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   LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 12 O 579/10   

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https://dejure.org/2012,23735
LG Düsseldorf, 21.03.2012 - 12 O 579/10 (https://dejure.org/2012,23735)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2012 - 12 O 579/10 (https://dejure.org/2012,23735)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2012 - 12 O 579/10 (https://dejure.org/2012,23735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz infolge einer Verletzung von Leistungsschutzrechten eines Tonträgerherstellers durch unautorisierte Internetangebote von Musikdateien

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 19a, 97 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 19a
    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz infolge einer Verletzung von Leistungsschutzrechten eines Tonträgerherstellers durch unautorisierte Internetangebote von Musikdateien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    LG Düsseldorf zur Verteidigung gegen Filesharing Abmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nachweis Täterschaft bei Urheberrechtsverletzungen unter Benutzung eines WLAN-Netzwerkes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Haftung von Eltern: Auswirkungen auf die Praxis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Beweislastumkehr bei Haftung des Anschlussinhabers in Filesharing-Verfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Anschlussinhaber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Beweislastumkehr beim Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Position des Anschlussinhabers in Filesharing-Verfahren gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing - Sekundäre Beweislast

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3663
  • MMR 2013, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Bielefeld, 06.03.2014 - 42 C 368/13

    Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing

    Insoweit reicht es nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil v. 21.03.2012, 12 O 579/10) unter Berücksichtigung der dem Beklagten obliegenden prozessualen Wahrheitspflicht aus, dass der Anschlussinhaber vorträgt, weder die streitgegenständliche Datei noch eine entsprechende Filesharingsoftware befinde sich auf seinem Rechner, da für diesen Fall eine täterschaftliche Handlung bei Wahrunterstellung ausgeschlossen ist.
  • AG Hannover, 19.02.2014 - 539 C 11339/13

    Keine Störerhaftung bei ungeschütztem WLAN, wenn weitere Familienmitglieder

    Dafür wird es regelmäßig genügen, wenn Hausgenossen des Anschlussinhabers, wie z. B. sein Ehegatte, selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können (OLG Köln, MMR 2012, 549; LG Köln vom 11.09.2012, 33 O 353/11; LG Düsseldorf, NJW 2012, 3663; AG Frankfurt, MMR 2012, 620).
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