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   BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10   

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https://dejure.org/2012,44234
BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10 (https://dejure.org/2012,44234)
BFH, Entscheidung vom 04.12.2012 - VIII R 5/10 (https://dejure.org/2012,44234)
BFH, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - VIII R 5/10 (https://dejure.org/2012,44234)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung gestellten Auskunftsersuchens - Feststellungsinteresse i. S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO

  • openjur.de

    Verwertungsverbot; Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen; Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung gestellten Auskunftsersuchens; Feststellungsinteresse i.S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO

  • Bundesfinanzhof

    AO § 208 Abs 1 S 1 Nr 3, AO § 93 Abs 1, FGO § 100 Abs 1 S 4, StPO § 170 Abs 2, AO § 208 Abs 3, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung gestellten Auskunftsersuchens - Feststellungsinteresse i.S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO

  • Bundesfinanzhof

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung gestellten Auskunftsersuchens - Feststellungsinteresse i.S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 208 Abs 1 S 1 Nr 3 AO, § 93 Abs 1 AO, § 100 Abs 1 S 4 FGO, § 170 Abs 2 StPO, § 208 Abs 3 AO
    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung gestellten Auskunftsersuchens - Feststellungsinteresse i.S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Verwertungsverbot – Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen – Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung gestellten Auskunftsersuchens – Feststellungsinteresse i.S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO

  • Betriebs-Berater

    Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen bei rechtswidrigem Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

  • rewis.io

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen - Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung gestellten Auskunftsersuchens - Feststellungsinteresse i.S. von § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit von auf Grund eines rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses gewonnen Beweismitteln; Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gestellten Auskunftsersuchens

  • datenbank.nwb.de

    Verwertungsverbot; Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen; Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung gestellten Auskunftsersuchens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen bei rechtswidrigem Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

  • heise.de (Pressebericht, 19.02.2013)

    Finanzamt darf nicht übertreiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Steuerfahndung und das Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwertbarkeit von auf Grund eines rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlusses gewonnen Beweismitteln; Verhältnismäßigkeit eines von der Steuerfahndung nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gestellten Auskunftsersuchens

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechtswidriges Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen bei rechtswidrigem Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • spiegel.de (Pressebericht, 05.02.2013)

    Richter kritisieren Übereifer der Steuerfahnder

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen bei rechtswidrigem Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Rehabilitationsinteresse des Stpfl. bei rechtswidrigem Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schutz der Individualinteressen des Steuerpflichtigen im Steuerstrafverfahren

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Rechtswidriges Auskunftsersuchen der Steuerfahndung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit eines Auskunftsersuchens der Steuerfahndung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 19
  • NJW 2013, 1119
  • BB 2013, 342
  • BB 2013, 742
  • BStBl II 2014, 220
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
    Ein Beweisverwertungsverbot, das auch nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden kann, kommt als Folge einer fehlerhaften Durchsuchung nur dann in Betracht, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend waren oder bewusst oder willkürlich begangen wurden (Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 2. Juli 2009  2 BvR 2225/08, BVerfGK 16, 22; vom 9. November 2010  2 BvR 2101/09, BFH/NV 2011, 182; BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

    Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an einem grundrechtsrelevanten Verstoß einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

    Es besteht regelmäßig kein zwingender Anlass, die Verwaltung von vornherein ausschließlich auf den Einsatz der Steuerfahndung zu verweisen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
    a) Die Finanzbehörde kann eine Auskunft nach § 93 AO nur verlangen, wenn sie zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und seine Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar ist (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85, BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 4. April 2006 1 BvR 518/02, BVerfGE 115, 320, 345, ständige Rechtsprechung).

    Danach darf ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel zur Durchsetzung von Allgemeininteressen nicht angewandt werden, wenn die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Interessen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 115, 320, 345 f.).

  • FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage; besonderes Feststellungsinteresse; qualifiziert

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
    Die von dem Kläger nach der Auskunftserteilung durch den X erhobene Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Auskunftsersuchens hat das Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 551 veröffentlichtem Urteil abgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das angefochtene Urteil des FG Köln (Az.: 8 K 2933/06) vom 15. Dezember 2009 aufzuheben und festzustellen, dass das Auskunftsverlangen des Beklagten an den X vom 7. Juni 2006 rechtswidrig gewesen ist.

  • BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85

    Auskunft - Steuerfahndung - Anforderungen - Rechtsweg - Objektive

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
    a) Die Finanzbehörde kann eine Auskunft nach § 93 AO nur verlangen, wenn sie zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und seine Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar ist (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85, BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 4. April 2006 1 BvR 518/02, BVerfGE 115, 320, 345, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
    aa) Das berechtigte Interesse ist u.a. dann gegeben, wenn die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes zu einem Verwertungsverbot führt (BFH-Urteil vom 21. April 1993 X R 112/91, BFHE 171, 15, BStBl II 1993, 649).
  • BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93

    Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
    Erforderlich ist ein gewisser die Verfahrensfortsetzung aus prozessökonomischen Gründen rechtfertigender Zusammenhang (BFH-Urteil vom 9. November 1994 XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621).
  • BFH, 15.05.2002 - I B 8/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
    Es kann einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre bedeuten, wenn der erledigte Verwaltungsakt als Fortsetzung des erkennbar unzutreffenden Vorwurfs der Steuerhinterziehung verstanden werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317; vom 15. Dezember 2004 X B 56/04, BFH/NV 2005, 714; vom 12. Juni 2008 VI B 62/07, BFH/NV 2008, 1514).
  • BFH, 15.12.2004 - X B 56/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
    Es kann einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre bedeuten, wenn der erledigte Verwaltungsakt als Fortsetzung des erkennbar unzutreffenden Vorwurfs der Steuerhinterziehung verstanden werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317; vom 15. Dezember 2004 X B 56/04, BFH/NV 2005, 714; vom 12. Juni 2008 VI B 62/07, BFH/NV 2008, 1514).
  • BFH, 26.09.2007 - I R 43/06

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
    Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entsprechend anzuwenden, wenn ein Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hat (BFH-Urteil vom 26. September 2007 I R 43/06, BFHE 219, 13, BStBl II 2008, 134, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2008 - VI B 62/07

    Berechtigtes Feststellungsinteresse i.S.d. § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO - Vorwurf der

    Auszug aus BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10
    Es kann einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitssphäre bedeuten, wenn der erledigte Verwaltungsakt als Fortsetzung des erkennbar unzutreffenden Vorwurfs der Steuerhinterziehung verstanden werden kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Mai 2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317; vom 15. Dezember 2004 X B 56/04, BFH/NV 2005, 714; vom 12. Juni 2008 VI B 62/07, BFH/NV 2008, 1514).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

  • BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

    aa) "Berechtigtes Interesse" ist jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art. Die begehrte Feststellung muss geeignet sein, in einem dieser Bereiche zu einer Positionsverbesserung des Klägers zu führen (vgl. BFH-Urteil vom 04.12.2012 - VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220).

    Zwar kann dies insbesondere dann der Fall sein, wenn das Handeln des FA den unberechtigten Vorwurf der Steuerhinterziehung zum Ausdruck bringt (BFH-Urteile vom 27.01.2004 - VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797, unter II.2. [Rz 11]; in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Zweck-Mittel-Verhältnis) darf ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel zur Durchsetzung von Allgemeininteressen nicht angewandt werden, wenn die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Interessen (BFH-Urteil in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220, m.w.N.).

    Dadurch kann das persönliche Ansehen des Steuerpflichtigen gefährdet werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; Tormöhlen in HHSp, § 208 AO Rz 152).

  • FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14

    Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten

    Das Auskunftsersuchen ist zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Auskunft ist für die Klägerin möglich und ihre Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar (vgl. zu diesen Kriterien: BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220).

    Grundsätzlich gilt, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel zur Durchsetzung von Allgemeininteressen nicht angewandt werden darf, wenn die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen schwerer wiegen als die durchzusetzenden Interessen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFHE 241, 211, BStBl II 2014, 220).

  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 17/13

    Zur Steuerbarkeit von Eingliederungszuschüssen - Verwertungsverbot nur bei

    Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an einem grundrechtsrelevanten Verstoß einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; in BFHE 215, 12, BStBl II 2007, 227).
  • BFH, 12.05.2016 - II R 17/14

    Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen - Grundrechtsschutz nach Art. 5

    (2) Des Weiteren erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass die von dem Auskunftsersuchen ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht schwerer wiegen als die durchzusetzenden Allgemeininteressen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220, Rz 25, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2019 - VII R 6/18

    Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig

    Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entsprechend anzuwenden, wenn ein Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung --im Streitfall durch Aufhebung der Pfändungen am 12.05.2016-- erledigt hat (vgl. etwa BFH-Urteile vom 04.12.2012 - VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220, und vom 26.09.2007 - I R 43/06, BFHE 219, 13, BStBl II 2008, 134, m.w.N.).

    Mit dem gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO erforderlichen berechtigten Interesse ist jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art gemeint; die begehrte Feststellung muss geeignet sein, in einem dieser Bereiche zu einer Positionsverbesserung des Klägers zu führen (vgl. etwa BFH-Urteil in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220).

  • FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 34/09

    Anfechtbarkeit und Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an fremde Dritte

    Diese Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entsprechend anzuwenden, wenn ein Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung und vor der Einleitung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens erledigt hat (BFH-Urteile vom 04. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFH/NV 2013, 431; vom 26. September 2007 I R 43/06, BFHE 219, 13, BStBl II 2008, 134, m.w.N.; Beermann/Gosch, FGO § 100 Rz 44; vgl. auch weitere Rechtsprechungsnachweise bei von Groll in Gräber, FGO, 7. Auflage, § 100 Rz. 59 und in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 100 FGO Tz. 52).

    aa) "Berechtigtes Interesse" i.S.d. § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ist jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art. Die begehrte Feststellung muss geeignet sein, in einem dieser Bereiche zu einer Positionsverbesserung des Klägers führen (BFH-Urteil vom 04. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFH/NV 2013, 431).

    Dem BFH-Urteil vom BFH-Urteil vom 04. Dezember 2012 VIII R 5/10 (BFH/NV 2013, 431) kann entnommen werden, dass auf eine Rehabilitierung gegenüber dem Dritten ankommt, an den das Auskunftsersuchen gerichtet war (vgl. Rz. 20 des vorgenannten Urteils).

    Die Finanzbehörde kann eine Auskunft nach § 93 AO nur verlangen, wenn sie zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und seine Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar ist (BFH-Urteile vom 04. Dezember 2012 VIII R 5/10, BFH/NV 2013, 431; vom 29. Oktober 1986 VII R 82/85, BFHE 148, 108, BStBl II 1988, 359; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 4. April 2006 1 BvR 518/02, BVerfGE 115, 320, 345, ständige Rechtsprechung; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 93 AO Tz. 14).

  • FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17

    Steuerfahnder im Flankenschutz: Dürfen Flankenschützer die Steuerzahler

    Voraussetzung hierfür ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre, der etwa vorliegt, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben worden wäre (BFH-Urteile vom 27.7.1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322, und vom 4.12.2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; BFH-Beschluss vom 15.5.2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).

    Es ist auch nicht vorgetragen worden oder anderweitig ersichtlich, dass der Besuch objektiv einen diskriminierenden Vorwurf oder eine diskriminierende Bewertung enthalten oder erweckt haben könnte, der für ein Rehabilitationsinteresse notwendig ist (vgl. BFH-Urteil vom 5.3.2013 VII R 24/11, BFH/NV 2013, 1423), zumal nicht vorgetragen worden ist, dass --wie beispielsweise bei einem Auskunftsersuchen an Dritte (hierzu BFH-Urteil in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220)-- Dritte von der Ermittlungsmaßnahme des Flankenschutzes Kenntnis erlangt haben könnten, so dass ihnen gegenüber ein Bedürfnis für eine Richtigstellung bestehen könnte.

  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende Interesse rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (BFH-Urteile vom 10. Februar 2010 XI R 3/09, BFH/NV 2010, 1450; vom 26. September 2007 I R 43/06, BStBl II 2008, 134; vom 9. November 1994 XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621; vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; Lange a.a.O. § 100 FGO Rdnr. 172, 176 m.w.N.; Brandis a.a.O., § 100 FGO Rdnr. 49 f.; Stapperfend a.a.O. § 100 Rdnr. 88 ff. m.w.N.; Fu in Schwarz/Pahlke, FGO, § 100 Rdnr. 54).

    Es liegt auch keiner jener Fälle vor, in denen ein Verwertungsverbot offensichtlich ausscheidet (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 2002 XI R 10, 11/01, BStBl II 2002, 328 zu § 393 Abs. 1 Satz 4 AO; vom 10. Mai 1991 V R 51/90, BStBl II 1991, 824 zur Verwertung aufgrund mangelhafter Prüfungsanordnung gewonnener Erkenntnisse im Rahmen erstmaliger Steuerfestsetzung; vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220 Rdnr. 17 zu einer Maßnahme ohne unmittelbar verwertbares Ergebnis).

    Auch der BFH geht davon aus, ein Beweisverwertungsverbot, das auch nicht durch zulässige, erneute Ermittlungsmaßnahmen geheilt werden könne, komme als Folge einer fehlerhaften Maßnahme in Betracht, wenn die zur Fehlerhaftigkeit der Ermittlungsmaßnahme führenden Verfahrensverstöße schwerwiegend gewesen oder bewusst oder willkürlich begangen worden seien (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 2012 VIII R 5/10, BStBl II 2014, 220; vom 15. April 2015 VIII R 1/13, wistra 2015, 479; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3062/15 wurde nicht zur Entscheidung angenommen).

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    3.2.2.4.2 Des Weiteren muss die Zumutbarkeit des Auskunftsersuchens gewahrt sein, das heißt, dass die von dem Auskunftsersuchen ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht schwerer wiegen dürfen als die durchzusetzenden Allgemeininteressen (vgl. BFH, Urteile vom 12.05.2016 - II R 17/14 -, juris, und 04.12.2012 - VIII R 5/10 -, juris); insoweit bedarf es einer Interessenabwägung zwischen den Belastungen, denen die Klägerin durch die Beantwortung des Auskunftsersuchens ausgesetzt ist, und den diese Belastungen rechtfertigenden Gründen (BFH, Urteile vom 19.12.2006 - VII R 46/05 -, juris, und vom 04.10.2006 - VIII R 53/04 -, juris).
  • BFH, 28.10.2020 - X R 37/18

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim

    Ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre liegt nicht nur vor, wenn der erledigte Verwaltungsakt als Vorwurf der Steuerhinterziehung verstanden werden kann (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 04.12.2012 - VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220, Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2018 - XI R 35/16

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung

  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 1/13

    Geltendmachung eines unheilbaren Beweisverwertungsverbots - Mitwirkung des

  • FG Köln, 01.10.2014 - 2 K 2175/12

    Unzulässige Klage nach Ablauf des Freistellungszeitraums

  • FG Köln, 22.03.2017 - 3 K 123/14

    Abgabenordnung: Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei Bestehen des

  • FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20

    Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.08.2019 - 6 K 6133/18

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Rechtmäßigkeit einer

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 9 K 9099/16

    An Dritte gestellte Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AO ohne

  • BFH, 30.09.2015 - I B 29/14

    Ständige Wohnstätte i. S. des DBA-Schweiz

  • BFH, 07.08.2015 - VI B 66/15

    Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch Arbeitnehmer; notwendige Beiladung bei

  • FG Münster, 12.02.2014 - 6 K 2434/13

    Begrenzte Pflicht zur Datenübermittlung auf der Grundlage des

  • LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 3 AS 7/15

    Befristetes Hausverbot für ein Jobcenter; Erledigung nach Fristablauf;

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.02.2023 - 7 K 7160/21

    Verwertungsverbot bei Kontrollmaterial, welches entgegen Ziff. 7 zu § 194 AEAO

  • FG München, 26.01.2015 - 7 K 1650/11

    Verwertungsverbot über nach fehlerhaften Ermittlungsmaßnahmen bekannt gewordene

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.11.2021 - 9 K 9099/16

    Auskunftsersuchen gemäß § 93 AO

  • FG Münster, 22.06.2022 - 13 V 731/22

    Rechtmäßigkeit der Bedingung einer Sicherheitsleistung und ihrer Höhe für die

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2022 - 7 V 7031/22

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2015

  • FG München, 28.04.2015 - 10 K 2902/13

    Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher

  • FG Hamburg, 18.04.2013 - 1 K 89/12

    Abgabenordnung: Rechtmäßigkeit eines Sammelauskunftsersuchens

  • FG München, 22.11.2016 - 2 K 655/13

    Zurechnung nicht erklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen

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