Rechtsprechung
BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Bezeichnung eines Internetforen-Nutzers als "rechtsradikal” unterfällt der Meinungsfreiheit
- openjur.de
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit
- Bundesverfassungsgericht
Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - hier: Verletzung von Art 5 Abs 1 GG durch verfehlte Einordnung einer Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung bzw Schmähkritik sowie durch ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - hier: Verletzung von Art 5 Abs 1 GG durch verfehlte Einordnung einer Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung bzw Schmähkritik sowie durch ... - Wolters Kluwer
Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Autors durch die Bezeichnungen "rechtsextrem" und "rechtsradikal" in einem Diskussionsforum im Internet
- debier datenbank
Rechtsradikal
- rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - hier: Verletzung von Art 5 Abs 1 GG durch verfehlte Einordnung einer Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung bzw Schmähkritik sowie durch ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Autors durch die Bezeichnungen "rechtsextrem" und "rechtsradikal" in einem Diskussionsforum im Internet
- rechtsportal.de
Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Autors durch die Bezeichnungen "rechtsextrem" und "rechtsradikal" in einem Diskussionsforum im Internet
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit: BVerfG stärkt Meinungsfreiheit im Internet!
- internet-law.de (Kurzinformation)
Bezeichnung als "rechtsradikal” ist zulässige Meinungsäußerung
- lawblog.de (Kurzinformation)
"Rechtsradikal” ist zulässiges Werturteil
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bezeichnung Dritter als "rechtsradikal" in einem Internetforum kann eine zulässige Meinungsäußerung sein
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Bezeichnung Dritter als "rechtsradikal” ist Werturteil
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtsradikal zulässige Meinungsäußerung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Werturteil
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Fällt die Bezeichnung rechtsradikal unter die Meinungsfreiheit?
- lto.de (Kurzinformation)
Zur Meinungsfreiheit - Rechtsanwalt darf Kollegen "rechtsradikal" nennen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bezeichnung einer Person in einem Internetforum als "rechtsradikal"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit
- Telepolis (Pressebericht, 13.11.2012)
Godwin's Law am Bundesverfassungsgericht // Ist die Bezeichnung als "rechtsextrem" bzw. "rechtsradikal" eine freie Meinungsäußerung?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" in einem Internet-Forum ist zulässige Meinungsäußerung
- haufe.de (Kurzinformation)
Bezeichnung als rechtsradikal = erlaubte Meinungsäußerung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beitrag im Internetforum: Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" von Meinungsfreiheit gedeckt - Aussagen sind Meinungsäußerungen in Form eines Werturteils
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Wen ich für rechtsradikal halte, den darf ich auch rechtsradikal nennen
Sonstiges
- mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 19.05.2010 - 21 O 179/10
- OLG Bamberg, 25.10.2010 - 4 U 109/10
- OLG Bamberg, 30.11.2010 - 4 U 109/10
- BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Papierfundstellen
- NJW 2012, 3712
- GRUR 2013, 193
- MMR 2013, 127
- K&R 2013, 35
- DÖV 2013, 159
- ZUM 2013, 36
- afp 2012, 549
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
a) Unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Werturteile und Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ).Meinungen sind dagegen durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (vgl. BVerfGE 85, 1 ).
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 ).
Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 99, 185 ).
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 54, 129 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Eine Schmähkritik ist dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Das besondere Gewicht der Grundrechtsverletzung ist durch die Verkennung des durch die Meinungsfreiheit gewährten Schutzes indiziert (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 93, 266 ). - BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Tatsachenbehauptungen werden durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit charakterisiert und sind der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich (vgl. BVerfGE 94, 1 ). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 99, 185 ). - BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93
Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Derjenige, der sich mit verschiedenen Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (vgl. BVerfGE 54, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, NJW 1999, S. 2358). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Das Bundesverfassungsgericht ist auf eine Nachprüfung begrenzt, ob die Zivilgerichte den Grundrechtseinfluss ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 101, 361 ). - BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung
Auszug aus BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfGK 2, 325 ). - LG Würzburg, 19.05.2010 - 21 O 179/10
Die Behauptung, dass ein anderer "rechtsextreme Beiträge" verfasst, ist eine …
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfGK 2, 325, 329; BVerfG, AfP 2012, 549 Rn. 35). - BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft …
Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen, etwa in Fällen der Privatfehde (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10 -, Rn. 30).Sie können persönlich nicht bekannte Personen, auch des öffentlichen Lebens, betreffen, die im Schutz der Anonymität des Internets ohne jeden nachvollziehbaren Bezug zu einer Sachkritik grundlos aus verwerflichen Motiven wie Hass- oder Wutgefühlen heraus verunglimpft und verächtlich gemacht werden (…BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 19; vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10 -, Rn. 30).
- KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20
Auskunftserteilung über Bestands- und Nutzerdaten auf Online-Plattform bei …
Tatsachen werden durch die - dem Beweis zugängliche - objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert, während Meinungen durch das Element der Stellungnahme bzw. des Dafürhaltens geprägt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012, Juris Rn. 25 = NJW 2012, 3712ff.).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen, etwa in Fällen der Privatfehde (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10 -, Rn. 30). - OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18
Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit
Denn damit ist eine Prangerwirkung verbunden, die geeignet ist, den Kläger in der Öffentlichkeit in ein negatives Licht zu rücken und sich abträglich auf sein Ansehen sowohl im privaten als auch beruflichen Bereich - zumal als Künstler - auszuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10, Rn. 33).Es ist nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen, wann ein Beitrag "rechtsextrem" ist, wann sich ein Denken vom "klassisch rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild" unterscheidet und wann man "es sich gefallen lassen muss, rechtsradikal genannt zu werden", weshalb es sich dabei um Meinungsäußerungen handelt (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10, Rn. 27).
Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG…, Beschluss vom 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04, Rn. 28; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10, Rn. 30).
Gegen die Meinung des sich Äußernden könnte sich der Betroffene im Meinungskampf seinerseits wieder öffentlich zur Wehr setzen (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10, Rn. 35).
- LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18
Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste
Dies ist bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise der Fall und eher auf die Privatfehde beschränkt (BVerfG NJW 2012, 3712 [BVerfG 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10] Rn. 30 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …
Er verweise in diesem Zusammenhang nochmals auf die zutreffenden Entscheidungsgründe des BAG in der Entscheidung 2 AZ 584/04, wonach ein Vergleich mit den vom Nationalsozialismus begangenen Verbrechen eine grobe Beleidigung der damit angesprochenen Personen und zugleich eine Verharmlosung des in der Zeit des Faschismus begangenen Unrechts und eine Verhöhnung seiner Opfer darstelle, auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 20.6.2011 (27 O 335/11), in der die Äußerung "russischer Nazi" untersagt worden sei, des EGMR vom 8.11.2012 (4381/09), in der die Untersagung einer von einer Tierschutzorganisation geplanten Kampagne "Holocaust auf dem Teller" als rechtmäßig erachtet worden sei, weil die Instrumentalisierung des Leidens der Holocaust-Überlebenden nicht mehr vom Schutzbereich der freien Meinungsäußerung gedeckt sei und die Entscheidung 1 BvR 2979/10 des Bundesverfassungsgerichts vom 17.9.2012 (GRUR 2013, 193), in der dieses festgestellt habe, dass durch die Attribute "rechtsextrem" und "rechtsradikal" das allgemeine Persönlichkeitsrecht des damaligen Klägers berührt sei, weil mit ihm eine Prangerwirkung verbunden sei, die geeignet sei, das Ansehen einer Person der Öffentlichkeit herabzusetzen.Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (LGU S. 10 unter 1.a) der Entscheidungsgründe), hängt die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BVerfG NJW 2008, 358, 359, NJW 2012, 1643 Tz. 33 und GRUR 2013, 193 Tz. 25; BGH NJW 1997, 1148, 1149, jew. m.w.N.; st. Rspr.).
Derjenige, der sich mit Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (BVerfG GRUR 2013, 193 Tz. 35 m.w.N.).
Ferner ist bei Würdigung der Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht zu berücksichtigen, in welcher Sphäre - Intim-, Geheim-, Privat- oder nur Sozialsphäre - der Kläger betroffen ist (BVerfG GRUR 2013, 193 Tz. 35; BGHZ 181, 328 = NJW 2009, 3288 Tz. 30 ff.).
Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang angenommen, dass die (verfassungs- und obergerichtliche) Rechtsprechung die Bezeichnung einer Person als "(Neo-)Nazi" in der Regel als Meinungsäußerung einordnet (neben den vorgenannten Entscheidungen etwa OLG Jena, BeckRS 2009, 23868 und OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1050, 1051; ferner OLG Hamburg NJW 1992, 2035 zur Bezeichnung "Nazi-Sekte" und BVerfG GRUR 2013, 193 Tz. 27 zur Bezeichnung einer Person als "rechtsextrem" und "rechtsradikal"), weil dieser Begriff eindeutig Elemente eines Werturteils enthält (so zutreffend EGMR, ebenda), denn er stellt gewöhnlich eine schlagwortartige Qualifizierung einer politischen Einstellung oder Geisteshaltung einer Person dar (…so auch Soehring/Hoene, a.a.O., § 14 Tz. 16 für die Bezeichnung als "Neofaschist", "rechtsradikal" oder "linksradikal").
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen, etwa in Fällen der Privatfehde (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10 -, Rn. 30). - LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18
Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede
Dies ist bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise der Fall und eher auf die Privatfehde beschränkt (BVerfG NJW 2012, 3712 [BVerfG 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10] Rn. 30 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …
Die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil hängt davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BVerfG NJW 2008, 358, 359, NJW 2012, 1643 Rn. 33 und GRUR 2013, 193 Rn. 25; BGH NJW 1997, 1148, 1149, jew. m.w.N.; st. Rspr.).Bei der im Rahmen der Abwägung vorzunehmenden Würdigung der Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht ist zu berücksichtigen, in welcher Sphäre - Geheim-, Privat- oder nur Sozialsphäre - der Kläger betroffen ist (BVerfG GRUR 2013, 193 Rn. 35;… BGH NJW 2009, 2888 Rnrn. 30 ff. und GRUR 2013, 965 Rn. 22).
- BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
- OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20
Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und …
- LG Köln, 15.03.2017 - 28 O 324/16
Studenten dürfen Professor als "rechtsradikal" bezeichnen
- OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 16 U 87/15
Ehrschutz eines Vereins bei ihn betreffenden Veröffentlichungen und Verwertungen …
- BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur …
- VG Mainz, 13.04.2018 - 4 K 762/17
Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account einer öffentlich-rechtlichen …
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 228/23
Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
- OLG Dresden, 05.09.2017 - 4 U 682/17
Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk
- OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in …
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch …
- BVerfG, 21.03.2022 - 1 BvR 2650/19
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …
- OLG Köln, 20.01.2023 - 15 U 208/22
Marie-Luise Vollbrecht
- OLG Frankfurt, 20.04.2023 - 16 U 10/22
Kein Anspruch eines Unternehmers gegen Suchmaschinenbetreiber auf Unterlassung …
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 149/23
Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
- OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22
Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken
- OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22
Besteht zwischen Fluggastrechteportalen und von deren Angeboten erfassten …
- OLG Düsseldorf, 20.10.2017 - 16 U 87/17
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen bei der Verbreitung …
- LG Düsseldorf, 09.05.2018 - 12 O 45/18
Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Moderators hinsichtlich …
- OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - 5 U 81/13
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Behauptung rechtsradikaler Tendenzen eines …
- BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen …
- OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 16 U 65/17
Zur Grundrechteabwägung zwischen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht …
- OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1281/16
Störerhaftung einer Bewertungsplattform
- LG Hamburg, 28.09.2018 - 324 O 53/18
Unterlassungsanspruch Sigmar Gabriels gegen Verkauf von Miniaturholzgalgen
- OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 16 U 188/20
Wahlkampfwerbung mit Zitat eines Polizeipräsidenten untersagt
- OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20
Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht …
- LG Hamburg, 30.04.2018 - 324 O 51/18
Unterlassung der Verbreitung eines ehrverletzenden Postings in einem sozialen …
- VG München, 08.12.2016 - M 10 K 14.4106
Zur Bezeichnung von Personen als "rechtsextremistisch" in amtlichen Äußerungen …
- OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 16 U 206/21
Äußerungsrecht: Kein Anspruch eines ehemaligen Schiedsrichters auf Unterlassung …
- LG München I, 13.05.2022 - 26 O 8038/21
Unzulässige Berichterstattung über Wettanbieter
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19
Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter
- VGH Bayern, 25.10.2017 - 5 ZB 17.340
Vorwurf "rechtsextremistischer Aktivitäten" als Werturteil
- OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 45/14
- VG Stuttgart, 22.09.2022 - 1 K 3675/22
Vereinbarkeit einer amtlichen Äußerung des Beauftragten der Landesregierung …
- OLG München, 28.07.2015 - 18 U 169/15
Schadensersatzanspruch wegen einer Bezeichnung als Antisemit in einer Sendung
- OLG Bremen, 28.06.2013 - 2 Ss 35/13
Beleidigung eines Richters durch einen Rechtsanwalt
- LG München I, 10.02.2023 - 26 O 197/23
Keine Haftung einer Rezensionsplattform für nicht erkennbar rechtswidrige Inhalte …
- LG Meiningen, 22.12.2021 - 2 O 506/21
Anspruch eines Unternehmens auf Unterlassen bzw. Widerruf einer Äußerung des …
- OLG München, 15.11.2012 - 29 U 1481/12
Rechtmäßigkeit des gegen Betreiber von Abofallen gerichteten Boykottaufrufs einer …
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 204/23
Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
- LG Kassel, 13.01.2023 - 5 O 5/22
Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen gegen eine in der …
- OVG Sachsen, 05.03.2015 - 2 A 339/13
Aussagegenehmigung, Ehrenerklärung, Beurteilung
- AG Bergen auf Rügen, 21.05.2013 - 23 C 557/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse
- OLG Schleswig, 19.05.2021 - 9 U 39/21
Einstweiliger Rechtsschutz wegen Unterlassens der behauptet ehrverletzenden …
- VG München, 19.04.2018 - M 30 K 16.3007
Erwähnung einer Studentenverbindung im Verfassungsschutzbericht
- OLG Nürnberg, 20.01.2022 - 3 U 3741/21
Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Vorwurf des "Bankenbetrugs"
- LG Hof, 28.05.2014 - 4 Qs 80/14
Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede: Durchsuchung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 A 690/12
Anspruch eines Beamten auf Abgabe einer Ehrenerklärung durch den Dienstherrn in …
- OLG Düsseldorf, 17.05.2018 - 16 U 68/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 3 N 109.12
Girokonto für Landesverband einer politischen Partei; Beachtung des …
- OLG München, 06.06.2013 - 29 U 4911/12
Wettbewerbswidrigkeit der Warnung eines Lebensversicherers vor der Veräußerung …
- OLG Dresden, 21.07.2020 - 4 W 242/20
Einstweilige Verfügung abgelehnt: Beschwerdeentscheidung als Beschluss oder …
- LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bezeichnung eines Vertreters einer politischen …
- LG Köln, 15.01.2014 - 28 O 134/13
Unterlassung von Äußerungen auf einer Website wegen der Verletzung des …
- LG Traunstein, 10.02.2021 - 9 O 1576/20
Wiederholungsgefahr, Abmahnungskosten, Wahrnehmung berechtigter Interessen, …
- LG Siegen, 21.08.2018 - 5 O 69/18
Meinungsfreiheit, Schmähkritik, Kommentar, Soziales Netzwerk, Sperre
- AG Gladbeck, 16.12.2021 - 6 Ds 91/21
Beleidigung, Botoxfresse, Auslegung, Rapper
- AG Braunschweig, 15.12.2020 - 116 C 272/20
Soziale Netzwerke: Unterlassung bei Ehrverletzung
- AG Wiesbaden, 17.10.2022 - 99 Ds 4470 43503/21
Nichteröffnungsbeschluss - Anlage wegen Beleidigung durch Strafgefangenen im …