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   BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11   

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https://dejure.org/2011,3740
BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 (https://dejure.org/2011,3740)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 (https://dejure.org/2011,3740)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 1 BvR 2075/11 (https://dejure.org/2011,3740)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 4 Abs 3 S 1 BEEG
    Nichtannahmebeschluss: Regelung zu sog. Partner- oder Vätermonaten nach § 4 Abs 3 S 1 BEEG durch Art 3 Abs 2 GG gerechtfertigt - Eignung der Regelung zur Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 4 Abs 3 S 1 BEEG
    Nichtannahmebeschluss: Regelung zu sog. Partner- oder Vätermonaten nach § 4 Abs 3 S 1 BEEG durch Art 3 Abs 2 GG gerechtfertigt - Eignung der Regelung zur Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die den Bezug von Elterngeld für 14 Monate durch einen Elternteil verhindernde Vorschrift

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Regelung zu sog. Partner- oder Vätermonaten nach § 4 Abs 3 S 1 BEEG durch Art 3 Abs 2 GG gerechtfertigt - Eignung der Regelung zur Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Regelung zu sog. Partner- oder Vätermonaten nach § 4 Abs 3 S 1 BEEG durch Art 3 Abs 2 GG gerechtfertigt - Eignung der Regelung zur Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die den Bezug von Elterngeld für 14 Monate durch einen Elternteil verhindernde Vorschrift

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vätermonate im Elterngeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 216
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11
    Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).

    Dies verpflichtet den Gesetzgeber auch dazu, einer Verfestigung überkommener Rollenverteilung zwischen Mutter und Vater in der Familie zu begegnen, nach der das Kind einseitig und dauerhaft dem "Zuständigkeitsbereich" der Mutter zugeordnet würde (vgl. BVerfGE 114, 357 ).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11
    Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).

    Der Verfassungsauftrag will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen (vgl. BVerfGE 85, 191 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11
    Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11
    Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11
    Ein vom Gesetzgeber gewähltes Mittel ist im verfassungsrechtlichen Sinn bereits dann geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (stRspr; vgl. BVerfGE 125, 260 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11
    Die Art und Weise, wie der Staat seine Verpflichtung erfüllt, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, obliegen der gesetzgeberischen Ausgestaltungsbefugnis (vgl. BVerfGE 109, 64 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11
    Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG verfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).
  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Die Art und Weise, wie der Staat seine Verpflichtung erfüllt, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, obliegen der gesetzgeberischen Ausgestaltungsbefugnis (BVerfG [K], Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 1 BvR 2075/11, NJW 2012, 216 Rn. 6 mwN).
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub

    Dieses spezielle Anliegen des Gesetzgebers ist legitim (vgl zur Verfassungsmäßigkeit der Partnermonate vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; ferner BSG SozR 4-7837 § 4 Nr. 5) , beeinflusst aber im Übrigen nicht den nach übergeordneten Merkmalen zu bestimmenden Personenkreis im Geltungsbereich des BEEG.

    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der familienpolitischen Leistung des Elterngeldes unter Einschluss der Partnermonate (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 RdNr 22, nachgehend BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; BSG Urteil vom 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 3 RdNr 42 f; BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 6/13 R - SozR 4-7837 § 4 Nr. 5 RdNr 17 mwN) ist die unterschiedliche Behandlung von Elternteilen in Vollzeitarbeitsverhältnissen unter wertender Einbeziehung des Erholungsurlaubs im Vergleich zu Eltern, die eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur in den Grenzen des § 1 Abs. 6 BEEG ausüben und deshalb anders als der Erholungsurlauber im Vollzeitarbeitsverhältnis grundsätzlich Elterngeld als Sockelbetrag oder einkommensabhängige Leistung beziehen können, hinreichend sachlich gerechtfertigt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2016 - L 17 EG 13/12

    Elterngeldrecht - Wegfall der Leistungsvoraussetzungen im ersten Bezugsmonat -

    Dies habe das Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform bestätigt (Nichtannahmebeschluss vom 26. Oktober 2011 - 1 BvR 2075/11 - juris.de).

    Insoweit ist, worauf der Bevollmächtigte des Klägers zu Recht hingewiesen hat, der vom SG zitierte Beschluss des BVerfG vom 26. Oktober 2011, aaO, auch nicht einschlägig.

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 6/13 R

    Elterngeld - Partnermonate - Unmöglichkeit der Betreuung durch den anderen

    Dieser Zweck könne nur erreicht werden, wenn den bisherigen wirtschaftlichen, persönlichen und rechtlichen Argumenten für eine stärkere Rollenteilung eine klare Regelung an die Seite gestellt werde, die den Argumenten für eine partnerschaftliche Aufteilung mehr Gewicht verleihe ( vgl auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; dazu unten II.3.) .

    Sie ist jedenfalls durch den dem Gesetzgeber in Art. 3 Abs. 2 GG erteilten Auftrag gerechtfertigt, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; in diese Richtung weisend schon BVerfG Beschluss vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11 - BVerfGK 19, 33) .

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Dieser Förderungspflicht ist der Gesetzgeber im Rahmen des BEEG nicht nur mit der Einführung von sog Partner- und Vätermonaten nachgekommen (vgl BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11; BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11; dazu auch BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R, zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 vorgesehen), sondern auch mit der Gestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatz beabsichtigte der Gesetzgeber, die partnerschaftliche Teilhabe beider Eltern an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken.
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 2/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; doppelter Anspruchsverbrauch bei gleichzeitig

    Dieser Förderungspflicht ist der Gesetzgeber im Rahmen des BEEG nicht nur mit der Einführung von sog Partner- und Vätermonaten nachgekommen (vgl BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11; BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11; dazu auch BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 vorgesehen), sondern auch mit der Gestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatz beabsichtigte der Gesetzgeber, die partnerschaftliche Teilhabe beider Eltern an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken.
  • LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12

    Berechnung des Einkommens (Provisionen) nach den Vorschriften des

    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08, 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, 19. August 2011, 1 BvL 15/11, 26. Oktober 2011, 1 BvR 2075/11, 9. November 2011, 1 BvR 1853/11 u. 24. November 2011, 1 BvR 1457/11).
  • LSG Hessen, 22.04.2016 - L 5 EG 7/14

    Elterngeld; Berücksichtigung einer Überstundenvergütung; Modifiziertes

    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08, 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, 19. August 2011, 1 BvL 15/11, 26. Oktober 2011, 1 BvR 2075/11, 9. November 2011, 1 BvR 1853/11 und 24. November 2011, 1 BvR 1457/11).
  • LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12

    Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des für die Zeit vom 21. Januar 2011 bis

    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe hierzu BVerfG, Beschlüsse vom Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08, 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, 19. August 2011, 1 BvL 15/11, 26. Oktober 2011, 1 BvR 2075/11, 9. November 2011, 1 BvR 1853/11 u. 24. November 2011, 1 BVR 1457/11).
  • LSG Hessen, 29.05.2013 - L 6 EG 22/10

    Höhe des Elterngeldes; Berücksichtigung von Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum

    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe hierzu BVerfG, Beschlüsse vom Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08, 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, 19. August 2011, 1 BvL 15/11, 26. Oktober 2011, 1 BvR 2075/11, 9. November 2011, 1 BvR 1853/11 u. 24. November 2011, 1 BvR 1457/11).
  • LSG Hessen, 15.03.2016 - L 5 EG 8/15

    Elterngeld; Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan; Im Inland zu versteuernde

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2013 - 2 UF 272/12

    Gemeinsames Sorgerecht bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern: Übertragung des

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - L 2 EG 4/16

    Elterngeld - gemeinsames Sorgerecht nach Trennung der Eltern - kein Anspruch auf

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