Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2011 - 1 StR 254/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1845
BGH, 25.10.2011 - 1 StR 254/10 (https://dejure.org/2011,1845)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - 1 StR 254/10 (https://dejure.org/2011,1845)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 1 StR 254/10 (https://dejure.org/2011,1845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 2 Satz 2 RVG
    Zuständigkeit für die Festsetzung einer Pauschgebühr für die Tätigkeit während des Revisionsverfahrens (Bestellung durch das Revisionsgericht; Zumutbarkeit)

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Revisionshauptverhandlung, Zuständigkeit, Festsetzung

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Revisionshauptverhandlung, Zuständigkeit, Festsetzung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 RVG, § 51 Abs 2 RVG, Nr 4130 RVG-VV, Nr 4132 RVG-VV
    Vergütung des Pflichtverteidigers: Pauschgebühr für die Teilnahme an Hauptverhandlung vor dem BGH

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Bundesgerichtshofs für die Festsetzung einer Pauschvergütung anstelle der gesetzlich bestimmten Verfahrensgebühr

  • rewis.io

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Pauschgebühr für die Teilnahme an Hauptverhandlung vor dem BGH

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Pauschgebühr für die Teilnahme an Hauptverhandlung vor dem BGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51 Abs. 2 S. 2
    Befugnis des Bundesgerichtshofs für die Festsetzung einer Pauschvergütung anstelle der gesetzlich bestimmten Verfahrensgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 167
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 1 StR 254/10
    Zur Festsetzung einer Pauschvergütung anstelle der gesetzlich bestimmten Verfahrensgebühr ist der Bundesgerichtshof allerdings nicht befugt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 461/06, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68 -, BGHSt 23, 324).
  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 5 RVGs 19/13
    Danach erachtet der Senat in Relation zur Höhe der Wahlverteidigerhöchstgebühren anstelle der gesetzlichen Gebühren, wie sie sich jeweils aus der der Antragstellerin bekannten Stellungnahme der Vertreterin der Staatskasse vom 18. Februar 2013 (dort S. 8) ergeben, die Bewilligung einer Pauschgebühr in Höhe von 10.000,00 EUR für die von der Antragstellerin erbrachten Tätigkeiten im gesamten Verfahren, einschließlich der jeweiligen Verfahrensgebühren in den Revisionsverfahren nach Ziff. 4130 VV RVG (vgl.: BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011, 1 StR 254/10, zitiert nach juris Rn. 3, 6; Burhoff, in: Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldverfahren, 3. Aufl., § 51 RVG Rn. 51), als sachgerecht und angemessen.

    Denn insoweit ist nach § 51 Abs. 2 Satz 2 RVG ausschließlich der Bundesgerichtshof zuständig, sofern er einen Rechtsanwalt für die Vorbereitung und Durchführung der Revisionshauptverhandlung bestellt hat (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011, 1 StR 254/10, zitiert nach juris Rn. 3 m.W.N.; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 02. Mai 2012, 1 StR 273/11 - veröffentlicht bei juris).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 08.06.2016 - 3 BGs 197/16

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters am BGH für Festsetzung der Pauschgebühr des

    Im Übrigen verbleibt es bei der Zuständigkeit des Oberlandesgerichtes gemäß § 51 Abs. 2 Satz 1 RVG (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011- 1 StR 254/10, NJW 2012, 167 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 1970 - 5 StR 704/68, NJW 1970, 2223 zu § 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht