Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15164
BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11 (https://dejure.org/2012,15164)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2012 - VIII ZR 198/11 (https://dejure.org/2012,15164)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - VIII ZR 198/11 (https://dejure.org/2012,15164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,15164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 813 Abs 2 BGB
    Feststellungsklage: Interesse des Schuldners an der Feststellung der mangelnden Fälligkeit der Forderung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse eines Schuldners hinsichtlich der Fälligkeit einer Forderung

  • rewis.io

    Feststellungsklage: Interesse des Schuldners an der Feststellung der mangelnden Fälligkeit der Forderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse eines Schuldners hinsichtlich der Fälligkeit einer Forderung

  • datenbank.nwb.de

    Feststellungsklage: Interesse des Schuldners an der Feststellung der mangelnden Fälligkeit der Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Leistung nicht fällig: Feststellungsklage möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Negative Feststellungsklage bei einer nicht fälligen Forderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feststellungsinteresse für Nichtschuld: Besteht es noch nach der nicht geschuldeten Zahlung? (IMR 2013, 1034)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2659
  • MDR 2012, 1055
  • WM 2013, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 99/04

    Anforderungen an die Darstellung der Anträge im Berufungsurteil

    Auszug aus BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
    Das betrifft jedoch nur Parteivorbringen tatsächlicher Art, nicht dagegen die von den Parteien gestellten Anträge (BGH, Urteil vom 14. Januar 2005 - V ZR 99/04, NJW-RR 2005, 716 unter I 2 a mwN).

    Diese geben keinen Tatsachenvortrag wieder, sondern bestimmen das in dem Prozess verfolgte Ziel, indem sie das Verlangen der Parteien nach einer bestimmten Entscheidung des Gerichts kundtun (BGH, Urteil vom 14. Januar 2005 - V ZR 99/04, aaO mwN).

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
    Soweit in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 2011 (VIII ZR 295/09) eine abweichende Meinung vertreten werde, schließe sich das Berufungsgericht dem nicht an.

    Soweit sich aus der Entscheidung des Senats vom 9. Februar 2011 (VIII ZR 295/09, WM 2011, 1860 Rn. 48) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat hieran nicht fest.

  • BGH, 21.06.1968 - IV ZR 594/68

    Beschwer in Ehesachen

    Auszug aus BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
    Denn die Kläger sind insoweit durch das Berufungsurteil nicht beschwert (vgl. zur Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung BGH, Urteile vom 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68, BGHZ 50, 261, 263; vom 7. November 2003 - V ZR 65/03, WM 2004, 891 unter II 3 b aa mwN).
  • BGH, 07.11.2003 - V ZR 65/03

    Inhalt eines einzutragenden Mitbenutzungsrechts; Beginn der Revisionsfrist bei

    Auszug aus BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
    Denn die Kläger sind insoweit durch das Berufungsurteil nicht beschwert (vgl. zur Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung BGH, Urteile vom 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68, BGHZ 50, 261, 263; vom 7. November 2003 - V ZR 65/03, WM 2004, 891 unter II 3 b aa mwN).
  • BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04

    Erweiterung eines zunächst beschränkten Berufungsantrags

    Auszug aus BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
    Da sich das Feststellungsurteil des Landgerichts in der maßgeblichen Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 5. Juli 2010 nicht (mehr) auf die Endabrechnung vom 24. Januar 2005 bezog, hätten die Kläger, wenn sie in zweiter Instanz auch insoweit eine für sie günstige Entscheidung hätten erreichen wollen, ihre Berufungsanträge nachträglich dahin erweitern müssen, dass sie eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung auch hinsichtlich der Abweisung ihrer auf die Unwirksamkeit und Unbilligkeit der Jahresabrechnung vom 24. Januar 2005 gerichteten Feststellungsklage begehrten (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 9. November 2004 - VIII ZB 36/04, NJW-RR 2005, 714 unter II 2 a).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 29/09

    Eröffnung des Rechtsmittelzugs neben dem Ergänzungsverfahren nach § 321 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
    Um der unvollständigen Wiedergabe ihrer Anträge und der teilweise unterbliebenen Befassung mit ihrem Begehren zu begegnen, hätten die Kläger beim Berufungsgericht zunächst eine Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO und sodann eine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO erwirken müssen (vgl. Senatsurteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 29/09, NJW-RR 2010, 19 Rn. 18; MünchKommZPO/Musielak, 3. Aufl., § 321 Rn. 7; Hk-ZPO/Saenger, 4. Aufl., § 321 Rn. 4).
  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu

    Auszug aus BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
    Dies gilt sowohl für den Fall, dass mit der Unwirksamkeit der Abrechnungen lediglich die Feststellung der fehlenden Fälligkeit der ausgewiesenen Forderungen begehrt werden soll, als auch für den Fall, dass die Feststellung der Unwirksamkeit der Abrechnungen darüber hinaus eine Leistungsklage auf Erteilung neuer (ordnungsgemäßer) Endabrechnungen (vgl. - für eine mietrechtliche Fallgestaltung - Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, NJW 2011, 368 Rn. 16 mwN) und - daran anschließend - einen Rückforderungsprozess vorbereiten soll.
  • BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92

    Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache

    Auszug aus BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
    Für die Beklagte entfiel dagegen durch den Berichtigungsbeschluss die insoweit durch das Urteil des Landgerichts geschaffene Beschwer (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 114/92, NJW 1993, 1399 unter II mwN).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Demgegenüber verbleibt einem Schuldner, der trotz fehlender Fälligkeit bereits geleistet hat, unverändert ein Bereicherungsanspruch, wenn die vermeintlich erfüllte Verbindlichkeit - unabhängig von ihrer mangelnden Fälligkeit - materiell-rechtlich nicht bestand (vgl BGH Urteil vom 6.6.2012 - VIII ZR 198/11 - NJW 2012, 2659 RdNr 25 mwN) .
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 236/10

    Preisänderungsrecht des Gasversorgers: Tarifeinstufung nach Bestpreisabrechnung

    Denn der Schuldner, der eine nicht fällige Forderung erfüllt hat, kann gemäß § 813 Abs. 2 BGB keine hierauf gestützte Rückerstattung verlangen (Senatsurteile vom 6. Juni 2012 - VIII ZR 198/11, NJW 2012, 2659 Rn. 25; vom 26. September 2012 - VIII ZR 279/11, NJW 2013, 1077 Rn. 24, VIII ZR 249/11, WM 2013, 1576 Rn. 31, und VIII ZR 240/11, juris Rn. 31).
  • BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 31/21 R

    (Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodierung - Aortenklappenstenose

    Der Zweck des § 813 Abs. 2 BGB, ein sinnloses Hin- und Herbewegen der Leistung zu vermeiden (vgl BGH vom 6.6.2012 - VIII ZR 198/11 - NJW 2012, 2659, 2661 RdNr 25 mwN) trägt hier gleichermaßen (vgl Wahl in jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 109 RdNr 206 Fn 598, Stand 6.5.2022) .
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

    Stromlieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Es fehlt - wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - am Feststellungsinteresse, da der Schuldner, der eine nicht fällige Forderung erfüllt hat, gemäß § 813 Abs. 2 BGB keine hierauf gestützte Rückerstattung verlangen kann (Senatsurteil vom 6. Juni 2012 - VIII ZR 198/11, NJW 2012, 2659 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2018 - 8 U 203/17

    Vergütung des Steuerberaters

    Daher ist eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als unstreitig dargestellte Tatsache selbst dann, wenn sie in den erstinstanzlichen Schriftsätzen tatsächlich umstritten war, als unstreitig und als für das Berufungsgericht bindend anzusehen, wenn der Tatbestand nicht berichtigt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 277/09, juris; Urteil vom 06.06.2012 - VIII ZR 198/11, NJW 2012, 2659, Tz. 17; Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12, MDR 2013, 1115; Senat, Urteil vom 24.05.2016 - 8 U 159/14, juris).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2018 - 8 U 211/14

    Arzthaftung: Grober Behandlungsfehler durch Absehen von weiteren Befunderhebungen

    Daher ist eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als unstreitig dargestellte Tatsache selbst dann, wenn sie in den erstinstanzlichen Schriftsätzen tatsächlich umstritten war, als unstreitig und als für das Berufungsgericht bindend anzusehen, wenn der Tatbestand nicht berichtigt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 277/09, juris; Urteil vom 06.06.2012 - VIII ZR 198/11, NJW 2012, 2659, Tz. 17; Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12, MDR 2013, 1115; Senat, Urteil vom 24.05.2016 - 8 U 159/14, juris).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 249/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Es fehlt - wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - am Feststellungsinteresse, da der Schuldner, der eine nicht fällige Forderung erfüllt hat, gemäß § 813 Abs. 2 BGB keine hierauf gestützte Rückerstattung verlangen kann (Senatsurteil vom 6. Juni 2012 - VIII ZR 198/11, NJW 2012, 2659 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 8 U 159/14

    Zur Frage der Haftung einer Hebamme bei geburtshilflicher Tätigkeit im

    Daher ist eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als unstreitig dargestellte Tatsache selbst dann, wenn sie in den erstinstanzlichen Schriftsätzen tatsächlich umstritten war, als unstreitig und als für das Berufungsgericht bindend anzusehen, wenn der Tatbestand nicht berichtigt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - III ZR 277/09, juris; Urteil vom 06.06.2012 - VIII ZR 198/11, NJW 2012, 2659, Tz. 17; Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12, MDR 2013, 1115).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Es fehlt - wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - am Feststellungsinteresse, da der Schuldner, der eine nicht fällige Forderung erfüllt hat, gemäß § 813 Abs. 2 BGB keine hierauf gestützte Rückerstattung verlangen kann (Senatsurteil vom 6. Juni 2012 - VIII ZR 198/11, NJW 2012, 2659 Rn. 25).
  • KG, 26.10.2023 - 8 U 94/22

    Vorzeitige Rückgabe der Pachtsache: Keine Bereicherungsansprüche

    § 813 Abs. 2 BGB soll bei Erfüllung einer bereits bestehenden, aber noch nicht fälligen Schuld ein sinnloses Hin- und Herbewegen der "an sich geschuldeten" Leistung vermeiden (BGH NJW 2012, 2659 Rn 25).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2020 - 26 U 29/19

    Haftung eines Hörgeräteakkustikers für etwaige Fehler bei der Durchführung eines

  • OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Androhung und

  • OLG Braunschweig, 19.05.2022 - 9 U 12/21

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Oldtimer-Pkw; Unzutreffende

  • OLG Celle, 10.06.2021 - 8 U 11/20

    Vergütungs- und Gewährleistungsansprüche aus Bauvorhaben; Aufrechnung gegen eine

  • OLG Frankfurt, 10.08.2022 - 17 U 144/21

    Feststellungsinteresse bei Streit um wirksamen Widerruf eines

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2018 - 21 U 39/18

    Voraussetzungen eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 26 U 64/20

    Auftreten des Veräußerers unter dem aus den Fahrzeugpapieren ersichtlichen Namen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht