Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25103
BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12 (https://dejure.org/2012,25103)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - V ZB 106/12 (https://dejure.org/2012,25103)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - V ZB 106/12 (https://dejure.org/2012,25103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 ThUG, § 5 Abs 1 S 3 ThUG, § 275a Abs 5 StPO vom 29.07.2009, § 66 Abs 3 S 1 StGB
    Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung einstweilig Untergebrachte

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anordnung einer Therapieunterbringung nach § 1 Abs. 1 ThUG gegen gem. § 275a Abs. 5 StPO a.F. einstweilig Untergebrachte

  • rewis.io

    Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung einstweilig Untergebrachte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO a.F. § 275a Abs. 5
    Möglichkeit der Anordnung einer Therapieunterbringung nach § 1 Abs. 1 ThUG gegen gem. § 275a Abs. 5 StPO a.F. einstweilig Untergebrachte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Therapieunterbringung nur bei Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Therapieunterbringung nur für Sicherungsverwahrte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 194, 97
  • NJW 2012, 3181
  • NStZ 2013, 109 (Ls.)
  • NStZ-RR 2013, 44 (Ls.)
  • FGPrax 2012, 274
  • StV 2012, 746
  • JR 2014, 64
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
    Hieran sieht es sich aber durch den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 30. September 2011 (5 W 212/11-94, StV 2012, 31) gehindert.

    einerseits Antrag des Landes Brandenburg für die Plenarberatung des Bundesrats in BR-Drucks. 794/2/12; Kinzig, NJW 2011, 177, 181; und auch LG Lübeck, SchlHA 2011, 417, 418; andererseits OLG Saarbrücken, StV 2012, 31, 32).

    Das sei "materiell Sicherungsverwahrung" (OLG Saarbrücken, StV 2012, 31, 34).

    Diese Erklärung ist kein Beleg dafür, dass der Gesetzgeber die Vorschrift in diesem Sinne verstanden hätte (aM wohl OLG Saarbrücken, StV 2012, 31, 36).

  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08

    Zurückschiebung eines Ausländers auch in anderen Staat als denjenigen, aus dem

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
    Eine Therapieunterbringung darf als Freiheitsentziehung nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur unter den Voraussetzungen angeordnet werden, die sich unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 616; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1954 - IV ZB 52/54, BGHZ 15, 61, 63 f.).

    Diese Verfassungsvorschrift steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (BVerfG, BVerfGE 29, 183, 196; 83, 24, 31 f.; NVwZ-RR 2009, 616).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
    Das Therapieunterbringungsgesetz sieht eine weitere Form der Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit, insbesondere potentieller neuer Opfer vor den Folgen einer psychischen Störung eines Straftäters in bestimmten Fällen vor, in denen er durch Sicherungsverwahrung nach dem Strafgesetzbuch nicht mehr gewährleistet werden kann (BVerfGE 128, 326, 401).

    Denn nur bei dieser ist nach Art. 159, 160, 9 BayStVollzG (bei Fehlen entsprechenden Landesrechts: §§ 1, 7 StVollzG) ein Vollzugsplan zu erstellen, aus dem sich - jedenfalls in Zukunft - im Einzelnen ergeben muss, wie dem verfassungsrechtlichen Individualisierungs- und Intensivierungsgebot bei dem einzelnen Betroffenen Rechnung getragen werden soll (BVerfGE 128, 326, 379 f., juris Rn. 113).

  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 26/04

    Zurückweisung einer Divergenzvorlage

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
    Der Bundesgerichtshof ist zwar bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Vorlage nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ThUG an die Auffassung des vorlegenden Gerichts gebunden, es könne ohne Beantwortung der streitigen Rechtsfrage über die sofortige weitere Beschwerde nicht entscheiden (Senat, Beschlüsse vom 11. November 1986 - V ZB 1/86, BGHZ 99, 90, 92, vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, NJW 2004, 937, 938, insoweit nicht in BGHZ 157, 322 abgedruckt, und vom 30. September 2004 - V ZB 26/04, NJW 2004, 3339).

    Auf der Grundlage des in dem Vorlagebeschluss mitgeteilten Sachverhalts und der darin zum Ausdruck gebrachten rechtlichen Beurteilung des Falls prüft der Senat jedoch, ob eine Rechtsfrage entscheidungserheblich ist, die das vorlegende Gericht abweichend von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes beantworten will, für die dieselbe Rechtsfrage ebenfalls erheblich war (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 1956 - V BLw 16/56, BGHZ 21, 234, 236, vom 8. März 2007 - V ZB 149/06, NJW-RR 2007, 1569, vom 30. September 2004 - V ZB 26/04, NJW 2004, 3339 und vom 11. Februar 2010 - V ZB 167/09, juris Rn. 8 jeweils mwN).

  • BGH, 14.10.1954 - IV ZB 52/54

    Zwangsunterbringung in Anstalt

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
    Eine Therapieunterbringung darf als Freiheitsentziehung nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur unter den Voraussetzungen angeordnet werden, die sich unmittelbar und hinreichend bestimmt aus dem Gesetz selbst ergeben (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 616; BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1954 - IV ZB 52/54, BGHZ 15, 61, 63 f.).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
    Unter Berücksichtigung der Regelungen in Art. 5 Abs. 5 EMRK und § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG entspricht es billigem Ermessen, den Freistaat Bayern und die Stadt Straubing als diejenigen Körperschaften, denen die beteiligten Behörden jeweils angehören (vgl. § 3 ThUG, § 337 Abs. 2 FamFG), je zur Hälfte zur Erstattung der Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, juris Rn. 27, insoweit nicht in FGPrax 2010, 210 abgedruckt, für § 430 FamFG).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
    Diese Verfassungsvorschrift steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (BVerfG, BVerfGE 29, 183, 196; 83, 24, 31 f.; NVwZ-RR 2009, 616).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
    Diese Verfassungsvorschrift steht einer analogen Heranziehung materiell-rechtlicher Ermächtigungsgrundlagen für Freiheitsentziehungen entgegen (BVerfG, BVerfGE 29, 183, 196; 83, 24, 31 f.; NVwZ-RR 2009, 616).
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
    Zweck des Gesetzes war es, die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 (19359/04, NJW 2010, 2495) angemessen und EMRK-konform zu regeln (Entwurfsbegründung in BT-Drucks 17/3403 S. 19, 53).
  • OLG München, 30.12.2004 - 2 Ws 1319/04

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Abbruch einer

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
    So kann etwa auf die Einholung der nach § 275a Abs. 4 StPO aF erforderlichen Gutachten verzichtet werden (OLG München, NStZ 2005, 573, 574 Rn. 15; KK-StPO/Engelhardt, 6. Aufl., § 275a Rn. 10).
  • OLG Nürnberg, 24.01.2012 - 15 W 39/12

    Therapieunterbringung: Anordnung bei einstweiliger Unterbringung in Erwartung der

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

  • BGH, 11.02.2010 - V ZB 167/09

    Divergenzvorlage zum BGH in einer Grundbuchsache: Erfordernis der abweichenden

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

  • OLG München, 09.01.2012 - 34 Wx 573/11

    Therapieunterbringung: Antragsbefugnis des Leiters einer JVA

  • BVerfG, 13.07.2011 - 2 BvR 742/10

    Haftantrag gem § 62 Abs 2 AufenthG 2004 verletzt bei fehlender örtlicher

  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    b) Zutreffend geht das Beschwerdegericht davon aus, dass - was in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2012 - V ZB 106/12, BGHZ 194, 97 Rn. 10; vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, FGPrax 2011, 41 Rn. 9 mwN; Sternal in: Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 23 Rn. 12; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl., § 23 Rn. 6) - ein wirksamer verfahrenseinleitender Antrag auf Gestattung der Auskunftserteilung vorliegt, § 14 Abs. 4 TMG in Verbindung mit § 23 FamFG.
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Im weiteren - hier nicht gegenständlichen - Therapieunterbringungsverfahren beantragte der Beschwerdeführer im September 2012 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 106/12 -, juris) die Aufhebung der Therapieunterbringung mit sofortiger Wirkung.
  • BGH, 23.05.2013 - V ZB 201/12

    Verfassungsmäßigkeit des Therapieunterbringungsgesetzes und der

    Unter Berufung auf den Beschluss des Senats vom 12. Juli 2012 (V ZB 106/12, BGHZ 194, 97 = NJW 2012, 3181) hat der Betroffene die Aufhebung der Therapieunterbringung beantragt.

    Ihren Ausgangspunkt nimmt die Ergänzung bei dem Beschluss des Senats vom 12. Juli 2012 (V ZB 106/12, BGHZ 194, 97 = NJW 2012, 3181), mit welchem der Senat die zwischen den Oberlandesgerichten streitige Frage nach einer Anwendung des Therapieunterbringungsgesetzes auf Betroffene verneint hat, die nicht in der Sicherungsverwahrung, sondern auf Grund eines vorläufigen Unterbringungsbefehls nach § 275a Abs. 5 StPO aF untergebracht waren.

    Der Gesetzgeber hatte in der Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens zum Therapieunterbringungsgesetz bemerkt, dass das vorgesehene (und dann auch so verabschiedete) Gesetz Fälle nicht erfasst, in denen die Unterbringung nicht auf einer gültigen Anordnung der Sicherungsverwahrung, sondern auf einem Unterbringungsbefehl nach § 275a Abs. 5 StPO aF beruhte (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12. Juli 2012 - V ZB 106/12, BGHZ 194, 97 = NJW 2012, 3181, 3182 Rn. 22 und Entwurfsbegründung in BT-Drucks. 17/11726 S. 4).

  • LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 5 O 59/11

    Aufhebungsverfahren nach Unterbringung gemäß dem ThUG: Beachtung der in einem

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aufgrund einer Divergenzvorlage des Oberlandesgerichts Nürnberg durch Beschluss vom 12.7.2012 (Az. V ZB 106/12) entschieden, dass eine Therapieunterbringung nach § 1 Abs. 1 des Therapieunterbringungsgesetzes gegen einen Betroffenen nicht angeordnet werden darf, wenn dieser zwar nach § 275a Abs. 5 StPO a.F. einstweilig untergebracht worden ist, sich jedoch nicht in Sicherungsverwahrung nach dem Strafgesetzbuch befindet oder befunden hat (vgl. BGH a.a.O., juris Rn. 23).
  • LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 O 59/11

    Unterbringung eines Sexualstraftäters: Voraussetzungen für die Verlängerung der

    Mit Schriftsatz vom 10.09.2012 hat der Betroffene die Aufhebung der Unterbringung beantragt unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.07.2012 (Az.: V ZB 106/12), wonach eine Therapieunterbringung gemäß § 1 Abs. 1 ThUG nur gegen Betroffene angeordnet werden darf, die sich in Sicherungsverwahrung nach dem Strafgesetzbuch befinden oder befunden haben, nicht aber gegen Betroffene, die nach § 275 a StPO a.F. einstweilig untergebracht worden sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht