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   BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A)   

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https://dejure.org/2012,46342
BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A) (https://dejure.org/2012,46342)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A) (https://dejure.org/2012,46342)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) (https://dejure.org/2012,46342)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

  • openjur.de

    Gesetzlicher Richterausschluss; Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters; Rechtssekretär als Prozessvertreter in vergleichbaren Verfahren

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters - Rechtssekretär als Prozessvertreter in vergleichbaren Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Nr 4 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO, § 42 Abs 1 Alt 2 ZPO, § 11 Abs 2 S 2 Nr 5 ArbGG, Art 6 Abs 1 MRK
    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters - Rechtssekretär als Prozessvertreter in vergleichbaren Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters wegen Wahrnehmung der Prozessvertretung in einem ähnlich gelagerten Verfahren

  • rewis.io

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters - Rechtssekretär als Prozessvertreter in vergleichbaren Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters wegen Wahrnehmung der Prozessvertretung in einem ähnlich gelagerten Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss gesetzlicher Richter wegen Befangenheit ? Kein genereller Ausschluss bei Tätigkeit in Parallelverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit im Parallelverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 256
  • NJW 2013, 1180
  • MDR 2013, 605
  • NZA 2013, 582
  • DB 2013, 1560
  • NZA-RR 2013, 313
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 184) .

    Aus der Verbindung eines ehrenamtlichen Richters mit einer Gewerkschaft oder einer in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 ArbGG genannten zur Prozessvertretung berechtigten juristischen Person für sich genommen kann daher kein Befangenheitsgrund hergeleitet werden (BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu III 2 der Gründe, BAGE 86, 184) .

    Dabei kann dahingestellt bleiben, wann schon eine Nähe zu einem für den Rechtsstreit bedeutsamen Kollektivvertrag (dazu bejahend EGMR 23. September 2010 - 18283/06 - [Fragner ./. Österreich] mit ausführlichen Nachweisen) oder eine verbandsbezogene Nähe zu einem bestimmten Arbeitgeber (dazu verneinend BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu III 3 der Gründe, BAGE 86, 184) eine derartige Befangenheit begründen kann.

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Der Ausschließungsgrund trägt dem Umstand Rechnung, dass die Stellung als Interessenvertreter im Prozess mit der Ausübung des Richteramtes wegen des aus Art. 20 Abs. 3, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG resultierenden Rechts der Parteien unvereinbar ist, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Parteien bietet (vgl. BVerfG 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12 - Rn. 12, NJW 2012, 2334) .
  • EGMR, 03.07.2012 - 66484/09

    MARIUSZ LEWANDOWSKI v. POLAND

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Maßgeblich ist, ob die Besorgnis der Befangenheit objektiv gerechtfertigt ist (EGMR 3. Juli 2012 - 66484/09 - [Mariusz Lewandowski ./. Polen] mwN) .
  • BSG, 14.12.1961 - 11 RV 860/60
    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Für die Anwendung von § 41 Nr. 4 ZPO kommt es nämlich nicht allein auf das tatsächliche Auftreten als Prozessbevollmächtigter an, sondern es reicht auch aus, wenn der Richter als Prozessbevollmächtigter aufzutreten berechtigt gewesen ist (vgl. BSG 22. Juni 1966 - 8 RV 727/65 -; 10. Oktober 1963 - 10 RV 31/63 - BVBl. 1964, 83; 14. Dezember 1961 - 11 RV 860/60 - SozR Nr. 5 zu § 41 ZPO) .
  • BSG, 10.10.1963 - 10 RV 31/63
    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Für die Anwendung von § 41 Nr. 4 ZPO kommt es nämlich nicht allein auf das tatsächliche Auftreten als Prozessbevollmächtigter an, sondern es reicht auch aus, wenn der Richter als Prozessbevollmächtigter aufzutreten berechtigt gewesen ist (vgl. BSG 22. Juni 1966 - 8 RV 727/65 -; 10. Oktober 1963 - 10 RV 31/63 - BVBl. 1964, 83; 14. Dezember 1961 - 11 RV 860/60 - SozR Nr. 5 zu § 41 ZPO) .
  • BSG, 22.06.1966 - 8 RV 727/65
    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Für die Anwendung von § 41 Nr. 4 ZPO kommt es nämlich nicht allein auf das tatsächliche Auftreten als Prozessbevollmächtigter an, sondern es reicht auch aus, wenn der Richter als Prozessbevollmächtigter aufzutreten berechtigt gewesen ist (vgl. BSG 22. Juni 1966 - 8 RV 727/65 -; 10. Oktober 1963 - 10 RV 31/63 - BVBl. 1964, 83; 14. Dezember 1961 - 11 RV 860/60 - SozR Nr. 5 zu § 41 ZPO) .
  • RG, 21.04.1936 - III 161/35

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Richter von der Ausübung des Richteramts

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Eine solche Tätigkeit ist keine Tätigkeit in derselben "Sache" im Sinn von § 41 Nr. 4 ZPO; erforderlich ist dafür die Gleichheit des Streitgegenstandes (vgl. BVerfG 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 32, 30; sowie bereits grundlegend: RG 21. April 1936 - III 161/35 - RGZ 152, 10) .
  • EGMR, 22.06.1989 - 11179/84

    LANGBORGER v. SWEDEN

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Dies entspricht, da damit auf die Sachkunde dieser ehrenamtlichen Richter zurückgegriffen werden kann, den Vorgaben der EMRK, soweit und solange eine Befangenheit im Einzelfall Berücksichtigung findet (grundlegend: EGMR 22. Juni 1989 - 11179/84 - [Langborger ./. Schweden] Rn. 34) .
  • EGMR, 23.09.2010 - 18283/06

    FRAGNER v. AUSTRIA

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Dabei kann dahingestellt bleiben, wann schon eine Nähe zu einem für den Rechtsstreit bedeutsamen Kollektivvertrag (dazu bejahend EGMR 23. September 2010 - 18283/06 - [Fragner ./. Österreich] mit ausführlichen Nachweisen) oder eine verbandsbezogene Nähe zu einem bestimmten Arbeitgeber (dazu verneinend BAG 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu III 3 der Gründe, BAGE 86, 184) eine derartige Befangenheit begründen kann.
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10
    Eine solche Tätigkeit ist keine Tätigkeit in derselben "Sache" im Sinn von § 41 Nr. 4 ZPO; erforderlich ist dafür die Gleichheit des Streitgegenstandes (vgl. BVerfG 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 32, 30; sowie bereits grundlegend: RG 21. April 1936 - III 161/35 - RGZ 152, 10) .
  • BGH, 27.12.2011 - V ZB 175/11

    Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Vorbefassung mit dem Sachverhalt in

  • BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts -

    Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (BAG 20. August 2019 - 3 AZN 530/19 (A) - Rn. 8; 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18, BAGE 143, 256) .
  • BAG, 23.05.2023 - 10 AZB 18/22

    Elektronischer Rechtsverkehr - Verbandssyndikusrechtsanwalt

    Mit Blick auf die Konzeption in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5, Satz 3 ArbGG, wonach Prozessbevollmächtigter der Verband ist und dieser durch seine Organe und mit der Prozessführung beauftragten Vertreter handelt (vgl. BAG 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 8, BAGE 143, 256; GMP/Künzl 10. Aufl. § 11 Rn. 77; Schrade/Elking NZA 2021, 1675, 1676; Pulz NZA 2018, 14, 16) , ist der vor den Gerichten für Arbeitssachen tätig werdende Verbandssyndikusrechtsanwalt keine vertretungsberechtigte Person iSv. § 46g Satz 2 ArbGG.
  • BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21

    Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

    Dies gibt aus Sicht einer objektiven und verständigen Prozesspartei Anlass, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BAG, MDR 2013, 605 Rn. 20).
  • BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts -

    Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (BAG 20. August 2019 - 3 AZN 530/19 (A) - Rn. 8; 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18, BAGE 143, 256) .
  • BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16

    Begründete Selbstablehnung des nichtständigen Beisitzers

    Aus der Sicht der Antragstellerin kann dadurch Anlass zu der Befürchtung bestehen, er werde die aus seiner Rolle im verwaltungsgerichtlichen Verfahren resultierende Gegnerschaft zur Antragstellerin auf das Prüfungsverfahren übertragen und nicht allein nach fachlichen Gesichtspunkten entscheiden (vgl. BAG, NJW 2013, 1180 Rn. 20).

    Es kann daher dahinstehen, ob ein gesetzlicher Ausschlussgrund gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 Nr. 4 ZPO, der eine weitere Mitwirkung des nichtständigen Beisitzers von Gesetzes wegen hinderte, schon dann gegeben ist, wenn eine Prozessvertretung in einem anderen Verfahren gegen die Partei den nämlichen Streitgegenstand betrifft, oder ob § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e, § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 Nr. 4 ZPO in einem strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen sind (vgl. BVerfGE 82, 30, 35 f.; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - AnwZ(B) 2/16, NJW-RR 2017, 189 Rn. 12; BAG, NJW 2013, 1180 Rn. 6 f., 15).

  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung eines anwaltlichen

    (2) Einem Ausschluss des Rechtsanwalts Dr. L. von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes steht zudem entgegen, dass das Tatbestandmerkmal der "Sache" im Sinne des § 41 Nr. 4 ZPO zumindest eine Identität des Streitgegenstandes erfordert (vgl. BAG, NJW 2013, 1180 Rn. 15; VGH München, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 20 ZB 14.339, juris Rn. 3; MünchKommZPO/Stackmann, aaO, § 41 Rn. 20; Musielak/Voit/Heinrich, aaO, § 41 Rn. 11; vgl. auch BSGE 78, 175, 179; 82, 150, 152; jeweils mwN).
  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung

    Denn jedenfalls erfordert das Tatbestandmerkmal der "Sache" im Sinne des § 41 Nr. 4 ZPO eine Identität des Streitgegenstandes (vgl. BAG, NJW 2013, 1180 Rn. 15; VGH München, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 20 ZB 14.339, juris Rn. 3; MünchKommZPO/ Gehrlein, 4. Aufl., § 41 Rn. 19; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 13. Aufl., § 41 Rn. 11; vgl. auch BSGE 78, 175, 179; 82, 150, 152; jeweils mwN).
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZN 530/19

    Befangenheit - Mitwirkung an Entwicklung und Aufrechterhaltung ständiger

    nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (BAG 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18, BAGE 143, 265; 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 (A) - zu II 2 der Gründe, BAGE 86, 184) .

    Die Entscheidung beruht auf der Darstellung der Beklagten, die sich in den entscheidenden Punkten auf beim Senat aktenkundiges Geschehen stützt (vgl. BAG 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 24, BAGE 143, 256; BGH 27. Dezember 2011 - V ZB 175/11 - Rn. 2) .

  • BGH, 01.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs; Widerruf der

    10 (2) Einem Ausschluss des Rechtsanwalts Dr. L. von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes steht zudem entgegen, dass das Tatbestandmerkmal der "Sache" im Sinne des § 41 Nr. 4 ZPO zumindest eine Identität des Streitgegenstandes erfordert (vgl. BAG, NJW 2013, 1180 Rn. 15; VGH München, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 20 ZB 14.339, juris Rn. 3; Münch- KommZPO/Stackmann, aaO, § 41 Rn. 20; Musielak/Voit/Heinrich, aaO, § 41 Rn. 11; vgl. auch BSGE 78, 175, 179; 82, 150, 152; jeweils mwN).
  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Richterablehnung - wegen der Beteiligung in einem anderen Verfahren

    Denn jedenfalls erfordert das Tatbestandmerkmal der "Sache" im Sinne des § 41 Nr. 4 ZPO eine Identität des Streitgegenstandes (vgl. BAG, NJW 2013, 1180 Rn. 15; VGH München, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 20 ZB 14.339, juris Rn. 3; MünchKommZPO/ Gehrlein, 4. Aufl., § 41 Rn. 19; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 13. Aufl., § 41 Rn. 11; vgl. auch BSGE 78, 175, 179; 82, 150, 152; jeweils mwN).
  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Unzulässige Berufung gegen das den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen

  • LAG Hamm, 27.09.2022 - 10 Sa 229/22

    Standl ./. Westdeutscher Rundfunk

  • OLG Hamm, 13.11.2018 - 4 WF 251/18

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters in einer Kindschaftssache

  • BAG, 21.09.2023 - 10 AZR 512/20

    Revisionsrücknahme - elektronischer Rechtsverkehr - Nutzungspflicht -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 3 Sa 440/14

    Jahressondervergütung - Stichtagsklausel - Inhaltskontrolle - AVR-Caritas

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 SHa 42/19

    Selbstablehnungsanzeigen aller Richter/innen eines Arbeitsgerichts wegen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2013 - 23 TaBV 737/12

    Hinwirken auf sachdienliche Antragstellung - Besorgnis der Befangenheit

  • LSG Sachsen, 29.06.2020 - L 11 SF 89/20
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes

  • OLG Frankfurt, 04.03.2021 - 11 W 10/21

    Ablehnung des Richters wegen atypischer Vorbefasstheit (Vorbefassung als

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