Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13   

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https://dejure.org/2013,87
OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13 (https://dejure.org/2013,87)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.01.2013 - 14 W 19/13 (https://dejure.org/2013,87)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 (https://dejure.org/2013,87)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 GKG, § 3 Abs 2 GKG, Nr 9003 GKVerz, § 147 Abs 4 StPO, § 299 ZPO
    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt aus Gerichtsfach

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Abholung über das Gerichtsfach

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Abholung über das Gerichtsfach

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akten aus Gerichtsfach abgeholt: Versendungspauschale fällig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aktenversendungspauschale - auch wenn der Rechtsanwalt die Akte abholt?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Aktenabholen bringt nichts

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aktenversendungspauschale und das Gerichtspostfach

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1018
  • MDR 2013, 495
  • NStZ-RR 2013, 125
  • FamRZ 2013, 1245
  • Rpfleger 2013, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13

    Keine Versendungspauschale bei Aktenabholung im Gericht

    Der allgemeine Sprachgebrauch versteht unter einer "Versendung" die Übergabe des zu transportierenden Gegenstandes an einen sowohl vom Absender als auch vom Adressaten verschiedenen Dritten, der entsprechende Beförderungsleistungen anbietet und der die Akten aus dem Gerichtsgebäude an einen außerhalb liegenden Ort zum Adressaten bringt (OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 -, NJW 2013, 1018 (Ls.) = NStZ-RR 2013, 125, 126).

    Der Einwand, dass auch dann, wenn das Akteneinsichtsgesuch mit der Erklärung des Prozessbevollmächtigten verbunden werde, die Akten bei der jeweiligen Geschäftsstelle abzuholen, für das Bereitstellen, die Anlage des Retenten, die zu dokumentierende Aushändigung der Akten und die Überwachung der fristgemäßen Rückgabe ein Mehraufwand entstehe (OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 -, NJW 2013, 1018 (Ls.) = NStZ-RR 2013, 125, 126), ist zwar in der Sache zutreffend, vermag jedoch nicht zu rechtfertigen, den Begriff der "Versendung" in Nr. 9003 KV-GKG derart zu überdehnen, dass die Abholung der Versendung gleichgesetzt wird (so aber OLG Koblenz, a.a.O.).

    Angesichts der auch von dem Verwaltungsgericht zutreffend als Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG konstatierten Überdehnung des Auslagentatbestands der Nr. 9003 KV-GKG durch eine Auslegung, die auch die Abholung der Akten einbezieht, besteht für den Senat im Übrigen Anlass darauf hinzuweisen, dass die mit E-Mail des Bezirksrevisors für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 25. Januar 2013 unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 -, NJW 2013, 1018 (Ls.) = NStZ-RR 2013, 125 f. erbetene Beachtung dieser Rechtsprechung keinen Bestand zu haben vermag.

  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Nach teilweise vertretener Auffassung war die Aktenversendungspauschale stets dann zu erheben, wenn die Akteneinsicht an einem anderen Ort als dem der aktenführenden Stelle ermöglicht wurde, ohne dass es auf die Entfernung ankam oder darauf, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz oder durch einen Fremddienstleister transportiert wurden, und ob sie allein oder mit anderen Akten an den Ort der Akteneinsicht versandt wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss 1 Ws 447/09 vom 04.11.2009, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss 14 W 19/13 vom 14.01.2013, NStZ-RR 2013, 125, jeweils m. w. N.).
  • LG Arnsberg, 15.12.2014 - 6 Qs 118/14

    Aktenversendungspauschale

    Nach teilweise vertretener Auffassung war die Aktenversendungspauschale stets dann zu erheben, wenn die Akteneinsicht an einem anderen Ort als dem der aktenführenden Stelle ermöglicht wurde, ohne dass es auf die Entfernung ankam oder darauf, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz oder durch einen Fremddienstleister transportiert wurden, und ob sie allein oder mit anderen Akten an den Ort der Akteneinsicht versandt wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss 1 Ws 447/09 vom 04.11.2009, zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss 14 W 19/13 vom 14.01.2013, NStZ-RR 2013, 125, jeweils m. w. N.).
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