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   BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11   

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https://dejure.org/2011,1034
BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11 (https://dejure.org/2011,1034)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2011 - V ZR 82/11 (https://dejure.org/2011,1034)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2011 - V ZR 82/11 (https://dejure.org/2011,1034)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 1967 Abs 2 BGB, § 2213 Abs 1 BGB
    Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 16 Abs. 2; BGB §§ 1967 Abs. 2, 2041, 2216 Abs. 2 S. 1, 2213 Abs. 1 S. 1
    Hausgeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten bei aus Nachlassmitteln vom Testamentsvollstrecker erworbener Eigentumswohnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werdenden Hausgeldschulden einer zum Nachlass gehörenden Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Hausgeldschulden als Nachlasserbenschulden bei vom Testamentsvollstrecker für den Erben erworbener und verwalteter Eigentumswohnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hausgeldschulden bei Eigentumswohnung im Nachlass; Nachlassverbindlichkeiten; Testamentsvollstreckung; Nachlassmittel

  • rewis.io

    Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten

  • ra.de
  • rewis.io

    Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werdenden Hausgeldschulden einer zum Nachlass gehörenden Eigentumswohnung als Nachlassverbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausgeldschulden sind Nachlassverbindlichkeiten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hausgeldschulden der vom Testamentsvollstrecker erworbenen Eigentumswohnung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Einordnung von Hausgeldschulden als Nachlassverbindlichkeiten hinsichtlich einer aus Nachlassmitteln erworbenen Eigentumswohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Hausgeldschulden während der Testamentsvollstreckung

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Hausgeldschulden sind Nachlassverbindlichkeiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker muss Hausgeld zahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker muss Hausgeld an WEG zahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung: Wann schuldet der Testamentsvollstrecker Hausgeld? (IMR 2012, 73)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 316
  • MDR 2012, 101
  • NZM 2012, 90
  • ZMR 2012, 211
  • FamRZ 2012, 219
  • WM 2012, 1739
  • Rpfleger 2012, 147
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 18.09.1991 - 16 Wx 64/91
    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11
    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642).
  • OLG Hamburg, 12.12.1985 - 2 W 42/85

    Verpflichtung der Erben des ursprünglichen Wohnungseigentümers zur Zahlung von

    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11
    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11
    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642).
  • RG, 03.11.1932 - IV 295/32

    1. Kann der Testamentsvollstrecker den Ersatzanspruch geltend machen, der dem

    Auszug aus BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11
    Weil er aus diesem Grund ein Sondervermögen bildet, findet die auf die Erbengemeinschaft bezogene Bestimmung des § 2041 Satz 1 BGB über die dingliche Surrogation analoge Anwendung (vgl. RGZ 138, 132, 134; MünchKomm-BGB/Gergen, 5. Aufl., § 2041 Rn. 3; Staudinger/Werner, BGB [2010] § 2041 Rn. 12).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12

    Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als

    Der Senat entscheidet die Streitfrage dahin, dass nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss neu begründete Wohngeldschulden bei einer Verwaltung des Nachlasses durch den Erben im Regelfall (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben sind und er seine Haftung daher nicht auf den Nachlass beschränken kann (bei Testamentsvollstreckung vgl. Senat, Urteil vom 4. November 2011 - V ZR 82/11, NJW 2012, 316, 317).
  • BFH, 10.11.2015 - VII R 35/13

    Beschränkte Erbenhaftung für von einem Nachlassverwalter verursachte

    Nachlasserbenschulden, die sowohl als Nachlassverbindlichkeit als auch als Eigenschuld des Erben anzusehen sind, setzen dagegen eine eigenhändige Verwaltung des Nachlasses durch den Erben voraus (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Juli 2013 V ZR 81/12, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2013, 3446; (MünchKommBGB/Küpper, 7. Aufl., § 1967 Rz 12 und 21, jeweils m.w.N.; abweichend noch BGH-Urteil vom 4. November 2011 V ZR 82/11, NJW 2012, 316, wonach es im Fall einer Testamentsvollstreckung zu Nachlasserbenschulden kommt).
  • OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12

    Erbenhaftung: Anspruch gegen den Erben auf Bestimmung einer Inventarfrist bei

    Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Problematik der rechtlichen Einordnung von nach dem Erbfall fällig gewordenen Hausgeldforderungen bereits in seinem Urteil vom 4. November 2011 (V ZR 82/11, NJW 2012, 316 f, bei juris Rn. 6 f) befasst und dort a.a.O. ausgeführt:.

    "...(12) 3. Der Senat entscheidet die Streitfrage dahin, dass nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss neu begründete Wohngeldschulden bei einer Verwaltung des Nachlasses durch den Erben im Regelfall (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben sind und er seine Haftung daher nicht auf den Nachlass beschränken kann (bei Testamentsvollstreckung vgl. Senat, Urteil vom 4. November 2011 - V ZR 82/11 , NJW 2012, 316, 317 ).

  • LG Düsseldorf, 29.02.2012 - 25 S 139/11

    Beschränkung der Haftung auf den Nachlass bei Haftung aus Wohngeldforderungen;

    Die Kammer sieht sich auch nicht durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 4. November 2011 - V ZR 82/11 - (WuM 2012, 49) an dieser Beurteilung gehindert.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 60/10

    Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentumswohnungen

    Dies setzt entsprechend § 2041 BGB (zur analogen Anwendung auf den Testamentsvollstrecker vgl. nur: BGH Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 82/11 - Rn. 4) voraus, dass ein Recht an den Eigentumswohnungen in P... aufgrund eines zu dem der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstandes oder durch ein Rechtsgeschäft erworben worden ist, das sich auf den Nachlass bezieht.
  • OLG Brandenburg, 14.03.2012 - 4 U 142/10

    Rechte am Nachlass; Nachlassspaltung; Formbedürftigkeit der Vollmacht zum Verkauf

    Dies setzt entsprechend § 2041 BGB (zur analogen Anwendung auf den Testamentsvollstrecker vgl. nur: BGH Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 82/11 - Rn. 4) voraus, dass ein Recht an den Eigentumswohnungen in P... aufgrund eines zu dem der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlass gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstandes oder durch ein Rechtsgeschäft erworben worden ist, das sich auf den Nachlass bezieht.
  • OLG Bamberg, 17.05.2023 - 3 U 250/22

    Insolvenzanfechtung - Anfechtbarkeit von Zahlungen aus dem Verkaufserlös von

    (1) Zwar mag eine dingliche Surrogation bei Erhebung der Dürftigkeitseinrede gem. § 1990 BGB durch den Erben nicht in Betracht kommen (BGH NJW-RR 1989, 1226), sie ist jedoch bei Testamentsvollstreckung auch bei einer Alleinerbschaft in analoger Anwendung des § 2041 Abs. 1 BGB zu bejahen (allgem. Meinung, s. RGZ 138, 132, 134; BGH NJW 2012, 316 Rn. 4; Staudinger/Löhnig, BGB (2020) § 2041, Rn. 24; BeckOGK/Rißmann/Szalai, 1.3.2023, BGB § 2041 Rn. 22; MüKoBGB/Gergen, 9. Aufl. 2022, BGB § 2041 Rn. 3).
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