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   OLG Hamm, 06.02.2013 - I-14 U 7/12   

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OLG Hamm, 06.02.2013 - I-14 U 7/12 (https://dejure.org/2013,897)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2013 - I-14 U 7/12 (https://dejure.org/2013,897)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - I-14 U 7/12 (https://dejure.org/2013,897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 328 Abs. 1, 242, 362 Abs. 1 BGB; § 203 StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Auskunftspflicht, Arzt, Samenspender, Geheimhaltung der Spenderdaten, heterologe Insemination, genetische Abstammung, Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht, Kenntnis der eigenen Abstammung, Unmöglichkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art 2 Abs. 1; BGB § 242
    Rechtsstellung eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes; Auskunftsansprüche gegen den behandelnden Arzt auf Auskunft über die genetische Abstammung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Samenspender haben kein Recht auf Anonymität

  • faz.net (Pressebericht, 06.02.2013)

    Anonyme Samenspende: Urteil macht "Spenderkindern" Hoffnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Auskunftspflicht der Samenbank

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Namen von Samenspender muss Kindern bekannt gegeben werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arzt muss Kind Auskunft über Samenspender erteilen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Offenbarung der genetischen Abstammung eines durch eine künstliche Befruchtung gezeugten Kindes

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Zur Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kind darf Namen des Samenspenders erfahren

  • taz.de (Pressebericht, 06.02.2013)

    Samenspenden: Der Name des Vaters

  • taz.de (Pressebericht, 06.02.2013)

    Samenspenderprozess: Anonymität wird aufgehoben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kind hat Auskunft gegen Arzt bei anonymer Samenspende

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Anonymität Fehlanzeige! Anspruch des Kindes auf Nennung des Samenspenders

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Arzt hat Auskunftspflicht über anonyme Samenspender

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Spermaspender darf nicht anonym bleiben

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 10.08.2015)

    Suche nach der eigenen Herkunft: Spenderkinder müssen weiter warten

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Donogene Insemination - Ungeahnte Tragweite deutlicher Lücken im Gesetz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Geheimhaltung der Daten eines Samenspenders

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des Arztes über den Samenspender bei heterologer Insemination

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung: Arzt soll Auskunft zu anonymem Samenspender geben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kinder dürfen ihren Vater kennen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anonyme Samenspende und künstliche Befruchtung: Arzt muss Tochter Namen des Samenspenders (Vaters) nennen - Zur Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe Insemination / Auskunftsbegehren des Kindes höher zu bewerten als ...

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.02.2013)

    Sarah P. will Identität ihres leiblichen Vaters per Gericht erfahren

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 242 BGB; Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Auskunftspflicht des Arztes gegenüber dem Kind über den anonymen Samenspender

  • fr-online.de (Pressekommentar, 06.02.2013)

    Samenspende: Kein Recht auf Anonymität

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arzt muss anonymen Samenspender nennen

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fremdsamenspende vor dem Aus?

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Sonstiges

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 23.11.2014)

    Samenspender: Bist du mein Vater?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1167
  • MDR 2013, 467
  • FamRZ 2013, 637
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit seinem Beschluss vom 18.01.1988 (BVerfG 1 BvR 1589/87, NJW 1988, 3010) und mit seinem Urteil vom 31.01.1989 (BVerfG 1 BvL 17/87, NJW 1989, 891f) festgestellt.

    Der in Frage stehende Auskunftsanspruch der Klägerin beinhaltet nicht das Recht auf Verschaffung von noch nicht erlangten Kenntnissen über die eigene Abstammung (vgl. BVerfG 1 BvL 17/87, NJW 1989, 891 (892)).

    Kommen mehrere Samenspender als Erzeuger in Betracht, ist er nicht gehalten aufzuklären, welcher der tatsächliche Erzeuger ist, weil er nur die bereits vorhandenen Informationen preiszugeben und keine neuen Sachverhalte zu ermitteln hat (vgl. BVerfG, 1 BvL 17/87, NJW 1989, 891 (892)).

  • LG Essen, 07.02.2012 - 2 O 260/11

    Anspruch der Mutter gegen den Arzt auf Auskunft über die Identität des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Nach im Senatstermin vom 12.12.2012 erteilten Hinweisen beantragt die Klägerin nunmehr, das am 07.02.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Essen zum Geschäftszeichen 2 O 260/11 abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, Auskunft über die Identität des genetischen Vaters der Klägerin zu erteilen.
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11

    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Erst wenn hiernach feststeht, dass er die Auskunft nicht erteilen kann, ist sie unmöglich, wobei der Einwand der Unmöglichkeit auch (noch) im Vollstreckungsverfahren erhoben werden kann (vgl. BGH XII ZB 465/11, zit. nach Juris, Tz. 21).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Zu beurteilen ist das Recht aufgrund einer umfassenden und konkreten Abwägung, in die die Rechtspositionen der von der Auskunftserteilung Betroffenen einzubeziehen sind (vgl. BVerfG, 1 BvR 409/90, NJW 1997, 1769f).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    § 533 ZPO ist insoweit nicht anzuwenden (vgl. BGH IX ZR 160/09, NJW-RR 2010, 1286 (1287) Tz. 6).
  • BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 1589/87

    Nichteheliches Kind - Abstammung - Auskunftsanspruch - Mutter

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit seinem Beschluss vom 18.01.1988 (BVerfG 1 BvR 1589/87, NJW 1988, 3010) und mit seinem Urteil vom 31.01.1989 (BVerfG 1 BvL 17/87, NJW 1989, 891f) festgestellt.
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes ist diese Unsicherheit in der Bezeichnung der Unterlagen hinzunehmen (vgl. BGH I ZR 168/00, NJW 2003, 668 (669)).
  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12
    Im Privatrechtsverkehr entfalten die Grundrechte ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfG, 1 BvR 792/03, NJW 2003, 2815 m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Bestimmte der den Behandler treffenden Vertragspflichten wie etwa die Pflicht zur gesundheitlichen Überprüfung des Samenspenders (OLG Hamm FamRZ 2013, 637, 638; Fink/Grün NJW 2013, 1913, 1914; vgl. auch Staudinger/Rauscher BGB [2011] Anh. zu § 1592 Rn. 16) oder die Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Insemination dienen jedenfalls auch dem Schutz des zu zeugenden Kindes.

    Demgegenüber wird es sich bei einem derartigen Behandlungsvertrag allenfalls in seltenen Ausnahmefällen um einen echten Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 Abs. 1 BGB handeln, weil sich für das zu zeugende Kind aus dem Vertrag regelmäßig kein Leistungsforderungsrecht im Sinn dieser Vorschrift ergeben soll (vgl. Leeb/Weber ZKJ 2013, 277, 279; Schröder ZD 2013, 188 f.; Spickhoff MedR 2013, 677; a.A. wohl OLG Hamm FamRZ 2013, 637, 638 f.; jurisPK-BGB/Nickel [Stand: 1. Oktober 2014] § 1591 Rn. 21).

    Nichts anderes gilt insoweit für den - hier nicht gegebenen - Sonderfall, dass bei der Behandlung der Mutter das Sperma verschiedener Spender Verwendung gefunden hat (vgl. etwa die Fallgestaltung bei OLG Hamm FamRZ 2013, 637 und LG Essen Urteil vom 7. Februar 2012 - 2 O 260/11 - juris).

    Soweit demgegenüber behauptet wird, ein entsprechender Auskunftsanspruch sei erst durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2013 (FamRZ 2013, 637) begründet worden und das Bestehen eines solchen daher vorher nicht erkennbar gewesen (so Fink/Grün NJW 2013, 1913, 1915), lässt dies die zitierten Richtlinien außer Betracht.

    Denn aus dem zivilrechtlichen Anspruch des Kindes folgt grundsätzlich eine Offenbarungsbefugnis und auch -pflicht des Behandlers (vgl. dazu MünchKommBGB/Wellenhofer 6. Aufl. Vor § 1591 Rn. 33; allgemein Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele StGB 29. Aufl. § 203 Rn. 29; a.A. Schröder ZD 2013, 188, 189: keine gesetzliche Offenbarungspflicht), so dass der Arzt nicht unbefugt i.S.d. § 203 Abs. 1 StGB und daher jedenfalls gerechtfertigt handelt (BeckOK StGB/Weidemann [Stand: 10. November 2014] § 203 Rn. 33; Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele StGB 29. Aufl. § 203 Rn. 29; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2013, 637, 640; Staudinger/Rauscher BGB [2011] Anh. zu § 1592 Rn. 15) und die strafrechtliche Relevanz der Auskunftserteilung an das Kind als - bezogen auf die Behandlungsverträge - Dritten entfällt.

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Aus diesem Grund kann dahinstehen, ob einem Kind, das im Wege der künstlichen Befruchtung mit einer anonymen Samenspende aus dem Ausland gezeugt wurde - und so auch dem Sohn der Klägerin - in der Regel ein (durchsetzbarer) Auskunftsanspruch gegen die ausländische Samenbank auf Namensnennung des leiblichen Vaters zusteht (vgl. zum Anspruch gegen eine inländische Samenbank OLG Hamm, Urteil vom 6. Februar 2013 - I-14 U 7/12 - NJW 2013, 1167).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13

    Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter

    Da dieser nach wie vor ungewiss ist, stellt die Mitteilung der Mutter noch keine Erfüllung des Auskunftsanspruchs dar (ebenso OLG Köln FamRZ 1994, 1197 für den Anspruch des Kindes gegen die Mutter und - im Ergebnis - auch OLG Hamm FamRZ 2013, 637, 640 f. für den Auskunftsanspruch des durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen den behandelnden Arzt).
  • OLG Hamm, 19.02.2018 - 3 U 66/16

    Kind mit "falschem" Sperma gezeugt - Schmerzensgeld für die Mutter

    Hier kann zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden, auf die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 06.02.2013 - 14 U 7/12) und die Entscheidung des BGH (Urteil vom 20.01.2015 - XII ZR 201/13) gestützten Ausführungen im angefochtenen Urteil verwiesen werden.
  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14

    Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den

    Bei der Abwicklung eines Schuldverhältnisses können jedoch Situationen entstehen, in denen der Gläubiger zur Informationsbeschaffung auf die Mithilfe des Schuldners angewiesen ist (vgl aus der neueren Rechtsprechung etwa OLG Hamm, Urteil vom 06. Februar 2013 - I-14 U 7/12, 14 U 7/12 -, NJW 2013, 1167; OLG Dresden; Beschluss vom 23. August 1999 - 2 U 1731/99 -, BauR 2000, 103; Staudinger/Olzen (2015) BGB § 241; Rdn. 168, 427 ff).

    Umstritten ist im Einzelnen, ob Ansprüche auf Auskunft und Rechenschaft dogmatisch auch nach der Neufassung des § 241 BGB am 1.1.2002 auf dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben, also § 242 fußen (so etwa BGH, Teilurteil vom 21. Dezember 2005 - III ZR 451/04 -, NJW-RR 2006, 496; OLG Hamm NJW 2013, 1167) oder bereits Gewohnheitsrecht geworden sind (Staudinger/Schmidt (1995), BGB, § 242 Rdn. 829 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 04.09.2014 - 13 U 30/14

    Kindesunterhalt: Übernahme der Unterhaltspflicht durch einen nicht verheirateten

    Damit kommt es nicht darauf an, dass die Klägerin mit ihrem Begehren auf Schadensersatz wegen entgangenen Unterhalts gegen den Beklagten wegen Nichtbenennung des Samenspenders, auch wenn ihr ein entsprechender Auskunftsanspruch zustehen würde (BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZB 201/13 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 2013, 637), keinen Erfolg haben kann, weil sie hätte, um den Schadensersatzanspruch schlüssig zu begründen, darlegen müssen, in welcher Höhe sie bei ihrem tatsächlichen Vater hätte Unterhalt erlangen können (BGHZ 196, 207).
  • LG Krefeld, 24.02.2017 - 1 S 68/16

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung des

    Höchstrichterliche Rechtsprechung zu der im Ausgangspunkt vergleichbaren Frage, ob die Nichterfüllung des Anspruchs eines Kindes, Kenntnis von der eigenen Abstammung zu erlangen, eine Entschädigungspflicht nach sich zieht, existiert - soweit ersichtlich - nicht (vgl. den nur erstinstanzlich gestellten Antrag bei OLG Hamm, Urt. v. 06.02.2013 - I-14 U 7/12, juris).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 17 UF 52/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Inhalt des Anspruchs auf Auskunftserteilung nicht nur die Verpflichtung zur Weitergabe von Kenntnissen ist, die sich im präsenten Wissen des Schuldners befinden, sondern auch die Verpflichtung, alles Zumutbare zu tun, um die erforderlichen Informationen zu erhalten (Staudinger/Caspers, BGB-Kom., Neubearbeitung 2019, § 275 Rn. 73 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 2013, 637 ff. Rn. 74 f.).

    Erst wenn der Auskunftsschuldner alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hat und er keine Kenntnis von den für den Gläubiger wesentlichen Umständen erlangen konnte, kann er sich auf eine den Anspruch ausschließende Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB berufen (vgl. BGH FamRZ 2014, 1440 ff. Rn. 19 sowie OLG Hamm FamRZ 2013, 637 ff. Rn. 74 f.).

  • LG Essen, 19.11.2015 - 1 O 58/15

    Anspruch auf Auskunft über die genetische Abstammung nach einer heterologen

    Bei einer anonymen Samenspende besteht ein Anspruch des sog. Spenderkindes die Identität des Samenspenders, dessen Samen bei der heterologischen Inseminationsbehandlung der Mutter verwendet wurde, zu erfahren (zuletzt BGH 28.01.2015 - XII ZR 201/13; OLG Hamm 06.02.2013 - 14 U 7/12).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die die Unmöglichkeit als Einwendung begründenden Tatsachen tragen die Beklagten als Auskunftsschuldner (OLG Hamm 06.02.2013 - 14 U 7/12, Rz. 76; Palandt/ Grüneberg § 275 Rn. 34).

  • AG Essen, 17.09.2014 - 17 C 288/13

    Anspruch auf Mitteilung des Namens des biologischen Vaters nach einer

    Nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 06.02.2013 - Aktz.: 14 U 7/12 - haben die damaligen Mitarbeiterinnen des Beklagten eine umfassende Recherche nach Spenderdaten und Behandlungsunterlagen vorgenommen und insbesondere sämtliche Praxisräume sowie den Archivkeller der Gemeinschaftspraxis erfolglos nach Unterlagen für den hier streitgegenständlichen Zeitraum durchsucht.

    Soweit das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 06.02.2013, Aktz.: 14 U 7/12, ausgeführt hat, die Recherche verlange "nicht nur eine umfassende Suche nach den aussagekräftigen schriftlichen Unterlagen, sondern auch eine umfassende Befragung aller Mitarbeiter, die etwas zum Verbleib oder Inhalt der fraglichen Unterlagen sagen könnten" war auch dies vorliegend unstreitig erfolglos.

  • AG Hannover, 17.10.2016 - 432 C 7640/15

    Klinik muss Namen von Samenspender herausgeben

  • AG Essen, 27.08.2014 - 17 C 288/13
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
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