32/16, NJW-RR 2017, 1139 Rn. 11 mwN).
  • BPatG, 25.04.2019 - 17 W (pat) 38/17
    Wird also eine Frist bis zum letzten Tag ausgeschöpft, dann ist von dem anwaltlichen Vertreter eine erhöhte Sorgfalt zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Gebührenzahlung rechtzeitig erledigt wird und damit auch rechtzeitig beim Empfänger eingeht (vgl. BGH IV ZB 11/91 - Rdnr. 6; III ZB 55/10 - Rdnr. 13, 14; XI ZB 14/17 - Rdnr. 9; VI ZB 1/76 - Rdnr. 6).

    Die aufzuwendende Sorgfalt durch den Rechtsanwalt ist bei Ausschöpfung der Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag wegen der damit verbundenen Gefahr erhöht (BGH III ZB 55/10 - Rdnr. 13, XI ZB 14/17 - Rdnr. 9).

  • BGH, 11.05.2016 - IV ZB 38/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Anweisung des

    Verbleibt aber die Möglichkeit, dass die Einhaltung der Frist durch ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei versäumt worden ist, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unbegründet (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011  III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 11).
  • BGH, 24.10.2013 - V ZB 155/12

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist:

    Vor diesem Hintergrund kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten der Kläger zumindest mitursächlich für den Fehler der Kanzleikraft geworden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859, 860 Rn. 15; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 13/12, juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 18.02.2020 - XI ZB 8/19

    Anspruch auf Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen;

    Die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung beruht nicht ausschließbar auf einem Verschulden seines Prozessbevollmächtigten, das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, sodass der Antrag auf Wiedereinsetzung zurückzuweisen war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2010 - XII ZB 177/10, juris Rn. 13 und vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 11).
  • BGH, 20.03.2018 - VIII ZB 31/17

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • OLG Brandenburg, 31.07.2014 - 12 U 22/14

    Mehrere Verfahren derselben Parteien: Anwalt muss Fristenkalender sorgsam führen

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