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   BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10   

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https://dejure.org/2012,98621
BGH, 02.08.2012 - XII ZR 42/10 (https://dejure.org/2012,98621)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2012 - XII ZR 42/10 (https://dejure.org/2012,98621)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2012 - XII ZR 42/10 (https://dejure.org/2012,98621)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    BGB § 307 Abs. 1

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    24 Monate Laufzeit für Fitness-Studioverträge zulässig / Zu den Voraussetzungen einer vorzeitigen Kündigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 BGB
    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer in einem Fitness-Studiovertrag vorformulierten Vertragsbestimmung über das Vorsehen einer vertraglichen Erstlaufzeit von 24 Monaten; Wirksamkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Studiovertrags im Falle der ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Wirksamkeit einer Klausel in den AGB eines Fitness-Studiovertrages über eine Erstlaufzeit des Vertrages von 24 Monaten; zur Unwirksamkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Studiovertrags, die das Recht des Kunden zur ...

  • entscheidungssammlung.jimdo.com (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Erstlaufzeit und Klausel zur krankheitsbedingten Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Zur Wirksamkeit von Laufzeit- und Kündigungsklausel in AGB eines Fitness-Studiovertrags

  • rewis.io

    Fitness-Studiovertrag: Wirksamkeit einer Laufzeitklausel; unangemessene Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer in einem Fitness-Studiovertrag vorformulierten Vertragsbestimmung über das Vorsehen einer vertraglichen Erstlaufzeit von 24 Monaten; Wirksamkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Studiovertrags im Falle der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB-Kontrolle im Fitness-Studiovertrag: Kündigungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (31)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fitnessvertrag kündigen: Gar nicht so leicht!

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit von Fitnessverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    24monatige Erstlaufzeit eines Fitness-Studiovertrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigungsklausel eines Fitness-Studiovertrags

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio - Kündigung aus wichtigem Grund

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Worauf bei Verträgen mit Fitness-Studios zu achten ist

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Fitnessverträgen - Kündigung aus wichtigem Grund möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zweijährige Laufzeit eines Fitnessstudiovertrags mit eingeschränkter Kündigungsmöglichkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Wirksamkeit von Laufzeit- und Kündigungsklausel in AGB eines Fitness-Studiovertrags

  • rug-anwaltsblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Kann ein Fitness-Studio-Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Kündigung bei Fitnessstudio: Aus wichtigem Grund darf immer gekündigt werden

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Laufzeit und Kündigung eines Fitness-Studiovertrages

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio-Verträge: BGH klärt offene Fragen zu Vertragslaufzeit und Kündigung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio-Verträge: BGH klärt offene Fragen zu Vertragslaufzeit und Kündigung

  • juraexamen.info (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Mindeslaufzeit eines Fitness-Studiovertrags und zur außerordentlichen Kündigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Krankheit geht Fitnessstudio nichts an

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fit 4 Fun - Rechtliche Einstufung, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit von Fitnesscenterverträgen

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudiovertrag: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Fitness-Studios: Auch 24-Monats-Erstverträge sind außerordentlich kündbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lange Vertragslaufzeiten bei Fitnessstudios möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung beim Fitnessstudio

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einer Schwangeren kann ein Recht zur fristlosen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages zustehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erleichterter Ausstieg aus einem Fitnessstudio-Vertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist die fristlose Kündigung eines Fitnessvertrages zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudiovertrag - Kündigung aus wichtigem Grund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudio-Vertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Laufzeit und Kündigung von Fitnessverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gründe für die sofortige Kündigung eines Fitnessstudiovertrags

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lange Vertragslaufzeiten bei Fitnessstudios möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessvertrag kann auch weit vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden - Gesundheitliche Einschränkungen rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Die AGB-Kontrolle beim Fitnessvertrag

Besprechungen u.ä. (3)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche Kündigung eines Fitnesscenter-Vertrags

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anfangslaufzeit von zwei Jahren im Fitness-Studiovertrag zulässig

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung eines Fitnessvertrages bei Krankheit möglich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1431
  • MDR 2012, 512
  • NZM 2012, 394
  • NJ 2013, 203
  • WM 2012, 1098
  • BB 2012, 845
  • JR 2014, 31
 
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Wird zitiert von ... (63)

  • BGH, 04.05.2016 - XII ZR 62/15

    Zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen

    Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. Februar 2012, XII ZR 42/10, NJW 2012, 1431).

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Klägerin gegen den Beklagten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Fitnessstudiovertrag einen Anspruch auf Nutzungsentgelt für den hier in Streit stehenden Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. Juli 2014 hat, weil der Beklagte den wirksamen Vertrag (vgl. auch Senatsurteil vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - NJW 2012, 1431 Rn. 19 ff. mwN) nicht zu einem früheren Termin kündigen konnte.

    In den Vorschriften der §§ 626 Abs. 1, 543 Abs. 1 und 314 Abs. 1 BGB kommt der von der Rechtsprechung und Lehre entwickelte allgemeine Grundsatz zum Ausdruck, dass den Vertragsparteien eines Dauerschuldverhältnisses stets ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zusteht (Senatsurteil vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - NJW 2012, 1431 Rn. 27 mwN).

    Etwas anderes gilt nur, wenn ihm aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann, eine weitere Inanspruchnahme der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist (vgl. Senatsurteile vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - NJW 2012, 1431 Rn. 31 mwN und vom 23. Oktober 1996 - XII ZR 55/95 - NJW 1997, 193, 195 mwN).

    Ebenso kann eine Schwangerschaft die weitere Nutzung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unzumutbar machen; der besondere Schutz des Art. 6 Abs. 4 GG und dessen wertsetzende Bedeutung wirken sich insoweit auch auf die Frage der Zurechenbarkeit des Kündigungsgrundes aus (vgl. BVerfG NJW 2005, 2383; s. auch Senatsurteil vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - NJW 2012, 1431 Rn. 31 mwN).

  • AG Torgau, 20.08.2020 - 2 C 382/19

    Coronapandemie und Fitnessstudios: Studiobetreiber hat

    Die Vorschrift ist auf Fitness-Verträge wie den vorliegenden entsprechend anwendbar (vgl. BGH, Urt. v. 8.2.2012, Az. XII ZR 42/10; AG Aachen, Urt. v. 26.7.2005, Az. 85 C 172/05; AG Marl, Urt. v. 19.8.2008, Az. 16 C 150/08).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

    Mit der Bereitstellung kunstwissenschaftlicher Informationen oder der Erbringung museumspädagogischer Dienstleistungen durch den Museumsbetreiber können dienstvertragliche Elemente hinzutreten (vgl. [zum Fitnessstudiovertrag] BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10, NJW 2012, 1431 Rn. 17).
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