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   BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11   

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https://dejure.org/2012,17268
BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11 (https://dejure.org/2012,17268)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2012 - V ZB 167/11 (https://dejure.org/2012,17268)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11 (https://dejure.org/2012,17268)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 417 Abs 2 Nr 5 FamFG, § 72 Abs 4 S 1 AufenthG
    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des Staatsanwaltschaft im Haftantrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Haftantrag bzgl. einer Zurückschiebungshaft eines Ausländers; Notwendigkeit der Darlegung des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft im Haftantrag bzgl. einer Sicherungshaft

  • rewis.io

    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des Staatsanwaltschaft im Haftantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Anforderungen an einen Haftantrag bzgl. einer Zurückschiebungshaft eines Ausländers; Notwendigkeit der Darlegung des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft im Haftantrag bzgl. einer Sicherungshaft

  • datenbank.nwb.de

    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des Staatsanwaltschaft im Haftantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache: Zum Haftantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft und das generelle Einverständnis der Staatsanwaltschaft

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einvernehmen mit der StA bei Abschiebungshaft und zur Prognose der Durchführbarkeit im DÜ-II-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2448
  • NVwZ 2012, 1056
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512, Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, aaO, Rn. 8; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, Rn. 7, juris).

    Denn der Haftantrag richtet sich nicht nur an das Gericht, sondern auch an den Betroffenen; die darin enthaltenen Darlegungen sollen ihm eine Grundlage für seine Verteidigung gegen den Haftantrag geben (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 12).

    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, die Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512, Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, aaO, Rn. 8; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, Rn. 7, juris).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
    b) Ob der Haftantrag dem Betroffenen weder übersetzt noch ausgehändigt worden ist, wie die Rechtsbeschwerde weiter geltend macht, und die Haftanordnung auch deshalb rechtswidrig ist (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 f.; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 6 ff.), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
    Denn das gilt nur, wenn festgestellt ist, dass der Mitgliedstaat zur Rückübernahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10, Rn. 13, juris [insoweit in NVwZ 2011, 320 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
    Ergibt sich - wie hier - aus dem Haftantrag oder den ihm beigefügten Unterlagen, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, muss der Antrag daher Angaben zu dem Vorliegen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft enthalten (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 133/10

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Abschiebungshaft auf der Grundlage eines

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 14; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, aaO, Rn. 8; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 133/10, Rn. 7, juris).
  • BGH, 07.06.2011 - V ZB 44/11

    Zulässigkeit der Anordnung einer Sicherungshaft aufgrund des fehlenden

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
    Das gilt entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen generell erteilt hat, und dies dem Gericht bekannt ist (Beschluss vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, Rn. 10, juris).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11

    Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
    Der Mangel des Haftantrags wäre zwar - mit Wirkung für die Zukunft - geheilt worden, wenn die Beteiligte zu 2 die fehlenden Angaben nachgeholt und der Betroffene Gelegenheit erhalten hätte, dazu in einer persönlichen Anhörung Stellung zu nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, Rn. 8, juris; Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 188/11, Rn. 12 f., juris).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
    Erforderlich sind konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2012 - V ZB 127/11, Rn. 7 f., juris; Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82, 83 Rn. 12 f.).
  • BGH, 31.01.2012 - V ZB 127/11

    Zulässigkeit eines Haftantrags zur Sicherung der Zurückschiebung eines

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11
    Erforderlich sind konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2012 - V ZB 127/11, Rn. 7 f., juris; Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82, 83 Rn. 12 f.).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 188/11

    Notwendigkeit des Vorliegens des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    bb) In Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage eines Aufnahme oder Wiederaufnahmeersuchens nach Art. 16 ff. der Dublin-II-Verordnung muss ausgeführt werden, dass und weshalb der Zielstaat (hier Großbritannien oder Italien) nach der Verordnung zur Rücknahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132, 133 Rn. 10).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12

    Abschiebungshaft: Anforderungen an den Haftantrag

    Zu den Angaben zur Durchführbarkeit der Zurückschiebung gehören nicht nur konkrete, auf den Zielstaat bezogene Angaben dazu, welchen Zeitraum eine Zurückschiebung dorthin regelmäßig in Anspruch nimmt (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 16711, NJW 2012, 2448 Rn. 10).

    Vielmehr muss bei einer Zurückschiebung nach der Dublin-II-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 3432003 des Rates vom 18. Februar 2003, ABl. L 50 S. 1) auch ausgeführt werden, dass und weshalb der Zielstaat - hier Rumänien - nach der Verordnung zur Rücknahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 16711, NJW 2012, 2448 Rn. 10 mit Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 23310, juris Rn. 13, insoweit in NVwZ 2011, 320 nicht abgedruckt).

    Wenn die Umstände eine vorherige Rückfrage bei dem Bundesamt nicht zuließen und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden bestand, musste sich die beteiligte Behörde zunächst darauf beschränken, eine vorläufige Freiheitsentziehung gemäß § 427 FamFG zu beantragen (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 16711, NJW 2012, 2448 Rn. 10 aE).

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    Eine Freiheitsentziehung kann als vorläufige Anordnung nach § 427 FamFG rechtmäßig, als Beschluss in der Hauptsache nach § 422 FamFG jedoch rechtwidrig sein (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 44/12, FGPrax 2013, 229 Rn. 11).
  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15

    FamFG § 417, § 427

    Deshalb kann eine Freiheitsentziehung als vorläufige Anordnung nach § 427 FamFG rechtmäßig, als Beschluss in der Hauptsache nach § 422 FamFG jedoch rechtswidrig sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2014 - V ZB 114/13, FGPrax 2015, 91 Rn. 13).
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Liegen die Abschiebungsvoraussetzungen bei Beantragung der Sicherungshaft noch nicht vor, muss sich die Behörde darauf beschränken, eine vorläufige Freiheitsentziehung gemäß § 427 FamFG zu beantragen (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10 aE für das nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG notwendige Einvernehmen der Staatsanwaltschaft).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei

    bb) Zu den Angaben zur Durchführbarkeit der Zurückschiebung gehören nicht nur konkrete, auf den Zielstaat bezogene Angaben dazu, welchen Zeitraum eine Zurückschiebung dorthin regelmäßig in Anspruch nimmt (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10).

    Vielmehr muss bei einer Zurückschiebung nach der Dublin-II-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003, ABl. L 50 S. 1) auch ausgeführt werden, dass und weshalb der Zielstaat - hier Island oder Großbritannien - nach der Verordnung zur Rücknahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 10 mit Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 233/10, juris Rn. 13, insoweit in NVwZ 2011, 320 nicht abgedruckt).

  • LG Saarbrücken, 20.09.2012 - 5 T 396/11

    Zurückschiebungshaftverfahren: Pflicht zur Erläuterung des Haftantrags

    Erforderlich sind konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 27.10.2011 - V ZB 311/10, juris, Rn. 13; Beschl. v. 31.05.2012 - V ZB 167/11, juris, Rn. 10; Beschl. v. 14.06.2012 - V ZB 28/12, juris, Rn. 9).

    Das gilt aber nur, wenn festgestellt ist, dass der Mitgliedstaat zur Rückübernahme verpflichtet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.2010 - V ZB 233/10, juris, Rn. 13; Beschl. v. 31.05.2012 - V ZB 167/11, juris, Rn. 10; Beschl. v. 14.06.2012 - V ZB 28/12, juris, Rn. 10).

    Konnte die beteiligte Behörde indes nach unmittelbar nach der Verhaftung des Betroffenen noch keine Angaben zu einer Rückübernahmepflicht Norwegens machen, hätte sie sich darauf beschränken müssen, eine vorläufige Freiheitsentziehung gemäß § 427 FamFG zu beantragen (vgl. BGH, Beschl. v. 31.05.2012 - V ZB 167/11, juris, Rn. 10).

  • BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16

    Zulässiger Haftantrag für die Anordnung von Sicherungshaft; Darlegung der

    Der Haftantrag richtet sich nicht nur an das Gericht, sondern auch an den Betroffenen; die darin enthaltenen Darlegungen sollen ihm eine Grundlage für seine Verteidigung gegen den Haftantrag geben (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 8 mwN).

    Wenn sich aus dem Haftantrag oder den beigefügten Unterlagen ergibt, dass gegen den Betroffenen nicht offensichtlich zustimmungsfreie Strafverfahren anhängig sind, muss daher mitgeteilt werden, welche Staatsanwaltschaft für welches Verfahren das - ggf. auch generelle (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 7. Juni 2011 - V ZB 44/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 167/11, NJW 2012, 2448 Rn. 8) - Einvernehmen erteilt hat bzw. aufgrund welcher Überlegungen ein Einvernehmen entbehrlich ist.

  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

    Ergibt sich aus dem Haftantrag oder den ihm beigefügten Unterlagen, dass gegen den Betroffenen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, muss der Antrag daher Angaben zu dem Vorliegen des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft enthalten ( BGH FGPrax 2013, 130; BGH NJW 2012, 2448; BGH Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 126/11 - ).
  • LG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Aufhebung einer auf einem unzulässigen Haftantrag beruhenden Sicherungshaft

    (vgl. BGH Bsch. v. 26.01.2012, Az.: V ZB 96/11; ders. Bsch. v. 04.05.2012, Az.: V ZB 4/11 m.w.N.; ders. Bsch. v. 28.02.2013, Az.: V ZB 138/12; ders. Bschl. v. 06.12.2012, Az.: V ZB 118/12; ders. Bschl. v. 31.05.2012, Az.: V ZB 167/11).

    Liegt das danach erforderliche Einvernehmen nicht vor, darf die Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht angeordnet werden (BGH Bschl. v. 20.01.2011, Az.: V ZB 226/11; ders. Bschl. v. 21.01.2011, Az.: V ZB 323/10; ders. Bschl. v. 18.08.2010, Az.: V ZB 211/10 m.w.N.; ders. Bschl. v. 10.02.2011, Az.: V ZB 49/11; ders. Bschl. v. 26.01.2012, Az.: V ZB 96/11; ders. Bschl. v. 16.02.2012, Az.: V BZ 320/10; ders. Bschl. v. 31.05.2012, Az.: V ZB 167/11).

  • AG Paderborn, 27.05.2014 - 11 XIV 20/14

    Unzulässigkeit der Sicherungshaft bei mangelnder Ausführung zu Einvernehmen der

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur

  • LG Münster, 07.09.2016 - 5 T 377/16

    Abschiebungshaft, Haftantrag, Haftdauer, Feststellungsantrag, Rechtswidrigkeit,

  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 253/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Haft zur Sicherstellung der Abschiebung

  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 165/13
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 70/13

    Zulässiger Haftantrag im Zusammenhang mit einer Abschiebungshaft

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 72/12

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft bei Fehlen eines zulässigen Haftantrags

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 45/12

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebungshaft

  • LG Saarbrücken, 11.06.2013 - 5 T 210/13

    Freiheitsentziehungsverfahren: Einstweilige Anordnung der Sicherungshaft zur

  • BGH, 08.11.2012 - V ZB 120/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Zurückschiebung eines tunesischen

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 275/11

    Notwendigkeit des Vorliegens eines zulässigen Haftantrags für die Rechtmäßigkeit

  • LG Saarbrücken, 11.06.2013 - 5 T 199/13

    Freiheitsentziehungsverfahren: Einstweilige Anordnung der Sicherungshaft zur

  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 101/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei fehlender

  • LG Krefeld, 13.03.2014 - 7 T 32/14

    Zurückschiebungshaft eines ausreisepflichtigen Ausländers aufgrund unerlaubter

  • LG Aurich, 10.10.2019 - 7 T 135/19
  • LG Krefeld, 04.03.2014 - 7 T 29/14

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Betroffenen wegen

  • LG Krefeld, 27.02.2014 - 7 T 28/14

    Rechtmäßigkeit einer Zurückschiebungshaft bei einem aufgrund einer unerlaubten

  • LG Braunschweig, 30.07.2012 - 8 T 317/12

    Freiheitsentziehung, Ausreisepflicht, zweifelsfreie Ausreisepflicht, vollziehbar

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