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   BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11   

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BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11 (https://dejure.org/2012,13559)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2012 - 5 StR 567/11 (https://dejure.org/2012,13559)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11 (https://dejure.org/2012,13559)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 95 Abs. 6 AufenthG; § 96 AufenthG; § 97 AufenthG
    Durchbrechung der Verwaltungsrechtsakzessorietät im Aufenthaltsstrafrecht (formell bestandskräftige Visa von Drittstaatsangehörigen; Vorabentscheidungsverfahren)

  • lexetius.com

    AufenthG § 95 Abs. 6

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 95 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 95 Abs 6 AufenthG, § 96 AufenthG, § 97 AufenthG
    Strafbarkeit der Einreise bzw. Verbringung vietnamesischer Staatsangehöriger nach Deutschland: Erschleichung formell bestandskräftiger Touristenvisa bzw. Arbeitsvisa duch arglistige Täuschung von Mitarbeitern der ungarischen Botschaft in Vietnam

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck der erlangten Visa

  • rewis.io

    Strafbarkeit der Einreise bzw. Verbringung vietnamesischer Staatsangehöriger nach Deutschland: Erschleichung formell bestandskräftiger Touristenvisa bzw. Arbeitsvisa duch arglistige Täuschung von Mitarbeitern der ungarischen Botschaft in Vietnam

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck der erlangten Visa

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Einschleusen von Ausländern

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Revisionsentscheidung des BGH zu § 95 Abs. 6 AufenthG in der Vorlagefrage an den EuGH in der Rs. C-83/12 - "Minh Khoa Vo"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 239
  • NJW 2012, 2210
  • NStZ 2012, 644
  • StV 2013, 311
  • JR 2012, 525
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 10.04.2012 - C-83/12

    Ein Mitgliedstaat kann das Einschleusen von Ausländern auch dann strafrechtlich

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
    Durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck erlangte, jedoch formell bestandskräftige Visa von Drittstaatsangehörigen schließen deren Strafbarkeit wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts (§ 95 Abs. 1 Nr. 2, 3 AufenthG) sowie eine Strafbarkeit gemäß den hieran anknüpfenden Schleusungstatbeständen der §§ 96, 97 AufenthG nach § 95 Abs. 6 AufenthG verfassungsrechtlich unbedenklich nicht aus; Unionsrecht steht dem nicht entgegen (im Anschluss an die Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union durch Urteil vom 10. April 2012 in der Rechtssache C-83/12 PPU).

    Mit Urteil vom 10. April 2012 (Rechtssache C-83/12 PPU) hat der Gerichtshof auf das Vorabentscheidungsersuchen hin für Recht erkannt: "Die Art. 21 und 34 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) sind dahin auszulegen, dass sie einer aus der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften resultierenden Strafbarkeit wegen Einschleusens von Ausländern in Fällen, in denen die geschleusten Personen, die Drittstaatsangehörige sind, über ein Visum verfügen, das sie durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck erlangt haben und das nicht zuvor annulliert worden ist, nicht entgegenstehen.".

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
    Auch der Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (vgl. dazu etwa BVerfGE 116, 164 mwN) hindert nicht, einer durch die Beteiligten rechtsmissbräuchlich erlangten rechtswidrigen Erlaubnis, die aus diesem Grunde von den zuständigen Verwaltungsbehörden zu "annullieren", also mit Wirkung ex tunc aufzuheben (vgl. Art. 34 Abs. 1 Visakodex) und damit aus von den Betroffenen selbst zu verantwortenden Gründen von Anfang an schwer fehlerbehaftet ist, eine die Strafbarkeit ausschließende Wirkung zu versagen (für § 330d Nr. 5 StGB hM, vgl. etwa Heine, aaO, § 330d Rn. 27; LK-StGB/Steindorf, 11. Aufl., § 330d Rn. 6; SSW-StGB/Saliger, 2009, § 330d Rn. 15; Wohlers, aaO, S. 854 f.; je mwN auch zur Gegenansicht; siehe auch Hecker in Sieber u.a., Europäisches Strafrecht, 2011, § 28 Rn. 17).
  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
    Eines Anfrageverfahrens zum Zweck der Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen (§ 132 Abs. 2, 3 GVG) im Hinblick auf BGHSt aaO bedurfte es nach der seither erfolgten Gesetzesänderung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011 - 5 StR 394, 440, 474/10, BGHSt 56, 248, 251 mwN).
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
    Vielmehr verhilft die Regelung dem gleichfalls verfassungsrechtlich abgesicherten Gebot wirksamer Verfolgung und Ahndung von Straftaten (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 Rn. 50 mwN) zum Erfolg.
  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 76/04

    Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (Duldungsanspruch

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
    Im Hinblick darauf, dass sie sich im Bundesgebiet von vornherein vor den Behörden verborgen haben, stellt sich die Frage eines die Erfüllung des Tatbestands ausschließenden hypothetischen Duldungsanspruchs (hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2003, 488, 489) mithin nicht (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 76/04, BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 4 mwN; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 142).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
    Entgegen vormaliger Rechtslage (hierzu BGH, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105) schadet es dabei nicht, dass die geschleusten Personen zur Tatzeit jeweils über Visa verfügten, die formal die Einreise in den Schengenraum und den dortigen Aufenthalt erlaubten.
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
    Im Hinblick darauf, dass sie sich im Bundesgebiet von vornherein vor den Behörden verborgen haben, stellt sich die Frage eines die Erfüllung des Tatbestands ausschließenden hypothetischen Duldungsanspruchs (hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2003, 488, 489) mithin nicht (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 76/04, BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 4 mwN; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 142).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
    Im Hinblick darauf, dass sie sich im Bundesgebiet von vornherein vor den Behörden verborgen haben, stellt sich die Frage eines die Erfüllung des Tatbestands ausschließenden hypothetischen Duldungsanspruchs (hierzu BVerfG - Kammer - NStZ 2003, 488, 489) mithin nicht (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 76/04, BGHR AuslG § 92 Unerlaubter Aufenthalt 4 mwN; Beschluss vom 2. September 2009 - 5 StR 266/09, BGHSt 54, 140, 142).
  • BVerfG, 24.10.2011 - 2 BvR 1969/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG)

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
    Im Hinblick darauf, dass zur Beurteilung unionsrechtlicher Zulässigkeit eines solchen Konzepts einschlägige oder übertragbare Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ersichtlich gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 Rn. 25, und vom 22. September 2011 - 2 BvR 947/11 Rn. 14, jeweils mwN), hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 8. Februar 2012 (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 351/11, wistra 2012, 152) gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. a, Abs. 3 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 567/11
    Im Hinblick darauf, dass zur Beurteilung unionsrechtlicher Zulässigkeit eines solchen Konzepts einschlägige oder übertragbare Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ersichtlich gewesen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2011 - 2 BvR 1969/09 Rn. 25, und vom 22. September 2011 - 2 BvR 947/11 Rn. 14, jeweils mwN), hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 8. Februar 2012 (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 351/11, wistra 2012, 152) gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. a, Abs. 3 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 351/11

    Vorabentscheidungsverfahren; Visakodex der Europäischen Gemeinschaft;

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Der im Ausländerstrafrecht geltende Grundsatz der Verwaltungsakzessorietät wird durch die unionsrechtlich zulässige (EuGH, Urteil vom 10. April 2012 - C-83/12 PPU) Gleichstellungsklausel des § 95 Abs. 6 AufenthG durchbrochen, der auch auf Auslandssachverhalte anzuwenden ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11, BGHSt 57, 239 Rn. 12 und vom 9. Januar 2018 - 3 StR 541/17 Rn. 10).
  • OLG Celle, 13.05.2014 - 1 Ws 216/14

    Feststellung einer unerlaubten Einreise eines Ausländers im Sinne des § 95 Abs. 1

    Insoweit käme eine unerlaubte Einreise nur in Betracht, wenn die tschechischen Aufenthaltstitel selbst auf unlautere Weise erlangt worden wären (§ 95 Abs. 6 AufenthG; vgl. BGH NStZ 2012, 644) oder die Motivation der Ausländer, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen, Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Einreise entfaltete.
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10001/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Der Umstand, dass ein formell bestandskräftiger Aufenthaltstitel grundsätzlich eine vollziehbare Ausreisepflicht hindert, führt indessen nicht dazu, dass die ausdrücklich auch auf § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zielende Regelung des § 95 Abs. 6 AufenthG nicht anwendbar wäre (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11 -, BGHSt 57, 239-247, Rn. 16).
  • BGH, 09.01.2018 - 3 StR 541/17

    Einschleusen von Ausländern (Einreise mit einem rechtsmissbräuchlich erlangten

    In verwaltungsrechtlicher Hinsicht bleibt es deshalb dabei, dass der Aufenthaltstitel bis zu seinem Widerruf nach § 52 AufenthG oder seiner Rücknahme nach § 48 VwVfG wirksam ist (allg. Meinung; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11, BGHSt 57, 239, 243; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 49; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 37 mwN; BeckOK AuslR/Hohoff, § 95 AufenthG Rn. 20; Kretschmer, Ausländerstrafrecht, § 4 Rn. 69).

    Im Strafverfahren ist deshalb jedenfalls aufzuklären, ob die genannten Verhaltensweisen - und welche im konkreten Fall - für die Erteilung des Aufenthaltstitels kausal geworden sind (MüKoStGB/Gericke aaO mwN; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11, BGHSt 57, 239, 242; auch Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 278 ff. hebt das Kausalitätserfordernis hervor; vgl. zur Vorschrift des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB, an dem sich der Gesetzgeber bei der Einführung von § 95 Abs. 6 AufenthG orientiert hat SKStGB/Schall, 9. Aufl., § 330d Rn. 49 und MüKoStGB/Schmitz, 2. Aufl., § 330d Rn. 33, die beide weiter davon ausgehen, dass der unlauter erlangte, begünstigende Verwaltungsakt auch materiell rechtswidrig sein müsse; so auch S/S/Hecker/Heine, StGB, 29. Aufl., § 330d Rn. 30 f.; SSW/Saliger, StGB, 3. Aufl., § 330d Rn. 15).

  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

    Die Angeklagte hatte diese vor deren Visumsantrag entsprechend beraten und sie anschließend bei der gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 6, § 14 Abs. 1 Nr. 2a AufenthG illegalen Einreise, bei der sie das erschlichene Visum durch Vorzeigen gebrauchte (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11, NStZ 2012, 644; vom 9. Januar 2018 - 3 StR 541/17, juris Rn. 10), sowie ihrem anschließenden unerlaubten Aufenthalt (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) unterstützt, indem sie die Buchung der Flüge unter Mithilfe des M. organisierte, die Räumlichkeiten zur Ausübung der Prostitution zur Verfügung stellte, die Tätigkeit der Frauen und deren Person im Internet bewerben ließ, sich um deren Terminvereinbarungen sowie ihre Versorgung mit Hygieneartikeln und Handtüchern kümmerte (vgl. zu möglichen Beihilfehandlungen: Mosbacher in Kluth/ Hornung/Koch, ZuwanderungsR-HdB, 3. Aufl., § 10 Rn. 35).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 142/12

    Einschleusen von Ausländern (Genehmigungswirkung eines Visums;

    War ein solches erteilt, entfaltete es Tatbestandswirkung unabhängig von seiner materiell-rechtlichen Richtigkeit (BGH, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105); der Aufenthalt war daher auch dann erlaubt, wenn das Visum den Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nicht umfasste (vgl. BGH aaO, S. 116) oder rechtsmissbräuchlich erlangt worden war (BGH aaO, S. 115 - vgl. insoweit zur geltenden Rechtslage nach Einführung des § 95 Abs. 6 AufenthG BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11, NJW 2012, 2210, unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 10. April 2012 - Rs. C-83/12 PPU, EuGRZ 2012, 310).

    Nach den vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. April 2005 ( aaO) zur Auslegung der §§ 92, 92a AuslG entwickelten Grundsätzen war der Aufenthalt der diesen Staaten angehörigen Frauen bei Vorliegen eines formell wirksamen Visums unabhängig von der während des Aufenthalts aufgenommenen Erwerbstätigkeit und - vor Einführung des § 95 Abs. 6 AufenthG (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11 aaO, Tz. 14) - unabhängig davon erlaubt, ob die Aufnahme dieser Tätigkeit bereits bei Erteilung des Visums beabsichtigt war und den Behörden verschwiegen wurde.

  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 351/11

    Verwerfung einer Revision wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens

    Auf Vorabentscheidungsersuchen des Senats in der parallel gelagerten Sache hat der Europäische Gerichtshof mit dem genannten Urteil entschieden, dass durch arglistige Täuschung der zuständigen Behörden des Ausstellermitgliedstaats über den wahren Reisezweck erlangte, jedoch formell bestandskräftige Visa von Drittstaatsangehörigen deren Strafbarkeit wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts (§ 95 Abs. 1 Nr. 2, 3 AufenthG) sowie eine Strafbarkeit gemäß den hieran anknüpfenden Schleusungstatbeständen der §§ 96, 97 AufenthG unionsrechtlich unbedenklich nicht ausschließen (im Einzelnen BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 567/11; zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • OVG Hamburg, 19.09.2013 - 3 Bs 226/13

    Einreise mit Schengen-Visum trotz beabsichtigten Daueraufenthalt

    Ob damit die mit einem solchen Aufenthaltstitel vorgenommene Einreise als unerlaubt anzusehen ist (dies verneint das BVerwG für ein erschlichenes Schengen-Visum, Urt. v. 11.1.2011, BVerwGE 138, 353, 362 Rn. 20; Urt. v. 16.11.2010, BVerwGE 138, 122, 130 Rn. 19, allerdings jeweils unter Bezugnahme auf die überholte Rechtsprechung des BGH, Urt. v. 27.4.2005, NJW 2005, 2095; siehe nunmehr BGH, Beschl. v. 24.5.2012, BGHSt 57, 239) oder sie lediglich der unerlaubten Einreise gleichgestellt wird, bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 514/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich); eigene Entscheidung in

    Im Rahmen dieser - zutreffend unter dem Gesichtspunkt eines uneigentlichen Organisationsdeliktes (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 29. Juli 2009 - 2 StR 160/09, StV 2010, 363; vom 23. Mai 2012 - 2 StR 555/12, wistra 2012, 389 f.; BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12, StV 2013, 386, 387) als einheitlich gewerteten - Tat ist für die als "Fall 8' und "Fall 36' erfassten Vorgänge der Eintritt eines Schadens nicht belegt.
  • VG München, 04.12.2013 - M 23 S 13.5250

    Zurückweisung; Schengen-Visum; falsche Angaben

    Auf das Vorliegen eines Ausweisungsgrunds auf Grund der Erfüllung eine Straftatbestands nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. Abs. 6 AufenthG (vgl. insoweit BGH, B.v. 24.5.2012 - 5 StR 567/11; BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 10 CS 12.2679; OVG Hamburg, B.v. 19.9.2013 - 3 Bs 226/13 - jeweils juris) sowie auf einen gegebenenfalls vorhandenen Anwendungsvorrang der unionsrechtlichen zwingenden Zurückweisungsbestimmungen in Art. 13 SGK kommt es daher nicht mehr an.
  • LG Hamburg, 27.04.2016 - 631 KLs 2/15

    Straflosigkeit der Anstiftung und Beihilfe zur Einreise von venezolanischen

  • OVG Hamburg, 25.03.2013 - 3 Bs 90/13

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen Falschangaben zum Einreisezweck im

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