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   BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11   

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https://dejure.org/2012,4825
BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11 (https://dejure.org/2012,4825)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - V ZB 102/11 (https://dejure.org/2012,4825)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 (https://dejure.org/2012,4825)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 ZPO
    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite beauftragten Rechtsanwaltskanzlei

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Vetretung des Gegners vor diesem Richter durch die in dieser Sache rechtsanwaltlich beauftragte Ehefrau des Richters

  • Anwaltsblatt

    § 42 ZPO
    Befangenheit des Richters bei Anwaltsehegatten

  • rewis.io

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite beauftragten Rechtsanwaltskanzlei

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Tätigkeit des Ehegatten des Richters in der von der Gegenseite beauftragten Kanzlei ist ein Ablehnungsgrund

  • BRAK-Mitteilungen

    Befangenheit eines Richters

  • captain-huk.de

    Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Vetretung des Gegners vor diesem Richter durch die in dieser Sache rechtsanwaltlich beauftragte Ehefrau des Richters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ehefrau arbeitet bei Prozessbevollmächtigten: Richter befangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rechtsanwalt als Ehegatte

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 42 ZPO
    Befangenheit des Richters bei Anwaltsehegatten

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn die Ehefrau des Richters Anwältin ist

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ehefrau des Richters ist in beteiligter Anwaltskanzlei tätig: Richter befangen! (IBR 2012, 429)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1890
  • MDR 2012, 730
  • FamRZ 2012, 972
  • VersR 2012, 1057
  • AnwBl 2012, 666
  • AnwBl Online 2012, 220
  • JR 2013, 32
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 11.06.1999 - 28 W 3063/99
    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    b) Dem steht die Ansicht gegenüber, dass die Ehe des Richters mit einer Rechtsanwältin, die zwar Mitglied der Sozietät oder angestellte Anwältin in der den Gegner vertretenden Kanzlei, aber nicht dessen Prozessbevollmächtigte sei, nicht die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertige; es müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit hinzutreten (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165; OLG Celle, OLGR 1995, 272, 273; OLG Hamburg, OLGR 2005, 406; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 43 Rn. 9; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 42 Rn. 4).

    Umstände, welche die Besorgnis der Befangenheit in diesen Fällen rechtfertigen, werden dann angenommen, wenn es infolge der Ehe zu einem Gespräch zwischen dem Richter und dem Prozessvertreter des Gegners über den Rechtsstreit gekommen ist (vgl. KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165) oder der als Rechtsanwalt tätige Ehegatte des Richters ein besonderes wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Prozesses hat (vgl. LG Hanau, NJW-RR 2003, 1368 - Rechtsstreit über eine Honorarforderung).

    Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Richter über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, unvoreingenommen und objektiv zu entscheiden, ist es einer Partei nicht zuzumuten, darauf zu vertrauen, dass eine unzulässige Einflussnahme durch den Gegner unterbleiben wird, und den Richter erst dann abzulehnen, wenn dies doch geschieht und ihr das bekannt wird (zur Begründetheit einer Ablehnung in diesem Falle: vgl. KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 53/94

    Anwaltsmandat - Verwandte - Landgericht

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Nach dieser Vorschrift konnte der Ehepartner oder ein Verwandter eines Richters in demselben Gerichtsbezirk grundsätzlich nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden, womit das Ziel verfolgt wurde, den Anschein zu vermeiden, dass der Rechtsanwalt allein auf Grund der persönlichen Beziehungen zu dem Richter in der Lage sei, seinem Mandanten zu einem ungerechtfertigten Erfolg zu verhelfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 53/94, NJW-RR 1995, 1266 und vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 78/97, NJW-RR 1999, 572).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Die Vorschriften dienen zugleich der Verwirklichung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs der Parteien, nicht vor einem Richter stehen zu müssen, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (vgl. BVerfGE 89, 28, 36; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1678).
  • BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97

    Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Bremen - Verwandtschaft

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Nach dieser Vorschrift konnte der Ehepartner oder ein Verwandter eines Richters in demselben Gerichtsbezirk grundsätzlich nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden, womit das Ziel verfolgt wurde, den Anschein zu vermeiden, dass der Rechtsanwalt allein auf Grund der persönlichen Beziehungen zu dem Richter in der Lage sei, seinem Mandanten zu einem ungerechtfertigten Erfolg zu verhelfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 53/94, NJW-RR 1995, 1266 und vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 78/97, NJW-RR 1999, 572).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    a) Ein Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (Senat, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 und vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494 Rn. 26).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Die Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Gesuchs auf Ablehnung eines Richters am Oberlandesgericht ist infolge der Zulassung durch das Oberlandesgericht als Berufungsgericht nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO statthaft (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 und vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 46 Rn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 46 Rn. 14a).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    a) Ein Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (Senat, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 und vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494 Rn. 26).
  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Die Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Gesuchs auf Ablehnung eines Richters am Oberlandesgericht ist infolge der Zulassung durch das Oberlandesgericht als Berufungsgericht nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO statthaft (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 und vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 46 Rn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 46 Rn. 14a).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Die Vorschriften dienen zugleich der Verwirklichung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs der Parteien, nicht vor einem Richter stehen zu müssen, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (vgl. BVerfGE 89, 28, 36; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1678).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Dafür genügt es, dass die Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben, da es bei den Vorschriften der Befangenheit von Richtern darum geht, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfGE 108, 122, 126 = NJW 2003, 3404, 3405).
  • LG Hanau, 15.11.2002 - 3 T 216/02
  • OLG Hamburg, 26.01.2005 - 14 U 133/04

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach

    Entscheidend ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; BVerfGE 88, 17, 23; jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, BauR 2005, 1205 m.w.N.; vgl. auch zur Richterablehnung: BGH, Beschluss vom 15. März 2012- V ZB 102/11, NJW 2012, 1890).
  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG, BVerfGE 88, 17, 22 f., juris Rn. 27; BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10 und vom 11. Dezember 2002 - VI ZA 8/02, NJW-RR 2003, 281, juris Rn. 4).
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