Rechtsprechung
BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 10 Abs. 1 GG; § 95 Abs. 1 TKG; § 111 TKG; § 112 TKG; § 113 TKG
Verfassungsmäßigkeit von Normen des Telekommunikationsgesetzes; Telekommunikationsgeheimnis; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Telekommunikationsdaten; Telekommunikationsnummern; IP-Adressen (statische; dynamische); Speicherungspflicht; Auskunftspflicht; ... - lexetius.com
- DFR
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
- openjur.de
Artt. 1 Abs. 1, 10 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 113, 112, 111 TKG
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) - § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 GG, Art 73 Abs 1 Nr 7 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) - § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein - übergangsweise ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 10 Abs 1 GG, Art 73 Abs 1 Nr 7 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) - § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein - übergangsweise ... - Telemedicus
Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig
- Telemedicus
Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig
- webshoprecht.de
Zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der Speicherung von Kommunikations-Bestandsdaten
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend der Verfassungsmäßigkeit der §§ 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetz (TKG) (u.a. Erhebung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten); Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bei der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen; Eingriff in das ...
- kanzlei.biz
Auskunft gemäß TKG verfassungswidrig
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdateien teilweise verfassungswidrig
- rewis.io
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten (§§ 95, 111, 112, 113 TKG 2004) - § 113 Abs 1 S 2 TKG 2004 greift unverhältnismäßig in Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein - übergangsweise ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde betreffend der Verfassungsmäßigkeit der §§ 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetz ( TKG ) (u.a. Erhebung und Verwendung von Telekommunikationsbestandsdaten); Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bei der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen; Eingriff in ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (31)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Bestimmungen des TKG zur Herausgabepflicht von Zugangssicherungscodes wie Passworten oder Persönlichen Identifikationsnummern (PIN) sind verfassungswidrig / Übergangsfrist bis 2013
- beck-blog (Kurzinformation)
Teilweise verfassungswidrig: Auskunftspflichten über Zugangsdaten/dyn. IP-Adressen; verfassungsgemäß: Bestandsdatenpeicherung auf Vorrat
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Regelungen des TKG zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten zum Teil verfassungswidrig - Zugriff auf PIN-Codes und Passwörter
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- heise.de (Pressebericht, 24.02.2012)
Datenschützer begrüßen TKG-Entscheidung des Verfassungsgerichts
- heise.de (Pressebericht, 24.02.2012)
Verwendung von Telekommunikationsdaten beschränkt
- faz.net (Pressebericht, 24.02.2012)
Weitergabe von Passwörtern teilweise verfassungswidrig: Karlsruhe stärkt Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungswidrige Speicherung von Telekommunikationsdaten
- lto.de (Kurzinformation)
Verbot des Vertriebes anonymer Prepaid-Handykarten - Pirat Breyer reicht Beschwerde beim EGMR ein
- lto.de (Kurzinformation)
Speicherung und Verwendung von TK-Daten - Behördlicher Zugriff auf PIN und PUK verfassungswidrig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Regelungen zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten sind teilweise verfassungswidrig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Staatlicher Zugriff auf Telefon- und Internetdaten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- spiegel.de (Pressebericht, 24.02.2012)
Verfassungsrichter schränken Datennutzung durch Ermittler ein
- Telepolis (Pressebericht, 24.02.2012)
Verfassungsbeschwerde gegen TKG teilweise erfolgreich
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- taz.de (Pressebericht, 24.02.2012)
Kein Recht auf anonyme Telefonate
- angster.net (Kurzinformation)
Telekommunikationsgesetz zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- blogspot.de (Kurzinformation)
- beck.de (Kurzinformation)
DVTM: Verwendung von Telekommunikationsdaten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
IP-Adressen mit eigenem Gewicht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
TKG ist teilweise unwirksam
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Datenschutzrecht - Regelungen des TKG zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten sind teilweise verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auswirkung auf Abmahnungen wegen Filesharings?
- anwalt.de (Kurzinformation)
TKG teilweise verfassungswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Daten teilweise verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht ordnet befristete Fortgeltung für verfassungswidrige Vorschriften an
- 123recht.net (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht stärkt Internet-Datenschutz // Weitergabe von Passwörtern oder Persönlichen Identifikationsnummern (PINs) verfassungswidrig - § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
- daten-speicherung.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
TKG-Verfassungsbeschwerde
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
§ 113 TKG
Innenausschuss gibt grünes Licht - Auskunft über PIN, PUK und IP-Adressen - lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
§ 113 TKG
Bundesrat beschließt Bestandsdatenauskunft - Netzpolitiker können sich mit Kritik nicht durchsetzen
Besprechungen u.ä. (10)
- internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein großer Wurf
- lawblog.de (Kurzanmerkung)
Karlsruhe legt die Axt an
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Beim Datenschutz nur ein bisschen nachjustieren
- bund.de (Kurzanmerkung)
Das Grundgesetz und die IP-Adresse (Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 24.02.2012)
Nutzerdaten: Nur ab und zu ein wackliges Stoppschild
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Nach der BVerfG-Entscheidung: Beim Datenschutz nur ein bisschen nachjustieren
- dr-wachs.de (Kurzanmerkung)
Verfassungswidrigkeit von § 113 Abs. 1 S. 2 TKG - Folgen?
- wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 24.01.2012, Az.: 1 BvR 1299/05 (Normen zu Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig)" von Dr. Hans-Peter Roth, LL.M., original erschienen in: K&R 2012, 274 - 280.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Regelungenen zur Speicherung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig
- ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Datenschutzrecht: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Sonstiges (8)
- daten-speicherung.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Schriftsatz der Beschwerdeführer von 5.5.2009 (Vertiefung im Hinblick auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 17.2.2009 - 13 B 33/09)
- daten-speicherung.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme Bundesregierung, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, Berliner Beauftragter für den Datenschutz, Brandenburger Landesbeauftragter für den Datenschutz
- daten-speicherung.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Begründung der Verfassungsbeschwerde
- daten-speicherung.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 24.10.2012)
Bundesregierung verabschiedet Entwurf zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten
- zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 21.03.2013)
Überwachung: Bundestag erlaubt Polizei Abfrage von PIN und Passwörtern
- taz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 13.11.2012)
Kabinett aktualisiert Netz-Datenschutz: Verfassungswidrigkeit aufgehoben
- cr-online.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
BMJ-Papier zur Bestandsdatenauskunft: Gewinn für den Rechtsstaat oder Augenwischerei?
Verfahrensgang
- BVerfG, 21.06.2006 - 1 BvR 1299/05
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
- BVerfG, 27.11.2012 - 1 BvR 1299/05
- EGMR, 30.01.2020 - 50001/12
Papierfundstellen
- BVerfGE 130, 151
- NJW 2012, 1419
- NVwZ 2012, 748
- NJ 2012, 336
- WM 2012, 562
- MMR 2012, 410
- K&R 2012, 274
- DÖV 2012, 402
Wird zitiert von ... (127)
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
a) Entscheidung BVerfGE 130, 151 (Rn.17).Alle Neuregelungen dienen der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 (BVerfGE 130, 151 ‒ Bestandsdatenauskunft I), mit der § 113 TKG in seiner Fassung vom 22. Juni 2004 (im Folgenden: § 113 TKG a.F.) teilweise für verfassungswidrig erklärt und das Fehlen fachrechtlicher Abrufregelungen beanstandet wurde.
Während eine statische IP-Adresse einem bestimmten Anschlussinhaber (genauer: der Netzwerkschnittstelle eines bestimmten Geräts des Anschlussinhabers) fest zugewiesen wird, wird im Fall der dynamischen Adressierung dem Anschlussinhaber (genauer: der Netzwerkschnittstelle des mit dem Internet kommunizierenden Geräts des Anschlussinhabers) bei jeder neuen Aufnahme der Netzwerkverbindung eine IP-Adresse neu zugewiesen (BVerfGE 130, 151 ).
Gegenstand der Auskunft ist die Zuordnung der IP-Adresse zu einem bestimmten Anschlussinhaber und damit selbst ein Bestandsdatum (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
17 4. a) Anlass der Neuregelung der manuellen Bestandsdatenauskunft war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 (BVerfGE 130, 151 ‒ Bestandsdatenauskunft I).
Erst beide Rechtsgrundlagen gemeinsam, die wie eine Doppeltür zusammenwirken müssen, berechtigen zu einem Austausch personenbezogener Daten (BVerfGE 130, 151 ).
Damit bedarf es auch für bundesrechtliche Materien qualifizierter Abrufregelungen, die über eine schlichte Datenerhebungsbefugnis hinausgehen und die eine Auskunftsverpflichtung der Diensteanbieter eigenständig begründen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Der zur Überprüfung gestellte § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG a.F. konnte dementsprechend nur so verstanden werden, dass er zwar zur Übermittlung der Daten durch die Diensteanbieter ermächtigte, für den Datenabruf selbst aber qualifizierte Abrufregelungen voraussetzte (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Darüber hinaus entschied das Bundesverfassungsgericht, dass § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG a.F. verfassungskonform dahin auszulegen sei, dass in ihm keine Rechtsgrundlage für die Zuordnung dynamischer IP-Adressen gesehen werden konnte (vgl. BVerfGE 130, 151 ), und erklärte § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG a.F. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für verfassungswidrig, weil die Regelung zur Erteilung einer Auskunft über Zugangsdaten unabhängig von den Voraussetzungen für deren Nutzung ermächtigte (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Darlegungen, durch die sich die Beschwerdeführenden selbst einer Straftat bezichtigen müssten, sind zum Beleg der Selbstbetroffenheit ebenso wenig erforderlich wie der Vortrag, für sicherheitsgefährdende oder nachrichtendienstlich relevante Aktivitäten verantwortlich zu sein (BVerfGE 130, 151 ).
Die Vorgängerregelung wurde jedoch für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 130, 151).
Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG begann daher mit Inkrafttreten der angegriffenen Regelungen zum 1. Juli 2013 neu zu laufen (vgl. auch BVerfGE 130, 151 m.w.N.).
Hierunter fallen auch personenbezogene Informationen zu den Modalitäten der Bereitstellung von Telekommunikation (vgl. BVerfGE 130, 151 ; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 2. Oktober 2018, Ministerio Fiscal, C-207/16, EU:C:2018:788, Rn. 51).
Erst beide Rechtsgrundlagen gemeinsam, die wie eine Doppeltür zusammenwirken müssen, berechtigen zu einem Austausch personenbezogener Daten (BVerfGE 130, 151 ).
Einen eigenständigen Grundrechtseingriff begründen zunächst § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 TKG, die die Diensteanbieter auf Verlangen einer abrufberechtigten Behörde verpflichten, über die von ihnen nach den §§ 95 und 111 TKG gespeicherten Daten Auskunft zu erteilen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Vielmehr bedarf es - nach dem Bild einer Doppeltür - für den Abruf der Daten einer weiteren Rechtsgrundlage (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ; 150, 244 ; 150, 309 ).
Doch obgleich § 113 TKG seitens der abrufberechtigten Behörden eigene Erhebungsbefugnisse voraussetzt, haben § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 TKG allein als Rechtsgrundlage für die Übermittlung bereits Eingriffsqualität (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Ein hiervon zu unterscheidender, eigenständiger Eingriff liegt in den mit § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 TKG korrespondierenden Abrufregelungen des Bundes, die den in § 113 TKG tatbestandlich vorausgesetzten Abruf der Daten seitens der auskunftsberechtigten Behörden regeln (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Dies stellt für sich genommen die Vertraulichkeit einzelner Kommunikationsvorgänge nicht in Frage (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Diese fällt in den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 130, 151 ; vgl. auch EGMR, Benedik v. Slovenia, Urteil vom 24. April 2018, Nr. 62357/14, §§ 130 ff., wonach derartige Maßnahmen das Recht auf Achtung des Privatlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK berühren).
Diese von den Diensteanbietern gespeicherten Telekommunikationsverbindungen unterliegen dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und zwar unabhängig davon, ob sie von den Diensteanbietern auf vertraglicher Grundlage (vgl. § 96 TKG) gespeichert (vgl. BVerfGE 130, 151 ) oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (vgl. §§ 113a, 113b TKG) vorrätig gehalten werden müssen (vgl. BVerfGE 125, 260 ).
Die staatlich auferlegte Pflicht zu deren Nutzung ist selbst dann an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen, wenn die Verbindungsdaten selbst nicht herausgegeben werden (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
105 a) Die Kompetenz kraft Sachzusammenhangs ermöglicht dem Bund die Regelung solcher datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die verständigerweise nur im Zusammenhang mit den Bestimmungen zur Errichtung einer Telekommunikationsinfrastruktur und zur Informationsübermittlung mit Hilfe von Telekommunikationsanlagen geregelt werden können (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).
Dazu gehören neben Bestimmungen zum Schutz der Daten umgekehrt auch Bestimmungen, die die Grenzen dieses Schutzes bestimmen und festlegen, unter welchen Bedingungen und zu welchen Zwecken Daten für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (BVerfGE 130, 151 ).
Hiernach kann der Bund die Telekommunikationsdiensteanbieter berechtigen und - in Korrespondenz zu einer fachrechtlich begründeten Auskunftspflicht - auch verpflichten, für bestimmte, von ihm im Einzelnen zu regelnde Zwecke solche Daten bei Vorliegen eines wirksamen Datenabrufs an bestimmte Behörden zu übermitteln (BVerfGE 130, 151 m.w.N.).
Die Ermächtigungen zum Datenabruf selbst bedürfen eines eigenen Kompetenztitels oder müssen den Ländern überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).
Die Regelung ist darauf beschränkt, die Diensteanbieter zur Übermittlung von Daten zu berechtigen und die Zwecke und Bedingungen für den staatlichen Zugriff auf die Daten zu bestimmen; sie entspricht insofern strukturell ihrer Vorgängervorschrift in deren verfassungskonformer Auslegung (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Dieser kann nicht auf Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG gestützt werden, denn die Inpflichtnahme Privater, die diese zugleich zur Preisgabe der Daten ihrer Kunden zwingt, gehört nicht mehr zur Bestimmung der Grenzen des telekommunikationsbezogenen Datenschutzes, sondern ist untrennbarer Bestandteil des Datenabrufs (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die hiermit erstrebte Unterstützung der staatlichen Aufgabenwahrnehmung dient der Effektivierung der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr sowie der Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste, mithin legitimen Zwecken, die einen Eingriff sowohl in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als auch in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 2. Oktober 2018, Ministerio Fiscal, C-207/16, EU:C:2018:788, Rn. 57).
Unzulässig ist es dagegen, unabhängig von solchen Zweckbestimmungen einen Datenvorrat zu schaffen, dessen Nutzung je nach Bedarf und politischem Ermessen der späteren Entscheidung verschiedener staatlicher Instanzen überlassen bleibt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 125, 260 ; 130, 151 ; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 93 f.).
In einem dynamischen Sektor wie der Telekommunikation können auch andere als die aufgrund staatlicher Anordnung zu speichernden Daten für die staatliche Aufgabenwahrnehmung von Bedeutung sein und deshalb zugänglich gemacht werden (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Auf diese Weise wird das verfassungsrechtliche Gebot der Zweckbindung der erhobenen Information verstärkt (vgl. BVerfGE 130, 151 m.w.N.).
Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs sind daher durch den Gesetzgeber bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 125, 260 ; 130, 151 ; stRspr).
Dies schließt nicht aus, dass er Übermittlung und Abruf von Daten für die in seinem Kompetenzbereich liegenden Materien auch in einer Norm zusammenfassen kann (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Regelung ist nunmehr normenklar als bloße Öffnungsklausel ausgestaltet (vgl. BVerfGE 130, 151 ), die die Diensteanbieter erst dann zur Datenübermittlung verpflichtet, wenn ein eigens begründetes, auf eine fachrechtliche Abrufregelung gestütztes Verlangen einer in § 113 Abs. 3 TKG genannten Stelle vorliegt.
Der Gesetzgeber hat damit hinreichend klargestellt, dass es zur Datenabfrage einer entsprechend qualifizierten Rechtsgrundlage bedarf (…vgl. BTDrucks 17/12034, S. 12), die über eine schlichte Datenerhebungsbefugnis hinausgeht und die dafür in Frage kommenden Behörden in § 113 Abs. 3 TKG auch eindeutig und abschließend bestimmt (vgl. auch BVerfGE 130, 151 ).
Gegenstand der Auskunft können auch individualisierende Angaben wie zum Beispiel das Geburtsdatum oder die Anschrift (vgl. BVerfGE 130, 151 ) sowie die nach § 95 TKG erhobenen Daten sein, zu denen je nach Vertragsgestaltung zum Beispiel auch die Bankverbindung, der Beruf oder die Namen von Angehörigen oder Partnern eines Anschlussinhabers gehören können (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Auskunft beschränkt sich auf inhaltlich eng begrenzte Daten, die weder höchstpersönliche Informationen erfassen noch die Erstellung von Persönlichkeits- oder Bewegungsprofilen ermöglichen (vgl. BVerfGE 130, 151 ; vgl. auch EGMR, Breyer v. Germany, Urteil vom 30. Januar 2020, Nr. 50001/12, § 92 (nicht endgültig)).
Auch wenn sich im Rahmen konkreter Erhebungszusammenhänge daraus sensible Informationen ergeben können, bleibt der Informationsgehalt der Auskünfte als solcher doch begrenzt und hängt im Übrigen von weiteren Ermittlungen ab, deren Rechtmäßigkeit nach anderen Vorschriften zu beurteilen ist (BVerfGE 130, 151 ).
Zwar ermöglicht die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber die Erschließung von nach Umfang und Inhalt wesentlich weitreichenderen Informationen als die Identifizierung einer Telefonnummer, da die Auskunft über den Anschlussinhaber einer IP-Adresse zugleich die Information über den Inhalt des Kontakts enthält, der elektronisch fixiert ist und auch länger wieder abrufbar sein kann (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).
Die Zuweisung von statischen IP-Adressen, deren Zuordnung zurzeit ohnehin über außereuropäische Plattformen öffentlich zugänglich ist, beschränkt sich nach wie vor im Wesentlichen auf Institutionen und Großnutzer (vgl. dazu BVerfGE 130, 151 ).
143 (c) Das manuelle Auskunftsverfahren bringt für die abfragende Behörde zudem einen gewissen Verfahrensaufwand mit sich, der dazu beitragen dürfte, dass die Behörde die Auskunft nur bei hinreichendem Bedarf einholt oder den benötigten Auskünften eine gewisse Bedeutung zukommt (vgl. zur Vorgängerregelung BVerfGE 130, 151 ).
Auch Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Insbesondere werden damit Auskünfte nicht als allgemeines Mittel der Verwaltung ermöglicht, sondern setzen im Einzelfall einen sicherheitsrechtlich geprägten Charakter der betreffenden Aufgabe voraus (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Bezogen auf die Strafverfolgung genügt das Vorliegen eines Anfangsverdachts (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Bei - wie vorliegend - nicht tief in die Privatsphäre eingreifenden und insgesamt weniger gewichtigen Eingriffen kann es jedoch genügen, dass eine Auskunft zur Aufklärung einer bestimmten, nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung im Einzelfall geboten ist (vgl. dazu BVerfGE 130, 151 ), denn damit wird ein wenigstens der Art nach konkretisiertes und absehbares Geschehen vorausgesetzt.
Die Übermittlungsregelung öffnet das manuelle Auskunftsverfahren sehr weit, indem sie Auskünfte allgemein zum Zweck der Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt (§ 113 Abs. 2 Satz 1 TKG) und dabei keine ihre Reichweite näher begrenzenden Eingriffsschwellen (vgl. BVerfGE 130, 151 ) enthält.
Auch soweit sich Auskünfte auf die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bezogen, leitete es aus dem Erfordernis der Erforderlichkeit im Einzelfall ab, dass zumindest ein Anfangsverdacht vorliegen müsse (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Voraussetzungen der Auskunftserteilung seien deshalb - wie der Entwurf ausgehend von einem Missverständnis der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ) ausführt - ausschließlich im jeweiligen Fachrecht zu verankern (…vgl. BTDrucks 17/12034, S. 20).
Die Vorschrift berechtigt zur Auskunftserteilung über diese Daten unabhängig von den Voraussetzungen für ihre Nutzung und entspricht inhaltlich insoweit ‒ trotz geänderten Wortlauts ‒ § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG in der Fassung des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004, den das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. Januar 2012 für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG erklärt hat (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Erhebung der Zugangsdaten sei mit Blick auf die verfolgten Zwecke nur dann erforderlich, wenn auch die Voraussetzungen für deren Nutzung gegeben seien (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Insofern hat das Bundesverfassungsgericht die Vorgängerregelung ‒ ungeachtet von Bund und Ländern zu schaffender Abrufregelungen ‒ wegen der nicht hinreichenden Verwendungsbegrenzung für verfassungswidrig erklärt (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Schon vom Umfang, vor allem aber vom Inhalt der Kontakte her, über die sie Auskunft geben kann, hat sie damit eine erheblich größere Persönlichkeitsrelevanz als die Identifizierung einer Telefonnummer und kann mit ihr nicht gleichgesetzt werden (vgl. BVerfGE 130, 151 mit Verweis auf BVerfGE 125, 260 ).
Dies lässt freilich unberührt, dass auch die Anwendung der Abrufbefugnis für Zugangsdaten im Einzelfall dem Grundsatz der Erforderlichkeit zu folgen hat, der sicherstellt, dass Zugangsdaten nicht unabhängig von den Anforderungen an ihre Nutzung und damit gegebenenfalls unter leichteren Voraussetzungen abgefragt werden (vgl. insoweit BVerfGE 130, 151 ).
Erforderlich sind hinreichend qualifizierte Abrufregelungen, die über schlichte Datenerhebungsbefugnisse hinausgehen, und klar bestimmen, gegenüber welchen Behörden die Anbieter konkret zur Datenübermittlung verpflichtet sein sollen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Dabei sind Anlass, Zweck und Umfang des jeweiligen Eingriffs auch für den Datenabruf bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Nach dem Bild einer Doppeltür müssen die - jeweils zuständigen - Gesetzgeber nicht nur die Tür zur Übermittlung der Daten öffnen, sondern auch die Tür zu deren Abfrage (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Vorschrift kann auch nicht ‒ anders als noch die frühere Übermittlungsregelung in § 113 TKG a.F. (vgl. BVerfGE 130, 151 ) ‒ verständig dahin ausgelegt werden, dass sie bezogen auf die Gefahrenabwehr eine konkrete oder hinreichend konkretisierte Gefahr voraussetzt.
Denn der Regelung fehlt es nicht nur an einer Eingriffsschwelle, sondern bereits an einer Beschränkung auf den Einzelfall, was - neben dem Erfordernis der Erforderlichkeit zur Aufgabenwahrnehmung - grundlegend für eine entsprechende Auslegung ist (vgl. dazu BVerfGE 130, 151 ).
Die Regelungen stellen damit sicher, dass Zugangsdaten nicht unabhängig von den Anforderungen an deren Nutzung und damit gegebenenfalls unter leichteren Voraussetzungen abgefragt werden können (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Die Fassung der Normen lässt keine Zweifel daran, dass die Zulässigkeit des Abrufs an die Voraussetzungen gebunden ist, die bezogen auf den in der Abfragesituation konkret erstrebten Nutzungszweck zu erfüllen sind (dazu BVerfGE 130, 151 ), mithin, dass die Voraussetzungen einer weiteren Ermächtigungsgrundlage, die eine solche Nutzung erlaubt, erfüllt sein müssen.
245 aa) Anders als für heimliche Maßnahmen von höherer Eingriffsintensität (vgl. BVerfGE 141, 220 ) bedarf es für die allgemeine Bestandsdatenauskunft aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Eingriffsintensität keiner Benachrichtigungspflichten (vgl. BVerfGE 130, 151 ; vgl. auch EGMR, Breyer v. Germany, Urteil vom 30. Januar 2020, Nr. 50001/12, § 107 (nicht endgültig); EuGH…, Urteil vom 2. Oktober 2018, Ministerio Fiscal, C-207/16, EU:C:2018:788, Rn. 60 f.).
Rechtsstaatlich geboten ist nur, die Auskunftserteilung über die Zugangssicherung - materiell wie verfahrensrechtlich - auch an die Voraussetzungen zu binden, die in der jeweiligen Abfragesituation für den damit konkret erstrebten Nutzungszweck erfüllt sein müssen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
271 c) § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG kann weiter angewendet werden, wenn auch die Voraussetzungen einer Nutzung der von ihm erfassten Daten im Einzelfall vorliegen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Dieses schützt nicht nur die Inhalte der Kommunikation, sondern auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs, zu denen insbesondere gehört, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Telekommunikationseinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 130, 151 ; stRspr).Er öffnet damit die Datennutzung durch andere Behörden, die - nach dem Bild einer Doppeltür - dabei auch ihrerseits zur Abfrage und Verwendung dieser Daten berechtigt sein müssen (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Das Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung verlangt zwar grundsätzlich nicht, dass eine für die Datenerhebung geforderte konkretisierte Gefahrenlage - wie sie ungeachtet ihres im Wesentlichen auf das Vorfeld von Gefahren beschränkten Handlungsauftrags grundsätzlich auch für Datenerhebungen der Verfassungsschutzbehörden verlangt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 120, 274 ; 130, 151 ) - jeweils neu auch immer zur Voraussetzung einer Übermittlung gemacht werden muss (siehe oben D I 2 b bb).
- BGH, 16.05.2017 - VI ZR 135/13
Speicherung von dynamischen IP-Adressen
Nach § 100j Abs. 2 und 1 StPO, § 113 TKG (vgl. BVerfGE 130, 151) können die für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden zu diesem Zweck von Internetzugangsanbietern bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Auskunft verlangen, entsprechendes gilt für die für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der genannten Stellen. - BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Das verfassungsrechtliche Geeignetheitsgebot verlangt keine vollständige Zielerreichung durch die in Frage stehende Regelung oder Maßnahme - hier die Verschonungsregelung -, die zu der beanstandeten Ungleichbehandlung führt, sondern lediglich eine Eignung zur Förderung des Ziels (vgl. BVerfGE 115, 276 ; 130, 151 ; vgl. auch die Nachweise bei BVerfGE 106, 62 ); die bloße Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 121, 317 ). - BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen …
Maßgeblich ist allein, dass sich das Kennzeichen eindeutig einer bestimmten Person zuordnen lässt und damit personenbezogene Informationen vermitteln kann (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 118, 168 ; 120, 378 ; 128, 1 ; 130, 151 ).Insbesondere ist insoweit zwischen der Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten zu unterscheiden (BVerfGE 130, 151 m.w.N.; stRspr).
Denn hierin liegt - nach dem Bild der Doppeltür (vgl. BVerfGE 130, 151 ; 141, 220 ) - lediglich die Öffnung der ersten Tür für die weitere Datennutzung, nicht aber schon die abschließende Ermächtigung zu einer weiteren Nutzung.
Für sie ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz aus dem Sachzusammenhang der Regelungsbefugnis für die präventive Kennzeichenkontrolle und der sich hieraus ergebenden Verantwortung für die datenschutzrechtlichen Anforderungen in Blick auf den weiteren Umgang mit den hierbei gewonnenen Daten (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).
Die Öffnung der zweiten Tür und damit die letztlich maßgebliche Entscheidung über die nähere Nutzung dieser Erkenntnisse zu weiteren Zwecken bedarf eigener Vorschriften nach Maßgabe der hierfür geltenden Kompetenzen (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 125, 260 ; 130, 151 ; 141, 220 ).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Es wird nicht hinreichend deutlich, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll und welche naheliegenden Gründe für eine Differenzierung sprechen (vgl. BVerfGE 130, 151 ; 131, 66 ). - BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
"Antiterrordatei"
Vielmehr setzt § 5 Abs. 1 und 2 ATDG bei sachgerechtem Verständnis für die Nutzung der Datei seitens der jeweils Zugriff nehmenden Behörden eigene Datenerhebungsvorschriften, gegebenenfalls auf Landesebene, voraus (vgl. BVerfGE 125, 260 ; 130, 151 ).Auch hier beschränkt sich die Aufgabe der Dienste auf eine Berichtspflicht gegenüber den politisch verantwortlichen Staatsorganen beziehungsweise der Öffentlichkeit (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
Wenn der Kreis dieser Behörden sich unmittelbar aus dem Gesetz hinreichend bestimmt erschließen lässt, kann es unschädlich sein, wenn hierbei die konkreten Behörden nicht ausdrücklich genannt sind (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
- BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die …
Es gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 120, 274 ; 130, 151 ; 142, 234 ; stRspr). - BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
- BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 253/19
Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte - Diskriminierung
- BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von …
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11
Alles kann besser werden
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11
Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der …
- BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer …
- VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 129/13
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zu Übersichtsaufnahmen von Versammlungen unter …
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 3 O 315/17
Zu Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO
- BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14
Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch …
- BayObLG, 06.08.2020 - 1 VA 33/20
Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 193/16
Beweisverwertungsverbot einer Auskunft beim Filesharing
- BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
- BGH, 21.02.2019 - I ZR 153/17
EuGH-Vorlage zum Umfang der von "YouTube" bei Urheberrechtsverletzungen der …
- VG Köln, 25.01.2017 - 9 L 1009/16
Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1547/19
Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die …
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
- BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern …
- VG München, 12.12.2018 - M 9 K 18.4553
Airbnb Ireland muss Identität von Gastgebern preisgeben
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
- BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit …
- BVerfG, 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Beiziehung staatsanwaltschaftlicher …
- BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit …
- BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR …
- BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 1732/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Bestands- und Nutzungsdatenauskunft durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - 13 A 1973/13
BNetzA kann keine Auskunft über Kundendaten zu dynamischer IP-Adresse verlangen - …
- BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 15/20 R
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer …
- BGH, 03.02.2015 - II ZB 12/14
Handelsregisterverfahren: Anspruch einer GmbH-Geschäftsführerin auf Löschung …
- BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 909/22
Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Auslegung einer Genehmigungsfiktion …
- OLG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 U 152/14
Voraussetzungen einer Entschädigung in Geld wegen unzulässiger oder unrichtiger …
- BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur …
- LG Itzehoe, 11.06.2020 - 10 O 84/20
Klage gegen Google abgewiesen: Keine Verpixelung eines Grundstücks im …
- VGH Hessen, 25.07.2018 - 6 A 673/15
Behördeninterne Datenbank
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - 13 B 847/20
Covid19: Maskenpflicht, Abstandsgebot und Kontaktdatenerhebung sind rechtmäßig
- BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 172/22
Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Auslegung einer Genehmigungsfiktion …
- BayObLG, 27.01.2021 - 1 VA 37/20
Rechtswidrige Versendung des Jahresberichts einer Betreuerin
- VG Cottbus, 04.02.2022 - 4 K 1191/19
Datenerfassung und Verarbeitung durch einen Wasserzähler mit Funkmodul.
- BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15
Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2021 - LVerfG 3/14
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen landesrechtliche Regelungen …
- BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 99/11
Erfolgslose Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines …
- BVerwG, 12.05.2021 - 6 C 12.19
Bundesrechnungshof darf Berufsgenossenschaften prüfen
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14
Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung …
- VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21
Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von …
- VG Berlin, 23.06.2021 - 6 K 90.20
Airbnb muss Vermieter-Daten übermitteln
- BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22
Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren
- BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18
Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich
- BVerfG, 04.11.2022 - 2 BvR 2202/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die namentliche Kennzeichnungspflicht von …
- OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17
Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und …
- BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18
Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen Vorschriften des NetzDG gerichtete …
- BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19
Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6t A 1843/10
Geeignetheit einer die Vorschriften der GOÄ nicht beachtenden Abrechnung zur …
- BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10
Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei …
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung …
- AG Reutlingen, 18.08.2021 - 5 UR II 7/21
Rechtsmäßigkeit des Einsatzes einer Bodycam in Baden-Württemberg
- BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei …
- VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 151/11
Teilweise unzulässige und im Übrigen unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde …
- VG Neustadt, 02.05.2014 - 5 L 404/14
Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots gegenüber Fußballfans mit bundesweitem …
- BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15
Verfassungsbeschwerde betreffend die Beitragspflicht zur gesetzlichen …
- BayObLG, 02.06.2022 - 102 VA 7/22
Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung mit dem öffentlichen …
- OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18
Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften
- BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die länderübergreifende Beauftragung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2020 - 1 A 3.13
Vereinsverbot des Charters Hells Angels MC Oder City; Teilorganisation Oder City …
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 63/15
Keine Verletzung des Konnexitätsprinzips (Art 97 Abs 3 LV ) idF vom 07.04.1999 …
- BGH, 06.05.2019 - AnwZ (Brfg) 69/18
Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfaches als …
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 121/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- BVerwG, 31.03.2021 - 6 B 41.20
Zweckentfremdung von Wohnraum; Datenaustausch zur staatlichen …
- BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21
Prozesskostenhilfe für die Anfechtung einer Weitergabe von Gesundheitsdaten eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2018 - 1 S 13.18
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Fehlerhaftigkeit der …
- BVerfG, 16.06.2017 - 1 BvR 1877/15
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen von Sozialgericht und …
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 06.02.2013 - 6t A 1843/10
- VerfGH Baden-Württemberg, 02.11.2020 - 1 VB 104/20
Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der …
- SG Neuruppin, 03.07.2014 - S 20 KR 329/11
Krankenversicherung - Krankenhausträger - Vergütungsanspruch - Erforderlichkeit …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17
Übermittlung von Fahrzeugdaten vom KBA an örtliche Zulassungsbehörde
- OLG Karlsruhe, 03.09.2020 - 6 VA 23/20
Akteneinsicht im Wege der Amtshilfe: Gerichtliche Entscheidung gegen Ablehnung …
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 118/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- VG Hamburg, 27.11.2013 - 13 K 1715/13
Keine Rechtsgrundlage für eine dauerhafte Observation eines ehemals …
- AG Reutlingen, 10.08.2021 - 5 UR II 4/21
Rechtmäßigkeit einer Bodycam-Aufzeichnung bei Wohnungseinsatz; Verwertbarkeit …
- VG Berlin, 23.06.2021 - 6 K 90.21
Zweckentfremdungsrechtlicher Auskunftsanspruch zum Abruf von Daten bei privaten …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 18/14
Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte (eGK) - derzeitige Anwendung …
- VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 382.22
Kein Mindestabstand zu Spielhalle: Wettvermittlungsstelle muss vorerst schließen
- VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 38/16
Kommunalwahl; Unterstützungsunterschriften; Verfassungsbeschwerde unzulässig; …
- OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14
Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation; …
- SG Würzburg, 24.03.2016 - S 11 KR 628/15
Anspruch des Krankenhausträgers auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach Prüfung …
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 143/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 126/12
Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 128/12
Vodafone muss IP-Adressen nicht zu Auskunftszwecken speichern
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 124/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 123/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 142/12
Anspruch auf Sicherung der Verkehrsdaten laufender Verbindungen
- VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 384.22
Kein Mindestabstand zu Spielhalle: Wettvermittlungsstelle muss vorerst schließen
- VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 CS 13.145
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verbots, Sportwetten in Gebäuden oder …
- VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 320.22
- BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 86/20 B
2 BvR 1516/11
- OVG Sachsen, 12.11.2015 - 3 C 12/13
Vereinsverbot ; subjektive Klageänderung ; Klagebefugnis von Vereinsmitgliedern ; …
- VG Berlin, 12.07.2012 - 16 K 234.11
Zweigniederlassung ohne Wirtschaftsprüfer als Niederlassungsleiter
- VG Cottbus, 11.06.2015 - 3 K 1152/12
Ordnungsrecht
- VG Berlin, 18.02.2021 - 14 L 45.21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
- VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2016 - LVerfG 3/14
Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen Landesverfassungsschutzgesetz sowie …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.2017 - 7 F 11959/17
Abgelaufener Chat; angedrohter Suizid; Angemessenheit; Anschlussinhaber; Antrag; …
- VG Berlin, 29.04.2020 - 4 L 228.19
- VG Saarlouis, 21.03.2013 - 6 K 77/12
Telekommunikationsüberwachung: Entschädigungspflicht bei Auskunftserteilung der …
- VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
Keine Maskenbefreiung für Berliner Schüler, wenn sein Attest die medizinischen …
- ArbG Hamburg, 17.08.2021 - 3 Ca 32/21
Berücksichtigung freier Tage bei der Berechnung des Arbeitsentgelts im …
- VG Berlin, 09.03.2016 - 4 K 1.16
Einrichtung einer Wettvermittlungsstelle in einer Spielhalle
- VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 85-IV-14
- LG Flensburg, 19.08.2016 - 8 S 7/16
Schadensersatz wegen der Verletzung von Verwertungsrechten an einem Musikalbum …
- VG Schleswig, 13.08.2021 - 4 B 25/21
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Beginn der Untätigkeitsfrist
- VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 144-IV-11
- VG Cottbus, 11.06.2016 - 3 K 1152/15
- VG München, 26.03.2021 - M 9 S 20.1574
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2020 - L 1 KR 408/17
Rechtsprechung
BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- DFR
Stabilisierungsmechanismusgesetz
- openjur.de
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 5 Abs. 7, 3 Abs. 3 StabMechG
Antrag im Organstreit "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" überwiegend erfolgreich
- Bundesverfassungsgericht
§ 3 Abs 3 StabMechG idF vom 09.10.2011 (Delegation von Entscheidungsbefugnissen bzgl der EFSF vom Bundestag auf Sondergremium) verletzt Bundestagsabgeordnete partiell in Rechten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG - Zur Zulässigkeit von Einschränkungen der Abgeordnetengleichheit im ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 110 Abs 2 GG, Art 115 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 1 S 2 GG, § 63 BVerfGG
§ 3 Abs 3 StabMechG idF vom 09.10.2011 (Delegation von Entscheidungsbefugnissen bzgl der EFSF vom Bundestag auf Sondergremium) verletzt Bundestagsabgeordnete partiell in Rechten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG - Zur Zulässigkeit von Einschränkungen der Abgeordnetengleichheit im ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 110 Abs 2 GG, Art 115 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 1 S 2 GG, § 63 BVerfGG
§ 3 Abs 3 StabMechG idF vom 09.10.2011 (Delegation von Entscheidungsbefugnissen bzgl der EFSF vom Bundestag auf Sondergremium) verletzt Bundestagsabgeordnete partiell in Rechten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG - Zur Zulässigkeit von Einschränkungen der Abgeordnetengleichheit im ... - Wolters Kluwer
Rechtsstellung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages i.R.e. europäischen Stabilisierungsmechanismus; Notwendigkeit der Wahrnehmung des Budgetrechts und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
Verfassungswidrigkeit der im Rahmen des europäischen Stabilisierungsmechanismus erfolgten Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestags auf Sondergremium
- rewis.io
§ 3 Abs 3 StabMechG idF vom 09.10.2011 (Delegation von Entscheidungsbefugnissen bzgl der EFSF vom Bundestag auf Sondergremium) verletzt Bundestagsabgeordnete partiell in Rechten aus Art 38 Abs 1 S 2 GG - Zur Zulässigkeit von Einschränkungen der Abgeordnetengleichheit im ...
- rechtsportal.de
Rechtsstellung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages i.R.e. europäischen Stabilisierungsmechanismus; Notwendigkeit der Wahrnehmung des Budgetrechts und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Antrag im Organstreit "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" überwiegend erfolgreich
- verfassungsblog.de (Kurzinformation)
Neun Abgeordnete sind kein Parlament
- faz.net (Pressebericht, 28.02.2012)
EFSF-Sondergremium im Wesentlichen verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Euro-Rettungsschirm und die Beteiligungsrechte des Bundestages
- lto.de (Kurzinformation)
Zum EFSF: Übertragung auf Neuner-Gremium weitgehend verfassungswidrig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Regelung für das EFSF-Sondergremium ist überwiegend unwirksam
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Antrag im Organstreit "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF" überwiegend erfolgreich
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.02.2012)
Sondergremium zur Euro-Rettung verletzt das Grundgesetz
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Sondergremium zu EFSF-Rettungsschirm verfassungswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Euro-Rettungsschirm": Gründung eines Sondergremiums für Entscheidungen zur Eurorettung teilweise verfassungswidrig - Einrichtung eines Sondergremiums weder aus Gesichtspunkten besonderer Eilbedürftigkeit noch aus Vertraulichkeitsgründen gerechtfertigt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.11.2011)
Euro-Krise: Karlsruhe zweifelt an Neuner-Gremium
Besprechungen u.ä. (6)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Euro-Rettungsschirm: Beteiligungsrechte des Bundestages
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungswidrigkeit der im Rahmen des europäischen Stabilisierungsmechanismus erfolgten Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestags auf Sondergremien
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Entscheidungen zur Eurokrise: Alle Bundestagsabgeordneten tragen die Verantwortung
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 29.02.2012)
Karlsruhe stärkt Abgeordnetenrechte bei Euro-Rettung: Gedimmte Demokratie
- taz.de (Pressekommentar, 29.02.2012)
Urteil zum Eurorettungsschirm: Gestutzt, nicht gekippt
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bericht von der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht: Grenzen des Wachstums parlamentarischer Beteiligung?
Sonstiges
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
Verfahrensgang
- BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
- BVerfG, 17.08.2012 - 2 BvE 8/11
Papierfundstellen
- BVerfGE 130, 318
- NJW 2012, 1419
- NVwZ 2012, 495
- NJ 2012, 156
- WM 2012, 494
- DVBl 2012, 498
- DÖV 2012, 363
Wird zitiert von ... (83)
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Die Abgeordneten sind nicht einem Land, einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verantwortlich (vgl. BVerfGE 121, 266 ); sie repräsentieren zudem das Volk grundsätzlich in ihrer Gesamtheit, nicht als Einzelne (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 102, 224 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, NVwZ 2012, S. 495 ). - BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Das gilt gerade im Lichte der ohnehin gegebenen parlamentarischen Kontrollmechanismen, wie etwa des Frage- und Informationsrechts der Abgeordneten (vgl. dazu BVerfGE 130, 318 m.w.N.) und des Zitierungsrechts des Bundestages sowie seiner Ausschüsse (Art. 43 Abs. 1 GG). - BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus (vgl. BVerfGE 70, 324 ; vgl. auch BVerfGE 130, 318 ; siehe ferner BVerfGE 84, 304 ).Der Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit ermöglicht auch die Kontrolle durch die Bürger und dient damit der effektiven Verantwortlichkeit des Parlaments gegenüber dem Wähler (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 130, 318 ).
aa) So ist die Übernahme von Aufgaben des Plenums durch geheim tagende parlamentarische Untergremien in bestimmten Fällen möglich (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ), allerdings muss dies auf wenige Ausnahmen mit eng begrenztem Anwendungsbereich beschränkt bleiben und zwingend erforderlich sein (vgl. BVerfGE 130, 318 ).
Es ist zu beachten, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder wahrnimmt (BVerfGE 130, 318 ; vgl. auch schon BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; ferner BVerfGE 131, 230 ).
Daher ist jeder Abgeordnete berufen, an der Arbeit des Bundestages, seinen Verhandlungen und Entscheidungen teilzunehmen (vgl. BVerfGE 130, 318 ).
Überträgt der Deutsche Bundestag zur Wahrung anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang einem von ihm aufgrund seiner Selbstorganisationsbefugnis eingerichteten Ausschuss oder einem anderen Untergremium einzelne der von ihm zu erfüllenden Aufgaben zur selbständigen und plenarersetzenden Wahrnehmung und bestehen dafür Gründe, die dem Gebot der gleichberechtigten Mitwirkung aller Abgeordneten die Waage halten, darf die Beschränkung der Statusrechte der gewählten Abgeordneten und die damit verbundene Ungleichbehandlung nicht weiter reichen, als dies unbedingt erforderlich ist (vgl. BVerfGE 130, 318 ).
Auch Belange des Geheimschutzes im Interesse verfassungsrechtlich geschützter Güter sind als zwingende Gründe des Staatswohls grundsätzlich geeignet, die Einschränkung von Statusrechten der Abgeordneten zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ; vgl. auch BVerfGE 131, 230 ).
Die Staatspraxis kennt das aus elf Abgeordneten gebildete Parlamentarische Kontrollgremium, das unter anderem die nachrichtendienstliche Tätigkeit überwacht (BVerfGE 130, 318 ).
Ebenso wie bei militärischen Geheimnissen oder sonstigen aus Gründen des Staatsschutzes geheim zu haltenden Informationen kann die Geheimschutzordnung möglicherweise auch dann keine ausreichende Vorsorge bieten, wenn über Maßnahmen entschieden werden muss, bei denen nicht nur der Inhalt der Beratung, sondern auch die Tatsache der Beratung und der Beschlussfassung an sich geheim gehalten werden müssen, um den Erfolg einer Maßnahme nicht von vornherein unmöglich zu machen (vgl. BVerfGE 130, 318 ; 137, 185 ).
Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Anwendung der Geheimschutzordnung grundsätzlich als ein taugliches Instrument des Ausgleichs zwischen exekutivem Geheimhaltungsinteresse und parlamentarischem Informationsinteresse an (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 124, 78 ; 130, 318 ; 131, 152 ; 137, 185 ; 143, 101 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 97).
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …
Der durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete repräsentative Status der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 80, 188 ) ist Grundlage für die repräsentative Stellung des Bundestages, der als "besonderes Organ" (Art. 20 Abs. 2 GG) die vom Volk ausgehende Staatsgewalt ausübt (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 91).Seine Repräsentationsfunktion nimmt der Deutsche Bundestag grundsätzlich in seiner Gesamtheit wahr, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ; 131, 230 ; 131, 152 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015, a.a.O., Rn. 91), nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit.
Entscheidungen von erheblicher Tragweite wie die Entschließung darüber, welche Wege zur Wiederherstellung der Kompetenzordnung beschritten werden sollen (vgl. BVerfGE 134, 366 ), muss deshalb grundsätzlich ein Verfahren vorausgehen, das der Öffentlichkeit Gelegenheit bietet, ihre Auffassungen auszubilden und zu vertreten, und das die Volksvertretung dazu anhält, Notwendigkeit und Umfang der zu beschließenden Maßnahmen in öffentlicher Debatte zu klären (vgl. BVerfGE 85, 386 ; 95, 267 ; 108, 282 ; 130, 318 ; 131, 152 ).
Für die Einhaltung des Demokratiegebots kommt es entscheidend darauf an, dass der Bundestag der Ort bleibt, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische Verbindlichkeiten (vgl. BVerfGE 129, 124 ; 130, 318 ; 131, 152 ; 132, 195 ; 135, 317 ).
Würde über wesentliche haushaltspolitische Fragen ohne konstitutive Zustimmung des Bundestages entschieden oder würden überstaatliche Rechtspflichten ohne entsprechende Willensentscheidung des Bundestages begründet, so geriete das Parlament in die Rolle des bloßen Nachvollzugs und könnte die haushaltspolitische Gesamtverantwortung im Rahmen seines Budgetrechts nicht mehr wahrnehmen (BVerfGE 129, 124 ; 130, 318 ; 132, 195 ; 135, 317 ).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
d) Der Schutz der Kommunikationsbeziehungen des Abgeordneten dient zugleich der in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Repräsentationsfunktion des Deutschen Bundestages, die dem Abgeordneten gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Parlaments zukommt (vgl. BVerfGE 104, 310 ; 130, 318 ).Anerkannte Rechtsgüter in diesem Sinne sind insbesondere die Repräsentationsfunktion und die Funktionsfähigkeit des Parlaments (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ).
Die Einschränkung des freien Mandats darf nicht weiter reichen, als dies erforderlich ist (vgl. BVerfGE 130, 318 ).
(a) Die Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages stellt ein Rechtsgut von Verfassungsrang dar (vgl. BVerfGE 51, 222 ; 95, 408 ; 99, 19 ; 112, 118 ; 118, 277 ; 130, 318 ), auf das sich dieser im Organstreitverfahren berufen kann.
Es besteht insoweit grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen dem verfassungsrechtlichen Status des einzelnen Abgeordneten und der Funktionsfähigkeit des Gesamtorgans Deutscher Bundestag, der seine Aufgaben und Befugnisse in der Gesamtheit seiner Mitglieder wahrnimmt (vgl. BVerfGE 80, 188 ; 104, 310 ; 130, 318 ).
Wenngleich das Grundgesetz den einzelnen Abgeordneten als "Vertreter des ganzen Volkes" bezeichnet, repräsentiert er dieses nur gemeinsam mit den anderen Parlamentsmitgliedern (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ).
- BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11
Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen …
Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass das Bundesverfassungsgericht in einzelnen Bereichen Eilzuständigkeiten in Abweichung von einer grundsätzlich gegebenen Parlamentszuständigkeit anerkannt hat (vgl. BVerfGE 90, 286 und BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvE 8/11 -, juris, Rn. 109 ff., 113, 150). - BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11
Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der …
Vorkehrungen zur Geheimhaltung und die Entscheidung, nur ein sehr kleines parlamentarisches Gremium mit Beratungsgegenständen aus einem vertraulichen Bereich zu befassen, können daher verfassungsrechtlich zulässig sein, obgleich damit erhebliche Beschränkungen des Zugangs der meisten Abgeordneten zu diesen Informationen verbunden sind (BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ; 131, 230 ).Andererseits ist zu beachten, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder wahrnimmt (BVerfGE 130, 318 ; vgl. auch schon BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; ferner BVerfGE 131, 230 ).
Daher ist jeder Abgeordnete berufen, an der Arbeit des Bundestages, seinen Verhandlungen und Entscheidungen teilzunehmen (BVerfGE 130, 318 ).
Überträgt der Deutsche Bundestag zur Wahrung anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang einem von ihm aufgrund seiner Selbstorganisationsbefugnis eingerichteten Ausschuss oder einem anderen Untergremium einzelne der von ihm zu erfüllenden Aufgaben zur selbständigen und plenarersetzenden Wahrnehmung und bestehen dafür Gründe, die dem Gebot der gleichberechtigten Mitwirkung aller Abgeordneten die Waage halten, darf die Beschränkung der Statusrechte der gewählten Abgeordneten und die damit verbundene Ungleichbehandlung nicht weiter reichen, als dies unbedingt erforderlich ist (BVerfGE 130, 318 ).
Auch Belange des Geheimschutzes im Interesse verfassungsrechtlich geschützter Güter sind als zwingende Gründe des Staatswohls grundsätzlich geeignet, die Einschränkung von Statusrechten der Abgeordneten zu rechtfertigen (BVerfGE 70, 324 ; 130, 318 ; vgl. auch BVerfGE 131, 230 ).
Die Staatspraxis kennt das aus elf Abgeordneten gebildete Parlamentarische Kontrollgremium, das unter anderem die nachrichtendienstliche Tätigkeit überwacht (BVerfGE 130, 318 ).
Ebenso wie bei militärischen Geheimnissen oder sonstigen aus Gründen des Staatsschutzes geheim zu haltenden Informationen kann die Geheimschutzordnung möglicherweise auch dann keine ausreichende Vorsorge bieten, wenn über Maßnahmen entschieden werden muss, bei denen nicht nur der Inhalt der Beratung, sondern auch die Tatsache der Beratung und der Beschlussfassung an sich geheim gehalten werden müssen, um den Erfolg einer Maßnahme nicht von vornherein unmöglich zu machen (BVerfGE 130, 318 ).
Die Beschränkung der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf parlamentarische Untergremien greift aber ihrerseits in die Rechte der in dem Sondergremium nicht vertretenen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ein, über eine Angelegenheit des Deutschen Bundestages zu beraten, zu ihr zu reden, das Frage- und Informationsrecht des Parlaments auszuüben und schließlich darüber abzustimmen (BVerfGE 130, 318 ).
Erfolgt die Delegation von Beteiligungsrechten im Interesse besonderer Vertraulichkeit, muss sie deshalb auf wenige Ausnahmen mit begrenztem Anwendungsbereich beschränkt bleiben und zwingend erforderlich sein (BVerfGE 130, 318 ).
Zudem entfiele dadurch, dass die Kontrolle der Parlamentsöffentlichkeit entzogen würde, auch die Kontrolle durch die Bürger, die der effektiven Verantwortlichkeit des Parlaments gegenüber dem Wähler dient (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 130, 318 ).
Die Geheimschutzordnungist grundsätzlich ein taugliches Instrument des Ausgleichs zwischen exekutivem Geheimhaltungsinteresse und parlamentarischem Informationsinteresse (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 70, 324 ; 124, 78 ; siehe ferner BVerfGE 130, 318 ; 131, 152 ).
- BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13
Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union
Das deutsche Verfassungsrecht kennt Parlamentsvorbehalte für bestimmte inhaltlich näher bestimmte Arten von Entscheidungen (vgl. nur BVerfGE 131, 88 ; 130, 318 ; 126, 55 , jew. m.w.N.), aber keinen Vorbehalt parlamentarischer oder gouvernementaler Diskussion ins Blaue hinein. - BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Die besondere Transparenz (vgl. dazu BVerfGE 85, 386 ; 95, 267 ; 130, 318 ; 131, 152 ) und diskursive Rationalität, auf die das parlamentarische Verfahren angelegt ist, können bei kleinteiligen technischen Festlegungen nur bedingt erreicht werden. - BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für …
Dieser Grundsatz der Spiegelbildlichkeit - auf den sich Fraktionen berufen können (vgl. BVerfGE 112, 118 ; 130, 318 ; 135, 317 ) - gilt auch für die Wahl der Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss (BVerfGE 112, 118 ).Der Deutsche Bundestag ist das unmittelbare Repräsentationsorgan des Volkes und übt als "besonderes Organ" im Sinne von Art. 20 Abs. 2 GG die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ).
Im demokratisch-parlamentarischen System des Grundgesetzes vollzieht sich die Repräsentation des Volkes im Parlament durch die Abgeordneten (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ).
Grundsätzlich wird das Volk bei parlamentarischen Entscheidungen nur durch das Parlament als Ganzes, das heißt durch die Gesamtheit seiner Mitglieder, angemessen repräsentiert (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 130, 318 ).
Ein wesentlicher Teil der Parlamentsarbeit wird traditionell außerhalb des Plenums geleistet, was einerseits auf der seit Jahrzehnten zunehmenden Kompliziertheit der Lebensverhältnisse und dem damit verbundenen Zwang zur Arbeitsteilung, zum anderen auf der Tatsache beruht, dass die Schwerfälligkeit des Plenums Detailarbeit naturgemäß nur in sehr beschränktem Umfang erlaubt (BVerfGE 44, 308 ; vgl. auch BVerfGE 130, 318 ).
Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG setzt daher die gleiche Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages voraus (vgl. BVerfGE 56, 396 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 130, 318 ) und umfasst das Recht auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung (BVerfGE 96, 264 ).
Aus der durch Art. 38 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit der Abgeordneten, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, folgt, dass die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln sind wie die Abgeordneten untereinander (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 112, 118 ; 130, 318 ).
Deshalb muss grundsätzlich jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln (BVerfGE 80, 188 ; 84, 304 ; 96, 264 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 131, 230 ; 135, 317 ).
Dies erfordert eine möglichst getreue Abbildung der Stärke der im Plenum vertretenen Fraktionen (Grundsatz der Spiegelbildlichkeit; BVerfGE 130, 318 ; 131, 230 ).
Daher fällt die Entscheidung für das anzuwendende Zählsystem grundsätzlich in die autonome Entscheidungsbefugnis des Bundestages (BVerfGE 96, 264 ; 130, 318 ).
Entscheidet sich der Bundestag für ein Verfahren, bei dem - anders als nach einem anderen Verfahren - auf eine Fraktion kein Sitz in dem jeweiligen Ausschuss entfällt, so ist dies von Verfassung wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 96, 264 ; speziell zum Vermittlungsausschuss sowie allgemein zu Ausschüssen des Bundestages BVerfGE 130, 318 ).
Auch ein Wechsel des Zählsystems kann gerechtfertigt sein, wenn hierfür sachliche Gründe bestehen (BVerfGE 96, 264 ; 130, 318 ).
In Ausnahmefällen kann dies trotz formaler Wahrung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit zu einer Verletzung von Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG wegen der zu geringen Größe des Untergremiums führen (BVerfGE 130, 318 ).
Dem ist grundsätzlich dadurch Rechnung zu tragen, dass die Repräsentation in die Ausschüsse vorverlagert wird, wenn dort der Sache nach die Entscheidungen fallen (vgl. BVerfGE 44, 308 ; 70, 324 ; 130, 318 ; 131, 230 ).
Soweit Abgeordnete durch die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf einen Ausschuss von der Mitwirkung an der parlamentarischen Entscheidungsfindung ausgeschlossen werden, ist dies nur zum Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang und unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. etwa BVerfGE 130, 318 ; 131, 230 ).
Abweichungen vom Grundsatz der Spiegelbildlichkeit sind nur in besonders gelagerten Fällen zulässig, etwa wenn nur hierdurch dem in Art. 42 Abs. 2 Satz 1 GG verankerten Mehrheitsprinzip Rechnung getragen werden kann, also dem Grundsatz, dass sich die die Regierung tragende parlamentarische Mehrheit bei Sachentscheidungen auch in verkleinerten Abbildungen des Bundestages durchsetzen können muss (BVerfGE 112, 118 ; 130, 318 ).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
- BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvL 4/11
Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20
Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH O 17/17
Verfassungsrecht, Parlamentsrecht
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11
Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist …
- BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15
Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit …
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15
Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept …
- VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15
Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische …
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …
- StGH Hessen, 27.10.2021 - P.St. 2783
Urteil des Staatsgerichtshofes zu den Normenkontrollanträgen zum …
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R
Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist …
- VerfG Hamburg, 13.10.2016 - HVerfG 2/16
Volksgesetzgebung in Hamburg
- BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvE 4/15
Erfolgreiches Organstreitverfahren zu Unterrichtungspflichten der Bundesregierung …
- BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2019 - LVerfG 2/18
Erfolglose Anträge im Organstreitverfahren bzgl des …
- VerfGH Baden-Württemberg, 27.10.2017 - 1 GR 35/17
Fraktionsvorschläge zur Abwahl eines Abgeordneten aus Untersuchungsausschuss und …
- BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09
Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvE 8/21
Unterlassene Auskunft der Bundesregierung zur Zahl der im Ausland tätigen …
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10
Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den …
- BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 35/16
Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d´Hondtsches Höchstzahlverfahren
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15
Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren …
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14
Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen …
- OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LC 87/22
Ausschüsse; Besetzungsverfahren; d Hondt; Hare/Niemeyer; Höchstzahlverfahren; …
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvE 1/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Abberufung des …
- StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18
Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19 …
- BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 9/20
Organstreitverfahren der AfD-Bundestagsfraktion zur Wahl eines …
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - VerfGH 12/14
Landesregierung hat Fragen von Abgeordneten zum Effizienzteam verfas-sungskonform …
- BVerfG, 07.07.2021 - 2 BvE 2/20
Erfolgloser Eilantrag zum Vorschlagsrecht für die Wahl einer Vizepräsidentin oder …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH B 22/13
Kein Anspruch kleiner Ratsfraktionen auf einen Sitz in jedem Ausschuss
- VerfG Schleswig-Holstein, 25.03.2022 - LVerfG 4/21
Art 22a LV (juris: Verf SH) verfassungsgemäß - Antrag im Organstreitverfahren …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - VerfGH 6/16
Landesverfassung gewährt Piraten-Fraktion keinen Anspruch auf …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17
Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG ) …
- BVerfG, 03.11.2020 - 2 BvF 2/18
Erfolgloser Antrag auf Beitritt und Anschluss an ein anhängiges …
- StGH Niedersachsen, 27.09.2021 - StGH 6/20
Maskenpflicht im Landtagsgebäude
- BVerfG, 30.07.2013 - 2 BvE 2/09
Verwerfung zweier Verzögerungsbeschwerden als unzulässig - Zu den Anforderungen …
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12
Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38 …
- VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 67/12
Erfolgloses Organstreitverfahren gegen Bestimmungen der Geschäftsordnung des …
- VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 1 GR 69/21
Erfolglose Organklage gegen Regelungen der Hausordnung des Landtags (juris: LTHO …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - L 11 KA 3/18
- VerfGH Berlin, 11.04.2018 - VerfGH 153/17
Verkleinerung des Untersuchungsausschusses "Terroranschlag Breitscheidplatz" …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2013 - 10 A 10229/13
Ausschussgröße und Spiegelbildlichkeitsprinzip
- VerfG Hamburg, 04.12.2020 - HVerfG 4/20
Volksbegehren für ein "Gesetz zur Streichung der Schuldenbremse aus der …
- VG Berlin, 30.09.2015 - 27 K 110.14
Anspruch auf Auskünfte zu Immunitätsverfahren
- BVerwG, 28.03.2018 - 10 C 2.17
Anfechtungsfrist; Beirat; Demokratiegebot; Grundsatz der Spiegelbildlichkeit; …
- VerfGH Thüringen, 14.10.2020 - VerfGH 106/20
Konstituierung Parlamentarischer Kontrollkommission
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvC 37/19
Ablehnung einer Beistandszulassung, Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und …
- VerfGH Berlin, 08.03.2017 - VerfGH 160/16
Einsprüche gegen die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - LVerfG 3/22
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Festlegung der Größe …
- BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16
Abfindungsregelung; Abschluss einer Dienstvereinbarung; Aufstellung eines …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 01.04.2022 - VGH O 20/21
Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Beantwortung einer an die …
- VerfG Schleswig-Holstein, 24.06.2022 - LVerfG 2/22
Anträge ehemaliger AfD-Abgeordneter gegen frühere Infektionsschutzmaßnahmen im …
- VG Köln, 18.07.2013 - 13 K 5610/12
Gesetzgebungsunterlagen zum Ausstieg aus der Kernenergie müssen nicht ausnahmslos …
- VerfG Hamburg, 15.01.2013 - HVerfG 3/12
Normauslegungsantrag
- BVerfG, 16.09.2014 - 2 BvE 13/12
A-limine-Abweisung eines Antrags im Organstreitverfahren: Mangelnde …
- VerfGH Thüringen, 10.07.2013 - VerfGH 10/11
Der Rüge einer Verletzung von Rechten des Landtags aus Art. 98 Abs. 1 Satz 1 und …
- BVerwG, 12.01.2016 - 5 P 1.16
Zuerkennung des Initiativrechts bezüglich der Aufstellung eines Sozialplans trotz …
- VerfG Hamburg, 27.03.2012 - HVerfG 2/12
" Hapag Lloyd "
- VGH Bayern, 19.10.2022 - 4 BV 22.871
Zur Verteilung von Ausschusssitzen
- SG Düsseldorf, 24.07.2012 - S 16 U 217/09
Die Beitragssteigerung der Unfallkasse NRW
- VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 28-V-20
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September …
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 1 VB 28/17
Antrag des Herrn Stefan Räpple, MdL auf Erlass einer einstweiligen Anordnung …
- VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 151/20
Rechte eines fraktionslosen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses von Berlin
- VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 766/20
Mitgliederzahl der Ausschüsse des Kreistags Trier-Saarburg rechtmäßig