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   VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - 10 S 82/13   

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VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - 10 S 82/13 (https://dejure.org/2013,3515)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2013 - 10 S 82/13 (https://dejure.org/2013,3515)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 10 S 82/13 (https://dejure.org/2013,3515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Anwendung des Tattagsprinzips bei der Bonusregelung im Punktesystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf den Tag der Begehung des Verkehrsverstoßes bei der Anwendung der Bonusregelung des § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 5 S 2 StVG, § 4 Abs 3 S 1 Nr 2 StVG
    Anwendung der Bonusregelung; Tattagprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4 Abs. 5 S. 2
    Abstellen auf den Tag der Begehung des Verkehrsverstoßes bei der Anwendung der Bonusregelung des § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Das Tattagsprinzip bei der Bonusregelung im Punktesystem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1383
  • NZV 2013, 358
  • DÖV 2013, 490
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - 10 S 82/13
    Der Antragsgegner ist bei der Ermittlung des maßgeblichen Punktestandes allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG normierte unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit bereits durch die Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden weiteren Zuwiderhandlung und nicht erst mit Eintritt der Rechtskraft der die Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung ausgelöst wird; auch kommen einem Fahrerlaubnisinhaber, der einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht hat, nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG nicht zu Gute (sog. Tattagprinzip; vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48).

    Der Entscheidung für das Tattagprinzip kommt nicht nur für die Auslegung von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 StVG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.; Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - a.a.O.), sondern auch für das zutreffende Verständnis der in § 4 Abs. 5 StVG getroffenen Bonusregelung Bedeutung zu.

    Der Senat verkennt auch nicht, dass die Fahrerlaubnisbehörde zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antragsteller den Schwellenwert von 18 Punkten überschritten hat, die Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 StVG noch nicht ergreifen konnte, weil die Ordnungswidrigkeit vom 04.01.2006 erst am 17.01.2007 und die Ordnungswidrigkeit vom 04.12.2006 erst am 29.05.2007 rechtskräftig wurden und erst mit Rechtskraft die entsprechende Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamts erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - 10 S 82/13
    Der Antragsgegner ist bei der Ermittlung des maßgeblichen Punktestandes allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die in § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG normierte unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit bereits durch die Begehung einer zum Erreichen von 18 Punkten führenden weiteren Zuwiderhandlung und nicht erst mit Eintritt der Rechtskraft der die Zuwiderhandlung ahndenden Entscheidung ausgelöst wird; auch kommen einem Fahrerlaubnisinhaber, der einen Stand von 18 oder mehr Punkten erreicht hat, nachfolgende Tilgungen - unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Erlass der Entziehungsverfügung eintreten - bei der Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG nicht zu Gute (sog. Tattagprinzip; vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - VBlBW 2011, 194, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48).

    Der Entscheidung für das Tattagprinzip kommt nicht nur für die Auslegung von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 StVG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - a.a.O.; Beschluss des Senats vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - a.a.O.), sondern auch für das zutreffende Verständnis der in § 4 Abs. 5 StVG getroffenen Bonusregelung Bedeutung zu.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - 10 S 82/13
    Da der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1, B, C1 und E war, ist von einem Streitwert von 15.000,-- EUR für das Hauptsacheverfahren auszugehen, so dass sich für das Verfahren des einstweiligem Rechtsschutzes ein Streitwert von 7.500,-- EUR durch Halbierung ergibt (vgl. hierzu ausführlich Beschluss des Senats vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 10 S 137/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Ergreifen von Rechtsbehelfen gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2013 - 10 S 82/13
    Der Senat hat entschieden, dass es in die Risikosphäre des Betroffenen fällt, wenn ein durch Einlegung von Rechtsmitteln verzögerter Rechtskrafteintritt gemäß § 29 Abs. 4 Nr. 3 StVG zu einem entsprechend späteren Beginn der jeweiligen Tilgungsfrist führt und sich somit zu Lasten des Betroffenen die Tilgung hinausschiebt (vgl. Senatsbeschuss vom 10.05.2011 - 10 S 137/11 - VBlBW 2012, 70).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Abfolge mehrerer Taten; Verwarnungszeitpunkt

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 14.02.2013 - (10 5 82/13 - NJW 2013, 1383 -" im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 25.9.20Ö8 - 3 C 3/07 - juris) ausgeführt hat, beanspruchte die Leitentscheidung des Gesetzgebers für das Tattagprinzip nicht nur bei der Auslegung von § 4 Abs. 3 und 4 StVG a.F. Geltung, sondern auch für das zutreffende Verständnis der in § 4 Abs. 5 StVG a.F. getroffenen Bonusregelung.
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 3 B 118/15

    Beibehaltung der Maßnahmestufe bei der Überführung von Punkten aus dem

    Zu der bis zum 30. April 2014 geltenden Rechtslage hatte die Rechtsprechung zum Inhalt des Tattagprinzips vertreten, dass sämtliche, also auch nachträglich bekannt gewordene Verkehrszuwiderhandlungen, die vor dem Ergreifen der jeweiligen Maßnahme nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG in der bis zum 30. April 2014 geltenden Fassung begangen worden waren, von der Punktereduzierung unabhängig vom Zeitpunkt ihres Bekanntwerdens oder dem Eintritt deren Rechtskraft erfasst waren, weil der Verwarnung eine Warn- und Erziehungsfunktion zukomme (vgl. zur Rechtslage vor Einführung des Fahreignungs-Systems: BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 14. Februar 2013 - 10 S 82/13 -, juris Rn. 6).
  • VG Düsseldorf, 01.07.2015 - 6 L 1812/15

    Aktualisierung; Tilgung; Fahreignungs-Bewertungssystem

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 16 B 257/15 - und vom 2. März 2015 - 16 B 104/15 juris Rn. 9 - zur entsprechenden Regelung in § 4 Abs. 5 StVG a.F. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 10 S 82/13 juris Rn. 7 f.; BT-Drs.
  • VG Köln, 05.01.2015 - 11 L 2227/14

    Das Tattagsprinzip gilt auch im neuen Punktesystem

    Ebenso wie die Regelung in § 4 Abs. 5 StVG a.F. soll die Bestimmung des § 4 Abs. 6 StVG n.F. sicherstellen, dass die Ungeeignetheitsvermutung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erst greift, wenn der Betroffene zuvor alle "Warnstufen" durchlaufen hat, um die vorgesehenen Punkteabbaumöglichkeiten in Anspruch nehmen bzw. sein Verhalten ändern zu können, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 10 S 82/13 -, NJW 2013, 1383 (zur Rechtslage unter § 4 Abs. 5 StVG a.F.); VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 28. Oktober 2014 und VG Berlin, Beschluss vom 02. Dezember 2015, a.a.O. m.w.N.
  • VG Koblenz, 14.08.2015 - 4 L 603/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Rechtslage auf der Grundlage des

    Denn es müsse dem Betroffenen ermöglicht werden, sein Verhalten zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 3/07 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 10 S 82/13).
  • VG Augsburg, 18.05.2015 - Au 7 S 15.523

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Der Entscheidung für das Tattagprinzip kam aber damals nicht nur für die Auslegung von § 4 Abs. 3 und 4 StVG a.F. (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 3.07 - juris) Bedeutung zu, sondern auch für das Verständnis der in § 4 Abs. 5 StVG a.F. getroffenen Bonusregelung (vgl. VGH BW, B.v. 14.2.2013 - 10 S 82/13 - juris).
  • VG Köln, 10.02.2015 - 11 L 2623/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Erreichens von 8 Punkten im

    Ebenso wie die Regelung in § 4 Abs. 5 StVG a.F. soll die Bestimmung des § 4 Abs. 6 StVG n.F. sicherstellen, dass die Ungeeignetheitsvermutung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erst greift, wenn der Betroffene zuvor alle "Warnstufen" durchlaufen hat, um die vorgesehenen Punkteabbaumöglichkeiten in Anspruch nehmen bzw. sein Verhalten ändern zu können, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 10 S 82/13 -, NJW 2013, 1383 (zur Rechtslage unter § 4 Abs. 5 StVG a.F.); VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 28. Oktober 2014 und VG Berlin, Beschluss vom 02. Dezember 2015, a.a.O. m.w.N.
  • VG Stuttgart, 12.05.2015 - 7 K 687/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; hier: Punktestandverringerung

    Denn es müsse dem Betroffenen ermöglicht werden, sein Verhalten zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3/07 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.02.2013 - 10 S 82/13 - zu der vom 01.05.2014 bis zum 04.12.2014 geltenden Fassung und dem Tattagprinzip OVG NRW, Beschluss vom 02.03.2015 - 16 B 104/15 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 28.10.2014 - 7 L 1506/14

    Fahrerlaubnis; Entziehung

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 10 S 82/13 -, NJW 2013, 1383 ff. = juris Rn. 7 (noch zu § 4 Abs. 5 StVG a.F.).
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