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   BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11   

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BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11 (https://dejure.org/2012,9020)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2012 - V ZR 170/11 (https://dejure.org/2012,9020)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2012 - V ZR 170/11 (https://dejure.org/2012,9020)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als Zustellungsbevollmächtigter

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 45
    Anforderungen an Ausschluss des Verwalters als Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Verwalters als Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 45 Abs. 1 WEG bei einer konkreten Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 45 Abs. 1
    Fehlende Zustellungsvollmacht des Wohnungsverwalters nur bei konkreter Interessengefährdung der Eigentümer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungsverwalter ist grundsätzlich tauglicher Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer; § 45 Abs. 1 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustellungsvertretung durch Verwalter; Zustellungsbevollmächtigter

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als Zustellungsbevollmächtigter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1
    Ausschluss eines Verwalters als Zustellungsbevollmächtigten gemäß § 45 Abs. 1 WEG bei einer konkreten Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter als Zustellungsbevollmächtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der WEG-Verwalter als Zustellungsbevollmächtigter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verwalter als Zustellungsbevollmächtigter ausgeschlossen

  • blog.de (Kurzinformation)

    Verwaltung eigener Immobilien spricht nicht gegen Verwalter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter nur bei konkreter Interessenkollision als Zustellungsvertreter ausgeschlossen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter nur bei konkreter Interessenkollision als Zustellungsvertreter ausgeschlossen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG § 45 Abs.1: Verwalter als Zustellungsbevollmächtigter

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 WEG geklärt

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalter: Wann liegt ein wichtiger Grund gegen die Bestellung eines Verwalters vor? (IMR 2012, 196)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalter: Wann darf er die Wohnungseigentümer bei der Zustellung nicht mehr vertreten? (IMR 2012, 198)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2040
  • MDR 2012, 572
  • NZM 2012, 387
  • ZMR 2012, 567
  • WM 2012, 1983
  • ZfBR 2012, 546
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11
    Eine solche Gefahr sei erst dann gegeben, wenn ein echter Konflikt zwischen den Interessen des Verwalters und den übrigen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern auftrete, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und einigen oder allen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern nachhaltig gestört sei (BayObLG, NJW-RR 1989, 1168, 1169; NJW-RR 2002, 732, 733; LG Dresden, ZMR 2010, 629, 630; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 45 Rn. 15 f.; Scheel in BeckOK/WEG, Edition 22, § 45 Rn. 6; Elzer in Timme, WEG, § 45 Rn. 34; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 45 WEG Rn. 5; Briesemeister, ZWE 2009, 270, 273).

    Um die Informationsrechte der Eigentümer zu wahren, genügt es, den Verwalter nur dann als Zustellungsvertreter auszuschließen, wenn konkret ein Konflikt zwischen den Interessen des Verwalters und den übrigen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern auftritt (Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 45 Rn. 16, BayObLG, NJW-RR 2002, 732, 733).

  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 172/08

    Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11
    Der Senat hat dies bislang offen gelassen (vgl. Urteil vom 11. Februar 2011 - V ZR 136/10, ZWE 2011, 218, 219; Beschluss vom 14. Mai 2009 - V ZB 172/08, NJW 2009, 2135, 2136).

    Letztlich bestätigt auch der spätere Geschehensablauf die Einschätzung des Amtsgerichts, dass die Gefahr einer nicht sachgerechten Unterrichtung nicht gegeben war (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 2009 - V ZB 172/08, NJW 2009, 2135, 2136).

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 136/10

    Wohnungseigentumsverfahren: "Demnächst" erfolgte Zustellung einer

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11
    Der Senat hat dies bislang offen gelassen (vgl. Urteil vom 11. Februar 2011 - V ZR 136/10, ZWE 2011, 218, 219; Beschluss vom 14. Mai 2009 - V ZB 172/08, NJW 2009, 2135, 2136).

    Solange hingegen für das Gericht im Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung der Zustellung (vgl. Senat, Urteil vom 11. Februar 2011 - V ZR 136/10, ZWE 2011, 218, 219) keine in der Sache begründeten Umstände ersichtlich sind, die konkret die Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen, ist der Verwalter tauglicher Zustellungsvertreter.

  • BayObLG, 22.12.2004 - 2Z BR 173/04

    Ungültigerklärung der Wiederwahl des Verwalters durch Tatrichter nur bei

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem zu bestellenden Verwalter unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von Anfang an nicht zu erwarten ist (KG, ZMR 2007, 801; BayObLG, ZMR 2005, 561; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 41; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 64).

    Soweit die Revision einen wichtigen Grund daraus herleiten will, dass während des Verfahrens zwei Schriftstücke dem Verwalter nicht zugestellt werden konnten, und er bei der Verwendung des Briefkopfes für Verwirrung gesorgt hatte, kann dies schon deswegen die Anfechtungsklage nicht begründen, weil diese Umstände im Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht vorlagen (vgl. BayOblG, ZMR 2005, 561).

  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11
    Eine solche Gefahr sei erst dann gegeben, wenn ein echter Konflikt zwischen den Interessen des Verwalters und den übrigen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern auftrete, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und einigen oder allen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern nachhaltig gestört sei (BayObLG, NJW-RR 1989, 1168, 1169; NJW-RR 2002, 732, 733; LG Dresden, ZMR 2010, 629, 630; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 45 Rn. 15 f.; Scheel in BeckOK/WEG, Edition 22, § 45 Rn. 6; Elzer in Timme, WEG, § 45 Rn. 34; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 45 WEG Rn. 5; Briesemeister, ZWE 2009, 270, 273).
  • KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07

    Wohnungseigentum: Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Antragsgegner im

    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem zu bestellenden Verwalter unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von Anfang an nicht zu erwarten ist (KG, ZMR 2007, 801; BayObLG, ZMR 2005, 561; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 41; Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 64).
  • LG Dresden, 09.12.2009 - 2 S 184/09
    Auszug aus BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11
    Eine solche Gefahr sei erst dann gegeben, wenn ein echter Konflikt zwischen den Interessen des Verwalters und den übrigen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern auftrete, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Verwalter und einigen oder allen von ihm vertretenen Wohnungseigentümern nachhaltig gestört sei (BayObLG, NJW-RR 1989, 1168, 1169; NJW-RR 2002, 732, 733; LG Dresden, ZMR 2010, 629, 630; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 45 Rn. 15 f.; Scheel in BeckOK/WEG, Edition 22, § 45 Rn. 6; Elzer in Timme, WEG, § 45 Rn. 34; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 45 WEG Rn. 5; Briesemeister, ZWE 2009, 270, 273).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    Darauf, dass der Verwalter insbesondere bei Beschlussanfechtungsklagen zu der Vertretung (nur) des beklagten Teils der Wohnungseigentümer befugt ist, hat der Gesetzgeber bei der am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Neufassung des § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG ausdrücklich hingewiesen (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses BT-Drucks. 16/3843, S. 27); davon geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung aus, wenngleich er sich bislang nicht mit den Voraussetzungen der Vertretungsmacht im Einzelnen befassen musste (vgl. Beschlüsse vom 27. September 2007 - V ZB 83/07, NJW 2007, 3492 Rn. 6; vom 14. Mai 2009 - V ZB 172/08, NJW 2009, 2135 Rn. 11; vom 16. Juli 2009 - V ZB 11/09, NJW 2009, 3168 Rn. 16; vom 15. September 2011 - V ZB 39/11, NJW 2011, 3723 Rn. 5; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, NJW 2012, 2040 Rn. 10).

    Ob die Vertretungsmacht des Verwalters auch dann besteht, wenn er als Zustellungsvertreter ausgeschlossen ist (§ 45 Abs. 1 WEG; dazu näher Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, ZWE 2012, 257 f.), bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 11.03.2022 - V ZR 77/21

    Wohnungseigentumssache: Berechtigung des Verwalters zur Vertretung der beklagten

    Denn jedenfalls für ein Beschlussmängelverfahren, in dem die Wirksamkeit der einseitigen Bestellung des Verwalters durch den teilenden Eigentümer im Streit steht, ist der Verwalter als berechtigt anzusehen, die beklagten übrigen Wohnungseigentümer gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG aF zu vertreten und für diese Zustellungen gemäß § 45 Abs. 1 WEG aF entgegenzunehmen, damit die Wirksamkeit der Verwalterbestellung in der Sache geklärt werden kann; anders ist es nur dann, wenn der einseitig bestellte Verwalter ausnahmsweise wegen eines konkreten Interessenkonflikts gemäß § 45 Abs. 1 WEG aF als Zustellungsvertreter ausgeschlossen ist (vgl. dazu Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, NJW 2012, 2040 Rn. 8).
  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 52/15

    Wohnungseigentumsverfahren: Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters und Kosten

    aa) Ob im Sinne von § 45 Abs. 1 Halbsatz 2 Alt. 2 WEG aufgrund des Streitgegenstands die konkrete (vgl. dazu Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, ZMR 2012, 567 Rn. 8) Gefahr besteht, der Verwalter werde die Wohnungseigentümer nicht sachgerecht unterrichten, muss das Gericht aufgrund einer Prognose ex ante beurteilen.
  • LG Berlin, 22.03.2022 - 55 S 37/21

    Auslegung einer nach neuem Wohnungseigentümerrecht fehlerhaften Parteibezeichnung

    Eine solche bauliche Veränderung konnte im Zeitpunkt der Beschlussfassung am 10.11.2020 - dies ist der für die Beurteilung seiner Rechtsmäßigkeit maßgebliche Zeitpunkt (BGH v. 16.1.2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999, 1000; BGH v. 9.3.2012 - V ZR 170/11, NJW 2012, 2040) - nur mit Zustimmung aller Eigentümer gefasst werden.
  • LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20

    Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

    Denn maßgeblicher zeitlicher Bezugspunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein angefochtener Beschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (BGH, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 16 Wx 189/06, juris Rn. 6).
  • BGH, 27.11.2020 - V ZR 67/20

    Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer; Rechtliche

    Mit der grundsätzlichen Zustellungsbevollmächtigung des Verwalters für die Wohnungseigentümer wollte der Gesetzgeber den mit Zustellungen verbundenen Aufwand für das Gericht und auch die zu Lasten der Wohnungseigentümergemeinschaft entstehenden Kosten geringhalten (BT-Drucks. 16/887, S. 37; Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 170/11, NJW 2012, 2040 Rn. 8).
  • LG Bremen, 07.10.2016 - 4 S 250/15

    WEG muss einer e-Mobil-Box nicht zustimmen!

    a) Im Rahmen der Beschlussanfechtungsklage hatte die Kammer zugrunde zu legen, welche Umstände der Eigentümerversammlung im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlagen (BGH, Urteil vom 09.03.2012, Az.: V ZR 170/11).
  • LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12

    Anfechtungsklage: Zustellung vorrangig an die Verwaltung!

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2012 (V ZR 170/11, zitiert nach juris) nicht entgegen, weil der Bundesgerichtshof keine Aussagen dazu trifft, ob auch an die einzelnen Miteigentümer zugestellt werden kann im Hinblick auf § 167 ZPO.

    Die Zustellung an den Verwalter hat nur zu unterbleiben, wenn Gründe vorliegen, die die konkrete Gefahr annehmen lassen, der Verwalter werde die Wohnungseigentümer nicht sachgerecht informieren (vgl. zur Notwendigkeit einer konkreten Gefahr: BGH NZM 2012, 387, zitiert nach juris, dort Rn. 9, LG Dresden ZMR 2010, 629, 630).

  • LG Karlsruhe, 07.08.2012 - 11 S 180/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Verwalterbestellung wegen Übertragung

    Es kommt deshalb nicht darauf an, dass der Umstand, dass die Verwalterbestellung angefochten wird, noch nicht die erforderliche konkrete Gefahr begründet, der Verwalter werde die Wohnungseigentümer über das anhängige Verfahren nicht sachgerecht unterrichten (BGH ZWE 2012, 257, 258).
  • AG Essen-Steele, 03.05.2023 - 21 C 21/22

    Anforderungen an Tagesordnung bei Bestellung eines Verwalters

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem zu bestellenden Verwalter unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von Anfang an nicht zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 09.03.2012 - V ZR 170/11 = NJW 2012, 2040, Rn. 12; LG Hamburg, Urt. v. 30.11.2011 - 318 S 201/10).
  • LG Frankfurt/Main, 04.12.2013 - 13 S 94/12

    Anfechtungsklage gegen die Wahl einer haftungsbeschränkten UG zur

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2019 - 13 S 129/18

    Eigentümerversammlung am Abend des Pfingstmontags?

  • LG Frankfurt/Oder, 13.04.2015 - 16 S 133/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrechtsmissbrauch durch

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 13 S 222/13

    Verkündet am: 17.12.2015

  • AG Hannover, 06.05.2014 - 483 C 12045/13

    Tochter des Mehrheitseigentümers zur Verwalterin bestellt: Beschluss unwirksam

  • LG Dresden, 02.04.2014 - 2 S 521/13

    Beschlüsse auch bei Zustimmung anfechtbar!

  • OLG Frankfurt, 04.12.2013 - 13 S 94/12

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Beschlussanfechtungsklage;

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