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   BGH, 30.11.2012 - V ZR 245/11   

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https://dejure.org/2012,43221
BGH, 30.11.2012 - V ZR 245/11 (https://dejure.org/2012,43221)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2012 - V ZR 245/11 (https://dejure.org/2012,43221)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2012 - V ZR 245/11 (https://dejure.org/2012,43221)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 528 ZPO
    Berufungsverfahren: Teilanfechtung eines das Gebot der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil verletzenden Teilurteils

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reformatio in Peius als ein der auf einen Verfahrensfehler gestützten Aufhebung des gesamten Teilurteils entgegenstehendes Institut im Falle der teilweisen Anfechtung ein das Gebot der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil verletzendes Teilurteil

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessrecht; unzulässiges Teilurteil; Verschlechterungsverbot vor Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Teilanfechtung eines das Gebot der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil verletzenden Teilurteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 528
    Reformatio in Peius als ein der auf einen Verfahrensfehler gestützten Aufhebung des gesamten Teilurteils entgegenstehendes Institut im Falle der teilweisen Anfechtung ein das Gebot der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil verletzendes Teilurteil

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einer Aufhebung eines Teilurteils kann das Verbot der reformatio in peius entgegenstehen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf ein fehlerhaftes Teilurteil auch aufgehoben werden, soweit es nicht angegriffen ist? (IBR 2013, 1348)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1009
  • MDR 2013, 240
  • FamRZ 2013, 545
  • BauR 2013, 645
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15

    Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben über auf den

    Demnach ist der Erlass eines Teilurteils bereits dann unzulässig, wenn in dem Teilurteil eine Rechtsfrage entschieden wird, die für die weitere Entscheidung durch Schlussurteil neu zu entscheiden sein wird (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2004, 1452 ; BGH, NJW 2009, 2814 ; BGH, NJW 2013, 1009 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17

    Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der

    Eine solche Gefahr besteht namentlich bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen den prozessual selbständigen Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil v. 13. Oktober 2008 - II ZR 112/07 , NJW 2009, 230 Rz. 8; Urteil v. 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 , BGHZ 189, 256 = NJW 2011, 2736 Rzn. 13 f.; Urteil v. 30 November 2012 - V ZR 230/12 , NJW 2013, 1009 Rz. 9; Urteil v. 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14 , NJW 2015, 2429 Rz. 7; Urteil v. 1. März 2016 - VI ZR 437/14 , NJW 2016, 1648 Rz. 30; Urteil v. 21. November 2017 - VI ZR 436/16 , NJW 2018, 623 Rz. 7, jew. m.w.N.; vgl. auch Elzer in BeckOK-ZPO, 27. Ed., Stand: 01.03.2018, § 301 Rzn. 8 f.; Feskorn in Zöller, ZPO, 32. Aufl. [2018], § 301 Rzn. 12 ff.; Musielak in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl. [2018], § 301 Rzn. 3 ff.).

    Unter der genannten Prämisse gilt auch für den Fall der subjektiven Klagehäufung, dass der Erlass eines Teilurteils nur gegen einen oder einzelne Streitgenossen die Gefahr hervorruft, dass das Gericht bei einem späteren Urteil - sei es auf Grund neuen Vortrags, sei es auf Grund einer geänderten Rechtsauffassung (vgl. BGH, Urteil v. 28. Januar 2000 - V ZR 402/98 , NJW 2000, 1405 [1406] [unter II.1.b)]; Urteil v. 30 November 2012 - V ZR 230/12 , NJW 2013, 1009 Rz. 9) - hierzu abweichend entscheidet.

    Der Erlass eines nach § 301 ZPO unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der in der Rechtsmittelinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil v. 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 , BGHZ 189, 256 = NJW 2011, 2736 Rzn. 19 ff.; Urteil v. 30 November 2012 - V ZR 230/12 , NJW 2013, 1009 Rz. 9); dasselbe gilt für die Nichteinhaltung der Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils nach § 304 ZPO (vgl. BGH, Urteil v. 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 , BGHZ 189, 256 = NJW 2011, 2736 Rz. 23; Urteil v. 25. Oktober 2013 - V ZR 230/12 , NJW 2014, 458 Rz. 25, jew. m.w.N.).

  • BGH, 01.10.2013 - VI ZR 409/12

    Dachdeckerhaftung: Heißklebearbeiten in feuergefährdeter Umgebung;

    a) Zwar darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht, was auch bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen gilt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. November 2012 - V ZR 245/11, NJW 2013, 1009 Rn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 301 Rn. 7; jeweils mwN).
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